I. Polizeilicher Notstand und als „Sonderlage“ benannte Münchener Polizeiübung an der Bevölkerung

Der Amoklauf eines deutsch-iranischen Mitbürgers in München vor fünf Tagen, am vergangenen Freitag, 22. Juli 2016, mit 10 Toten und 27 Verletzten wird als besonders gelungene polizeiliche Arbeit besungen. Nun denn. Stundenlang glaubten große Teile der Öffentlichkeit, dass die Fahndung nach drei Tätern mit Langwaffen erforderlich wäre.

Tatsächlich handelte es sich um einen Heranwachsenden. Dieser 18-jährige junge Mann, der seine Schreckensarbeit mit einer Kurzwaffe verrichtete, nahm sich um ca. 20:30h nach Ansprache durch eine Polizeistreife in Zivil selbst das Leben. Gewissermaßen „vor den Augen“ der Polizei. Zyniker könnten sagen: Schnelle Lösung eines Problems für eine überforderte Polizei. Nicht so in München! Die bayerische Landespolizei legte dann erst richtig los, denn: Erst um 01:30h wurde an die Bevölkerung Entwarnung gegeben. Bis dahin hatten sich mehrere Panikfälle an zentralen Plätzen der Stadt mit weiteren Verletzten ereignet. München war gewissermaßen von außen abgeriegelt worden, weitere Polizeieinheiten aus Hessen und Baden-Württemberg kamen, diverse Spezial-einsatzkräfte aus allen Himmelsrichtungen, selbst die GSG 9 trafen ein, die öster-reichische Cobra befand sich auf dem Weg nach München, der Präsident der USA, Obama, sicherte die Unterstützung zu. Und so weiter und so fort. Wegen eines Einzeltäters, 18-jährig.

Wenn das ein gelungener Polizeieinsatz gewesen ist, wollen wir lieber nicht wissen, wie ein missglückter Einsatz der bayerischen Polizei aussieht. Aber dieser Einsatz war so „gelungen“, dass am nächsten Morgen das Bundessicherheitskabinett zusammentrat. Wegen eines 18-jährigen Amokläufers und einer dilettierenden Landespolizei.

II. Der 18-jährige Einzeltäter von München und seine Glock-Schusswaffe

Seit Jahren weist die polizeiliche Statistik aus, dass lediglich vier Prozent aller Straftaten, die mit Schusswaffen begangen werden, legale Waffen haben. Anders herum formuliert: Bei 96% aller Straftaten, bei denen Schusswaffen eine Rolle spielen, werden illegale Schusswaffen verwendet! …“

Wer mehr dazu lesen möchte, kann das in der vollständigen Pressemitteilung vom 27. Juli 2016 tun: „So etwas kommt von so etwas.

Mit der Bitte um Veröffentlichung

Thomas Wüppesahl, Bundessprecher

Abonnieren Sie unseren Newsletter
Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um über neue Beiträge informiert zu werden.
icon