Dienstag, 2. Dezember 2003

Geschäfts- Nummer 67a IN 139/01

Hiermit stelle ich den Antrag

in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des

Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizistinnen und Polizisten

 (Hamburger Signal) e.V.

vertreten durch den Vorstand:

Thomas Wüppesahl

Kronsberg 31

21502 Geesthacht-Krümmel

das Insolvenzverfahren nach § 212 Insolvenzordnung (InsO)

einzustellen,

weil der Eröffnungsgrund weggefallen ist.

Am 12. April 2001 war ich gezwungen, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, wie zwischenzeitlich sowohl durch den Insolvenzverwalter, Herrn Dr. Weiland, als auch durch das Insolvenzgericht für rechtlich notwendig und wirtschaftlich erforderlich erachtet, zu stellen. Dies erfolgte bedauerlicherweise auch noch gegen die Interessenlage nicht unwesentlicher Teile unseres Bundesvorstandes.

Zum damaligen Zeitpunkt und auch einen längeren Zeitraum danach war unser Verein zahlungsunfähig und überschuldet. So konnte das Insolvenzverfahren überhaupt erst durchgeführt werden, nachdem ich einen Massekostenvorschuß in Höhe von EURO 3.067,76 (DM 6.000,00) leistete.

Diese Gründe bestehen heute nicht mehr. Aufgrund der wertvollen Arbeit des Insolvenzverwalters (siehe auch Schlussbericht vom 25.09.2003, hier am 20.10.2003 eingegangen) dürften nach Abzug der Verfahrenskosten noch rund EURO 3.000,00 verbleiben.

Die Anmeldungen zur Insolvenztabelle belaufen sich auf EURO 73.132,03 und basieren ausschließlich auf den chaotischen Rechtsstreitigkeiten, in die unser Verein durch Frau Müller verwickelt worden ist. Sämtliche diese Forderungen sind vom Insolvenzverwalter bestritten, so dass bereits von daher mangels unstreitiger zur Insolvenztabelle festgestellter Forderungen faktisch eine Zahlungsunfähigkeit des Vereins nicht mehr besteht.

Von den Anmeldungen zur Insolvenztabelle fordert alleine Frau Müller EURO 70.558,28.

Sämtliche Gläubiger, die sich mit Forderungen gegen den Verein berühmen, haben bisher keine Klage auf Feststellung ihrer angeblichen Forderungen zur Insolvenztabelle erhoben.

Sollte der Verein wieder solvent erklärt werden, so ergäbe sich folgende Situation:

Frau Müller müßte klagen, um ihre nicht nachvollziehbaren Forderungen durchzusetzen. Sollte sie es tun, wird sie diese Klagen verlieren. So wie der Insolvenzverwalter in seinem Schlussbericht feststellte, dass die von ihr zwecks Substantiierung eingereichten Unterlagen nicht bearbeitungsfähig sind. ´Ihre Forderungen sind nicht zu spezifizieren und zu belegen´ (Schlußbericht, Seite 5, unten). Sie wird auch weiter chaotisch agieren und viel Wirbel auslösen, aber wenig Substanz liefern. Sie kann offensichtlich nicht anders.

Die Forderungsanmeldungen von zwei Einzelpersonen sind sowohl in ihrer Höhe als auch dem Grunde nach gleichfalls zu vernachlässigen, weil sie entweder rein taktisch gestellt (Wüppesahl) waren bzw. haltlos (Dietrich-Schönherr). Realistisch verblieben einzig die Forderungen der Justizkasse Berlin in Höhe von EURO 618,38, die vom Insolvenzverwalter gleichfalls bestritten sind. Für die von mir persönlich angemeldete Forderung erkläre ich in diesem Zusammenhang selbstverständlich den Verzicht.

Zwischenzeitlich konnte ich mit der Justizkasse Berlin telefonieren. Danach – Stand von gestern Frau Heidicke/Herrn Exner (030 / 901 57-326) -, hat die Justizkasse Berlin derzeit gar keine offenen Forderungen gegen unseren Verein. Die gegen uns geltend gemachten Kosten seien vom Zweitschuldner bezahlt, siehe hierzu Schreiben von gestern (Anlage).

Darüber hinaus könnten die Ansprüche der Justizkasse Berlin für den Fall einer anderen Entwicklung aus dem verbleibenden Massebestand beglichen werden.

Ein Schuldenplan, wie ursprünglich von mir angedacht und mehrfach vom Insolvenzverwalter in der Akte erwähnt, konnte nicht erstellt werden, weil damit zu rechnen war, dass ein solcher Plan nicht die Zustimmung sämtlicher potentieller Gläubiger, insbesondere Frau Müller, findet. Alleine Frau Müllers fehlende Zustimmung zu einem solchen Plan reicht bekanntlich aus, um ihn nie Realität werden zu lassen.

Vernünftige Zweifel, dass Frau Müller einem solchen Plan ihre Zustimmung verweigert, bestehen nicht – siehe näheres dazu weiter unten.

Allerdings behauptet sie schriftlich, mündlich und bei jeder denkbaren Gelegenheit, dass sie ihre Prozesse gewonnen habe. Von daher kann sie auch keine Forderungen gegen den Verein erheben. Sie kann schlechterdings nicht zwei Mal kassieren (siehe auch Schreiben der Frau Müller vom 24. Februar 2002, Bl. 242 d.A.).

Darüber hinaus hat der Insolvenzverwalter im Rahmen seiner Amtspflichten ausführlich geprüft, ob es eine Begründung eines Zahlungsanspruchs von Frau Müller gegen unseren Verein gibt. Sein Ergebnis haben wir im Schlussbericht sowie in verschiedenen Zwischenbescheiden nachlesen können. Meines Erachtens ist mindestens mit Letzterem die mindere Form der Beweisführung nach Gesetzesvoraussetzung, also der Glaubhaftmachung, Genüge getan. Sollten andere Formen der Glaubhaftmachung vom Gericht für erforderlich angesehen werden, bitte ich um einen rechtlichen Hinweis.

Die Gründe unserer insolventen Lage bestanden ausschließlich in den hohen Prozesskosten, die aufgrund einstweiliger Verfügungen und Klagen gegen unseren Verein erwirkt worden waren. Diese Rechtsmittel wurden aufgrund von Pressemitteilungen oder anderen Veröffentlichungen, insbesondere durch das Vorstandsmitglied Frau Bianca Müller, provoziert und führten erstmals überhaupt seit Bestehen der Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer PolizistInnen zu verlorenen Prozessen. Diese verlorenen Prozesse basierten nicht auf irgendwelchen unwirtschaftlichen Vereinsgepflogenheiten, sondern letztlich aus dem politischen Meinungskampf.

Hier verhielt es sich im Besonderen so, dass Frau Müller, die überhaupt erst kurz zuvor in den Bundesvorstand gewählt worden war, meinte, „auf Kosten“ (im wahrsten Sinne des Wortes) unseres Vereins noch nicht beglichene Rechnungen mit ihren alten Gegnern in der Berliner Polizei (Polizeipräsident Saberschinsky, Polizeidirektor Karras sowie bestimmten Personen in der Gewerkschaft der Polizei, Landesverband Berlin) austragen zu müssen. In diesem Zusammenhang darf zum besseren Verständnis dieses komplexen politischen, weniger geschäftlichen, und von persönlichen Leidenschaften durchzogenen Sachverhaltes erwähnt werden, dass Frau Müller gesellschaftspolitisch aus einem anderen Spektrum kommt als unser Verein traditionell beheimatet ist.

Unser Verein als einzig relevante kritische Stimme aus den ansonsten fest geschlossenen Reihen (Corpsgeist-Problematik, Mauer des Schweigens, ...) der bundesdeutschen Polizeien - sogar weltweit in seiner Zielsetzung und Verfasstheit einmalig, Träger verschiedener Auszeichnungen, wie u.a. dem Gustav-Heinemann-Bürgerpreis - deckt weiterhin, dies hat nicht zuletzt diese Zeitspanne des Insolvenzverfahrens trotz erheblicher Anstrengungen von Polizeipräsidien und Landesinnenministerien ggü. im Besonderen MedienvertreterInnen, uns unansprechbar zu machen, gezeigt, exclusiv den Bereich politischer Meinungsbildung ab, bei dem die drei großen Berufsverbände und Gewerkschaften (BDK, GdP und PolGewDB) kneifen.

Darüber hinaus gibt es weiterhin eine Gruppe von KollegInnen, die darauf warten, dass dieses Insolvenzverfahren abgeschlossen ist, um dann in neuer personeller Aufstellung unseren Verein mit altem Leben zu erfüllen. Sie und viele andere hoffen, dass heute die Solvenz unseres Vereins wieder hergestellt werden wird.

Frau Müller stellt nicht bloß völlig unrealistische Mondforderungen (rund 70.000,00 EURO) an den Verein und damit die einzig relevante wirtschaftliche Größe, um unseren Verein wirtschaftlich zu gefährden, nachdem sie durch ihr in der Existenz unseres Vereins beispielloses Verhalten die Gründe für dieses Insolvenzverfahren geschaffen hatte, sondern sie bemühte sich auch aktiv durch Abwerben von Mitgliedern aus unserer Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizistinnen und Polizisten (Hamburger Signal e.V.) für eine sog. „Arbeitsgruppe Kritischer Polizisten“ in der Humanistischen Union (HU) darum, dass unsere Bundesarbeitsgemeinschaft möglichst völlig verschwindet. Das erfüllt in klassischer Form den Tatbestand des vereinsschädigenden Verhaltens.

Da sie ihr destruktives Verhalten auch in der HU - u. a. mit einer bemerkenswerten Korrespondenz zwischen der Rot-Grünen Bundesregierung - fortsetzte, entzog ihr auch der Bundesvorstand der HU das Vertrauen. Die Koordination der eigens von ihr initiierten AG Kritischer Polizisten in der HU wurde ihr zwischenzeitlich wieder entzogen.

Ähnliche Erfahrungen machte vor uns Kritischen PolizistInnen auch der mit uns befreundete Verein PRO POLICE e.V. in Berlin. Derzeit agiert Frau Müller mit ähnlicher Stoßrichtung weiter im luftleeren Raum, will kritische Menschen aus den Polizeien via Internet-Aufruf um sich scharen und kann scheinbar nicht wahrnehmen, dass sie selbst – wie auch bei der HU – die „beste“ Garantie dafür darstellt, dass ein solcher Aufruf so gut wie keine Resonanz nach sich zieht. Auch wenn wir überparteilich arbeiten kann im Zusammenhang mit diesen Verfahren nicht unerwähnt bleiben, dass Frau Müller lange Zeit Mitglied in der CDU ist, Sprecherin des Arbeitskreises Innere Sicherheit in der CDU Berlin gewesen ist und von daher auch andere Fragen bei der Bewertung ihres für unseren Verein schädlichen Handelns, der wir dem bürgerrechtlich-linken Spektrum zuzuordnen sind, diskutiert worden sind.

Diese Ausführungen mache ich, weil Frau Müller mit ihrem politischen Agieren der insoweit einzige Insolvenzgrund darstellt. Streitereien zwischen Vorstandsmitgliedern, wie in den Berichten des Insolvenzverwalters erwähnt, hat es eigentlich immer gegeben. Diese waren zu anderen Zeiten, gerade den besten Zeiten des Vereins, wie in den 80er Jahren, sogar weit heftiger ausgeprägt als zu den Zeiten, die der Insolvenzverwalter ein wenig hat einsehen können.

Nach alledem dürften die Voraussetzungen des § 212 InsolVO (Wegfallen des Eröffnungsgrundes) vorliegen, weil unsere Zahlungsunfähigkeit beseitigt ist, eine Überschuldung nach Einstelllung nicht droht und eine Zahlungsunfähigkeit auch nicht drohen würde.

Aus diesem Grunde bitte ich im Sinne der Insolvenzordnung darum dieses Verfahren erfolgreich abzuschließen, unsere Solvenz wieder herzustellen, so dass der Verein seine Arbeit unbelastet von geschäftlichen Kategorien wieder voll aufnehmen kann. Aufnahmeanträge ruhen derzeit. Das Vereinsleben, Mitgliederversammlungen, und überhaupt ein lebendiges Vereinsleben sollen wieder aufleben und die eigentliche Wirkung und der Hauptzweck des Vereins, seine Teilhabe an der politischen Meinungsbildung gerade im Bereich der Inneren Sicherheit wieder unbelastet stattfinden. Außerdem würde das aktive Vereinsleben u.a. mit Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Honorarzahlungen die Einnahmeseite verbessern.

Wir sind ein politischer Verein, der nach den völlig zutreffenden Ausführungen des Insolvenzverwalters in seinem Schlussbericht auf den Seiten 2 und 3, dessen Tätigkeit nicht auf wirtschaftlichen Erfolg – allerdings auch nicht auf wirtschaftlichen Misserfolg - ausgerichtet war, sondern:

-         die Demokratisierung der Polizei im Innen- und Außenverhältnis zu fördern,

-         deren Transparenz für die Öffentlichkeit herzustellen,

-         und die anderen dort ausgeführten Zielsetzungen zu verfolgen.

Nach meinem Kenntnisstand, der sich u.a. auf die Recherche des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages stützen kann, gibt es weltweit keine vergleichbare Organisation zu unserer Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizistinnen und Polizisten. Auch deshalb sollte m.E. das weitere justitielle Vorgehen,

-         „nur“ weil ein Vorstandsmitglied, das originär auch noch aus einem anderen gesellschafts-politischem Spektrum auf seinem Irrweg auch zu uns fand, letztlich die Verantwortlichkeit für die drei Zivilverfahren hat, mit denen dieses Insolvenzverfahren notwendig geworden war,

-         nachdem heute festgestellt werden kann, dass es diversen bürgerrechtlichen Organisationen (PRO POLICE e.V., Berlin; Humanistische Union, ...) inzwischen seinen eigentümlichen Stempelaufdruck hinterlassen hat und weitestgehend bis vollständig aus dem aktiven Bereich der jeweiligen Organisationen heraus genommen wurde (werden musste),

daran ausgerichtet sein, wo die Schwergewichte – Wirtschaftlichkeit bzw. politische Meinungsbildung – des Vereinszwecks immer gewesen ist.

Nach diesen Ausführungen sollen die wirtschaftlichen Kategorien, die gerade in den Hochzeiten der drei Verfahrenskomplexe bedrohlich bis existenzvernichtend für unseren Verein schienen, nicht marginalisiert werden. Aber heute kann auf der Grundlage der durch den Insolvenzverwalter geschaffenen Bestandsaufnahme und der in dem Zeitraum dieses Verfahrens von über drei Jahren eingetretenen Entwicklung davon ausgegangen werden, dass die Gründe die zu der Insolvenz unseres Vereins geführt haben, beseitigt sind und – soweit in ihrem Kern noch bestehend -, wirtschaftlich nicht mehr existenzbedrohend ist.

Ich bitte daher, dies festzustellen und das Verfahren abzuschließen, damit unser Verein sein bis dato außerordentlich erfolgreiches politisches Wirken auch rechtlich wieder uneingeschränkt aufnehmen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Wüppesahl





24. Juli 2002

Aus gegebenen Anlässen – Anrufe von JournalistInnen -, wonach wir als Kritische PolizistInnen nicht mehr existierten, steht diese Information hervorgehoben und vor den anderen Aussagen dieser Homepage:

Die BAG Kritischer Polizistinnen und Polizisten e.V. existiert weiter. Wir befinden uns noch in einem Insolvenzverfahren. Die Chancen, dass wir vom zuständigen Amtsgericht in Hamburg wieder für solvent (und damit voller Teilhabe am Geschäftsleben) erklärt werden, sind gut. Derzeit wird dafür der Schuldenplan erstellt. Unabhängig davor bleiben wir allerdings nach wie vor in der politischen Meinungsbildung.

Es gibt immer noch genug Kräfte, die dieses bürgerrechtliche Projekt tragen.

Das von mir in meiner Funktion als Bundessprecher eingeleitete Insolvenzverfahren war notwendig geworden, nachdem durch unsere ehemalige Bundessprecherin, Frau Bianca Müller, schuldhaftes Verhalten im Zusammenhang mit Zivilprozessen gegen verschiedene Berliner Polizeibeamte Forderungen gegen die BAG entstanden.

Bianca Müllers zweijährige Amtszeit ist im November 2001 ausgelaufen. Das ist auch gut so.

Sie selbst erklärt sich ggü. Gerichten, so beispielsweise in einem Schreiben vom 13. Mai 2002 ggü. dem AG Hamburg, u.a. wie folgt:

„Ich selbst bin nach Fristablauf meiner Wahl seit dem 01.12.2001 nicht mehr Vorstandsmitglied gewesen.“ – Das ist eine zutreffende Information von ihr.

Unsere politischen Wirkungsmöglichkeiten (siehe auch UNBEQUEM Nr. 49) bestehen trotz dieser im wesentlichen von Bianca Müller zu verantwortenden finanziellen Problemen weiter. Andere Verantwortliche, wie Manfred Such (im Frühjahr 2001 neben Frau Müller und mir noch als dritter Bundessprecher fungierend) und Dieter Schenk als ehemaliges Vorstandsmitglied, haben gleichfalls die Beine in die Hand genommen und entzogen sich so der mühsamen Wiederherstellung unserer rechtlichen Geschäftsfähigkeit und gesunder finanzieller Grundlagen. Diese Arbeit haben jetzt andere übernommen.

Vornehmlich diese drei waren es, die das finanzielle Desaster des Berlin-Abenteuers von Bianca Müller zu verantworten haben, aber „rechtzeitig“ wegliefen.

Lassen Sie sich auch nicht durch irgendwelcher Homepages ehemaliger Frustrierter  bzw. in Wut gegangener Mitglieder wie Reinhard Borchers, Hamburg, oder Bernward Boden, Köln, verunsichern. Individualpsychologisch ist es nachvollziehbar, dass nach solchen Abgängen der Verein ohne diese Personen gar nicht weiter leben „darf“.

Zur Zeit wird daran gearbeitet, für den Herbst ein auch personell neues Gesicht der BAG Kritischer PolizistInnen aufzustellen.

Thomas Wüppesahl, Bundessprecher                                      Nottensdorf, 24. Juli 2002





20. Januar 2002

Am 16. Januar 2002 führte das für unsere BAG Kritische PolizistInnen e.V. zuständige Hamburger Insolvenzgericht die Gläubigerversammlung durch.

Der erste Bericht des Insolvenzverwalters wurde dabei vorgelegt.

Dabei stellte sich heraus, dass wir weiter arbeiten können. Wir werden nur noch das „Wie?“ zu klären haben und ob die interessierten Personen dies auch wollen.

In einzelnen erbrachte die Verhandlung folgende Klärung:

Anlagevermögen hat unser Verein nicht. An Umlaufvermögen lagen DM 2.095,70 auf dem Geschäftskonto. Trotz hinhaltenden Widerstand mußte Frau Bianca Müller DM 1.477,80 von dem durch sie initiierten Spendenkonto überweisen, so dass zusammen mit rückständigen Mitgliedsbeiträgen rund DM 4.000,00 vorhanden waren. Die fehlenden DM 6.000,00 für die Kosten zur Durchführung des Insolvenzverfahrens wurden aus unserem Kreis beigetragen.

An Forderungen gegen unseren Verein wurden DM 143.033,81 (= gut 73.000 Euro) geltend gemacht. Von der gesamten Summe sind knapp DM 140.000,00 (Gut 70.000 Euro!!!) von unserer ehemaligen Bundessprecherin Bianca Müller angemeldet!

Es gibt dann noch weitere Forderungsanmeldungen von rund 2.000 Euro.

Der Insolvenzverwalter hat sämtliche Forderungen bestritten. Das bedeutet, alle diejenigen, die Forderungen gegen die BAG angemeldet haben, diese beweisen und ggf. auf dem Rechtsweg geltend machen müssen.

Hervorzuheben ist, dass von dem obigen Betrag 98% der Forderungen von der ehemaligen Bundessprecherin Bianca Müller stammen während der Betrag in Höhe von rund 2.000 Euro von anderen Gläubigern wie der Justizkasse Berlin angemeldet wurden.

Hierzu ist folgendes zu bemerken: Zu diesem ganzen Insolvenzverfahren ist es ausschließlich deshalb gekommen, weil Bianca Müller leichtfertig Behauptungen aufgestellt hat. Dazu heißt es in dem Bericht des Insolvenzverwalter, Herrn Dr. Weiland, unter dem 11. Januar 2002 im Abschnitt „3. Gründe für die Insolvenz“ u.a.:

„Die Gründe für die Insolvenz sind in den hohen Prozesskosten zu sehen, die durch die Einnahmen des Vereins nicht mehr abgedeckt werden konnten. Der Verein und sein Vorstand sind mit mehreren Prozessen überzogen worden, aufgrund seiner öffentlichen Äußerungen zu verschiedenen Vorgängen in der Polizei.“

Damit sind ausschließlich die durch Bianca Müllers Agieren, die in der E-Mail-Korrespondenz unter der Adresse ´superladycop“ agierte, verloren gegangenen drei Zivilverfahren in Berlin gemeint.

Ohne ihr Verhalten wäre es also überhaupt nicht zum Insolvenzverfahren gekommen. Die Finanzen waren insoweit solide.

Wenn nunmehr Frau Müller Forderungen in Höhe von über 70.000 Euro anmeldet, die sogar nach Auffassung des Insolvenzverwalters völlig unsubstantiiert sind, also zum allergrößten Teil eine reine Luftblase darstellen, dann wird wohl jedem klar, was hier mit dieser Forderungsanmeldung bewirkt werden soll. Jeder kann sich selbst sein Urteil bilden, was die ehemalige Bundessprecherin mit ihrem Verhalten gegen den eigenen Verein betreibt.

Es muß in diesem Zusammenhang immer wieder an die ehemaligen Vorstandsmitglieder Manfred Such und Dieter Schenk – so groß ihre Verdienste anderweitig auch gewesen sein mögen – angeknüpft werden. Beide drückten sich in einer scheinheiligen Art und Weise vor der Verantwortung und hatten Bianca Müller den Rücken bei ihrem Handeln bis in den Mai 2001 hinein frei gehalten.

Dieses schäbige Spiel wird derzeit noch von Peter Joswig und Thomas Brunst mit fortgesetzt. Wir verweisen auf die Artikel in UNBEQUEM Nr. 45 („Und was ist bei den Kritischen PolizistInnen los?“, S. 30-34) sowie Nr. 46/47 („Ein kritsiches Insolvenzverfahren“, S. 48-50).

Wir können daher guter Dinge sein, unbeschadet aus dieser Malaise herauszukommen.

Bianca Müller hat uns doppelt geschadet:

Sie hat nicht bloß das Insolvenzverfahren zu verantworten, sondern hat durch astronomische, nicht substantiierte geschweige denn belegte haltlose Forderungen unseren Verein geschadet.

Unklar ist, was die Humanistische Union (HU) bewegt, denn eine Stellungnahme auf meine mehrfachen offiziellen Anfragen ist nie erfolgt. Gemeinsam mit Bianca Müller hat die HU MitgliederInnen aus der BAG zu der Humanistischen Union (HU) abzuwerben versucht.

Nach wie vor bleibt ungeklärt, was die HU reitet, dieses Gebaren mitzumachen?

Bei der Verhandlung stellte sich ferner heraus, dass die Erfolgsaussichten, dass die BAG auf dem Klageweg (Schadenersatz) erfolgreich gegen Bianca Müller vorgehen kann – „vorsichtig beschrieben“ – „sehr aussichtsreich“ sind.

Unser Verein jedenfalls steht jetzt kurz davor, dass er wieder voll geschäftsfähig sein wird. Auf dem Weg dorthin sind wir vielfältig unterstützt worden und haben selbst Zeit, Energie, Nerven und Geld eingebracht. Diese Bemühungen werden absehbar von Erfolg gekrönt sein, so dass die für den 12. Januar 2002 angesetzte Mitgliederversammlung mit einem rechtlich verbindlichem Beschlußcharakter neu in Angriff genommen werden kann.

Wir werden diesbezüglich ebenfalls alle Interessierten auf dem Laufenden halten.

Nach wie vor wären wir für Spenden auf das Anderkonto des Insolvenzverwalters, Herrn RA Dr. G. Weiland w/Kritische Poli..., Commerzbank AG, BLZ 200 400 00, Konto 37 98 378, dankbar. Dazu können Sie auch gerne mit Thomas Wüppesahl Kontakt aufnehmen.

    (Wolfgang Jandke)                          (Thomas Wüppesahl)                          (Robert Huppertz)

Bundesvorstandsmitglied                            Bundessprecher                     Bundesvorstandsmitglied





18.12.2001

Am Freitag, den 14. Dezember 2001, hob das Landgericht Hamburg das unselige und peinliche Urteil des AG HH auf, wonach Thomas Wüppesahl verboten worden war, unter der Bezeichnung als Bundessprecher politisch zu arbeiten, obwohl er gerade im November 2000 neu gewählt wurde.

Aufgrund der vielen Desinformationen, die durch Bianca Müller gestreut werden, weisen wir in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass ihre Amtszeit von zwei Jahren im November 2001 ausgelaufen ist.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir auf einen „Freispruch“ in eigener Sache von Dieter Schenk + Manfred Such hinweisen, der seit Monaten im Worldwide Web auf einer Seite von Business Crime Control e.V. (BCC) herumschwirrt.

Dieser Besinnungsaufsatz ist mit „Kritische Polizisten lösen sich auf“ überschrieben. Er geht ähnlich an den Realitäten vorbei wie die Äußerungen von Bianca Müller. Manfred Such + Dieter Schenk versuchen darin vor allem ihre eigenen Verantwortlichkeiten an dem Prozeß-Desaster von Bianca Müller zu vernebeln. Gleichzeitig waren die beiden es, die es ihr überhaupt erst ermöglichten, diese aussichtslose Strategie und bei ihrem für die BAG Kritischer PolizistInnen äußerst schädlichem Handeln bis zum bitteren Ende (Verlieren sämtlicher Prozesse in den drei Angelegenheiten) fortzuführen.

Logischerweise soll auch den beiden Thomas Wüppesahl als Sündenbock fungieren. Auch ihre Anteile an der Bedrohung der BAG Kritischer PolizistInnen werden im weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens deutlich herausgearbeitet werden können.

Betrachten Sie diesen Besinnungsaufsatz getrost als Informations- und Datenmüll, von dem es bekanntlich sehr viel mehr noch im worldwide web gibt.

Wieso der BCC so etwas zuläßt? – Dieter Schenk + Manfred Such sind 1991 Gründungsmitglieder des BCC gewesen und gehören immer noch dem Vorstand an. Die Ansprüche, die auch in diesem Besinnungsaufsatz der beiden anklingen und von ihnen in Anspruch genommen werden, wie „Solidarität von unten“, sind vor dem Hintergrund der Tatsachen blanker Hohn:

So wollten beide gemeinsam mit Bianca Müller ein um´s andere Mal die Information der übrigen Bundesvorstandsmitglieder zu der bedrohlichen Situation durch die Zivilprozesse in Berlin verhindern und haben sich nie ggü. den Mitgliedern verantworten wollen oder können. Sie traten sogar aus ihren Verantwortlichkeiten als Vorstandsmitglieder (!) flugs aus der BAG aus, als es im Mai 2001 in Kassel angestanden hätte.

Es wurde sogar versucht, Bundesvorstandssitzungen ohne Thomas Wüppesahl, obwohl er gewählter Bundessprecher war und ist, durchzuführen.

Jeder, der die Akten kennt, weiß was die beiden für Anteile an unseren Problemen in der BAG haben. Allerdings gehört(e) Manfred Such zu denen, die sich sogar ausdrücklich schriftlich verbaten, Inhalte aus den Akten auch bloß zugesandt zu bekommen. Es ist eine selten vorgelebte Skrupellosigkeit und Rücksichtslosigkeit.

Man sollte sich nicht von dem Klang der Namen täuschen lassen: Auch ein Bundesinnenminister Kanther beging satten Verfassungsbruch oder ein Dr. Kohl stellt sein „Ehrenwort“ über das Gesetz und sogar unser Grundgesetz.

Und so und ähnlich ist der gesamte Text „Kritische Polizisten lösen sich auf“ durchzogen. Ausgerechnet Thomas Wüppesahl wird dort Mobbing unterstellt. Die einzige, die krass und leicht beweisbar in unseren Reihen mobbte, ist Bianca Müller. Und zu ihren Opfern gehörten auch die beiden. Nunmehr haben sie sich entschlossen, selbst Täterrollen einzunehmen. - Bekannte Namen hin, frühere große Verdienste her:

Auch diese beiden Bürger müssen sich an den allgemein gültigen Wertmaßstäben messen lassen und erst recht an den von ihnen selbst formulierten. Auch ein Manfred Such oder ein Dieter Schenk können nicht erst schalten und walten wie ihnen beliebt (in den strategisch falsch geführten Prozessen), dann Weglaufen, den Warnern und Hinweisgebern übel nachreden, aber selbst die Beine in die Hand nehmen.

Wer uns bezüglich unserer finanziellen Probleme zu helfen bereit ist, möge entweder seinen Beitrag auf das

Anderkonto RA Dr. G. Weiland w/ Kritische Poli..., Commerzbank AG, BLZ 200 400 00, Konto 37 98 378, überweisen

oder mit Thomas Wüppesahl Kontakt aufnehmen.

Wir sind jedenfalls inzwischen sehr zuversichtlich, dass die Insolvenz abgewehrt werden kann.

                                                                                                                      www. 18.12.2001





12.11.2001

1.      Nachdem durch Bianca Müllers schuldhaftes Verhalten im Zusammenhang mit Zivilprozessen gegen verschiedene Berliner Polizeibeamte Forderungen gegen die BAG entstanden, die kausal für ein durch das AG Hamburg seit dem 15. Oktober eröffnetes Insolvenzverfahren über unser Vermögen sind, ist zumindestens Bianca Müller ein wesentlicher Bereich ihrer Plattform, den sie wiederholt zu unüberlegten und der BAG zum Nachteil geratenen Aktionen nutzte, entzogen. Dies ist jedenfalls die Überzeugung der Unterzeichner und vieler anderer.          
Bianca Müllers zweijährige Amtszeit ist dieser Tage ausgelaufen. Zur Zeit kann sie allerdings immer noch als Bundessprecherin der BAG Kritischer PolizeibeamtInnen fungieren. Das ist bedauerlich.  

2.      Die Durchführung des Insolvenzverfahrens wurde ermöglicht, weil aus unseren Reihen die noch fehlende Summe von DM 6.000,00 überwiesen werden konnte, um die Durchführungskosten für dieses Verfahren von insgesamt DM 10.000,00 zu komplettieren.         
Damit bestehen auch die unter 5. – 7. dargestellten Möglichkeiten, um die BAG Kritischer Polizistinnen und Polizisten (Hamburger Signal e.V.) weiter zu führen. 

3.      Mit Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts kam ein wütendes Schreiben von Bianca Müller, die u.E. nur noch im Sinn hat, die BAG Kritischer PolizistInnen „in die Tonne zu treten“, an den Insolvenzrichter.                  - - -                
Der Amtsrichter antwortete ihr u.a. wie folgt:        
„ Sehr geehrte Frau Müller,           
zu Ihrem Schreiben vom 25.10.01 wird angefragt, ob Sie dies als sofortige Beschwerde gegen den Eröffnungsbeschluß vom 15.10.01 behandelt wissen wollen.    
...  
Oder wollen Sie, dass der Beschluß wegen – nach Ihrer Ansicht – unzutreffender Bezeichnung von Herrn Wüppesahl als Vorstand berichtigt werden soll? Das Insolvenzgericht hat sich insoweit allerdings an §§ 68 ff BGB zu orientieren.
...  
Allerdings war der Insolvenzantrag wirksam vor dem Verbot gestellt und nie – insbesondere auch nicht von Ihnen – zurückgenommen worden, bildete also die Grundlage für den Eröffnungsbeschluss.           
...
Ihre eigenen Forderungen können Sie zur Insolvenztabelle anmelden. Auch hier steht Ihnen bei Bestreiten des Verwalters der Rechtsweg offen. ...“   

Wer länger mit dieser Frau zu tun hatte, kennt die Diktion Ihrer Schreiben. Sie sind häufig unsortiert, ergehen sich in ständigen Wiederholungen, verkünden Rechtsauffassungen, die als innovativ zu bezeichnen ehrenvoll wäre oder verwirren nur noch anstatt zur Klarheit beizutragen.           

4.      Zur Zeit soll Thomas Wüppesahl durch einen Beschluss des Amtsgericht Hamburg gehindert werden, sich als Bundessprecher auszugeben, obwohl er im November 2000 erneut in seinem Amt durch Mitgliederwahl bestätigt worden ist 
Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Berufung ist eingelegt. Die Berufungsverhandlung findet am 14. Dezember 2001, um 13:00 Uhr, im Ziviljustizgebäude in Hamburg statt.

5.      Bianca Müller verkündet allerorten, dass sie die BAG abwickeln wolle...  
Sie geriert sich in ihrer (noch bestehenden) Funktion als Bundessprecherin wie eine Person, die politische Untreue begeht. Anstatt sich zu bemühen, die BAG weiter zu entwickeln und vor dem durch ihre Fehler stehenden Streichen aus dem Amtsregister Hamburg zu bewahren, betreibt sie stattdessen entgegen ihrem Auftrag nach Satzung und Amtsbeschreibung seit dem 5. Mai 2001 aktiv die „Abwicklung“.

Sie hat sogar ggü. dem vorläufigen Insolvenzverwalter die ihr im Rahmen der gerichtlichen Verhandlungen entstandenen Kosten in Höhe von angeblich ca. 20.000,00 DM als Forderung gegen die BAG geltend gemacht. Dadurch bewirkt sie unserer Auffassung nach eine künstliche Aufblähung der Schuldverpflichtungen der BAG. 

6.      Unseres Erachtens liegt bzgl. der sechs am LG Berlin verloren gegangenen Zivilgerichtsverfahren und den daraus für die BAG entstandenen Zahlungsverpflichtungen schuldhaftes Verhalten bei Frau Müller vor, da sie den anderen Vorstandsmitgliedern, die ja die Verantwortung tragen, wider besseres Wissen versichert hatte, dass stichhaltige Beweismittel zur Aufrechterhaltung der von ihr erhobenen Beschuldigungen gegen den Berliner Polizeipräsidenten u.a. vorlägen. Dazu passt auch, dass sie mehrfach versucht hat, die anderen Vorstandsmitglieder überhaupt nicht informieren zu lassen.  
Unser Insolvenzverwalter sollte jetzt in gesonderten Verfahren Regress-Forderungen gegen Bianca Müller gerichtlich durchzusetzen versuchen, weil sie unseres Erachtens wegen schuldhafter Herbeiführung von Schäden, die jetzt dem Verein in Rechnung gestellt werden, zu haften hat.             

7.      Bianca Müller hat stattdessen mit ihren zwei verbliebenen Helfern im Vorstand (Thomas Brunst, Peter Joswig) „beschlossen“, unseren MitgliederInnen zu empfehlen, in die Humanistische Union (HU) einzutreten. – Die HU hat sich bedauerlicherweise dazu instrumentalisieren lassen, eine gleichlautende Empfehlung über die Medien zu versenden. Dies halten wir vor dem Hintergrund demokratischer Gepflogenheiten (nicht nur) im bürgerrechtlichen Spektrum für einen unglaublichen Vorgang. Unsere MitgliederInnen wurden dazu zuvor nie befragt. Sie erfuhren diese „Empfehlung“, die u.E. die Verantwortlichkeiten mehrerer Vorstandsmitglieder (auch Manfred Such und Dieter Schenk) bei unserer finanziellen Problematik noch weiter verwischen soll, aus den Medien!      

Ob die HU mit einem solchen Arbeitskreis, Bianca Müller als Koordinatorin und einigen frustrierten Ehemaligen von uns, glücklich werden kann, bezweifeln wir. Kritische PolizistInnen aus den Apparaten heraus agierend, mit den hohen Risiken für sich selbst, kann auch die HU damit nicht ersetzen. Kritische Polizisten nennen sich auch viele andere in den Polizeien, die jeden Schweinkram mitmachen, dazu schweigen oder sogar rechtswidrige Handlungen tragen und gleichzeitig eben als „kritisch“ gelten wollen.          
Die HU schadet mit ihrem Vorgehen dem Gedanken, der unserer BAG zugrunde liegt mindestens so lange, bis es uns tatsächlich nicht mehr geben sollte.

8.      Nunmehr hat Bianca Müller unter den Fittichen der HU die Existenz einer sog. AG Kritischer PolizistInnen verkündet. Das macht es auch für die HU nur noch peinlich.   
Man sollte erst die (möglicherweise) tatsächliche und rechtlich gesicherte „Beerdigung“ der BAG abwarten können bevor man sich an die Verteilung der Erbmasse heranwagt. Wir – und mit uns andere – sind ziemlich überrascht, wie begehrlich nicht bloß auf Seiten von Innenministerien und Polizeipräsidenten unser Ende herbeigesehnt wird, sondern dass auch eine Bürgerrechtsorganisation wie die HU scheinbar wenig Wichtigeres kennt, als sich am noch lebenden Verein zu aasen. Auf jeden Fall hat die HU den Vortrag von Bianca Müller (wieder einmal) als richtig zugrunde gelegt, obwohl die andere Seite (u.a. wir Unterzeichner) nicht gehört wurde. Es hätte auch dem Selbstanspruch der HU genutzt, wenn die scheinbar ungeprüft übernommenen einseitigen Informationen von Bianca Müller und deren Umfeld seitens der HU gegengeprüft worden wären.                          
Wir stellen diese denkwürdige Pressemitteilung der AG-Koordinatorin Frau Bianca Müller mit einem „Briefkopf“ der HU vom 6. November 2001 sowie einem Reaktionsschreiben jetzt hier mit ein, damit sich jeder selbst ein Bild machen kann.        

9.      Wir finden, wenn ein Vereinsvorstand, wie Frau Müller es mit Hilfe der HU tat, ohne Rechenschaftslegung ggü. den MitgliederInnen auffordert, in einen anderen Verein einzutreten, dann handelt er vereinsschädigend. – Dies gilt um so mehr, wenn dieselben Personen aus dem Vorstand sich bisher erfolgreich davor haben „schützen“ können, den MitgliederInnen nachvollziehbar zu erläutern, wieso es zu dieser finanziellen Problematik hat kommen können.      
Unseres Erachtens sind dies klassische Ausschlussgründe.            

10.  Hintergrund sind die von Bianca Müller durch unprofessionell recherchierte Pressemitteilungen provozierten Zivilgerichtsverfahren des Berliner Polizeipräsidenten und des Polizeidirektors Karras, ebenfalls Berlin. In sämtlichen Verfahren war die BAG unterlegen und hat deshalb die Kosten zu tragen – siehe auch UNBEQUEM Nr. 45, Seite 30 ff., „Und was ist bei den Kritischen PolizistInnen los?“         
Unser Eindruck ist, dass zu der Pressemitteilung, die von Bianca Müller nach einem Telefonanruf unverzüglich gefertigt und versandt worden war, überhaupt keine Recherchen stattgefunden hatten. In den Zivilgerichtsverfahren und in den Gesprächen untereinander konnte Bianca Müller jedenfalls nichts ausreichend Substantiiertes diesbezüglich vortragen. Genau dies ist in den Entscheidungsgründen der Urteile des LG Berlin ausdrücklich festgestellt worden!   

11.  Wir wollen für Anfang Januar 2002 eine Mitgliederversammlung herbeiführen, auf der es unser Bestreben ist, einen Beschluss herbeizuführen, dass die BAG Kritischer PolizistInnen weiter geführt werden soll, ein neuer Vorstand gewählt wird und verschiedenes andere endlich geregelt werden kann.       

12.  Die Inhalte dieser Seite stellen zur Zeit nicht die offizielle Präsentation der BAG Kritische PolizistInnen (Hamburger Signal e.V.) dar. Sie ist vielmehr in der inhaltlichen Verantwortung einer Gruppe Kritischer - dazu gehören auch zwei Bundesvorstands-mitglieder - entstanden. 
Die auf dieser Web-Seite eingestellten Pressemitteilungen etc. spiegeln die Realitäten zu den jeweiligen Erscheinungsdaten wider; unter anderem was die Funktionen ehemaliger Vorstandsmitglieder betrifft.       


Wolfgang Jandke                                 Thomas Wüppesahl                             Robert Huppertz

(Bundesvorstandsmitglied)                   (Gründungsmitglied)                 (Bundesvorstandsmitglied)





 

 Zu dieser Domain und ihren Inhalten                                             www. 6. September 2001

1.      Die Inhalte dieser Seite stellen zur Zeit nicht die offizielle Präsentation der BAG Kritische PolizistInnen (Hamburger Signal e.V.) dar. Sie ist vielmehr in der inhaltlichen Verantwortung einer Gruppe Kritischer - dazu gehören auch zwei Bundesvorstands-mitglieder - entstanden. 
Die auf dieser Web-Seite eingestellten Pressemitteilungen etc. spiegeln die Realitäten zu den jeweiligen Erscheinungsdaten wieder; unter anderem was die Funktionen ehemaliger Vorstandsmitglieder betrifft.     

2.      Bianca Müller verkündet allerorten, dass sie die BAG abwickeln wolle...  
Sie geriert sich in ihrer (noch bestehenden) Funktion als Bundessprecherin wie eine Person, die politische Untreue begeht. Anstatt sich zu bemühen, die BAG weiter zu entwickeln und vor dem durch ihre Fehler stehenden Streichen aus dem Amtsregister Hamburg zu bewahren, betreibt sie stattdessen entgegen ihrem Auftrag nach Satzung und Amtsbeschreibung seit dem 5. Mai 2001 aktiv die „Abwicklung“.
Sie hat sogar ggü. dem vorläufigen Insolvenzverwalter die ihr im Rahmen der gerichtlichen Verhandlungen entstandenen Kosten in Höhe von angeblich ca. 20.000,00 DM als Forderung gegen die BAG geltend gemacht. Dadurch bewirkt sie unserer Auffassung nach eine künstliche Aufblähung der Schuldverpflichtungen der BAG. 

3.      Unseres Erachtens liegt bzgl. der sechs am LG Berlin verloren gegangenen Zivilgerichtsverfahren und den daraus für die BAG entstandenen Zahlungsverpflichtungen schuldhaftes Verhalten bei Frau Müller vor, da sie den anderen Vorstandsmitgliedern, die ja die Verantwortung tragen, wider besseres Wissen versichert hatte, dass stichhaltige Beweismittel zur Aufrechterhaltung der von ihr erhobenen Beschuldigungen gegen den Berliner Polizeipräsidenten u.a. vorlägen. Dazu paßt auch, dass sie mehrfach versucht hat, die anderen Vorstandsmitglieder überhaupt nicht zu informieren.           
Der Verein sollte jetzt in gesonderten Verfahren Regreß-Forderungen gegen Bianca Müller gerichtlich durchzusetzen versuchen, weil sie unseres Erachtens wegen schuldhafter Herbeiführung von Schäden, die jetzt dem Verein in Rechnung gestellt werden, zu haften hat.                   

4.      Bianca Müller hat stattdessen mit ihren zwei verbliebenen Helfern im Vorstand (Thomas Brunst, Peter Joswig) „beschlossen“, unseren MitgliederInnen zu empfehlen, in die Humanistische Union (HU) einzutreten. – Die HU hat sich bedauerlicherweise dazu instrumentalisieren lassen, eine gleichlautende Empfehlung über die Medien zu versenden. Dies halten wir vor dem Hintergrund demokratischer Gepflogenheiten (nicht nur) im bürgerrechtlichen Spektrum für - mindestens – bedenklich. Unsere MitgliederInnen wurden dazu zuvor nie befragt. Sie erfuhren diese „Empfehlung“, die u.E. die Verantwortlichkeiten mehrerer Vorstandsmitglieder bei unserer finanziellen Problematik noch weiter verwischen soll, aus den Medien!        
Man sollte erst die (möglicherweise) tatsächliche und rechtlich gesicherte „Beerdigung“ der BAG abwarten können bevor man sich an die Verteilung der Erbmasse heranwagt. Die HU hat auf jeden Fall den Vortrag von Bianca Müller als richtig zugrunde gelegt, obwohl die andere Seite (u.a. wir Unterzeichner) nicht gehört wurde. Es hätte auch dem Selbstanspruch der HU genutzt, wenn die scheinbar ungeprüft übernommenen einseitigen Informationen von Bianca Müller seitens der HU gegengeprüft worden wären           

5.      Wir finden, wenn ein Vereinsvorstand ohne Rechenschaftslegung ggü. den MitgliederInnen auffordert, in einen anderen Verein einzutreten, dann handelt er vereinsschädigend. – Dies gilt um so mehr, wenn dieselben Personen aus dem Vorstand sich bisher erfolgreich davor haben „schützen“ können, den MitgliederInnen nachvollziehbar zu erläutern, wieso es zu dieser finanziellen Problematik hat kommen können. 
Unseres Erachtens sind dies klassische Ausschlußgründe.

6.      Zur Zeit soll Thomas Wüppesahl durch einen Beschluß des Amtsgericht Hamburg gehindert werden, sich als Bundessprecher auszugeben, obwohl er im November 2000 erneut in seinem Amt durch Mitgliederwahl bestätigt worden ist.            
Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Berufung ist eingelegt. 

7.      Hintergrund sind die von Bianca Müller durch unprofessionell recherchierte Pressemitteilungen provozierten Zivilgerichtsverfahren des Berliner Polizeipräsidenten und des Polizeidirektors Karras, ebenfalls Berlin. In sämtlichen Verfahren war die BAG unterlegen und hat deshalb die Kosten zu tragen – siehe auch UNBEQUEM Nr. 45, Seite 30 ff., „Und was ist bei den Kritischen PolizistInnen los?“         
Unser Eindruck ist, dass zu der Pressemitteilung, die von Bianca Müller nach einem Telefonanruf unverzüglich gefertigt und versandt worden war, überhaupt keine Recherchen stattgefunden hatten. In den Zivilgerichtsverfahren und in den Gesprächen untereinander konnte Bianca Müller jedenfalls nichts ausreichend Substantiiertes diesbezüglich vortragen, was in den Entscheidungsgründen der Urteile des LG Berlin ausdrücklich festgestellt worden ist.   

Wolfgang Jandke                                 Thomas Wüppesahl                             Robert Huppertz

(Bundesvorstandsmitglied)                   (Gründungsmitglied)                 (Bundesvorstandsmitglied)





5. Mai 2001

Liebe Interessenten an der BAG!

Aufgrund der aktuellen Berichterstattung über unsere internen Probleme und der damit verbundenen regen Nachfrage von Politikerinnen, Journalistinnen, Sympathisanten, politischen Gegnerinnen und anderen Interessierten finden Sie die aktuelle Pressemitteilung in dem Kasten nebenan.

Darüber hinaus ist festzustellen:

-         Wir haben als BAG Kritische Polizeibeamtinnen noch nie zuvor überhaupt einen solchen Grad an Gefährdung für unsere Arbeit erlebt wie durch die von Frau Bianca Müller verfassten Pressemitteilungen, die Gegenstand mehrer Zivilgerichtsverfahren wurden und uns Prozessniederlagen bescherten.    

-         Die schlechte Recherche von Frau Müller und die dadurch provozierten Untersagungsverfügungen des Polizeipräsidenten, Herrn Hagen Saberschinsky, haben diesen letztlich in seiner politischen Funktion gestärkt.

-         Die Verfasserin dieser schlecht recherchierten Pressemitteilung, Frau Bianca Müller, CDU-Parteimitglied, zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit im CDU-Arbeitskreis Polizei in Berlin, hat dadurch der Glaubwürdigkeit der BAG einen schweren Schaden zugefügt.      

-         Eine sich verantwortlich fühlende Gruppe innerhalb der BAG wird alles Erdenkliche daran setzen, um die Auflösung des Vereins zu verhindern und die Arbeit fortzusetzen.        

-         Die Zusammenkunft von 12 Mitgliederinnen vom 5. Mai 2001 stellte rechtlich und politisch keine ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung sowohl nach unserer Satzung, dem BGB und dem Vereinsgesetz dar.

-         Wir werden uns bemühen, die verlorene Glaubwürdigkeit zurückzugewinnen. Es wird ein schwerer Weg sein und wir freuen uns auf neue Mitstreiter. 

-         Wir sehen uns veranlasst, uns von der Arbeitsweise der Sprecherin, Frau Bianca Müller, zu distanzieren. Wir sind bemüht, auf einer ordnungsgemäß einberaumten Mitgliederversammlung die Abwahl von Frau Bianca Müller herbeizuführen, um den Neuanfang personell zu unterstreichen.    

  Wolfgang Jandke                                 Robert Huppertz                               Thomas Wüppesahl

(Vorstandsmitglied)                             (Vorstandsmitglied)                               (Bundessprecher)





Nachfolgend können Sie die Beschlüsse des Insolvenzgerichts Hamburg vom 12.12.2003 sowie vom 18. März 2004 lesen.
Es handelt sich um das durch mich beantragte Insolvenzverfahren über das Vermögen unserer Bundesarbeitsgemeinschaft.
Ein solcher Antrag war im Frühjahr 2001 nötig geworden, weil unsere ehemalige Bundessprecherin, Frau Bianca Müller, die der BAG mit Unterstützung einiger anderer diese Krise eingebrockt hatte, durch verlorene Zivilverfahren gegen Berliner Polizeiführer die BAG in die Zahlungsunfähigkeit getrieben hatte.
Inzwischen hat Frau Müller ggü. dem Amtsgericht Hamburg, datiert vom 13. April 2002 , aber auch in anderen Zusammenhängen inhaltsgleich, unter anderem erklärt:
"Ich selbst bin nach Fristablauf meiner Wahl seit dem 01.12.2001 nicht mehr Vorstandsmitglied gewesen."

Somit besteht kein vernünftiger Zweifel daran, dass sie bei uns nicht mehr aktiv ist, zumal sie in jüngsten Schreiben auch an das Insolvenzgericht darauf ausdrücklich hinweist, dass sie irgendeine andere Gruppe von Polizisten gegründet hat, diese Gruppe ganz toll findet und dieser neue Club sowieso das Beste ist.

Ich bitte diese Information im Zusammenhang mit meinem Antrag vom 3. Dezember 2003 an das Insolvenzgericht Hamburg auf Einstellung des Verfahrens gegen unsere BAG, zu lesen.
Diesen Text – sowie weitere Informationen zum Insolvenzverfahren – finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik: "Krise der BAG".

Es ist zu hoffen, dass das Hamburger Insolvenzgericht der Empfehlung des Insolvenzverwalters – "Nach allem bin ich der Auffassung, dass das Verfahren sowohl nach § 212 als auch nach § 213 InsOl so schnell wie möglich eingestellt werden kann und sollte, ..." -, was der Insolvenzverwalter Anfang Januar 2004 schrieb, bald nachkommen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Wüppesahl


67a IN 139/01




AMTSGERICHT HAMBURG BESCHLUSS

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des im Vereinsregister des Amtsgerichts Hamburg unter VR 11 986 eingetragenen Vereins Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizistinnen und Polizisten (Hamburger Signal) e.V., ehemals: Gärtnerstraße 21, 20253 Hamburg, vertreten durch den Vor­stand Thomas Wüppesahl, Kronsberg 31, 21502 Geesthacht-Krümmel und Bianca Müller, Spanische Allee 140, 14129 Berlin

hat die Schuldnerin mit Schreiben vom 02.12.2003 die Einstellung des Insolvenzverfahrens wegen Wegfalls des Eröffnungsantrages (§ 212 InsO) beantragt. Der vollständige Schriftsatz liegt zur Einsichtnahme durch die Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer 2.07, aus.

Hamburg, 12.12.2003 Amtsgericht


Calm Rechtspfleger

Ausgefertigt

Hahn

Justizangestellte

als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle


67a IN 139/01                                          - Ausfertigung -

AMTSGERICHT HAMBURG BESCHLUSS

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des im Vereinsregister des Amtsgerichts Hamburg unter VR 11 986 eingetragenen Vereins Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizistinnen und Polizisten (Hamburger Signal) e.V., ehemals: Gärtnerstraße 21, 20253 Hamburg, vertreten durch den Vor­stand Thomas Wüppesahl, Kronsberg 31, 21502 Geesthacht-Krümmel und Bianca Müller, Spanische Allee 140, 14129 Berlin

Insolvenzverwalter: Dr. Gerd G. Weiland, Neuer Wall 86, 20354 Hamburg

wird der Einspruch der Insolvenzgläubigerin Frau Bianca Müller gegen das Schlußver­zeichnis zurückgewiesen.

Gründe

Mit Schriftsatz vom 25.09.2003 legt der Insolvenzverwalter dem Gericht seinen Schlußbericht nebst Schlußrechnung vor. In Ermangelung festgestellter Forderung wird ein Verzeichnis gemäß § 188 InsO nicht eingereicht.

Die öffentliche Bekanntmachung der Summe der Forderungen und den für die Vertei­lung verfügbaren Betrag aus der Insolvenzmasse erfolgte am 27.10.2003

Gemäß § 189 InsO hat ein Insolvenzgläubiger, dessen Forderung nicht festgestellt ist und für dessen Forderung ein vollstreckbarer Titel oder ein Endurteil nicht vorliegt, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach der öffentlichen  Bekanntmachung dem Insolvenzveralter nachzuweisen, daß und für welchen Betrag die Feststellungsklage erhoben oder das Verfahren in dem früher anhängigen Rechtsstreit aufgenommen ist. Wird der Nachweis nicht rechtzeitig geführt, so wird die Forderung bei der Verteilung nicht berücksichtigt (§ 189 III InsO).

Die Insolvenzgläubigerin Frau Bianca Müller hat den Nachweis § 189 I InsO nicht ge­führt und wird bei der Verteilung nicht berücksichtigt.


Im Schlußtermin vom 03.12.2003 hat die Gläubigerin Bianca Müller mündlich Einwen­dungen gegen das vom Insolvenzverwalter eingereichte Schlußverzeichnis erhoben und diese mit Schriftsatz vom 28.12.2003 begründet.

§ 197 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 InsO tritt an die Stelle des § 194 Absatz 1 InsO. Einwen­dungen der Insolvenzgläubiger können sich nur auf das Schlußverzeichnis beziehen, nicht aber auf die zur Verteilung gelangende Masse. Ein Gläubiger kann z.B. geltend machen, daß seine Forderung entgegen den verfahrensrechtlichen Bestimmungen der §§ 188 ff. InsO zu Unrecht nicht berücksichtigt wurde. Eine Begründung im Sinne die­ser Vorschrift ist in dem Schriftsatz der Insolvenzgläubigerin Bianca Müller nicht ent­halten.

Der Antrag der Gläubigerin ist unbegründet und daher zurückzuweisen.

Gegen diesen Beschluß ist die sofortige Beschwerde binnen zwei Wochen nach Zu­stellung gegeben.

Hamburg, 18.03.2004 Amtsgericht


Calm Rechtspfleger

Ausgefertigt

Kuegler                   

Justizangestellter

als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle