Dienstag, 11. Mai 2004
Offener Brief
Sehr geehrter Herr Manfred Köster (Leiter Wasserschutzschule),
sehr geehrter Herr Manfred Quedzuweit (Leiter Aus- und Fortbildung)
sehr geehrter Herr Prof. R. Eggers (Fachbereichssprecher FHÖV/P),
sehr geehrter Herr Prof. Dr. Th. Weise (Rektor FHÖV HH),
sehr geehrter Herr Gerhard Müller (LPS/L),
zur Zeit findet vor dem Landgericht Hamburg die Berufungsverhandlung eines gegen mich gerichteten Strafverfahrens statt, dass meines Erachtens (auch des einer Reihe von Prozeßbeobachtern) bedauerlicherweise erneut von sachfremden Einflüssen nur so strotzt.
Der Staatsanwalt Bochnik (Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft Hamburg) hat offenbar Anweisung, die mir im Kern vorgeworfenen (bedauerlicherweise) Alltagshandlungen im Straßenverkehr widerspiegelnden Vorkommnisse aufzubauschen, weil es gegen mich ausgenutzt werden soll.
So ergab die Beweisaufnahme beispielsweise, dass am Wasserschutzpolizeikommissariat 2 das große `Hallo´ einsetzte, als mein Name fiel und Sonderbesprechungen zwischen Dienstgruppenleiter und Revierführer stattfanden. „Rudelaufläufe“ während des Wachbetriebs (Aussage Blunck, DIE) dokumentieren deutlich den Corpsgeist und seine Auswirkungen. Sonderbesprechungen fanden zwischen der Leitung von DIE, dem Staatsrat der Innnenbehörde und zwischen diesen und der Staatsanwaltschaft Hamburg statt, auch bei den Staatsanwälten in Hamburg brach hektische Betriebsamkeit aus, weil Wüppesahl beteiligt ist.
Die Hauptverhandlung zeigt auch: Wenn ein Gericht über die Mechanismen und Methoden des Mauer—des-Schweigen-Syndroms, des Corpsgeistes und des Mobbings bei der Polizei nicht informiert ist, hat es bereits halb verloren.
Da Mobbing gerade auch an der FHÖV/P sehr ausgeprägt stattfindet, ich auch bei der Betreuung betroffener KollegInnen immer wieder feststelle, dass Mobbing via Strafrecht/Disziplinarrecht oder Mobbing via Pathologisierung weit verbreitet in den bundesdeutschen Polizeien stattfindet, wundert die Anwendung dieser bewährten Methode in meinem Fall sicherlich niemanden.
Deshalb rege ich an, dass Lehrgangsgruppen bzw. sog. Studiengruppen Gelegenheit gegeben wird bzw. die Möglichkeit seitens der Dozenten (FHÖV) und Trainer (LPS) genutzt werde, die weitere Verhandlung zu verfolgen. Dies tue ich auch vor dem Hintergrund, dass die Polizeibeamten Herr Goebeler (Zeugenauftritt am 15.04.04) und Frau Bauer, DIE (Zeugenauftritt am 13.04.04) noch nicht allzu lange aus diesen Einrichtungen entlassen sind, sondern auch deshalb, weil ich an der F(l)achhochschule Hamburg studentischer Vertreter im Fachbereichsrat sowie im Hochschulrat gewesen bin und von daher sehr gut um die eklatanten Defizite dieser Einrichtung weiß.
Darüber hinaus, aber wem schreibe ich das, wird durch nichts so intensiv gelernt wie an schlechten Beispielen. Hier: Falscher Aktenaufbau, Manipulation der Akte zum Nachteil des Beschuldigten, faktisches Nichtbefassen mit einer Strafanzeige, reihenweise Versäumnisse der Streifenwagenbesatzung (fehlende Beschlagnahme der Fahrtenschreiberscheibe, fehlende Überprüfung einer angeblichen Verletzung, Manipulation mit Aktenzeichen, etc.) und deren Bedeutung für das weitere Verfahren (und für die Beamten), Corpsgeist-Phänomene (Schwerpunktarbeit gegen einen Kritiker mit Tatortarbeit specialis, Rudelbildung in der Wache, Sonderbesprechungen zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern, dann -–ganz besonders wichtig – gezieltes „Vergessen“, also fehlende Erinnerung von Absprachen etc., unchronologischer Aktenaufbau, Vernehmungstaktik und Befragungstechnik im ergebnisorientierten Stil unter Beachtung selektiver Sachverhaltsauslassungen, Besprechungen zum Strafverfahren ohne sie zu vermerken („Was nicht in der Akte ist, ist nicht in der Welt“), staatsanwaltschaftliche Kollegialität von Kollege zu Kollegin sowie Parteilichkeit und Verletzung des gesetzlichen Auftrags zur Objektivität etc. usw usf.
Ich erlaube mir, daran zu erinnern, dass ich bereits im Jahre 2000 ein ähnliches Einladungsschreiben an die Landespolizei- und die Fachhochschule der Polizei Hamburg sandte. Damals ging es um die abstruse Behauptung, ich hätte aus meiner Rolle als kriminalpolizeilicher Sachbearbeiter Ermittlungsakten (!) gestohlen (!!). Damals gab es einen hart erstrittenen Freispruch.
Zu diesen Hauptverhandlungen lud ich die LPS und die FHÖV/P mit u.a. folgendem Text ein, an der öffentlichen Strafverhandlung gegen mich teilzunehmen:
„Sie sind herzlich eingeladen, der Verhandlung zu folgen; dabei werden Sie erstaunliche Fragen gestellt erleben, deren Beantwortung noch mehr Erstaunen machen könnte:
- Wie sprechen Polizeibeamte Zeugenaussagen untereinander ab?
- Welches Chaos herrscht an einer LKA-Dienststelle, die mit OK-Sachen befaßt ist und wie wird es vertuscht?
- Wie mobben Polizeibeamte einen kritischen Kollegen und was wird angestellt, um ihn kalt zu stellen?
- Wie verfolgt man Personen anderer politischer Auffassung?
- Wie wird eine Strafakte selektiv aufgebaut und Sachverhalte realitätsuntüchtig verdreht?
- Wie selektiert man im Aktenaufbau Beweise und Indizien zu Lasten des Verfolgten?
- Wie funktionieren Seilschaften in der Staatsanwaltschaft Hamburg?
- Wie arbeitet eine LKA-Dienststelle rechtswidrig mit dem BND zusammen?
- Welchen Anteil hat die Polizei- und Behördenleitung an diesen Mißständen?“
Bei diesem aktuellen Strafverfahren ist es ungefähr genau so gravierend, was an sachfremden und ergebnisorientierten Arbeitsweisen offenbar gelegt ist. Ich würde mich freuen, wenn Sie unseren sog. Studierenden bzw. den LPS-SchülerInnen die Gelegenheit geben, gewissermaßen „aus der Praxis, für die Praxis“ zu lernen.
Der zuständigen Kammer des Landgerichts übermittele ich dieses Schreiben, damit eventuelle organisatorische Vorbereitungen reibungsloser vorbereitet werden können
und verbleibe für heute
mit freundlichen Grüßen
Thomas Wüppesahl
P.S.:
Ich erlaube mir die Empfehlung, dieses Schreiben sämtlichen Dozenten und Studien- bzw. Lehrgangsgruppen Ihrer Ausbildungseinrichtung zugänglich zu machen. Im besonderen dürften die Fächer Kriminalistik, Polizeiberufskunde, Strafrecht/Strafprozeßrecht, Berufsethik, Psychologie, Führungslehre/Public Management, Laterale Führung (Der Umgang mit Kollegen), Staats- und Verfassungsrecht und Erwachsenenpädagogik angesprochen sein.