Vortäuschen völliger Sicherheit. Bei völliger Ahnungslosigkeit? 

Pfingsten  2023

P R E S S E M I T T E I L U N G

Wir haben seit zwei Wochen die vollständige Studie des Kriminologen Singelnstein zur „Frage“, ob Bürger bei unverhältnismäßig angewandten Gewaltmitteln (kurz: Polizeigewalt), also illegitimer Polizeigewalt, zumindest eine ähnliche Chance auf Genugtuung in Form von Schadensersatz, Schmerzensgelder und – natürlich – Straf- und weitere Zivilverfahren gegen die betreffenden PolizeibeamtInnen haben wie andere Opfergruppen bei Straftaten. 

Vortäuschen völliger Sicherheit. 
Bei völliger Ahnungslosigkeit?

„Oh, welch´ Überraschung trat zutage: Nein.“ Opfer von illegitimer/rechtswidriger Polizeigewalt haben so gut wie keine Chancen auf Wiedergutmachung.

Der ansonsten knallharte staatliche Strafanspruch läuft ins Leere; nahezu.

Das einzig Erstaunliche daran war, wie der Medienzirkus damit umging. Es gab all überall prominente Berichte, selbst in den „Tagesthemen“ war es das Hauptgespräch mit einem Hauptkommissar aus Berlin, der nach einiger Zeit bei den Grünen (`Polizeigrün´, eine Truppe die pseudokritische Polizeiarbeit vorgaukelt) feststellte, dass es so ist, wie (nicht nur) wir Kritischen seit nunmehr fast 40 Jahren formulieren.  

Wer mit wachem Verstand die letzten Jahrzehnte durchlebt hat und dabei seine Aufmerksamkeit (auch) auf das Thema der Polizeigewalt lenkte, weiß darum. 

Es gibt seit den 80er Jahren, seit der Gründung unseres Berufsverbandes 1986/87 keine Verbesserungen – auch wenn es zwischenzeitlich angelegentlich manchmal danach aussah. Es wurde alles noch Schlechter, noch routinierter.

…… 

Ein intellektuell, mit wenigen Ausnahmen intellektuell ekliges Überschriften-Potpourri nach der Präsentation dieser Studie spricht für sich:

  • „Die Polizei hat bei Gewalt bei Einsätzen die Definitionsmacht“ (Tagesschau; das Flaggschiff der ARD, 16. Mai 2023
  • „Studie zu Polizeigewalt: Opfer haben in Strafverfahren kaum eine Chance“ (WDR; 1, 16. Mai 2023)
  • „Studie: Polizeigewalt nur unzureichend erfasst“ (Deutsche Welle; 16.05.)
  • „Polizeigewalt: Studie zeigt erstmals Daten aus Deutschland“ (FAZ; 16. Mai 2023 – die FAZ schießt damit den berühmten Vogel ab)
  • „Der Staat tut sich schwer, Fehlverhalten der eigenen Bediensteten zu ahnden“ (DER SPIEGEL; 16. Mai 2023)

Und so geht es weiter. Mit wenigen Ausnahmen … – Es ist zum Erbarmen, oder wie heißt es doch: „Gott lass´  Gras wachsen, denn es gibt so viele Rindviecher auf der Welt.“

Selbst unsereins konnte auf der Flachhochschule der Polizei Hamburg bereits in den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts im Studienfach Kriminologie lernen, dass die Defintionsmacht der Polizei bis hinein in die Hauptverhandlungen vor Gerichten existiert. Im Einsatzgeschehen vor Ort, in gerade auch dynamischen Situationen sowieso. Und da schwadroniert die Tagesschau so eine Überschrift ins World Wide Web. Nun denn.

Diese Studie stellt mithin keinen Erkenntnisgewinn, sondern stellt den soundsovielten Aufguss längst bekannter Fakten dar. Schon zwei Tage nach der Präsentation ist wieder Ruhe im Medienzirkus. Die Polizeigewerkschaften halten erst einmal den Schnabel und lassen auch diese Empörungserregung über sich (und ihre Mitglieder) hinweglaufen bzw. wie eine Welle am Strand auslaufen.
Ausnahme: Einige wenige Funktionäre emittierten die üblichen Unsinnigkeiten in Mikrofone und Kameras, wie dass die Polizei sehr gut gegen KollegInnen ermitteln könne. Damit konnten die Unerfahrenen, die Neulinge, zeigen, dass auch mit ihnen alles beim Alten bleiben soll, denn das sind Fake-Statements. 

Die erfahreneren Altgedienten kennen die Mechanismen der Politik, in der mittlerweile eh sowohl in den Landtagen als auch im Dt. Bundestag genügend KollegInnen in der Rolle von Abgeordneten sitzen und den Schnabel halten, lassen Gras drüber wachsen und summen bestenfalls den Schwamm-drüber-Blues.

Pflichtprogramme im Medienzirkus

Zu allem diesen Wahnsinn struktureller Ausschaltung durch Polizei, Staatsanwaltschaften wie auch Gerichten rechtsstaatlich angemessener Gleichsetzung von PolizeibeamtInnen zu anderen Bürgern gehört seit mindestens der 80er-Jahre – und davor war es auch nicht besser – das Kaschieren oder lediglich oberflächliche Bearbeiten richtig großer Kriminalitätszusammenhänge, die gemeinhin als kriminelle Vereinigung oder sogar organisierte Kriminalität bis hin zur terroristischen Vereinigung (z.B. NSU) verfolgt werden müssten: …“

Wer Interesse an dem ganzen Text hat, findet ihn hier verlinkt: „Polizeigewalt

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