„Chaos und Streit bei Ermittlungen zu NSU-Morden“ und „Neben der Spur“ und „Anatomie eines Staatsversagens…“

Die Polizei hat die Definitionsmacht im Strafverfahren. Das ist eine Erkenntnis der Kriminologie aus den 70er Jahren. Mit dieser Definitionsmacht steuert sie Staatsanwälte wie Richter. Und nur wenn aufgrund politischer Ansagen (oder gar zu arger polizeilicher Patzer)die Staatsanwälte sagen: Nein, doch anders! – Nur dann wird diese polizeiliche Definitionsmacht partiell beendet. So war es auch bei den Ermittler in Nürnberg als mit der angewendeten politisch motivierten Variante über das „Sprachrohr“ Staatsanwalt die Hypothesen in Richtung Rechtsextremismus auf Null gestellt wurden. Es wurden die Ermittlungen weiter in die Irre geführt, obwohl die Verdichtung auf rechtsradikalen Hintergrund bereits klar war.

Ebenso stellt für alle Praktiker folgende Alltagsroutine in bundesdeutschen Strafermittlungsverfahren eine gesicherte Tatsache dar:

Die Ermittler haben kein neutrales Selbstverständnis. Genauso wenig wie die allermeisten Staatsanwälte (eine „neutrale Staatsanwaltschaft“ wie sie nach der StPO vorgesehen ist, stellt eine Chimäre dar), sondern sie ventilieren und selektieren die erkannten Indizien, Tatsachen und Personalbeweise nach ihren Vorstellungen von der Tat und überhaupt nach den gedanklichen Möglichkeiten die sie haben:

Wenn die Sicherheitsapparate strukturell fremdenfeindlich sind, wie es diverse sozialwissenschaftliche Studien belegen, dann kommt neben dieser Tatsache auch noch der Umstand zum Tragen, dass man nur sieht was man kennt bzw. sehen kann/will. – Trotz aller anderslautenden Lippenbekenntnissen und entgegen klarer gesetzlicher Regelungen grassiert Ausländerfeindlichkeit und eben kein neutrales (oder: objektives)Arbeitsverständnis!

Denn neben den strukturellen Defiziten, Feindbilder gegen Migranten (nicht Klischees, sondern ausgeprägte Feindbilder!), politisch gelenkten Staatsanwälte, politischen Vorgaben durch schlechtes „Vorsagen“und so weiter, bleibt die Eigenverantwortlichkeit des Beamten nach den Beamtengesetzen wie auch dem Grundgesetz erhalten.“

Link zu unserer Pressemitteilung vom 07. Mai 2012

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