Sie drehen durch, oder: Wie wenn der Fuchs in den Hühnerstall gefahren wäre

Sonntagvormittag wurde also ein weitgehend harter Lockdown beschlossen. Mittags verkündet. Wir schrieben Sonntag, den 13. Dezember, im Jahre des Herrn: zweitausend und zwanzig. Es ist der 3. Advent. Eigentlich brennt in allen christlichen Häusern das dritte Licht. Im Bundeskanzleramt gibt es scheinbar keine Lichter mehr; im übertragenen Sinne.

Die Beschlüsse der 16 Mainzelmännchen, davon drei weiblichen Geschlechts, und der Königin von Deutschland, greifen nochmals tief(er) als schon bei den beiden anderen Beschlüssen in die Grundrechte von allen Bürgern dieser Republik ein.

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Und sie sind vollkommen unsinnig: Wenn von heute gemeldeten rund 26.000 Toten durch oder an Corona verstorbenen MitbürgerInnen rund 90% über 70 Jahre alt sind, idR multiple wie lange Krankengeschichten haben, das Durch- schnittsalter über dem Durchschnittsalter der in der Bundesrepublik Deutschland im Jahresdurchschnitt versterbenden knapp einer Million Menschen beträgt, stellt sich nur noch eine rhetorische Frage:

Tickt die politische Elite noch richtig?

–  Wieso wird also nicht die besonders gefährdete Alterskohorte speziell geschützt?

–  Wieso ist genau das nicht längst – spätestens im Sommer 2020 – erfolgt?

–  Was nehmen sich diese armseligen Figuren, sog. Entscheider noch heraus, um Ihr katastrophale Corona-Krisenmanagement zu vertuschen?

–  Warum spielen unsere Medien diesen Unsinn weiter mit?

–  Warum machen jetzt faktisch Virologen die Politik?

–  Wieso bleibt die Faktenbasiertheit auf der Strecke?

–  Wieso fehlt der politischen Klasse die Urteilskraft?

Szenenwechsel in ein zwar anderes, aber längst zu einem bedeutsamen Spieler in diesem Spielfeld gewordenen Akteur: Die Querdenkenden Vor kurzem wurde der Kopf der Bewegung „Querdenker“ bei einer etwas dusselig anberaumten Veranstaltung mit dem „König von Deutschland“ ange- troffen und diese Dusseligkeit wurde weidlich ausgeschlachtet – bis hin zu der Teilbegründung von Schäubles Schwiegersohn, dessen Ehefrau in Bälde die Programmdirektorin der ARD werden soll, dass auch deshalb die Querdenker aus Stuttgart vom Landesamt für den Verfassungssch(m)utz (LfV) in Baden- Württemberg unbedingt beobachtet werden müssten. Bundestag, ist da wer? Wer bitte schützt dieses Land vor der Merkel-Monarchie mit ihren Landes- fürsten, die – ob Grün, ob Links, ob SPD, ob CDU oder CSU – so viel anders tickt diese Kanzlerin, methodisch betrachtet, gar nicht als der männliche Schau- spieler. Unvergessen auch ihr Kommando während eines Staatsausflugs nach Südafrika: `Wahl rückgängig machen! ́, lautete das Kommando vom Kap der Guten Hoffnung, als ein FDP-Abgeordneter mehrheitlich – das nennt sich wohl demokratisch – vom Thüringer Landtag zum Ministerpräsidenten gewählt worden war . Und so geschah es…, die Wahl wurde durch „Rücktritt“ und andere Alleinstellungskriterien „rückgängig“ gemacht.

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Die Beschlüsse von Sonntagvormittag, dem 3. Advent 2020, in weniger als 60 Minuten und an allen Parlamenten vorbei entwickelt. Das erfolgte sogar exakt zwischen zwei Sitzungswochen, als der Deutsche Bundestag am vergangenen Wochenende fast aus dem Stand arbeitsfähig gewesen wäre.

Ministerialbeamte scheinen neuerlich im Akkord Spiegelstriche abzuhaken. Die erneute Ausschaltung des Bundestags wird auch nicht durch die frische Ermäch- tigung aus der §§ 2, 18, 28a IFSG vom 18. November 2020 besser, wonach die Länder Verordnungen mit einer Gültigkeitsdauer von längstens vier Wochen erlassen können, die weit in unser aller Grundrechte eingreifen.

Und die Eingriffe sind sowohl überflüssig, als auch unsinnig:

Überflüssig, weil die Bundesregierung wiederholt verabsäumt hat, sich auf derartige Krisenfälle einzustellen, obwohl dieses Szenario bereits 2013 (!) Gegenstand der Arbeit des Bundestages war.

Es wurde noch nicht einmal versucht das Versäumte in den entspannten Monaten dieses Jahres „nachzuarbeiten“.

Viele der Maßnahmen, von denen wir jetzt betroffen sind, sind damit vermeidbar gewesen.

Unsinnig, weil 90 % der durch oder mit Corona verstorbenen MitbürgerInnen über 70 Jahre alt sind und idR multiple wie lange Krankengeschichten haben.

Der Lockdown bietet aber gerade für diese besonders gefährdete Gruppe keinen weiteren Schutz! Es handelt sich in der Tat um einen Knock Down (siehe auch die Überschrift).

Nach wie vor gibt es keine klaren – wenn überhaupt vorhanden – Konditionier- ungen, wonach eindeutig nachzulesen wäre, wenn die oder jene Bedingung eintritt, könne der Verordnungsgeber (irgendein Bundesland) diese oder jene grundrechtseinschränkende Maßnahme ergreifen. Nichts dergleichen.

Dass der Verordnungsgeber das jeweilige Landesparlament ist, also nicht der jeweilige Landesfürst (= MinisterpräsidentIn), nur so nebenbei, weil die MP ́s nur sehr zögerlich ihre Landesparlamente mal mehr, mal weniger einspannten.

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Dieser verbale Aufgalopp dient dazu,
die traurige Büttel-Rolle der Polizeien nachvollziehbar darzustellen. – Geduld, ab Ziff.19.

Zunächst noch etwas zu den Fakten. Dazu gehören im Übrigen nicht die verschiedenen wissenschaftlichen (Er)Kenntnisse. Auch dort gibt es für jede Vorgehensweise exzellente Gutachterköpfe mit zum Teil diametralen Empfehl- ungen. Es bleibt dabei, dass Mutti – gerade auch diese Bundesregierung – nahezu alles wissenschaftlich begründen kann was immer sie auch beschließt. So etwas wie ein Freilos. Soviel zur wissenschaftsbasierten Politikentscheidung.

1. 22 von 160 Behelfskrankenhäuser waren unterirdisch angelegt

Im Kalten Krieg hatten wir also 22 unterirdisch gelegene Krankenhäuser. Sie dienten dem Katastrophen- wie dem Zivilschutz. Damals nahmen die verantwortlichen Politiker Bedrohungen noch ernst. Im Falle eines Angriffs mit Bio-, Chemie- oder Atomwaffen waren sie der Standort der Wahl.

Alleine das unterirdische Exemplar in Wedel, bei Hamburg, Kreis Pinneberg, hatte 710 unterirdisch gelegene Betten. Ein idealer Standort für Intensivbett- enbetreuungen, zum Beispiel für Covid 19-Patienten.

Warum gibt es sie nicht mehr bzw. wurden sie nicht weitergeführt? – Ach ja, wir sind ja von Freunden umzingelt. Sie wurden seit Rot-Grün im Bund verrottet gelassen.

Wo sind Sie geblieben?

Es bleibt auch ein Geheimnis, warum die im Frühjahr genannten Zahlen von rund 27.000 Intensivbetten, von denen 20.000 mit Beatmungsgerätschaften vorhanden gewesen waren, jetzt keine Erwähnung mehr finden.

Offiziell haben wir heute etwa 5.000 Corona-Infizierte Menschen auf den Intensivstationen. Das Personalproblem im pflegerischen Bereich der Krankenhäuser genauso wie in den Altenheimen gibt es seit mindestens zwei Jahrzehnten. Die Kanzlerin wurde im letzten BT-Wahl-k(r)ampf in einer der Wahlarenen von einem jungen Mann damit wunderbar konfrontiert.

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Aber Madame Merkel laberte wieder einmal nur so vor sich her: „Packen wir an“ – „So schlimm ist das?“ … und wieder gipfelt das Alles in einem der vielen Merkel-Gipfel, dieses Mal: Pflege-Gipfel.

Methodisch so wie in der DDR. Und wie bei ihrem Ausflug als Bu ́Umwelt- ministerin in die Arktis bei kalbenden Eisgletschern, oder ihrer Ostküsten- rundfahrt als Oppositonsführerin des Dt. Bundestags, als sie den US-ameri- kanischen PolitikerInnen nach der Weigerung des Schröder-Kabinetts zum Beitritt in den völkerrechtswidrig und mit Lügen vor der Vollversammlung der UN durch die USA (Verteidigungsminister Powell persönlich) legitimierten Angriffskrieg versicherte, dass es auch eine andere Bundesre- publik Deutschland gäbe usw. usf.

Die Versprechen und Versprecher dieser Dame sind legendär und trotzdem nach kurzer Zeit wieder wie „aus der Welt verschwunden“. (Agitation und Propaganda)

2. Jens Spahn verkündete vor zwei Wochen 19 Versorgungslager

Das ist der Hit. Versorgungslager mit Schutzausstattung für Schwestern, Pfleger, Ärztinnen usw. werden im zehnten Monat der Pandemie angekündigt. Wann wir sie haben werden, steht in den Sternen. Die gehörten standardmäßig zum Zivil- und Katastrophenschutz für uns alle. Auch schon vor dem RKI-Horror-Bericht aus 2012 über ein Planspiel mit ziemlich genau einem solchen – damals hypothetisch angenommenen, aber gleichwohl realitätsnah zum heutigen Problem formuliert – Virus. Krasser kann Politik kaum versagen. Bitte: Wer regiert seit 15 Jahren?

3. Jens Spahn verkündete vor 10 Tagen 27 Millionen FFP2-Masken Noch so ein Kracher. Silvester 2020/21 fällt in diesem Sinne ja flach.

Also feuert unsere politische „Elite“ einen Böller nach dem anderen ab.

Keiner konnte den Bürgern tagelang sagen – auch mein Apotheker nicht – wann die Masken, die eigentlich gleich mit Pandemie-Beginn bei vernünftiger politischer Arbeit hätten vorhanden sein müssen, in den Apotheken ankommen werden. Inzwischen gab es seit Dienstag einen Run und schnell vergriffene Vorräte.

Abgesehen davon, warum kommt der junge Minister nicht bereits seit

dem Frühjahr auf die gerade nach offizieller Logik zwingende Beschaff- ung von FFP2-Masken?
Gerade für die Alters- und Pflegeheime sowie sämtliche besonders betroffenen Berufsgruppen. Es gab monatelang nichts.

4. Es liefert zu: Der ́Arbeitgeber` vom Ehemann der Kanzlerin
Die Leopoldina – hochtrabend als „Nationale Akademie der Wissenschaften“ zum pseudo-wissenschaftlichen Taktgeber in Pandemiezeiten gejazzt – wurde mit ihrer Sichtweise von unserer Bundesregierung im Frühjahr 2020 noch vollkommen zur Seite gedrückt.
Es interessierte nicht was sie vor sieben bis neun Monaten von sich gab.

Jetzt ist sie seit rund acht Wochen der Stichwortgeber für Mutti, Ehefrau von Joachim Sauter. Das Robert-Koch-Institut (RKI) als Bundesoberbehörde ist verbrannt. Zu viele Widersprüche, unhaltbare Empfehlungen usw. in den ersten Monaten machten zu deutlich, dass es als propagandistischer Stichwortgeber für die von Mutti jeweils gewünschten Argumentationsunterfütterungen beabsich- tigter Not-Verordnungen verbrannt war.

Wobei sich nach wie vor viele Illusionen darüber gönnen, wie die Politik Entscheidungen herbeiführt. In Sachen Corona-Krisen-Missmanagement ist es zu besichtigen. Die Kanzlerin inszeniert sich als Naturwissenschaftlerin. Das haben wir in Sachen Atomenergie erlebt, wie sie „die Dinge vom Ende her denkt“. Für Muttis Wissenschaftsqualität brauchte es den Mega-Störfall von Fukushima, bis sie erkannte, dass diese Technologie ja gar nicht beherrschbar wäre. So gut wie nichts ist an ihrer Politik wissenschaftsbasiert, wissenschaftlich evident – ebenso:

Der falsche Fuffziger

Das sind alles bloß Wortgeklingel. Nicht bloß wg. des Maskenbeispiels. Genauso die falschen Fuffziger: Der Infiziertenwert auf 100.000 Einwohner ist gewürfelt. Ein rein politischer Wert. Erst recht mit der Aussage des Herstellers, dass nur etwa 50% der mit dem CPR-Test positiv getesteten Mitbürger umsonst in Quarantäne gesteckt werden (siehe 6.).

Warum wurde der falsche Fuffziger – Schwellenwert von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen – festgesetzt? Übersetzt heißt das, dass

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bereits Notstandverordnungen greifen, wenn 0,05 %o, richtig 0,05 Promille der Bevölkerung an Corona erkranken.
Da freut sich der Regent auf die nächste Vogelgrippe und dem Bürgerrechtler gruselt es … Ein rein politischer Wert!

Dieses Beispiel illustriert das Grunddilemma: Unsere PolitikerInnen verstehen entweder nicht was ein Virus ist, eine Pandemie darstellt und daraus resultiert die Unfähigkeit aus eigener Urteilskraft die angemessenen Maßnahmen zu ent- scheiden. Entweder sind sie Virologen, wie Karl Lauterbach, der vielleicht einfach mal für die Dauer einer Herbstferienzeit, also zwei Wochen – mehr bräuchte es gar nicht – seinen Schnabel halten könnte, zumal er in seinem Tunnel als ausgewiesener Experte vollkommen unfähig ist noch die politischen Entscheidungen zu treffen. Er handelt wie ein Experte, obwohl er als Abgeordneter die res publicae als Richtgröße beachten müßte.

Ein nur noch peinliches Meinungspapier der Leopoldina

DIE WELT hat eine vernichtende Analyse dieses viereinhalbseitigen (In Zahlen: 4,5 Seiten) Papiers vorgenommen.

Prof. Dr. Michael Esfeld, mit einem Lehrstuhl an der Wissenschaftsphilosophie Universität Lausanne ausgestattet und seit 2010 Mitglied der Leopoldina, schrieb zu dem Pamphlet mit dem die Bundesregierung seit Wochen wedelt, unter anderem Folgendes:

„Mit Bestürzung habe ich die heute veröffentlichte Stellungnahme der Leopoldina zur Kenntnis genommen, in der es heißt:
„Trotz Aussicht auf einen baldigen Beginn der Impfkampagne ist es aus wissenschaftlicher Sicht unbedingt notwendig, die weiterhin deutlich zu hohe Anzahl an Neuinfektionen durch einen harten Lockdown schnell und drastisch zu verringern.“

und weiter: „

• Innerhalb des engeren Kreises der Experten von Virologie und Epidemiologie ist die Strategie zum Umgang mit der Ausbreitung des Coronavirus umstritten. Der Seite von Virologen und Epidemiologen, die scharfe politische Maßnahmen fordern, steht eine andere Seite von Virologen und Epidemiologen gegenüber, die mit Gründen einen nur auf die Risikogruppen fokussierten Schutz empfehlen, ausgedrückt zum Beispiel in der von führenden Medizinern verfassten Great Barrington Declaration.

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• Im weiteren Kreis der Wissenschaftler ist höchst umstritten, ob der Nutzen scharfer politischer Maßnahmen wie ein Lockdown die dadurch verursachten Schäden aufwiegt – und zwar Schäden an zukünftigen Lebensjahren, die in Deutschland und anderen entwickelten Ländern infolge eines Lockdown verloren gehen, Todesfälle durch einen erneuten Anstieg der Armut in den Entwicklungsländern usw. Es gibt zahlreiche wissenschaftliche Studien, gemäß denen die verlorenen Lebensjahren den maximal erreichbaren Nutzen geretteter Lebensjahre um ein Vielfaches übersteigen werden.

• Ethisch gibt es insbesondere in der auf Immanuel Kant zurückgehenden Tradition Gründe, grundlegende Freiheitsrechte und die Würde des Menschen auch in der gegenwärtigen Situation für unantastbar zu halten. Zur Würde des Menschen gehört dabei insbesondere die Freiheit, selbst entscheiden zu dürfen, was die jeweilige Person als ein für sie würdiges Leben erachtet und welche Risiken sie für diesen Lebensinhalt einzugehen bereit ist in der Gestaltung ihrer sozialen Kontakte.

In einer solchen Situation wissenschaftlicher und ethischer Kontroverse sollte die Leopoldina ihre Autorität nicht dazu verwenden, einseitige Stellungnahmen zu verfassen, die vorgeben, eine bestimmte politische Position wissenschaftlich zu untermauern. Ich möchte Sie daher höflichst bitten, die entsprechende Stellungnahme umgehend als Stellungnahme der Leopoldina zurückzuziehen.

Hochachtungsvoll …“

Über solche Erkenntnisse, die eigentlich zur Normalausstattung eines gut durchbildeten Bundestagsabgeordneten gehören sollten, wird so gut wie gar nicht berichtet und praktisch kaum nachgedacht.

Die Grundrechtevernichter sind ganz bei sich. Sie brauchen nicht weiter nachzudenken.
Es gibt aufgrund bereits dieser Zahlengrundlagen nur ein wirkliches Kriterium für den Lock Down: Die begrenzten Kapazitäten (besser: des Personals) der Kliniken und der Ängste unserer politischen „Elite“ vor Bildern wie im Frühjahr aus Bergamo. Deshalb wird in einem Ausmaß mit der Angstmacherei gearbeitet, dass viel zu viele Bürger inzwischen tatsächliche Angst leben.

Der Katastrophenfall wird also in Abhängigkeit von der Anzahl der Intensiv- betten ausgerufen. Italien hat etwa ein Drittel der bundesdeutschen Kapazität. Aha. – Nicht wegen des Corona-Virus an sich gibt es Lock Downs, sondern wegen der guten oder schlechten Ausstattung des jeweiligen Gesundheits- systems. Alles klar?! Deshalb schreiben wir lieber von Knock Down. Ein Knock Down gegen unser aller Grund- und Freiheitsrechte auf so bescheidener Basis, dass einem nur angst und bange sein kann.

Die begrenzten Betten- und Personalkapazitäten in Krankenhäusern wie Heimen sind dem neoliberalen Arbeitsansatz, der „natürlich“ auch vor dem Gesundheits- wesen nicht Halt machte, aus den vergangenen zwei Jahrzehnten geschuldet. Die

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Überlastung des Personals in Heimen wie Kliniken gab es schon des Öfteren; nicht bloß bei Grippewellen. Die Verantwortlichen scherte es nicht.
Solche Zusammenhänge sind für das RKI scheinbar zu profan. Verfassungsmaß- stäbe stören nur – wie bereits im Frühjahr.

5. Lernunfähiges Politikpersonal, überfordert sowieso…

Von Anbeginn der Corona-Nummer setzte man – mithin die Kanzlerin mit ihrer Richtlinienkompetenz – auf ́s falsche Pferd. Daran ändert auch der im Vergleich zu anderen Nationalstaaten wie GB oder F relativ mildere Verlauf im Frühjahr nichts.

Während im Februar das RKI mit der Empfehlung brillierte, Masken zu tragen sei überflüssig, sie erbrächten keinen nennenswerten Effekt, jagen jetzt Poli- zistInnen Maskenverweigerer. Es wurden zum Teil mit gerichtlichen Beschlüss- en Arztpraxen durchsucht, weil dort Atteste zur Befreiung von der Masken- pflicht ausgestellt worden sind. Ebenso wird bei Maskenverweigerern einge- fallen, zum Teil mit brutalster Gewalt – auch gegen Angehörige -, so wie z. B. in Bamberg wo sich anschließend zwei Kinder (8 und 9 Jahre) des beschuldigten Hoteliers, seine Schwiegermutter und Ehefrau in ärztlicher Behandlung wiederfanden. So what! Wo gehobelt wird, fallen Späne.

Ein Obrigkeitsstaat verliert die Contenance.

Maskenverweigerer werden auch bei anderen Gelegenheiten – nicht nur bei Querdenker-Versammlungen – locker mit Ordnungsgeldern bis zu EURO 250,00, auch mit Platzverweisen, Wegtragen, Wegschubsen oder Wegprügeln zum Gehorsam geleitet.

Solche Idiotentests wie dieses Beispiel – das RKI empfahl vor acht Monaten „Scheiß ́ auf die Masken“ und jetzt tobt sich ein Rechtsstaat (lt. GG) an seinen Bürgern aus -, gibt es bei dem verkorksten Corona-Krisenmanagement zuhauf. Und all dies vor dem Hintergrund der Tatsache, dass dieser Staat seiner Für- sorge im Rahmen des Zivil- und Katastrophenschutzvorsorge kaum nachkam (siehe Ziff. 1. – 3.).

Nach diesem Durcheinander bringt es dieser schneidig-simple Gesundheits- minister fertig – gerade vorgestern geschehen – den Impfplan als Regier- ungserlass, also eine Verordnung, zu unterzeichnen, anstatt es unter Teilnahme des Parlaments, am besten als Gesetz debattieren und verabschieden zu lassen.

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Vorgestern. Also wieder seit dem Frühjahr nichts gelernt. Der Gesundheitsminister als Sonnengott.

Die ersten Kritiken hagelt es heute bereits. Nicht nur vom ehemaligen Verfass- ungsrichter Papier. Am nachvollziehbarsten ist auch für Nichtjuristen, dass sich die Einschränkungen bei den Grundrechten auch bei vergleichbaren Sachverhal- ten von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

Aber überall gilt das Grundgesetz. Wieder alles unklar.

Denn genau das könne nicht sein, weil die Einschränkung von Grundrechten keine politischen Entscheidungen sein dürfen, sondern rechtliche Entschei- dungen sind. Papier bemängelt ebenfalls die Abwesenheit der Parlamente in entscheidenden Situationen. – Wann wird er eigentlich als Querdenker gelabelt? Und dann als Rechtsextremist, denn Querdenker sind ja Rechtsextremisten bzw. sollen zu solchen gemacht werden.

Der ruhige Sommer verstrich. Ach, wie schön.

Nach dem ausgleitenden Lockdown von Mitte März bis in den Juni hinein war klar, dass in der beruhigteren Sommerphase die Zeit zur weiteren Vorbereitung auf die 2. Welle hätte genutzt werden müssen.

„Weitere Vorbereitung“. Wofür? – Für eine zweite und die dritte Welle der Pandemie, denn die kommen gesetzmäßig und zuverlässiger wie die Politik arbeitet. Dazu muss auch niemand Virologie studiert haben. Schon die Kennt- nisse des Ablaufs zur Spanischen Grippe vor genau einhundert Jahren genügen.

Während sich die hiesigen Politiker im Sommer noch feiern ließen, war vielen Zeitgenossen nicht klar, dass der nächste Nachweis der heillosen Überforderung unserer politischen Klasse bereits im rauschenden Aufgalopp war.

Als die Zahlen im September langsam, im Oktober zunehmend, anstiegen, gab es nach wie vor keine FFP 2-Masken in Altersheimen etc., bestenfalls ausnahmsweise. Und schon gar nicht für all die anderen Bevölkerungsgruppen, die sie dringend gebraucht hätten. Ein Grund für die steigenden Infektions- zahlen und die hohen Todeszahlen bei den über 70-jährigen MitbürgerInnen.

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Es tobt der Streit über die PCR-Tests: Keine Kleinigkeit!
Die Hälfte der positiv Getesteten: Nicht infektiös

Der frühere FOCUS-Journalist, Boris Reitschuster, grub gerade in einem Interview der „Fuldaer Zeitung“ mit dem Hersteller, der PCR-Tests, Herrn Landt, Folgendes aus:
„Neu ist dagegen eine kurze Passage mitten im Interview, die wohl vielen Lesern entgangen ist, weil sie vorher aufgaben: Ein großer Teil der Corona- Infizierten, also der positiv getesteten, sei gar nicht infektiös, sagt Landt da – was eher so klingt, als stamme es aus dem Munde eines „Corona-Skeptikers“. Die Fuldaer Zeitung schreibt denn auch, in diesem Punkt schienen sich Landt und Reiner Füllmich, ein Rechtsanwalt, der gegen den Test klagt, einig zu sein: „Nicht jede positiv auf das Coronavirus getestete Person ist auch ansteckend. ‘Wir wissen, dass Leute mit einer geringen Viruslast nicht infektiös sind‘, sagt Landt. Der Hersteller der PCR-Tests glaubt, dass schätzungsweise die Hälfte aller positiv getesteten Personen nicht infektiös seien. Um gefährlich für Dritte zu sein, müsse man ‘100-mal mehr Viruslast in sich tragen als die Nachweis- grenze der Tests.‘“

Diese Aussage hat die Sprengkraft einer Bombe. Legt sie doch nahe, dass hunderttausendfach Menschen unnötig in Quarantäne

kamen oder andere Nachteile erleiden mussten. Es geht noch weiter: Ausgerechnet Drosten-Mitstreiter Landt spricht sich vor diesem Hintergrund in der Zeitung für ein Umdenken bei den Behörden aus: „Es wäre klug, wenn man die Testergebnisse mit einer Bewertung herausgeben würde.“

Wenn jemand bei einem Test ein positives Ergebnis aufweise, aber gar nicht oder nur wenig infektiös sei, könnten die Behörden ihn etwa dazu auffordern, Kontakte zu vermeiden, heißt es in dem Bericht: „Eine Quarantäne würde nur dann angeordnet, wenn die Ansteckungsgefahr hoch ist. ‘Das traut man sich leider in der Öffentlichkeit nicht‘, sagt Landt, der sich gerade vom Robert-Koch- Institut diesbezüglich ‘mehr Mut‘ wünscht.“

Das muss man sich vergegenwärtigen: Einer der besten Kenner und Befürworter des Tests, sowie Partner von Drosten, unterzieht die aktuelle Corona-Politik des Robert-Koch-Instituts einer vernichtenden Kritik – und der öffentliche Aufschrei bleibt auf. Eine kleine Regionalzeitung greift die Aussage ehrlich auf. Und laut Google-News-Suche herrscht in allen anderen großen Medien dazu das große Schweigen. Warum?“

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Diese viel zu vielen „Warum-Fragen“, auf die wir Bürger keine verlässlichen Antworten erhalten. Eine mehr. Um diese Dinge muss Dr. Drosten längst wissen. Und nicht nur er. Was für Regierungspersonal haben wir?
Diese Kritik trugen und tragen die QuerdenkerInnen mal um ́s Mal vor, seit dem Frühjahr. Auch dafür werden sie als Covidioten etc. gebasht. – Diese Methodik gilt vielfach in diesem Diskurs, der zunehmend zu einem Einprügeln und Fertigmachen verkommen ist.

6. Es ging und geht anders

Es fanden auch keine Schnelltests im notwendigen Umfang statt. Ein weiterer Grund für die verkorkste Situation seit Oktober 2020. Während sie in Tübingen beispielhaft unter dem Oberbürgermeister Boris Palmer sowie FFP 2-Masken (und anderes mehr) bei den Risikogruppen, insbesondere den 12 Heimen seiner Stadt, gemacht wurden und in der Gruppe der über 75-jährigen so gut wie keine Infektionen auftraten, explodierten die Zahlen in verschiedenen Bundesländern zunehmend. Dafür wird er jetzt mit dem Parteiausschluss der „Bürgerrechts“- partei DIE GRÜNEN bedroht und die Unterstützung bei den anstehenden Ober- bürgermeister-Neuwahlen wurde bereits entzogen. Eine sehr lebendige Demokra-tie… und eine Wohlfühlatmosphäre bei den Grünen.

Tübingen zeigt, dass es anders besser ginge. Den besonderen Schutz der Risiko- gruppen fordern AfD und FDP seit Monaten. Die Bundesregierung ist lernun- fähig. Die Ministerpräsidenten auch. Die Parlamente haben sich nach wie vor weitestgehend abgemeldet.

Versprochen wurde auch, dass nach dem Frühjahr die Isolierung der alten Menschen in den Pflege- und Altersheimen in diesem Land nie wieder vorkommen solle – so wie bei der ersten Lock Down-Phase im Frühjahr 2020, schon damit nicht neuerlich Familien nicht von ihren scheidenden Heimmitgliedern ohne persönlichen Abschied zurückbleiben.

Tatsächlich weiß im Moment keiner wann die Heime tatsächlich die Schnelltests erhalten werden. Auch die Umsetzung der Ankündigungen vom Mittag des 3. Advent sind in anderer Hinsicht offen. Wer um die Realitäten weiß, dem ist bekannt, dass die Heimleitungen in ihrer Not häufig von ihrem Hausrecht Gebrauch machen. Es werden 45 Minuten-Sprechzeiten zwischen Angehörigen und Heimbewohner vereinbart; Besuche sähen anders aus. Wenn wer Kontakt mit einem Corona-Infizierten Bürger hatte, werden solche Heimbewohner nicht selten für drei Wochen auf ihrem Zimmer weggeschlossen. U.v.a.m.

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Die Situation auf unseren Heimen ist nichts Neues. Sie wird durch die Corona- Pandemie lediglich sichtbarer. Wie so vieles derzeit. Aber in den Heimen sind ja eh zu zwei Drittel Mitbürger, die irgendeine Demenz-Diagnose haben.
Wen schert das also wirklich?

Schneidig aber Dumm = Jens Spahn

Auch die Ziffern 1. Bis 3. Sollen lediglich exemplarisch verdeutlichen, wie unverschämt und zumutend dämlich sich die ersten Diener des Volkes, des Souverän – das sind die Minister(!) – gerieren.
Dieses serielle Dauerversagen in der Pose der berittenen Kavallerie, schneidig aber dumm, dies gilt insbesondere und auch für Jens Spahn, der sich als gelehriger Schüler von Wolfgang Schäuble ausweist, bei dem er fünf Jahre als Staatssekretär im BMF in die Lehre ging, könnte man wie endlos feuilleto- nistisch ausmalen.

Dies mag von anderen geleistet werden.

Uns geht es hier zunächst nur darum, aufzuzeigen, wie dünn die Rasierklinge ist, auf der die Grooooße Politik, gerade in der groooßen Koalition, so stattfindet.

Und bei dieser Gelegenheit nochmals: Frau Dr. Merkel ist gelernte FDJ- Sekretärin für Agitation + Propaganda (AgitProp). Sie kann nichts richtig, außer Macht zu erklimmen und diese zu erhalten.

Das zeigte sie Ende letzter Woche wieder, als Polen + Ungarn erfolgreich ihre mit Europa-Werten unvereinbaren Positionen durch setzten und das Ganze (Elend) auch noch als Kompromiss gefeiert wurde. Ähnliches zeigte sie zu Beginn ihrer Kanzlerschaft, als sie 2015 das Kastrat von Lissabon-Vertrag aushandelte – auch damals in bundesdeutscher EU-Präsidentschaft -, der inzwischen längst nicht mehr das Papier wert ist auf dem er gedruckt ist; nicht nur wegen der vielfach gebrochenen No-Bail-Out-Klausel. Diese Klausel sollte vermeiden, dass ein Staat der Europäischen Union für die Schulden eines anderen aufkommt. Tatsächlich ist diese Regelung längst eingeführt. Der Lissabon-Vertrag ersetzte dann die von den Eliten ausgehandelte EU- Verfassung, die zum Glück an den Volksabstimmungen der NL und F scheiterte.

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Jetzt versuchte sie noch auf Krampf einen Handelsvertrag zwischen der EU und China zum Abschluss zu bringen. Mit China! Wieder ohne Gegenleistungen von Gewicht, dafür aber in einer Phase in der China gerade Hongkong völkerrechts- widrig annektiert und in einer beispielhaften Art Australien – wegen der von dort geäußerten Kritik – mit seinen Muskeln bedroht. Wer stoppt diese Frau? Und: Wo bleiben die Sanktionen gegen China so wie gegen Russland wegen der Krim.

7. Große Koalitionen statt einer SED

Frau Dr. Merkel braucht Große Koalitionen wie früher der Staatsrat der DDR, insbesondere das Zentralkommittee, das ZK der SED, eine Einheitspartei, eben die SED, benötigte. Statt der SED hat sie jetzt drei der vier Legislaturen mit dem – staatsrechtlich betrachtet – Sonderfall weitestgehend durchregiert. Große Koalitionen sollten eigentlich nur die Ausnahme in der parlamentarischen Demokratie darstellen. Sie macht jede Opposition zu klein. Das ist gewollt.

Bei der „Königin von Deutschland“ wurde es der Normalfall. Gelernt ist gelernt.

Mit diesem C-SED (Christlich-Sozialer Einheitsbrei Deutschlands) wurde ein Machtblock geschaffen, der den Vergleich zum historischen Original nicht scheuen muss und es ihr ermöglichte vier Legislaturperioden durch zu regieren. Selbst die Opposition wurde weitgehend in die Rolle gedrängt, die früher die sogenannten Blockparteien (sog. Blockflöten) innehatten.

Bei der „Königin von Deutschland“ wurde der Ausnahmefall (Große Koalition) zum Normalfall. Gelernt ist eben gelernt.

So geht es reihum. Ob Herr Jens Spahn, oder Frau Dr. Angela Merkel. Ob die SPD-Familienministerin, die ihre Doktorarbeit ebenso durch Täuschung ertrog wie schon Annette Schavan, die jetzt ausgerechnet im Vatikan die BRD vertritt, oder der Freiherr zu Guttenberg, der jüngst wieder mit gleich noch weiteren altbekannten Politik-Dummies der BRD wie Herrn Fritsche, Ole von Beust etc., dumm auffiel, als Wirecard beim größten (bekanntgewordenen) Betrug im DAX aufflog und und und… – Kabinettsmitglieder wie bei der Muppet-Show.

10. Politik-Personal zum Fremdschämen

Wir haben ein Politikpersonal zum Fremdschämen. Und die Politikergebnisse sind entsprechend. Die gesamte EU ist eine demokratischen Prinzipien Hohn

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sprechende Konstruktion dieser sog. Eliten, in der die nationalen Regierungen Parlament spielen, das EU-Parlament rudimentäre und zu vernachlässigende Einwirkungsmöglichkeiten besitzt und die nationalen Parlamente idR alles was ihre jeweiligen Nationalregierungen in den Kungelrunden in Brüssel und Straß- burg in Richtlinien und Verordnungen über die Mitgliedsländer ausschütten nur noch in toto ablehnen (noch nicht vorgekommen) oder annehmen können.

Dabei bräuchte „Europa“ eine funktionierende und demokratietüchtige Organisation seiner selbst, um geostrategisch zu überleben.
Auch die Annahme des 1.800 Milliarden schweren Haushalts für die EU der nächsten sieben Jahre am Mittwochabend dieser Woche erfolgte nach den erfolgreichen Erpressungen von Polen und Ungarn, wie ungestört ihre demo- kratiefeindliche Transformation zu staatsautoritären Regime vorantreiben zu können, weil es (für das EU-Parlament) gar nicht mehr anders ging. Die Alter- native wäre gewesen, die EU-Institutionen ab Januar 2021 handlungsunfähig zu haben.

Eine Spitzenleistung. Merkel-mäßig. Also wieder wie in den ersten Merkel- Kanzlerinnen-Jahre: TINA (There Is No Alternative).
Ähnlich arbeitete sie auch jetzt wieder im Corona-Krisenmanagement: Hinter- zimmergespräche, MP-Runden, die alles entscheiden aber vom Grundgesetz überhaupt nicht vorgesehen sind und das Parlament akklamiert anschließend und kann so gut wie nicht gestaltend mitwirken.

Das alleine ist der gravierendste Verfassungsbruch. Er ist gewissermaßen jetzt institutionalisiert. In aller Ruhe – über rund sechs Monate hinweg – hätte ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren zum IFSG seit dem Frühjahr stattfinden können.

Selbstverständlich, wieder innerhalb weniger Tage, Nacht- und Wochenend- arbeit im Parlament. Was für ein zynisches Kalkül. Bei der 2. Welle und ruhig- erer Phase von Monaten. – Nur: Interessieren tut es lediglich eine Minderheit.

Dieser Rahmen der Merkel-Regentschaft sei erst einmal wieder hergestellt, bevor wir den Blick ins Kleinklein der Corona-Verwirrungen zurück lenken. Der ganze Schwachsinn, der Sonntag beschlossen worden ist, wird sogar noch von den (meisten) Medien gefeiert.

Heute nimmt der nächste Wahnsinn seinen Lauf: Die Niederlande stoppen Flugzeuge aus Großbritannien in ihr Land. Weitere Länder denken in diese Richtung, natürlich aus die Bundesrepublik Deutschland.

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So ging es im Frühjahr los: Grenzen dicht machen. Lieferketten brachen zusammen usw. usf. – Wie wenn wer damit einen Virus aufhalten könne. Vor 10 Monaten kam er aus China. Und selbstverständlich war er längst in anderen Teilen Europas bevor er auch erstmals in Bayern gesichtet wurde. Die Entscheidungsträger haben selbst so etwas noch nicht gelernt und wiederholen den Fehler aus dem März im Dezember desselben Jahres in etwas anderer Gestalt.

Mit dieser Logik stehen also auch bald der Zug- und Autoverkehr, jegliche Reisetätigkeit zwischen Europa und Großbritannien still. Es tut nur noch weh.

11. Sie können keine „Krise“

Es ist unfassbar. Seit Februar 2020 erleben wir einzig Herumgestocher und Murks. Es wird ausprobiert. Es wird geübt. Erst werden die noch vorhandenen Schutzmasken und anderes noch vorhandenes Schutzmaterial nach China geflogen, dann brauchen wir Schutzmasken hier nicht, dann wurden im Open House-Verfahren bis Ende April zig Millionen Masken – meist wirkungs- stärkere FFP 2-Masken – zu überteuerten Marktpreisen vom Bundesgesundheits- ministerium verpflichtend bestellt, aber nicht abgenommen und verteilt, und jetzt werden Nichtträger von Masken kriminalisiert und teilweise wie Schwer- verbrecher misshandelt. Das Ganze bei einer Ordnungswidrigkeit.

Die dieser Tage laaangsam beginnende hirnbefreite Gratisverteilung von FFP 2- Masken an rund ein Drittel der Bevölkerung (rund 30 Millionen Menschen) hat weitestgehend diesen Hintergrund. Erneut soll ein gravierender – auch rechtlicher – Fehler des jungen Jens Spahn, sozusagen ein weiterer schwarzer Schwan in den Muppet Show-ähnlichen Kabinetten von Frau Dr. Merkel – kaschiert werden.

Der erste der in der denkwürdigen Bundestagssitzung Mitte März 2020 eine Strategie einforderte, war einzig auf weiter Flur Herr Gauland als Vorsitzender der AfD-Fraktion im Bundestag. Dann kamen all die anderen traurigen Ge- stalten hintenan, von FDP, Grünen, wie den Linken.

Irgendwann. In den nachfolgenden Monate. Aber so etwas darf man nach politi- cal correctness-Regularium auch nicht formulieren, weil man damit in Schublä- den landet in die kaum jemand will.

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Nur – nach wie vor ist eine solche notwendige Strategie nicht erkennbar und offensichtlich nicht beabsichtigt. Mutti fährt weiter auf Sicht.

Wir werden von Feiglingen und Opportunisten regiert

Es gibt inzwischen Versprechungen in Serie die gebrochen worden sind. Jeder „verspricht“ sich ja mal, nicht nur bei Verlobungsversprechen. Alleine die Ankündigungen zum Lock Down light für den November:
Ja, Schulen und Kindergärten werden nicht mehr geschlossen. Nie wieder werde man das tun. Aus diesem Fehler (Schließung vom März in den Mai hinein) habe man gelernt.

Sonntag wurde genau das verkündet: Schließungen mit partiellem Notbetrieb…

Was das für die psycho-soziale Entwicklung der Kinder bedeutet, weiß man inzwischen gerade durch die Monate im Frühjahr besser als je zuvor. Auch die komplett unvorbereitet gebliebene Schul- und Kitaausstattung (Lüftungsgeräte, Schnelltests, Digitalisierung sowieso etc.) über den Sommer spricht Bände darüber wie sehr den Verantwortlichen, gerade den StaatsamtsträgerInnen das Wohl unserer Kinder (plus Lehr- bzw. Erzieherpersonal) am Arsch vorbeiläuft.

12. Ein Versprecher überflügelt den nächsten „Versprecher“

Genauso krass die vom kleinen Olaf angekündigten Novemberhilfen für die seit dem 2. November vom Knock Down Light betroffenen Restaurants, Kultur- schaffenden, Fitnessstudios etc. – Weitere Mitspieler werden K.O gehen. – Sie sahen keine Gelder, weil die Software dafür nicht existiert. Sprücheklopfer wohin man schaut. Ob bei den FFP 2-Gratismasken, Schnelltests usw.

Die ersten Gelder dieser Überbrückungshilfe II. werden im Januar fließen. Jetzt bereits ist erkennbar, dass die Gelder der Überbrückungshilfe III. für die Hilfen ab Januar 2021 mit neuerlich neuen Kriterien erst im März bis Mai 2021 ausge- zahlt werden können – Softwareprobleme, vor allem in den Köpfen…

Am 1. September 2020 äußerte Spahn: „„Man würde mit dem Wissen heute, das kann ich Ihnen sagen, keine Friseure mehr schließen und keinen Einzelhandel mehr schließen. Das wird nicht noch mal passieren.“

Sonntagmittag wurde gerade das Gegenteil bei den Friseuren verkündet. Einzelhandelsgeschäfte dürfen bereits nur noch auf ihre Quadratmeterzahl an

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Verkaufsfläche KäuferInnen einlassen. Inzwischen argumentiert er – wie auch die Kanzlerin – mit dem Draußenproblem, um den Betrieb drinnen wieder ganz

herunterzufahren: „Die großen Menschenansammlungen in den Innenstädten, auf dem Weg zum Einkaufen, in den Bussen, in den Bahnen“ seien das Problem. Dazu die Glühweinstände. Und gerade in Einkaufszentren seien die Ansammlungen Infektionsquellen, nicht die 20- Quadratmeter-Regelungen in den Läden an sich.“

Nein, das „Problem“ ist diese PolitikerInnenkaste. So ist das, wenn niemand der Verantwortlichen auf ein Konzept zurückgreifen kann und will, wenn keine vernünftige Katastrophenschutzplanung und –bevorratung existiert. Dann holt die Verantwortlichen – je länger die Krise andauert – ein Widerspruch nach dem nächsten ein. Es werden noch viel mehr. Das kostet Geld wie Vertrauen.

Mit der Entscheidung von Sonntagmittag ist determiniert, dass Hunderttausende Existenzen wirtschaftlich vernichtet sein werden, wenn der Lock Down seit 16.12.2020 irgendwann zwischen Februar und April 2021 beendet sein wird.

Dreist, dreister, Merkel

Der größte Kracher kam aber Sonntagmittag wieder einmal von der gelernten Agit-Prop-Funktionärin Dr. Angela Merkel auf eine Journalistenfrage:
„Heute wäre nicht der Tag, um zurückzuschauen, Fehler zu beschreiben…“ Niemand sonst hat eine solche Kaltschnäuzigkeit wie sie.

Dabei wäre genau der Blick zurück nötig. Es kommt jetzt deshalb so Dicke, weil vorher etwas schiefgelaufen ist. Wer schon wieder den Vorschlaghammer gegen Grundrechte herausholen muss, gesteht damit ein, dass er mit anderen, milderen Mitteln nicht weiterkommt. Der für bundesdeutsche Verhältnisse harte Lock Down ist die direkte Folge des vermeidbaren Scheitern des vorherigen, weichen Lock Downs.

Mit diesem werde man die „schwere zweite Welle quasi wie im Lehrbuch brechen“, versicherte der deutsche Ober-Virologe Karl Lauterbach im Oktober! Und weiter: Im Dezember, erwartet uns alle ein entspannter Monat, Frohe Weihnachten! – Also: Warum hat es nicht geklappt!?

Kann dieser Typ nicht einfach mal für die Dauer einer Herbstferienzeit, also zwei Wochen, seinen Mund halten? Dass er als Experte mit seinem Spezial- wissen im Tunnel läuft, haben doch wohl alle verstanden und irgendwie mitbekommen? Wir können dieses Land weder virologisch steuern noch anti- bakteriell, geschweige nach Bäckermeister oder nach Banker Richtlinien.

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Was sie versäumt haben

Antwort: Entweder waren sie selbst schuld, die Politik, weil sie so vieles nicht hinbekommen haben oder die Bürger haben sich falsch verhalten. Warum haben nicht alle Schüler Notebooks? Warum fuhren in den Stoßzeiten nicht mehr Busse und Bahnen? Warum wurde nicht viel mehr und effektiver getestet? Warum hatten Schulen keine Luftreiniger? Die aber gravierendsten Missstände dieser fern verlässlicher Wissenschaftsbasiertheit Ad Hoc-Politik aber fanden und finden an den Alten dieser Gesellschaft (nicht bloß in den Heimen!) statt: Fast 90% der Toten sind über 70 Jahre alt. Und so fort…

Dass der neue Lock Down-Vorschlaghammer von diesen Detailfragen ablenkt, ist sicher nicht der Grund, warum er beschlossen wurde. Aber es ist ein Neben- effekt, von dem die Regierenden (siehe das Antwortverhalten der Kanzlerin Sonntagmittag) gerne Gebrauch machen. Missbräuchlich.

Die psycho-sozialen Folgen für Kinder und die Gewalt in den Familien – gerade über die friedvollen Weihnachts- und Neujahrsfeiertage – sind schwer pekuniär messbar. Davon werden wieder nicht bloß Kinder betroffen sein, sondern vor allen Frauen. Herzlichen Glückwunsch auch hierzu an alle diejenigen die den neuerlichen Lock Down mit zu verantworten haben! Ein echter Knock Down.

Auch der versprochene Impfstart des großspurigen Gesundheitsministers Spahn ist längst nicht mehr zu halten. Dann fehlten viele Millionen Impfdosen, weil das Abwarten auf die EU für unser Land ja auch wieder Nachteile hatte. Kurz- fristig wurden (angeblich) dieses Wochenende ausreichend nachbestellt. Mal sehen… – Jedenfalls packen „sie“ es nicht einmal innerhalb ihrer eigenen Logik ein vernünftiges Management aufzustellen.

Schwer nachvollziehbar bleibt warum die Hauptmedien das alles weitestgehend goutieren. Wie dämlich darf man eigentlich heute als JournalistIn sein?

Wenn jetzt die vergangenen sechs Corona-Wochen seitens der Regierung als un- befriedigende, aber zum Glück überwundene Episode abgetan werden, ist das nicht nur ärgerlich für jene, die von den Einschränkungen in der Zeit betroffen waren und deren Opfer deshalb nicht kleiner sind, weil sie die erhoffte (und versicherte!) Wende nicht brachten. Die Weigerung, das Scheitern aufzuar- beiten, ist auch eine Belastung für die kommenden Wochen.

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Aber so arbeitet sie, ob nach ihrem Rücktritt als Parteivorsitzende – alleinig aus dem Grunde das Kanzleramt zu halten – aufgrund des desaströsen Landtags- wahlergebnisses in Hessen vor gut zwei Jahren: Dreist, dreister, Merkel.

13. Der Weihnachtsmann als Kabinettsmitglied

In dieser Serie der Versprecher darf man Olaf nicht vergessen. Den kleinen Kerl aus Hamburg.

Er ist der personifizierte „Versprecher“, ähnlich wie die vorpommersche Landpomeranze, die immer noch mit scheinbar harmlos daherkommender Hausfrauen-Attitüde dem Bundeskanzleramt verwaltend vorsteht.

Olaf Scholz verteilt hunderte an zusätzlichen Euro-Milliarden in den Bundes- haushalten 2020 und 2021. Alles Null Problemo. Völlig kirre macht er jeweils 20 Mrd. Euro für die Überbrückungshilfen im November + Dezember 2020 locker, innerhalb von Tagen, manchmal Stunden.

Und alle glauben ihm?!?

Jetzt, seit dem 3. Advent, über 11 Mrd. Euro pro Kalendermonat mit dem Beginn des Lock Down am vergangenen Mittwoch, 16.12.2020. Das ist ja aber nun wirklich nicht der Rede wert. 11 Mrd. Euro sind ja nun erkennbar viel weni- ger als 20 Mrd. Euro oder gar rund 180 Mrd. Euro, der Nettokreditaufnahme alleine für den Haushalt 2021 – gerade vergangene Woche vom Dt. Bundestag gegen die vier Oppositionsfraktionen beschlossen.

Immerhin, manchmal erinnern die PolitikerInnen auf den Oppositionsplätzen sich noch daran, was Opposition ist und welche Bedeutung sie staats- wie verfassungsrechtlich hat.

Dieser Mann – Olaf Scholz – ist ein Politik-Hasardeur. Er war es, der vor dem G 20-Gipfel im Juli 2017 in Hamburg versprach, dass die Hamburger nach den drei Gipfeltagen gar nicht bemerkt haben würden, dass in ihrer Stadt etwas stattgefunden hätte.

Tatsächlich war Hamburg drei Tage lang im Ausnahmezustand.

14. Axt an Grundfeste unseres Rechtsstaats

Olaf Scholz war es, der die Axt an Grundfeste unseres Rechtsstaats legte, indem er nach den diversen Gewalteinsätzen durch viel zu viele der rund 32.000 PolizeibeamtInnen (auch zu viele) mit ungezählter rechtswidriger Polizeigewalt

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unmittelbar nach dieser polizeilichen Skandalserie verkündete: „Polizeigewalt hat es nicht gegeben.“
Die Krönung stellte aber seine Aufforderung an Staatsanwaltschaft wie Gerichte dar, maßlose Vorgehensweisen umzusetzen. Genau dies fand vielfach belegt in Hamburg statt.

Nachgerade eine Petitesse ist hingegen – Stichwort: Axt an die Grundfeste unseres Rechtsstaats – seine Befürwortung als Innensenator, der er ein paar Monate vor der Ägide Ronald Barnabas Schill / Ole von Beust 2001 auch gewesen ist, Brechmittel bei Drogendealern – idR arme „Schweine“, die sich in ihrer Not als Kuriere verdingen – einzusetzen.

Dieses Mittel wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als menschenrechtswidrig kassiert; während das BVerfGericht es durchwank. Sowohl in Bremen als auch in Hamburg ist jeweils ein Mensch bei dieser abenteuerlichen Prozedur in Gegenwart und unter Mitwirkung von Ärzten verstorben. „Für“ ein paar Kondome mit kleineren Mengen Kokain bzw. Heroin.

Es gäbe noch mehr Beispiele ähnlich erschreckender Disqualität zu diesem zum Weihnachtsmann im Kabinett Merkel IV. mutierten Mitbürger auszuführen.

Dass die SPD dann keine geeignetere Persönlichkeit hat, als ausgerechnet ihn zum Kanzlerkandidaten aufzustellen, ist nicht allein das Problem der SPD. Ähnlich wie die Berliner SPD ausgerechnet Frau Franziska Giffey mit ihrer betrügerisch geschriebenen Doktorarbeit zur Spitzenkandidatin für die nächsten Abgeordnetenhauswahlen aufstellte. Die Parteien haben sich nicht bloß „diesen Staat angeeignet“ (Prof. Hans Heribert v. Arnim), sondern inzwischen mehr und mehr ihre Einflussnahmen in die Gestaltung von Legislative, Exektive und Judikative hinein erweitert. Ungeniert und mit Floskeln für das Gemeinwohl.

15. Aber um Vertrauen in „die Politik“ werben

Die SPD pfeift aus dem letzten Loch. Egal wo man hinblickt. Glaubwürdig- keitsverluste in Himalayaqualität – schon wegen der Versicherung vor den letzten BT-Wahlen, nicht wieder in eine Groooße Koalition einzutreten, die ja wahrlich keine großen Probleme löst.

Unvergessen Andrea Nahles – eine kurzzeitige Bundesvorsitzende dieser ehe- dem so großen Volkspartei mit (ehedem) exzellenten Persönlichkeiten an ihrer Spitze – infantile Äußerung: „Und ab morgen gibt ́s in die Fresse.“
Gemeint waren die CDU und CSU. Unfaßbarer Impulskontrollverlust. Mit

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denen liegt man jetzt wieder im Koalitionsbett. Wie wunderbar. Und so glaubwürdig. Und so hilfreich, um „Vertrauen in die Politik“ zu demonstrieren.

Und die Bürger sollen Vertrauen in die Politik(erInnen) haben. Nun denn. Bei dieser Salamitaktik, den vielen Widersprüchen und Korrekturen nach „gestern“ gegebener Zusagen.

Worum es in dieser Stellungnahme geht ist an dieser Stelle Folgendes:
Olaf Scholz ballert mit mehreren hundert Milliarden Euro um sich wie wenn es kein Morgen mehr gäbe.
Für jeden Experten des Haushaltsrechtes iVm den Regeln auf den von Schatten- banken mehr dominierten internationalen Finanzmärkten als von den regulären Finanzinstituten ist klar definierbar, dass es keine seriöse Finanzierung für diese Füllhörner, die ja auch noch in Richtung Europäische Union geschüttet sind, gibt.

Keine reale Aussicht auf ́s Kanzleramt: Das macht erst richtig frei(giebig)

Dem Vizekanzler Scholz geht es wie Frau Merkel. Im Wissen darum, dass er bei den nächsten Bundestagswahlen im September 2021 keine Rolle bei der Kanzlerentscheidung spielen wird, werden mit dieser falschen Attitüde von spektakulärer Spendierhosenmentalität sowohl die Fehler der Vergangenheit (fehlende Digitalisierung wohin das Auge blickt, ob Gesundheitsämter, Schulen, Altersheime… – keine Schutzausstattungen für Pandemien trotz des im Plenum des Dt. Bundestags im Jahre 2012 diskutierten RKI-Berichts welche Mängel für genau einen solchen sogar sehr ähnlichen zur Grundlage der Expertise genomm- enen Pandemiefall wie jetzt mit Covid 19, keine unterirdischen Krankenhäuser erhalten, keine bundesweit vorgehaltenen Schutzausstattungsbevorratungslager gehören u.v.a.m.) zu übertünchen versucht und vergessen zu machen, als auch die Aussicht aufrechtzuerhalten versucht, dass die SPD bzw. für Madame Merkel die CDU/CSU ihre Wahlaussichten für 2021 – neben den BT-Wahlen ja auch noch fünf Landtagswahlen – hoch halten können. Da spielt das Gemein- wohl alles Mögliche, aber keine prioritäre Rolle, wenn man mal von der Rhetorik für die Wahlkämpfe absieht.

Die Richtlinienkompetenz verbleibt zwischen diesen beiden Komikern und Hasardeuren von Staatsamtsträgern gleichwohl bei Frau Dr. Merkel, auch wenn

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der kleine Olaf sein Ministerium zu einer Mischung aus Ersatzkanzleramt, Parteizentrale und BMF personell aufgerüstet hat. Dass die Mehrheit der Abgeordneten des Dt. Bundestags all diese Zahlenakrobatik mehrheitlich beschließt, zeigt den weiteren staatsrechtlichen Abgrund auch im Parlament auf.

Sie erkennen, das Sprachbild eines Weihnachtsmannes für Olaf Scholz ist nachgerade moderat gewählt. Fast verharmlosend nach seinen Moritaten,.

Bei den Kleinen wird geknausert

Aber nochmals ins Kleinklein unserer Gesellschaft geblickt. Darüber wird der Kontrast zwischen oben und unten nochmals geschärft:
Die Corona Soforthilfe sah für November 5.000 bis 10.000 € für Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern vor. Beantragen kann das nur, wer einen Rechtsanwalt beauftragt und sowohl den Umsatzeinbruch, als auch die Ursache Corona nach- weisen kann. Kurzarbeitergeld, sowie Überbrückungsgelder werden angerechnet … Es dürfte kaum ein Zufall sein, das ein Teil der Novembergelder mit „nicht abgerufenen“ Geldern der ersten Soforthilfe finanziert wird; die Hürden waren schlicht zu hoch.

Man muss kein Wirtschaftswissenschaftler sein damit einem klar ist, dass etwa bei fünf Mitarbeitern Kosten von mehr als10.000,- € per Monat anfallen, ohne dass die Miete bezahlt oder auch nur ein Artikel eingekauft oder produziert wurde.

Trotz der scheinbar großen Gesamtsumme bleibt damit am Ende ein beträcht- licher Verlust, verursacht von einer ad-hoc Entscheidung der Regierenden. Das zu erwartende Ende von tausenden kleiner und mittelständischer Betriebe wird das Wirtschaftsgefüge weiter in Richtung der Großkonzerne verlagern, die wohl auch ohne Hilfen in der Lage wären, den Lock Down zu überstehen oder doch auch mal ihre Eigentümer um „Nachschüsse“ ansprechen könnten, nachdem alleine die 30 DAX-Konzerne einen Dividendenhöchststand nach dem anderen feierten – alleine für 2019 sind 38,5 Mrd. Euro ausgewiesen. Jetzt fließen wieder zig Milliarden in die Konzerne des DAX, M-Dax, S-Dax usw.

Während aber Konzerne wie Addidas Förderkredite in Milliardenhöhe (2,4 Mrd. Euro) erhalten oder die Lufthansa mit 11 Mrd. Euro, werden die betroffenen Kleinbetriebe mit einem (vergleichsweise) Handgeld abgespeist, dass noch nicht einmal die Kosten deckt.

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16. Auch die Alliierten werden getunnelt

ARD und ZDF berichten nicht mehr realitätstüchtig. Sie arbeiten wie Verlautbarungsorgane der Regierung; hierzu siehe auch die Ziff. 1. – 6., 14., 15., 17.: „Die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht.“ – – – „Aber um Vertrauen in „die Politik“ werben.“…

Genau deshalb drückten uns die Alliierten den gebührenfinanzierten Öffentlich- Rechtlichen Rundfunk auf. Gebühren sind in dem Zusammenhang so etwas Ähnliches wie eine Zusatzsteuer. Die Alliierten drückten der jungen Bundes- republik Deutschland als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches deshalb den Öffentlichen Rundfunk auf, damit die komplette Gleichschaltung wie zu Zeiten des nationalsozialistischen Deutschlands nicht wieder über so etwas wie ein Reichspropagandaministerium stattfinden könne, über das die übrigen Medien und damit die öffentliche Meinung gleichgeschaltet wurden.

Inzwischen findet tendenziell aber genau so etwas über das Bundespresse- und Informationsamt (BPA) sowie den Einflussnahmen über die Verwaltungsräte statt. Die übrigen Medien werden über die Einzelbearbeitung aus dem BPA – soweit von Interesse – beeinflusst. Der Rest wird über die finanzielle Austrock- nung bzw. die massive Kommerzialisierung erledigt. So werden bspw. bei der Süddeutschen Zeitung seit geraumer Zeit 60 Redaktionsstellen abgebaut. Sprich: Auch dort leidet die Qualitätsbearbeitung schon durch die Personalausdünnung und man ist gezwungen, stärker Agenturmeldungen abzuschreiben bzw. den „Informationen“ aus dem BPA ungeprüft zur Geltung zu verhelfen.

Es gibt nur noch Nischenbereiche, die von anderen Medien bedient werden.

Neben dem Abbau der staatspolitischen Bildung in unseren Schulen, aber auch in der Erwachsenenbildung, ein perfekter Nährboden für eine Entpolitisierung bzw. für Heilsbringer der verschiedensten Ausprägung.

Und es gibt zwischenzeitlich ganze Serien an Beispielen wie absurd realitätsfern auch die gebührenfinanzierten Einrichtungen in Sachen Corona bzw. Querdenk- er-Bewegung arbeiten: So wurde dieser Tage behauptet, ein Organisator der Querdenker in Leipzig läge wg. Covid 19 auf der Intensivstation. Falsch.

Oder der Warnschuss bei der Demo vom 7. November 2020 in Leipzig sei iZm einer Gruppe Querdenker abgegeben worden. Genau das drängte sich bei der

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Analyse bzw. Rezeption regelrecht auf. Tatsächlich wurde der Schuss abgefeu- ert, weil erneut eine Gruppe Antifa übergriffig geworden war.

Dazu gibt es keine nennenswerten Korrekturen. Obwohl auch mit diesem Beispiel das Analysepapier aus dem BKA bestätigt wird, wonach eben Gewalt aus Querdenker-Kreisen ohne Bedeutung ist, aber aus den Kreisen der Antifa mit erheblicher Qualität. Auch diese BKA-Studie wird kaum kommuniziert.

17. Allerspätestens der Block Down vom 3. Advent: unverhältnismäßig

Jährlich sterben in der Bundesrepublik rund 280.000 Menschen an Herz- Kreislauferkrankungen, weitere 240.000 Menschen an Krebserkrankungen. Derzeit sind im Laufe von neun Monaten rund 26.000 Menschen an oder mit Covid 19-Infektionen verstorben. Nach den Obduktionen in der Hamburger Gerichtsmedizin mussten 5% der gemeldeten „an oder mit Corona Verstorbenen“ aus der Statistik herausgenommen werden. Sie verstarben eindeutig an einer anderen Ursache. „Hamburg“ ist die einzige Gerichtsmedizin die über diese Arbeit wichtige Erkenntnisse auch gerade für die Behandlung von an Corona erkrankten PatientInnen sammeln konnte.

Ohne die Zählweise weiter zu analysieren, stellt sich doch die Frage: Warum wird ein solcher Bohei um diese zahlenmäßig zu den beiden anderen Sterbeursachen (Krebs wie Herz-Kreislauf) von derzeit jeweils rund 10% ausmachenden verstorbenen Mitbürger gemacht?!

Eine weitere Zahl veranschaulicht dies ebenfalls: Pro Kalenderjahr versterben rund 40.000 Menschen an Lungenentzündungen, die sie sich außerhalb unserer Kliniken einfangen. Übrigens verstarben im Winter 2017/18 rund 25.000 Menschen an der Grippeepidemie.

Das ist alles Mist. Richtig blöde für jeden den es trifft bzw. für die Angehörigen. Aber warum setzt scheinbar niemand solche Zahlen ins Verhältnis?!

Warum werden ganze Wirtschaftsbereiche platt gemacht!? Spätestens mit die- ser, zeitlich noch nicht befristeten Schließung (sie ist lediglich formal-rechtlich auf den 10. Januar 2021 gesetzt, weil das IFSG seit der letzten Novellierung nur 4-Wochen-Fristen gestattet) der allermeisten Wirtschaftszweige, werden viele nicht wieder antreten:

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Ganze Sektoren der so bedeutsamen Kulturszene, Sportbereiche, Gastronomie etc., denn schon vor diesem unseligen Sonntag klagen viele Sportvereine über schmerzhafte Austrittszahlen usw. usf.

18. Wer Grundrechte außer Kraft setzt ist begründungspflichtig

Die WHO (Weltgesundheitsorganisation) warnt vor einem harten Lock Down. Auf Nachfragen zu dieser Tatsache hat die Bundesregierung keine Antworten.

Die Debatte, dass dem Gesundheitsschutz alles unterzuordnen wäre, hatten wir bereits im Frühjahr. Namhafte – auch ehemalige Verfassungsrichter – haben klar argumentiert, dass dem nicht so sei.
Gleiches gilt für das Grundrecht auf Leben.

Grundrechte müssen sich gerade in Krisen bewähren. Genau dazu wurden sie im Besonderen geschrieben. Es sind zum Teil unveräußerbare Freiheiten.

Die Zahlenkorrelationen zu durchschnittlichen Krebs- oder Herzkreislauftoten pro Kalenderjahr weisen dies für sich schon aus. Die Unfähigkeit unserer Gesundheitsämter die Kontaktverfolgung selbst mit erheblicher Personalver- stärkung aus den Reihen der Bundeswehr aufrechtzuerhalten, hat politische Ausstattungsmängel zum Hintergrund. Wer regiert seit 15 Jahren? Denken Sie an den Umgang mit dem ersten Corona-Ausbruch in Bayern durch eine chinesische Gastreferentin und die nahezu laienhafte Reaktion im Land des Virustöters Markus Söder.

Auch von daher ist die Analyse von Fehlern in der Vergangenheit so zentral. Wer sich dem verweigert, verliert weiter an Vertrauen.

Es bleibt: Die mangelnde Urteilskraft unserer politischen „Elite“, die sich mal des RKI als Stichwortgeber bedienen und ein anderes Mal sich an den Leopoldina-Papieren als Blaupause für politisch – und eben nicht rein natur- wissenschaftlich – zu entwickelnde Entscheidungen kleben.

Es erweckt den Eindruck – beim RKI im Frühjahr wie jetzt seit Oktober bei der Lopoldina -, dass es sich um Auftragsempfehlungen handelt.
Alleine dieser gut begründete Verdacht ist fatal.

19. Und die Polizei? – Exekutiert, was denn sonst!

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Es ist derzeit atemberaubend, wie sich das Verhalten der PolizeibeamtInnen bei den Querdenker-Veranstaltungen verändert hat. Während selbst im Oktober noch bei kleineren Zusammenkünften in Städten bis zu 100.000 Einwohnern kooperatives Verhalten stattfand und gelebt wurde, weitgehend auch bei den Großveranstaltungen wie mit über einer Million in Berlin (1. + 29. August 2020), weil es angesichts der schieren Masse nicht anders ging, ist man jetzt dazu übergegangen, nahezu jeden auch kleineren Anlass zu Benutzen um Einzuschreiten. Häufig schikanös, und vielfach werden Eingriffsmaßnahmen konstruiert, wird nachgeholfen.

Die Versammlungsbehörden versuchen seit Wochen, entweder Kundgebungen ganz zu verbieten oder so mit Auflagen zu versehen, dass die Versammlungen zum Spießrutenlaufen werden. Es hat sich ein Auflagenregime entwickelt, dass die vorherigen faktischen Komplettverbote auf der Grundlage des IFSG zum gleichen Ergebnis geführt hat. Obwohl nun dem letzten Vollpfosten klar ist, dass solche Komplettverbote von Versammlungen nach dem Grundgesetz nicht gehen, nehmen dies derzeit die beteiligten staatlichen Institutionen – bis in die Gerichte hinein – dem Gesetzgeber ab; hierzu siehe insbes. Ziff. 21.

Zu dieser Orchestrierung müssen die Versammlungsbehörden, Ordnungsbe- hörden schlechthin, sowie die Verfassungsschutzämter dieses Landes und weiteren „Sicherheitsorgane“ mit hinzu gedacht werden.

Es handelt sich örtlich allermeistens um dieselben Akteure auf Seiten der Durchführenden (AnmelderInnen, Organisationsgruppen etc.) wie bei den einge- setzten PolizeibeamtInnen und den Ansprechpartnern bei den Versammlungsbe- hörden. Es hat auch keine relevanten Ereignisse gegeben, weshalb der eine oder die andere über Ansprechpartner verschnupft sein könnten. Man kennt sich also idR seit Monaten.

20. Es ist die Großwetterlage

Trotzdem zeigt die staatliche Seite ein sehr viel anderes Verhalten gegenüber den Bürgern. Man zeigt die kalte Schulter. Versammlungsanmelder die etliche Kundgebungen seit einem halben Jahr erfolgreich anmeldeten und durchführten, werden plötzlich zu unzuverlässigen Zeitgenossen erklärt. Ein Ergebnis: Versammlung verboten.

Gleichzeitig überschreiten PolizeibeamtInnen zusehends gesetzliche Regelungen – sowohl ggü. demonstrierenden Bürgern als auch den Journalisten. Sie fallen in

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ihre eingeübte schlechte Routine zurück. So nicht nur bei Querdenker- Versammlungen, sondern auch bspw. am vergangenen Wochenende (12./13. Dezember 2020, am 3. Advent) in Leipzig-Connewitz, wo nicht bloß der ARD- Reporter Aiko Kempen berichtete, dass Beamte der Bundespolizei mehrere Journalisten geschubst und in ihrer Berichterstattung beeinträchtigt haben.

Dies wird von weiteren Medienschaffenden berichtet und bestätigt. Auch der Leipziger Abgeordnete der Grünen, Jürgen Kasek, berichtet von „Tritten und Schlägen“ gegen Pressevertreter.

Oder diesen Sonntag, 4. Advent, gut nachzulesen bei „Reitschuster“, wie dieser ehemalige FOCUS-Journalist in Berlin in erkennbar eingespielter Routine von Bundespolizeibeamten rechtswidrig (in mehrfacher Hinsicht) traktiert und an seiner Arbeit gehindert wurde.

So sieht die Realität aus. Nicht was wir im Tatort und den anderen Schönwetter- polizistInnen-Serien sehen.

Wir haben – wie in Frankreich – die Tendenz bei den Polizeien, dass sie unbe- obachtet arbeiten will. Das betrifft im Besonderen die weiter zunehmende Polizeigewalt, also rechtswidrig eingesetzte Mittel.

Der Unterzeichner erlebte selbst wiederholt, zuletzt Samstag, 12.12.2020, mehr- fach wie einfache Photoaufnahmen oder auch laufende Bilder, die das Gesamt- geschehen dokumentieren sollten, mit einer Penetranz unterbunden wurden wie es schwer mit den gesetzlichen Vorgaben in Übereinstimmung zu bringen ist. Tatort hierfür: Osnabrück.

Das bezieht sich auch auf nachträgliche Herausgabeforderungen von Hardware.

Das Ganze korrespondiert mit den falschen Behauptungen von Innenministern, dass der Einfluss von RechtsextremistInnen bei Querdenkern groß bzw. zu groß wäre. Und weiteren Halb- wie Unwahrheiten, Propaganda eben, wie letztlich die bekannt gewordenen Papiere aus den Verfassungsschutzämtern wie auch den Polizeibehörden belegen. Dasselbe „Konzert“, eine schlechte Operette, an diesem Wochenende:

Am 4. Advent 2020 wurden neuerlich sämtliche angemeldete Querdenker- Versammlungen nicht genehmigt, das bedeutet im Sinne des Versammlungs- rechts: Verboten. – Eine beispiellose Erosion. Der Gesetzgeber muss den Wesensgehalt jedes Grundrechts wahren. Er tat es bei der 1. Welle nicht und derzeit erledigt die Exekutive diese Schmutzarbeit und die Gerichte ziehen mit.

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21. Der Ordnungsstaat soll den fachlichen Protest ersticken

Die operative Arbeitsebene der Exekutive unterscheidet nicht zwischen politischer Zweckpropaganda aus den Mündern gerade der Innenminister und der fachlichen Stellungnahme aus den eigenen Häusern. Sie traktiert Menschen aus der Mitte der Gesellschaft und drängt sie entweder in ein Lager in das diese nie hineinwollten (auch nicht hineingehören) oder macht sie sich zum Systemskeptiker.

Auch dafür müssen die amtierenden StaatsamträgerInnen die Verantwortung übernehmen. Sie haben diese Verantwortung in diesem Zusammenhang auch tatsächlich wie verfassungstheorethisch („Primat der Politik“).
PolizistInnen haben durch die Bank einen zu geringen Bildungshorizont und unterdurchschnittliches Reflektionsniveau als dass sie zu erkennen in der Lage wären, wann sie instrumentalisiert werden, zumal sie sich subjektiv die aufgetra- genen Befehle gerne als objektiv „gerecht“, „notwendig“ zurechtdenken.

Die sinnfreien Gängeleien im Frühjahr mit der 1. Welle, ob beim Beherbungs- verbot das dann aufgehoben wurde und anderen Maßnahmen, legen vielfältige Beispiele für die Gängeleien und Unfähigkeiten der politischen Klasse ab. Und darüber hinaus gilt, dass nicht alles was rechtlich möglich ist, auch politisch klug wäre. Dies gilt auch für polizeiliches Einschreiten, auch unterhalb des Verhältnismäßigkeitsprinzips gelegen.

Über 1.000 Gerichtsentscheidungen bis zum 18. November 2020

Bis zur 3. Novelle des IFSG sind um die 1000 Gerichtsentscheidungen erfolgt. Viele davon – viel zu spät seitens der Gerichte – bemängelten die fehlende gesetzliche Grundlage für mehrere Eingriffsfelder in unsere Grundrechte. Das gilt jetzt durch den eingefügten § 28a IFSG weniger, aber immer noch. Wenn man ferner betrachtet, wie Holter-Di-Polter die 3. Novelle im November durchgedrückt wurde, dann wird einem nochmals ganz anders.

Mutti hatte rund ein halbes Jahr Zeit, nutzte dann aber wieder einmal den Über- raschungseffekt und plötzlich waren wegen nur weniger Tage zwischen dem Einbringen in das Parlament und Verabschiedungsdatum (18.1.2020) incl. Nachtsitzungen und Wochenendarbeiten für die Abgeordneten + Ministerial- bürokratie vonnöten, dann ist schon von der Form her klar, was hier gespielt

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worden ist. Form + Inhalt entsprechen idR einander. Eine verklärtere und verschlagenere Vorgehensweise um weitestgehend durch zu regieren.

Wenn das Verfassungsgericht in Karlsruhe wieder und wieder auf die Funkti- onsfähigkeit des Parlamentsbetriebs rekurriert, gerade wenn es um die Beschnei- dung der Rechte von Einzelabgeordneten geht, dann wird durch kaum ein ander- es Beispiel wie einem solchen vollkommen unnötigen Schweinsgalopp durch die Regierungsinitiative deutlich, dass es sich meist um eine Schutzbehauptung handelt, um die Steuerungsmöglichkeiten in die Fraktionen – im Besonderen den Mehrheits- oder Regierungsfraktionen – zu erhalten. Auch da spielt „Karls- ruhe“ mit, denn zu viele Mitglieder waren selbst ehedem Abgeordnete oder Regierungsmitglieder als dass ihnen unbekannt wäre, wie die Praxis aussieht.

Das Parlament musste immer wachgerüttelt werden

Nachdem der Dt. Bundestag im März, dann ein wenig im Mai, und nun im November in toto sehr bedeutsame Änderungen am IFSG vornahm, hatte der Dt. Bundestag im Frühjahr und Sommer weitestgehend den Ländern überlassen, was es aus den vollkommen unzulänglichen Grundlagen alles so entwickelte, besser: bastelte. Das trieb irrwitzige Blüten, bis hin zum Zurückweisen von Radfahrern, die auf dem Deich der Elbe aus Hamburg kommend nach Schleswig-Holstein zur Erbauung radeln wollten. Von solchen Vorfällen gab es ungezählte.

Die Gerichte suchen derzeit – wie schon im März/April – nach Orientierung. Auch das ist kein gutes Zeichen für die Verfasstheit unseres Staates, dieses Mal und leider zum wiederholten Male in der 3. Gewalt, der Justiz, die allzu will- fährig dem Treiben der Exekutive im Zusammenspiel mit den traurigen Zustän- den in unseren Parlamenten mindestens eine lange Leine gaben und geben.

Wenn man zu Beginn noch „Welpenschutz“ über die Zurückhaltung der Gerichte entschuldigend rufen konnte – die Lage war für die RichterInnen neu -, so geht das jetzt längst nicht mehr.

Es bleibt hoch problematisch und in der rechtswissenschaftlichen Diskussion auch deutlich als „Dammbruch“ gebrandmarkt, dass nach dem § 5 II. IFSG der Bundesgesundheitsminister nach Feststellen der epidemischen Lage durch den Dt. Bundestag (§ 5 I. IFSG) als Spitze der Exekutive ohne weitere Konsultation des Parlaments höherwertige Normen (= Gesetze) mit seinen Not-Verordnungen zum Nachteil der Bürger-/Grundrechte verändern kann. Auch die Tatsache, dass im § 5 II IFSG nur ganze Gesetzeswerke benannt sind – wie das Arzneimittel-

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gesetz, das Apothekengesetz usw. – und nicht die konkreten Stellen mit den betreffenden Grundrechten in den Gesetzen, geht nicht. Eigentlich.

Das Parlament versagt weiterhin

Also auch keine Kleinigkeit: Einräumen von Grundrechten, die in Gesetzen ab- gesichert sind, durch eine Verordnung der Regierung! Auch noch durch einen Bundesminister alleine, nicht „der Bundesregierung“. Pauschal durch das Gesetz benannt. Und dann noch durch so jemanden wie Spänchen, der zum Ausdruck bringt, dass er sich bei Macht schwer bis kaum zügeln kann.

Solche Eingriffe gehen nur durch ein Parlamentsgesetz. Bisher war es so und wenn nicht, dann schritten die Gerichte ein. Auch deshalb äußerte sich der Rechtsphilosoph Uwe Volkmann, Prof. für Rechtsethik und Öffentliches Recht an der Wolfgang-von-Goethe-Uni in Frankfurt in diesem Frühjahr:

„Ich habe in den Abgrund geschaut.“

Auch er hätte sich gewünscht, dass die Gerichte die Fragen der flächen- deckenden Eingriffe per Not-Verordnungen offensiv aufgreifen. Haben sie nicht gemacht, obwohl es ihre Rolle erfordert hätte. – Ach: Ist auch Volkmann jetzt ein rechtsextremistischer Querdenker? Nein, dann kann man ja erst recht zur Tagesordnung übergehen. Gut dass es mal einer gesagt hat…

Was in keiner Weise nachvollziehbar bleibt, ist die Tatsache, dass die Einfü- gung des § 28a IFSG so spät erfolgte. Unentschuldbar für eine parlamentarische Republik und mindestens peinlich für diverse Gerichte, die alle möglichen Grundrechtseingriffe ohne Ermächtigungsgrundlage durch ein Gesetz über viele Wochen, sogar monatelang, mittrugen! So wie jetzt auch wieder.

Schon in der ersten Runde von März bis November war es offenbar zu schwierig für unsere VolljuristInnen in den diversen Gerichtsständen zu erkennen, dass für die allermeisten Grundrechtseingriffe keine Ermächtigung existierte. What a shame! – Der erste Ausnahmezustand in der FRG seit 1949 und ein solches Versagen von 1. + 3. Gewalt und Learning by Doing durch die 2. Gewalt.

Es wird mit Angst gearbeitet. Seit Beginn des ganzen Affentheaters im Februar 2020. In der Politik, in den Medien, wie auf der Straße. Jetzt schon wieder. So ist es auch in dem aus dem BMI bekannt gewordenen Strategiepapier nachzulesen.

Dabei ist offenkundig, wie wenig vorbereitet einmal mehr die Ämter vor Ort in

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die zweite Welle trudelten. Wie bei der ersten Welle: Ooooohhh! Was ist das denn?! – Obwohl pünktlich wie vorhergesagt durch den RKI-Bericht aus 2012 bzw. im Sommer war klar, dass die zweite Welle im Herbst kommen wird.

Die eine Staatsgewalt (Justiz) greift der anderen Gewalt (Exekutive) gewaltig unter die Arme

Peinliche Entschuldigungsversuche der Judikative für ihr fehlendes Gespür, ihr falsches Selbstverständnis ggü. den Regierungen in den Ländern wie im Bund, wie dass das Verhältnismäßigkeitsprinzip dort an seine Grenze käme wo das Recht an seine Grenzen käme, würde einige Gerichte überflüssig sein lassen. Dann kann es ja gleich wieder die Polizei oder die Versammlungsbehörde usw. ohne Kontrolle richten.

Selbstredend wissen die RichterInnen nicht was geeignet und erforderlich ist, wenn eine pandemische Lage ausgerufen wird. Sie verlassen sich dann auf die Stichwortgeber vom RKI und umliegende Wissenschaftsgemeinden. Deshalb sind die Falschinformationen von dort (RKI im Frühjahr: „Masken sind überflüssig“ usw.) sowie Halbwahrheiten ja so bedeutsam. Auch ein Richter muss sich – eingeschränkter in Eilverfahren – sachkundig machen. Er ist ein Richter, der urteilt. Dazu braucht es Urteilskraft.

Es bleibt dabei: Der Dt. Bundestag hat mit dem IFSG ein Entmächtigungsgesetz – fernab des Ermächtigungsgesetzes in Nazi-Deutschland – mehrheitlich beschlossen: Er hat im März extrem und nochmals im Mai wie im November die Exekutive zu bis dato für die FRG unvergleichlichen Machtbefugnissen verholfen, die ja sogar gleich Appetit auf Mehr machten; siehe Schäuble.

Und diese Selbstentmächtigung des Parlaments erfolgte mit großen Mehrheiten.

Die größte Peinlichkeit lieferte diesbezüglich das BVerfG in einer Entscheidung ab, als es die hessische Corona-VO dahingehend durch Auslegung und entgegen ihres Wortlautes auslegte/interpretierte, das sie – entgegen ihres Wortlauts – „meinte“ (die VO) …, anstatt klar das Diktum der Verfassungswidrigkeit zu judizieren.

Das war zwar tricky, aber so erodiert das Vertrauen auch noch in die Judikative.

Soll das in diesem Winter so weitergehen? Dann könnten wir Teile des GG – nicht bloß zum Versammlungsrecht – neu schreiben bzw. entsorgen.

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Psycho-soziale Müllhandwerker: „Ihre“ Polizei

Die Drecksarbeit, die „psycho-soziale Hygiene“, diese besondere Form von Müllarbeit – was man im politischen Mainstream gar nicht sagen sollte, macht wieder „Ihre Polizei“. Sie macht dann „ihre Dienstleistung“ am Bürger ggf. sehr konkret, ausgesprochen hautnah und grüßt: „Ihre Polizei ist immer für Sie da.“ Siehe bei Reitschuster heute und und und

Dies erfolgt, sobald die Schotten politisch dicht gemacht werden – dazu dienen dumm-feile Äußerungen von Innenministern wie dem Herrn Strobl aus Ba-Wü genauso wie diffuse Berichterstattungen zum angeblich fremdgesteuerten Protest bei den QuerdenkerInnen. Letztlich kommen diese Zurufe aus dem komplett aus dem Ruder gelaufenen Corona-Krisenmanagement der sog. politischen Klasse. Der Bundespräsident Steinmeier schalmeit, alle Bürger sollten Vertrauen in die Politik haben, gleichzeitig verarschen Kanzlerin, Gesundheitsminister und andere eben diese Bevölkerung mit fatalen Folgen für Gesundheit, Leben, Wirtschaft, Kultur und sozialer Entwicklung durch Hü und Hott-Entscheidungen und Widersprüche in Serie.

Der Rest der Abschreckung, um weitere Zuläufe zu den Querdenkern abzu- halten, machen die PolizeipraktikerInnen vor Ort durch ihre bürgerunfreund- liche, komplett unkooperativen – bzw. nur noch als solche vorgespielte – Ver- haltensweisen. Was der Unterzeichner von Anfang Oktober bis jetzt in den Dezember 2020 hinein an Veränderungen gerade vor Ort jeweils wahrnehmen musste, ist eindeutig. In gerade knapp 10 Wochen. Dass sie es anders können, wenn sie sollen bzw. dürfen steht außer Rede.

Er darf nicht fehlen: Der Verfassungssch(m)utz

Strobls Entscheidung, die baden-württembergischen QuerdenkerInnen zu beobachten, bedeutet dass gleichzeitig alle Kontaktpersonen der „Köpfe“ von Stuttgart 711 und andere mit beobachtet werden. Das ist eine weitere Steigerung demokratiefeindlicher Aktivitäten durch den Staat. Und losgelöst von solchen Entscheidungen der Regierungen (Hier: Beobachtungsgegenstand) machen die Nachrichtendienste eh was sie wollen bzw. sollen. Sie finden immer Mittel und Wege sich aktiv zu betätigen.

Eine besondere Rolle spielen noch die V-Leute und Verdeckten Ermittler der staatlichen Sicherheitsbehörden. Um Wiederholungen zu vermeiden verweisen

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wir hier auf unsere früheren Statements zu diesen Abgründen nachrichtendienst- licher Instrumente, gerade durch die Staatsschutzabteilungen der Polizeien in solchen zivilgesellschaftlichen Protesten, auf die jede Demokratie stolz sein sollte. Proteste, die auch noch fachlich durch exzellente medizinische wie rechtliche Expertisen untermauert sind, ja auch immer wieder bestätigt werden, und zu einem Teil von außen – wie ehemaligen Verfassungsrichtern etc. – gespeist und legitimiert werden.

Es wird alles geschreddert. Letztlich und entscheidend über die Dame, die dem Kanzleramt vorsteht.

22. Die entscheidenden Akteure sitzen in der Politik

Und weil zu dieser vollkommen üblichen Drecksarbeit aus den Kanalisati- onsröhren der Politik, wahre Schlangengruben, jene der Polizeien auf den Straß- en und Plätzen hinzutritt, ist auch nur nachvollziehbar, warum die Polizeibe- amtInnen faktisch das durch setzen „wollen“, was sie nach dem Auftrag aus der Politik sollen.

Da mögen diverse PolizeibeamtInnen persönlich, privat, anderer Auffassung sein. Dass diese nicht zur Geltung kommen können, dafür sorgen andere altbe- kannte Mechanismen.

Dieses „Wollen“ unserer PolizeibeamtInnen, bei dem zwangsläufig ständig wieder und wieder die Grenzen des rechtlich Zulässigen überschritten werden, mündet dann in das was die französische Regierung ihren PolizistInnen per Gesetzesentwurf gerade schenken wollte und weiter schenken will:

Das Verbot von Aufnahmen schlechthin wenn Polizeibeamte in der Öffentlich- keit ihre Maßnahmen treffen. Polizeigewalt soll ungestört ausgeübt werden können und – vor allen Dingen – weiter idR folgenlos für die Täter in Uniform oder anderer Kleidung bleiben.

Olaf Scholz lässt grüßen; Hamburg Juli 2017, lässt grüßen. Das Wort des Bürgermeisters in Hamburg, unwidersprochen von der Kanzlerin, die es auch – genau wie Klein-Olaf – besser wissen musste, und Frau Dr. Merkel war genauso bei dem Gipfel aller Gipfel Miteinladende wie der 1. Bürgermeister Hamburgs, war faktisch für die drei Tage und viele Monate vor wie nach dem Gipfel in der Wirkung wie das in Frankreich den PolizeibeamtInnen versprochene Unantast- barkeitsgesetz. Ein Gesetz zur weiteren Beweisunterdrückung bei von Polizeibe- amtInnen ausgeübte rechtswidrige Gewalt. In Frankreich. Nicht mehr unfassbar.

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Bürgerrechte gefährdet – nicht erkennbar?!

Wo bleiben die Bürgerrechtsorganisationen. Bei allen möglichen – auch kleineren – Grundrechtseinschränkungen jagen sie ihre Pressemitteilungen raus, führen Gespräche, geben Interviews: Ob Humanistische Union, Junge Liberale und wie sie alle heißten. – In der Regel 10 bis 12 Unterschriften bei den einschlägigen Pressemitteilungen.

Hier – so wird auch in Mainstream-Medien formuliert, wie der SZ oder der FAZ – handelt es sich um die mächtigsten Grundrechtseingriffe seit 1949. Die Fehler sind offenkundig. Aber die Truppe schweigt. Wie abgrundtief feige und falsch.

Es geht doch nicht darum, den wenigen Irrlichtern das Wort zu reden, die Corona tatsächlich leugnen. Dass es eine gefährliche Erkrankung macht, ist klar. Aber längst hätten die Relationen zu anderen Todesarten etc. wieder hergestellt sein müssen. Niemals vorher wurde wegen einer Infektionskrankheit (Influenza, Tuberkulose oder HIV/AIDS) weggesperrt, zugesperrt, Grundrechte beschränkt, Maßnahmen erzwungen, demonstrierende Menschen von der Polizei brutal zusammengeschlagen und Impfungen mit einem schnell zusammenge- schusterten, unausgetesteten Impfstoff herbeigeführt. In Hamburg dröhnt die Grüne Fegebank schon, dass es eine moralische Pflicht zum Impfen gäbe. Eine Grüne. Geht ́s noch?

Man kann diese Orgie an Grundrechtsverletzungen nicht tolerieren. Als Bürger- rechtsorganisationen! Alles egal? Weil Mutti mit Angst und Schrecken arbeitet? Arme Bundesrepublik Deutschland, welch ́ doppelbödige Bürgerrechtsarbeit.

Wenn ein Ministerpräsident, was Scholz damals in Hamburg als 1. Bürgermeis- ter gewesen ist, sich so öffentlich äußert und Staatsanwaltschaft wie Gerichte in Hamburg dem auch weitestgehend nachkommen, dann braucht sich doch niemand wundern, wenn der einfache Polizeibeamte das genau im konkreten Einsatzhandeln umsetzen will. Und es auch tut. Es wird von ihm erwartet. Der Unrechtsgehalt – auch bei dem einzelnen Beamten – wird dadurch nicht gering- er, aber die Mechanismen sind so klar. In einem republikanischen demokra- tischen Rechtsstaat.

Der Polizeibeamte wird dabei von der Politik, den Staatsanwaltschaften und Gerichten, idR auch den Medien, gedeckt.

Diese Darlegung ist bedauerlicherweise nur ein Beispiel dafür, weshalb sich das Gewaltmonopol längst gegen seine Bürger richtet. Sofern es machtpolitisch opportun ist. Und jede Leserin darf davon ausgehen, dass es in unseren Büro-

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kratien dutzende Mitwirkende gibt, die das was wir Kritischen hier beschreiben genauso wissen und ebenfalls kommunizieren könnten. Aber es nicht tun. Sie machen mit. Nicht nur, weil derjenige der nichts tut, mitmacht…

23. Wehret den fortgeschrittenen Anfängen

Alleine die seit Jahrzehnten stattfindende Verhinderung von vernünftigen Aufklärungsergebnissen bei von PolizeibeamtInnen ausgeübter rechtswidriger Gewalt (als „Staat“, weil hoheitlich) ist ein klassisches Merkmal diktatorischer Regimes. Mit einem substantiellen Rechtsstaat hat das nichts mehr zu tun, nur noch formal und staatsgeschauspielert. Genauso die von internationalen Organi- sationen angeprangerte Weisungsgebundenheit der bundesdeutschen Staatsan- waltschaften mit der Unabhängigkeit der Justiz unvereinbar bleibt. Die Staatsan- waltschaften bei uns sind nicht unabhängig.

Das was in Frankreich die Regierung ihren PolizeibeamtInnen schenken will (Aufnahme-/Dokumentatiosverbot polizeilichen Handelns etc.) stellt die Institutionalisierung solcher Elemente von Diktaturen dar.

Auch deshalb müssen JournalistInnen wie Bürger Hand in Hand solchen schon weit entwickelten Einschränkungen von Kontrolle gegenüber den Kontrolleuren (= PolizeibeamtInnen) gegenübertreten.
Nachdem empirisch längst – seit Jahrzehnten – belegt ist, dass die Kontrollen durch Dienstaufsicht, Staatsaufsicht und Gerichte nicht mehr bei den viel zu vielen Polizeiübergriffen funktionieren bzw. bloß ausnahmsweise, gewisser- maßen die Regel bestätigend, soll auch noch die Kontrolle der Öffentlichkeit auf null gestellt werden. Dann gibt es noch weniger Verfahren gegen Polizeibeamt- Innen, obwohl die Polizeigewalt fröhliche Hochstände feiert.

Man kann doch nicht die armen StaatsanwältInnen und RichterInnen mit noch mehr Verbiegungsübungen belästigen.

Schon bisher stellt es ein schamloses Zusammenwirken von Polizei, Staatsan- waltschaften und Gerichten im Zusammenspiel mit – vor allem – Justiz- wie Innenministern dar, dass jeder im Grunde weiß, welch ́ grauenhafter Verrat jeder mitwirkende Akteur in diesem Orchester an Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Legitimität begeht. Aber jeder ja nur ein bisschen, ein klein bisschen. Also eigentlich gar nichts? Ach, deshalb machen alle mit. Jetzt haben auch wir es verstanden.

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24. Peinlich-dusselige Akteure in der Politik

Was das alles tatsächlich bedeutet, auch vor dem Hintergrund der in 2019 mit sämtlichen(!) Fraktionen im Dt. Bundestag beschlossenen weiteren 15.000 Robocop-Stellen, ohne dass bei der Rekrutierung des Personals, in der Aus- wie Weiterbildung, dem Eigen- wie dem Fremdbild relevante wie unbedingt notwen- dige Verbesserungen sichergestellt wurden, werden gerade Linke, aber auch Grüne, noch am eigenen Leibe zu spüren bekommen.

Die peinlich-dusselig anmutenden Versuche, durch wohlgefälliges Verhalten im Politikbetrieb ggü. den Polizeien, dort gewissermaßen mit laienhaftem pädago- gischem Rüstzeug („positive Verstärkung“), etwas zu verbessern, wird kläglich scheitern.

Diese Sicherheitsorgane werden immer wenn es hart auf hart kommt, gegen Links bzw. das was sie dafür halten, marschieren. Die Verleugnung der Grünen was ihre eigene Geschichte angeht, die ja gerade in starker Konfrontation mit den Sicherheitsorganen zu sehen ist, kann durch wirklich nichts gerechtfertigt oder auch bloß entschuldigt werden. Auch nicht mit dem nun endlich im dritten Anlauf doch unbedingt gelingen sollenden Schwarz-Grünen Koalitionsbett.

25. Rechtsextremistisch? – Bei 40% Grün- bzw. Links-Wählern?

Die Querdenker-Bewegung wählte bei der letzten Bundestagswahl zu 21% Grün und zu 17% Links. Lediglich 14% wählte die AfD. Diese Bewegung wird des- halb in die rechtextremistische Schublade gesteckt bzw. finden weiter die Ver- suche dazu statt, weil der Rechtsextremismus in diesem Jahr zum Sicherheits- problem Nummer 1 ausgerufen worden ist.

Sobald man jemanden – also auch die Querdenker-Bewegung – in diese Schub- lade stecken kann, laufen andere Programme an.

Die Querdenker waren und sind nicht rechtsextrem. Noch nicht. Seit Wochen besorgt die staatliche Orchestrierung, dass der Zulauf neuer Menschen ver- hindert wird (die Bewegung wird „eingefroren“) und die Akteure sollen ermüdet werden. Sie werden zerrüttet und zum Teil durch Einzelbearbeitung (Stichwort: „politische Strafjustiz“) erschöpft und abgeschreckt. Dabei hat jede und jeder seine eigene Frustrationsgrenzen und Prioritäten.

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Gefährdet, weil gefährlich

Der Staat tut sich mittel- wie langfristig damit überhaupt keinen Gefallen. Aber auch das ist den auf vier bzw. fünf Jahre gewählten Akteuren ziemlich egal. Systemisch ist genauso klar, dass auf die Querdenker deshalb so eingedroschen wird, weil sie gefährlich geworden sind. Nicht mit Militanz etc., sondern der Macht im Staate Bundesrepublik Deutschland. Die Querdenker sind also deshalb gefährdet, weil sie gefährlich sind. Im eigentlich besten demokratischen Sinne. Aber das hält die Verfasstheit unseres Staatswesens und unsere Zivilgesellschaft derzeit wieder nicht aus.

Ausgang offen, denn wenn die Querdenker es schaffen, im doppeldeutigen Sinne zu überwintern, werden sie reiche Ernte einfahren. Die amtlichen Schwindsüchte sind zu groß. Die Widersprüche zu offenkundig. Und alles hat seine Zeit. Dieser 3. Lock Down oder Shut Down ist jedenfalls in vielfacher Hinsicht ein Knock Down. Die Regierung braucht ihn. Niemand sonst.

Wir bitten um Veröffentlichung.

Thomas Wüppesahl, Bundessprecher

„Unser“ Verfassungsschutz…..

…. will jetzt also im Verborgenen sogar Gutes tun. Schön! Nach NSU– Versagen, Amri– Transporten quer durch die Republik, diversen sonstigen V- Leute– Skandalen möchte man ja gerne „endlich“ sagen…. Nehmen wir’s der Jahreszeit entsprechend also wie fromme Christenmenschen auf: Als Ankündigung von Umkehr, Besserung, Reue und Buße….

Da man aber nicht einmal andeutungsweise sagen will, wie viele dieser unserer „Guten“ beispielsweise beim berühmten Sturm auf die Treppe des Reichstagsgebäudes beteiligt waren bleiben wir dennoch weiter kritisch…. Nichts für ungut 😉

Rechtsextremisten in den bundesdeutschen Geheimdiensten – deshalb: Auch noch Staatstrojaner

Nur weil  uns derzeit Corona rauf und runter beschäftigt, sind andere Probleme nicht vom Tisch. Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit beschloss das Bundeskabinett, „unseren“ Geheimdiensten – gleich allen 19 – den Einsatz  sogenannter „Staatstrojaner“ zuzugestehen. Das wäre eine weitere katastrophale Entwicklung zu Lasten der IT- Sicherheit in Deutschland.

Wir nehmen auch zu diesen Hilflosigkeiten von Politik und unseren Schlapphüten von der Sekte „Horch und Lausch“ Stellung:

TROJAner sind so etwas wie das Atlantis des Rechtsstaats“

Wo Behörden in Computer einbrechen können, wird dies erst Recht auch Kriminellen nicht unmöglich sein. Das Gegenteil wäre daher richtig: Sicher-heitslücken sind zum Schutz vor Kriminalität zu schließen und nicht zum blanken Gegenteil zu verwenden. 

Es sollen mit den neuen Regelungen, einschließlich der Zustimmung der SPD auf Bundesebene, sämtliche 16 Landesämter für Verfassungsschutz, das Bundesamt sowieso, der MAD und der BND dann ohne richterliche Kontrolle – wie sie zum Beispiel für die Polizei gesetzlich vorgeschrieben ist – unter anderem über Windows-Sicherheits-Updates und mit anderen „Wartungs“-arbeiten in die Lage versetzt werden, die in den Softwares von uns allen als Nutzer von PC´s, Smartphones (besser: Blöd-Phones benannt), Laptops usw. Sicherheitslücken aufzuspielen, damit unsere Verfassungs“schützer“ – selbst-redend zu unserem Schutze – bei Bedarf alles mitverfolgen können. ALLES!

Auch dies ist wie von George Orwell in seiner Fabel ´1984` mit dem Beispiel, dass die Hersteller von Briefumschlägen verpflichtet wurden, einen solch´ schwachen Klebestoff für das Zukleben der Briefumschläge zu verwenden, dass die Postkontrolleure unauffälliger die Briefe kontrollieren konnten.
Jetzt ist das Ganze halt digital. Es läuft vorm Ergebnis auf Dasselbe hinaus. Nein, es ist sogar noch viel weitgehender, weil mit der Digitalisierung umfassendere Anwendungsmöglichkeiten existieren.

Wieder ein Vertrauensbruch durch das Gewaltmonopol

Damit wird das Vertrauen von den Nutzern, also den meisten BürgerInnen der Bundesrepublik Deutschland, überhaupt noch bei Windows oder wo auch immer Update-Software zuzulassen, weiter unterminiert. Logischerweise sinkt auch darüber nochmals die Datensicherheit.

Was aber nur noch als „katastrophal“ angesehen werden muss, da kann es gar keine zwei Meinungen geben: Die Verfassungsschutzämter, incl. BND wie auch dem MAD, werden faktisch alleine durch die parlamentarischen Kontroll-gremien „kontrolliert“. Weder durch Gerichte und nur zufällig durch die Öffent-lichkeit.

Diese Form der Kontrolle ist vollkommen unzulänglich, wie selbst gelegentlich Mitglieder dieser „Kontroll“gremien während ihrer aktiven Mitgliedschaft erkennen und kommuniziert haben.

Es gibt faktisch keine Kontrolle der Dienste! Und jene formalrechtlichen durch parlamentarische Kontrollgremien ist sogar noch schlechter als gute Investigativzusammenhänge bei Medien und zivilgesellschaftlichen Organisationen! Die Exekutive kann (und tut es auch) dort praktisch machen was sie will – bis hin zu schwersten Straftaten und Terroraktionen, zumindestens der Beteiligung daran, wie z.B. dem Plutonium-Schmuggel in die BRD in den 90er Jahren, dem Sprengstoffanschlag auf das Gefängnis in Celle („Celler Loch“) oder dem Gemetzel dass der IS-Terrorist Anis Amri auf dem Weih-nachtsmarkt (heißt der inzwischen auch: „Lichterfest“?) im Dezember 2016, fünf  Tage vor dem Heiligabend, auf dem Breitscheidplatz an der Gedächtnis-kirche (die jetzt eine solche im doppelten Sinne ist) unter den Augen unserer Geheimdienstler anrichten konnte.

Die Kontrolleure bleiben unkontrolliert

Dieser Anis Amri hatte 14 Identitäten in der BRD. Er wurde auf Geheiß der Geheimdienste bei seiner Ausreise in Baden-Württemberg, nachdem er bereits in einer Abschiebezelle saß, von der Bundespolizei wieder rausgelassen und auf die bundesdeutsche Bevölkerung losgelassen. – Herzlichen Glückwunsch!

Es gibt eben nur zwei rechtsfreie Räume in diesem Land: Die Gefängnisse und – eben – unsere Geheimdienste. Insofern wird eine längst routiniert eingeübte Praxis – Trojaner – mit diesem neuen Gesetz legalisiert.

Auch hier sollte und muss wohl das Bundesverfassungsgericht klar zugunsten von Bürgerrechten und, im Falle zu befürchtender Wirtschaftsspionage, der Unternehmen entscheiden. 

Einmal mehr zeigt es sich übrigens, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nicht länger dem Bundesministerium für Inneres und Heimat untergeordnet sein darf. Wir brauchen eine unabhängige Behörde für diese zentralen Sicherheitsfragen in der digitalen Gesellschaft.  Statt unüber-legter chaotischer „Kompromisse“ am Kabinettstisch. 

Und auch die SPD – gerade auch mit ihrer halben Bundesvorsitzenden Saskia Esken – tut sich mit der Digital-Queen an ihrer Spitze wieder einmal besonders hervor, wenn Niederungen an Glaubwürdigkeit ergriffen werden: Sie gilt als kompetent in Digitalfragen. Deshalb war sie auch immer gegen die Einführung solcher Trojaner. Jetzt segnet sie die Einführung mit ab, weil es im Koalitionsvertrag von CDEU/CSU/SPD hineingeschrieben worden ist.

Wer diese Politikerin befragt, erfährt, dass sie immer noch dagegen ist. Wundert sich eigentlich noch jemand über die PolitikerInnenverdrossenheit? Ja, keine Politikverdrossenheit. Es geht darum, dass die sog. Entscheider, die politische „Elite“ (ähemmm), endlich den Ansprüchen Ämter gerecht werden.

Thomas Wüppesahl

Corona und Parlamentarismus

Mehrfach haben wir uns bereits mit dem Thema „Corona“ auseinandergesetzt. Siehe auch unseren Beitrag vom 13. 3. („Der bewusst verpasste Zeitpunkt“). Wolfgang Zeh *) verfasste zum Thema jetzt einen Artikel („Zum ausnahmslosen Primat des Parlaments“) den wir zur Diskussion der Aufmerksamkeit empfehlen (PDF)

*) Der Jurist Wolfgang Zeh ist Verwaltungswisenschaftler und war von 2002 bis 2006 Direktor beim Deutschen Bundestag (Chef der Verwaltung)

„Rechtsextremisten in der nordrhein-westfälischen Polizei“ Wo sind die News?


P R E S S E M I T T E I L U N G

Wir nehmen zur Hilflosigkeit von Politik und (leider) auch der Polizei Stellung:

Eine weitere Zwischenbilanz
zu Polizeigewalt und anderen Exzessen:

GdP: „Rechtsextremismus gehört zur DNA der Polizeien“

Wie absurd? Stimmt! – Doch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in NRW äußerte sich allerdings dahingehend, dass der Kampf gegen den Rechtsextremismus „zur DNA der Polizei gehöre“.

Das ist natürlich genauso absurd! Und das gilt für alle drei großen Polizeigewerkschaften. Seit Jahrzehnten sprechen und schreiben wir Kritischen PolizeibeamtInnen davon und darüber, unterlegt mit hunderten Beispielen, wie rechts gedreht die bundesdeutschen Polizeien sind. Nicht „seien“, sondern sind.

Ständig wurde und wird der Deckel draufgehalten. Von nahezu allen Innen-ministern und Regierungen der Republik, von Schwarz bis Grün. „Alles“ was bekannt geworden ist, seien eben bedauerliche Einzelfälle und rechtfertige keinen „Generalverdacht“ . Und zu gerne möchten es alle glauben.

Dabei wiesen schon die Studienergebnisse von Prof. Dr. Hans-Gerd Jaschke vor drei Jahrzehnten zu den damaligen Republikanern, dass die Affinitäten der PolizeibeamtInnen zu dieser Partei, sowie Parteimitgliedschaften und Wahlverhalten zu Gunsten der Republikaner erstaunlich weit über dem statistischen Mittel lagen. Zum Teil kandidierten ganze Rudel des Lehrpersonals beziehungsweise aus der Ausbildungsstätte der Bundespolizei in Lübeck für die Republikaner.

Die ganze Grundhaltung hat sich nicht geändert. Heute sind es die NPD und die AfD. Alleine wie viele PolizeibeamtInnen über die Listen der AfD in die Land-tage und den Deutschen Bundestag eingezogen sind. Mehr als „relevant“, wie Statistiker sich äußern. – Ja, es ist hoch relevant.

Wir sind die einzigen aus den polizeilich organisierten Berufsverbänden die genau darauf immer wieder hingewiesen haben. Wer soll jetzt auf überrascht tun? Auch hier gilt:


               „Die Hoffnung stirbt nie!“
Das gilt natürlich auch für unsere bundesdeutschen Polizeien…

Und bei dieser negativen Zwischenbilanz ganz besonders, denn diese Ent-wicklung ist kein Naturgesetz, sondern kulturell wie politisch verharmlost, ermöglicht, zum Teil gewollt und auf jeden Fall zugelassen: Von viel zu vielen JournalistInnen, PolitikerInnen, einem Großteilder Zivilgesellschaft und etlichen PolitikerInnen und PolizeipraktikerInnen gezielt vorangetrieben.

Das ginge auch anders herum. Die Instrumente sind bekannt. Aber wer will das?

Auch der heutige Aufschlag in NRW mit über 30 durchsuchten Objekten, 29 vorläufig vom Dienst suspendierten PolizeibeamtInnen kam nur zufällig(!) ans Licht. Was glauben Sie denn, wie groß das Dunkelfeld bleibt? 

Wer davon ausgeht, dass es mindestens 20 solch weiterer Chatgruppen in der Polizei in NRW gibt, liegt im sicheren Bereich. Es dürften noch mehr sein.

Das heutige „Versehen“ wird zu noch größerem Vorsehen anspornen, nicht zum Umdenken von RechtsextremistInnen in den Polizeien.

Thomas Wüppesahl.
Bundessprecher

„Was für ein beschämendes Bild für einen verdienstvollen Innensenator“

Wir Kritischen PolizistInnen waren in Berlin mit vier Mitgliedern vor Ort:

P R E S S E M I T T E I L U N G

Wir nehmen zu den Hilflosigkeiten von Politik und (leider) auch der Polizei Stellung….    Wie in den 70er, 80er Jahren –

Was war los?

Wir haben hier einen Fall dokumentiert. Danach wurde ein Münchener Bürger (erfahrener Triathlet) auch von einem Robotic-Cop geschubst. Er schubste leicht zurück und wurde sofort von zahlreichen PolizeibeamtInnen eingekreist.  
Diesem Mann wurden erhebliche Verletzungen beigebracht. Er wurde mit seinem Gesicht auf den Asphalt gedrückt, es wurde das Gesicht – womit auch immer fixiert – und vielfach massiv auf seine Oberschenkel – er kann heute gar nicht mehr gehen – womit auch immer geschlagen. Knie? Tonfa? …           

Dafür gibt es viele Spielarten und dank der informellen Weiterbildung unter KollegInnen sind da auch alle(!) fit. Die Verletzungen sind weitergehend.    
Er wurde dann zu einem Einsatzfahrzeug geschleift und mit dem Kopf gegen eine Stoßstange geschlagen. Eine Polizeibeamtin äußerte dazu: „Ey! Beschädigen Sie nicht unsere Einsatzfahrzeuge“ Hahahahaha, wie lustig. Polizeigewalt soll ja aber auch aus den Medien verschwinden. Und – schwupp-di-wupp – gibt´s die nicht mehr. So wie Olaf Scholz nach dem G 20-Gipfel in HH sagte: „Polizeigewalt hat es nicht gegeben.“

Mit dem Betroffenen waren zwei seiner Brüder (beides Ärzte) und des weiteren mehrere Freunde und Bekannte (alles Ärzte und Rechtsanwälte) anwesend. Das Polizeiopfer will und wird sich rechtlich wehren.     

Warum werden von den Berliner Behörden so klar wie leicht erkennbar falsche Behauptungen in die Welt gesetzt?

Die Antwort ist genauso einfach wie erschreckend. Der Innensenator hat sich gemeinsam mit seiner Polizeipräsidentin und allen, die den beiden beratend zuarbeiten, vergaloppiert, das betrifft auch das Landesamt für Verfassungsschutz mit einem in relevanten Zügen falschen Lagebild; den Staatsschutz Berlins sowieso. Was für ein beschämendes Bild!

Berlin: Verbot des Demonstrationsverbots – Wie in den 70er, 80er Jahren –

Wir Kritischen PolizistInnen waren gestern mit vier Mitgliedern vor Ort: „Was für ein beschämendes Bild für einen verdienstvollen Innensenator“

P R E S S E MI TTE I LU N G

Was war los?

Berlin: Verbot des Demonstrationsverbots

Gestern waren nach unserer gesicherten Einschätzung hunderttausende auf den Straßen der Berliner Innenstadt mit unterschiedlichen Demonstrationszielen und in mindestens sieben verschiedenen Demonstrationen unterwegs. 

Ihr Ziel: Änderungswünsche an Politik und Verwaltung bezüglich des Corona-Krisenmanagements.

Lediglich eine kleine verschwindende Minderheit der GegendemonstrantInnen stand in ihren Forderungen im Gegensatz zu den eigentlichen Taktgebern.

Eine andere Minderheit – etwas mehr an Köpfen – bestand aus Rechtsextre-mistInnen, die leider nicht „verschwindend“, also unauffällig, agierten. Aber selbst diese problematische Gruppe war deutlich kleiner als die Zahl der eingesetzten PolizeibeamtInnen, die durch Kräfte anderer Behörden ind Organisationseinheiten der Behörde für Inneres unterstützt wurde.

Am markantesten war jedoch, wie – wieder einmal – aus politischen Gründen die Teilnehmerzahl der vollkommen falsch als Corona-GegnerInnen gelabelten DemonstrantInnen weit – sehr sehr weit – zu niedrig angesetzt worden ist.

Ansonsten ist es geübte Praxis – zu Silvester und anderen Ereignissen – die geschätzte Teilnehmerzahl von Veranstaltungen in Berlin, wenn das Branden-burger Tor mit der sechsspurigen Straße von der „Straße des 17. Juni“ bis zur Siegessäule mit Menschen gefüllt ist, von rund einer Million TeilnehmerInnen auszugehen. Warum war und ist das hier anders?

Die Straße des 17. Juni hat auch noch einen Mittelstreifen, sowie zwei durchgehende Randstreifen zum Parken für Kfz. Zusätzlich waren Bereiche der Parkanlage „Tiergarten“ sowie andere Bereiche wie Friedrichstraße, Unter den Linden etc. mit sehr viel Menschen, die einer der anderen größeren Demonstrationen angehörten beziehungsweise weiter auf dem Weg zur Hauptkundgebung von „Querdenken“ waren, gesäumt.

Warum werden von den Berliner Behörden so klar wie leicht erkennbar falsche Zahlen in die Welt gesetzt?

Die Antwort ist genauso einfach wie erschreckend. Der Innensenator hat sich gemeinsam mit seiner Polizeipräsidentin und allen, die den beiden beratend zuarbeiten, vergaloppiert. Das betrifft auch das Landesamt für Verfassungsschutz mit einem in relevanten Zügen falschen Lagebild; den Staatsschutz Berlins sowieso.

Er hat faktisch seine politische Überzeugung gegen Rechts sowieso, Rechtsex-tremisten erst recht, aber auch gegen die allermeisten KritikerInnen des Krisenmanagements von Bundesregierung und Landesregierungen in eine pseudo-juristische Verbotsverfügung durch seine JuristInnen wandeln lassen.

Auch an dieser Stelle und nochmals: Juristen sind darauf geschult, konsistent zu begründen, warum es um 12:00 Uhr Mittagszeit tatsächlich stockdunkel gewesen sein soll, oder warum ein viereckiger Tisch eigentlich wie ein runder Tisch ist. Zusätzlich gibt es dann noch eine große Anzahl unter den JuristInnen, die Interessen vertreten oder verkaufen; wobei sie häufig genug sich selbst mit verkaufen. Das betrifft nicht nur die meisten WirtschaftsjuristInnen!

Wir haben das große Problem, dass seit Jahrzehnten die Verrechtlichung der Politik stattgefunden hat und immer noch nicht ihren Höhepunkt erreicht zu haben scheint. Nicht nur, weil im Deutschen Bundestag in jeder Legislatur glatt über 20 Prozent solcher Menschen sitzen, sondern auch, weil die Exekutiven mehr und mehr von JuristInnen gelackmeiert sind: It´s a shame, it´s a mess.

Zurück zur Kernantwort dieser Frage (krass falsche Zahlenangaben, warum?):

Jede Ministerialschranze, ob weiblichen oder männlichen Geschlechts, kennt nur einen Leitsatz, nach dem erst einmal ein großer Abstand zu den weiteren Leitsätzen existiert, und der lautet:

Was schadet meinem Minister am Wenigsten?

Sie lesen richtig, die DienstleisterInnen – auch in den Innenministerien – sehen weniger die Bevölkerung als Bezugsloyalität denn Ihre Chefs. Wer das alles nicht begreifen kann oder will – auch in der causa wie Genesis der peinlichen Niederlagen der Berliner Innenbehörde – der kommt nicht vom Fleck.

Die Berliner Polizei wurde also gestern folgerichtig so geführt, dass am Ende ein gewisses Maß der Rechtfertigung für die Verbotsintention von Innensenator und Polizeipräsidentin existierte. Durch eine angebliche Reichstagsgefährdung und den Unsinn vor der russischen Botschaft, wenige hundert Meter entfernt. Beides unerträglich.

Bevor wir darauf noch weiter eingehen, zu unserer Rolle als Beobachter:

Zwei von uns vieren waren gewissermaßen zum „Üben“ dabei. Wir schreiben das in aller Transparenz, da ja bekanntlich nach unserer Satzung nicht bloß gelernte PolizeibeamtInnen, sondern „artververwandte“ Berufsbilder wie Lehrpersonal, Angestellte im Polizeidienst etc. Mitglieder sein können.

Wir haben diverse Wahrnehmungen unserer Einschätzung und nachfolgenden Schilderung zugrunde legen können, weil wir örtlich getrennt waren und uns über unsere Kanäle koordinierten konnten. Alleine der Unterzeichner hat bestimmt nicht unter 15 Kilometer zurückgelegt. Er hat bekanntlich selbst reichlich Demonstrationserfahrungen-  sowohl als Veranstalter wie auch in anderen Rollen (Teilnahme, Beobachtung).

Wir erlebten Abläufe wie bei den Anti- AKW- Demonstationen in Brokdorf, Wackersdorf, Gorleben und anderorts. Auch jetzt im Medienzirkus. Teilweise
 Vergleichbares fand damals auch bei den großen Friedensdemonstrationen statt.

Zum Einsatz:

Es herrschte eine gelöste wie friedvolle Grundstimmung. Ähnlich wie am 3. Oktober 1990 am gleichen Spielort: 1. Feiertag zur (sog.) Deutschen Einheit.

Es wurde musiziert, sogar ein Piano auf der „Straße des 17. Juni“, der Bundesstraße 2, und viele Dinge, die wir von Anti-Atom-Demonstrationen in Form und Auftreten her kennen. Die Menschen waren locker, wenige verbiesterte Zeitgenossen darunter.

Auch konnten wir erst spät schwarz gekleidete – nicht vermummte – Gesellen wahrnehmen, also rechte „Autonome“. So gegen 12:00 Uhr im Straßenzug Mar-schallbrücke – Wilhelmstraße, unmittelbar vor dem BT-Eingang Wilhelmstraße 68, als sich 10 bis 12 solcher Mitbürger richtig dämlich wie auffällig daneben benahmen, ohne dass jedoch ordnungsrechtlicher Korrekturbedarf angezeigt gewesen wäre.

Es war also fast alles „easy going“. Kleine Irritationen sind bei solchen Menschenmassen von mehreren hunderttausenden zwangsläufig. Selbst an der Siegessäule (= Hauptkundgebung), wo nun eindeutig weder die Masken getragen noch das Abstandsgebot eingehalten worden waren, hielt sich die Polizei zurück.

Die „Geisel-Air“ kreiste mit 50% ihres Fluggerätes in vernünftiger Höhe (wegen des störenden Lärms), alle verhielten sich angemessen und wir werden garantiert keine relevanten Corona-Infizierten aufgrund dieses Ablaufes – der Gesundheitsschutz war ja das Herzstück für die VerbotsverfügerInnen–  erleben.

Erst so gegen 16h und 17h wurden die Einsatzkräfte wieder munterer, meint, mussten sie den „dicken Max“ spielen. Als also viele VersammlungsteilnehmerInnen langsam mit dem Gedanken spielten: „Ich muss ja auch mal nach Hause.“ Oder auch einfach müde wurden.

Vielleicht wollten viele PolizeibeamtInnen auch „nach Hause“ und waren auch langsam müde. Jedenfalls reagierten sie an verschiedenen Stellen auch unnötig aktiv und gelegentlich provokativ in die Abläufe hinein. Eben auch deutlich erkennbar als „Spielverderber“, so bspw. Ecke Friedrichstraße/Mittelstraße, wo ein Sattelschlepper mit Regensburger (Bayern) Kennzeichen, ca. 25 Meter lang, die vier Straßenzüge mit festivalmäßiger Musik bei sehr starken Lautsprechern beschallte. Auf dem Sattelschlepper wie auf der Straße wurde getanzt etc. – Alles weiter locker, heiter.

Da machte sich eine Gruppe Polizeibeamter (plus vier) also 1:9 in voller Montur auf der Friedrichstraße zum eventuellen „Kampf“einsatz klar. „Völlig verirrt in der Lage“, dachte der Unterzeichner, sprach den Häuptling kurz an und geraume Zeit später stiefelte dieser gemeinsam mit drei groß und kräftig gebauten Mann-en seiner Kohorte ohne Helm und andere überflüssige (Schutz)Bewaffnung auf die Verantwortliche Dame des Sattelschleppers zu und ließ sie zum Gebet auf die Straße herabsteigen. Die Musik wurde ca. 60 Sekunden später auf null geregelt, alle fünf begaben sich ca. 20 Meter vom Truck entfernt und das Gebet erfolgte jetzt eingehender. Auf öffentlicher Straße.

Der Polizeiführer war jung, sichtlich angespannt und man konnte in seinem Gesichtseindruck das Hin und Her „Was darf ich?“, „Was soll ich?“, „Was ist angemessen und verhältnismäßig?“ während des Dialoges mit der bayerischen Mitbürgerin deutlich verfolgen. Eigentlich klasse; wenn nicht das Maßnahme-ereignis, das Abschalten der Musik zur Friedhofsruhe wäre, etc.
Die anderen drei sicherten, so wie man es gelernt hat – allerdings war hier nicht zu sichern.

„Versuchter Sturm des Reichstages“

Richtig verrissen hat die Berliner Polizei jedoch – nicht die Bundestagspolizei – die Nummer bis kurz vor 20:00 Uhr. Die (polizeiliche) Gemengelage auf dem dortigen Gelände des Deutschen Bundestags ist sehr anspruchsvoll.

Der Westeingang mit Wiese davor und Besucherpavillons – ein erschreckendes und peinliches Ensemble für die Bedeutung und Architektur des Reichstagsgebäudes seit rund 10 Jahren dank falscher Staatsschutzeinschätzungen.

Die Bundestagspolizei, mal Lammert-Polizei, jetzt Schäuble-Polizei, ist bewusst der Exekutive von Landes- und Bundesregierungen entzogen, kann aber natürlich auch in solchen polizeilichen Lagen wie gestern nicht aus eigenem Saft mit ihren rund 200 PolizistInnen die äußere Sicherheit aufrechterhalten, falls hunderte aufgehetzte und durchgeknallte Mitbürger form- und fristwidrig Einlass erzwingen wollten.

Das ist Sache der Einsatzleitung, also der Berliner Polizei. Da zum Reichstag mindestens ein Einsatzabschnitt aufgebaut worden sein wird, dürfte diesem Ein-satzabschnittsführer die Ehre, den Reichstag gegen äußere Störungen zu sichern, zum letzten Mal gestern widerfahren sein. Hoffen wir! Bei der Berliner Polizei weiß man aber nie.

Es gibt aber noch ein anderes denkbares Erklärungsszenario. Den Einsatzabschnitt „Äußere Sicherheit des Dt. Bundestags“ gibt man einem erfahrenen Polizeiführer. Das ist nicht irgendein Streckenabschnitt oder Vergleichbares zum Üben. – Wenn das so gewesen sein sollte, spricht fast alles dafür, dass dieser Beamte den Mob – es waren nicht einmal mehrere Hunderte der Rechts-extremisten-Kundgebung(!) – bewusst hat so weit gehen lassen, um sich dafür Pluspunkte beim Senator und seiner Präsidentin zu verdienen.

Wir werden bald die Wahrheit wissen: Entweder wird der Polizeiführer innerdienstliche Probleme haben und nicht zu gering, oder – evtl. nach einer Schamfrist – seine Karriere nicht bloß ungebremst fortsetzen, sondern sogar beschleunigt. Das sind die gängigen Methoden in den Polizeien, aber auch anderer Behörden.

Dazu gibt es auch nicht viel mehr zu schreiben. Der Unterzeichner hat selbst das Geblähe des Redners dieser Versammlung von Rechtsaußen vor dem Westeingang des Reichstagsgebäudes partiell gehört. Er war bzw. ist ein sauschlechter Redner, lallend, unsauber artikulierend, aber eindeutig dummes Zeug emittierend und aufhetzend: ´Die Polizei will diese Regierung schützen`, und ´Wir müssen jetzt etwas tun. Jetzt Leute!`, oder ´Ruft alle über Twitter etc. auf, jetzt zu kommen`…

Haben staatlich bezahlte V-Leute den „Sturm“ gesteuert?

Es war also auch für ungeschulte Köpfe erkennbar, dass hier zumindest versucht wurde, ein Gefährdungs- und Bedrohungsszenario zu einer handfesten Störung oder mehr im Sinne der Polizeigesetze zu dynamisieren. Das gelang leider auch. Entscheidend aber wegen der Minusleistung des Polizeiabschnittsführers (s.o.).

Die Verantwortung liegt selbstredend zu allererst bei den TeilnehmerInnen dieser Kamikaze-Aktion; jedoch dicht gefolgt von diesem Polizeieinsatzabschnitt und evtl. auch V-Mann-FührerInnen! Wie schon beim NSU und anderen casi. Wobei – nicht zu vergessen – wer sagt uns nicht, dass selbst dieser Hetzer von Redner auf der Gehaltsliste eines Dienstes oder einer Polizei stand bzw. steht?

Und damit sprechen wir in fachlich ironischer bis zynischer Form unsere herzlichen Glückwünsche dafür aus, dass durch stümperhafte Polizeiarbeit (oder doch kalkuliertes Lange-Leine-lassen?), die Prognose des Innensenators bestätigt werden konnte. Prompt folgte aus der Bundespolitik die markige Rückendeckung: „Toll, dass die Polizei den Reichstag schützte“ (Seehofer als BMI). Und viel Geschwätz…

Ein notwendiges Feigenblatt nachdem die Verbote dem Innensenator von den Verwaltungsgerichten „um die Ohren“ geschlagen wurden. Schön für Herrn Geisel und seine VerbotsstrickerInnen. Nur ändert das überhaupt nichts daran, dass bis auf dieses Häuflein Verirrter, die abends auf der Wiese vor dem Dt. Bundestag im Reichstag eine Kundgebung zum lachhaften Sturm umfunktionieren ließ, die VersammlungsteilnehmerInnen der eigentlichen Demonstrationen und Versammlungen richtig gut, locker und bestens drauf gewesen sind.

Von den Behörden wird erfolglos gefordert werden – auch von uns Kritischen PolizistInnen – offenzulegen, wie viele V-Leute und andere Spitzelkategorien in den Versammlungen mitliefen.

Diese Forderung hat insbesondere für das staatlich inszenierte Theater (zweite Tragödie) vor der Russischen Botschaft, aber auch die Sondernummer am Reichstag Bedeutung. Man muss kein wirklicher Polizeikenner sein, um Klarheit zu haben, dass aufgrund der Herkunft des zusammengesetzten Personenkreises aller Demonstrationen gestern Mittag, Nachmittag und Abend aus den verschiedenen Länderpolizeien sowie der Bundespolizeien, aber gerade auch den LfV´s, Dutzende V-Leute vor Ort in Berlin waren.

Das geht gar nicht anders. Gerade bei den RechtsextremistInnen, aber nach wie von auch bei der NPD, der AfD (total V-Leute durchseucht) etc., mussten die Spitzel mitfahren, um in ihren Operationsgebieten nicht dumm aufzufallen. Und gerade dieser Irrlichter-Club abends vor dem Reichstagsgebäude, aus der heraus der „Sturm der Bastille“ nachgedreht werden sollte, müssen diverse Spitzel dabeigewesen sein. Wir wollen wissen: 

  1. In welcher Rolle? 
  2. Mit welchen Tathandlungen? 
  3. Von welchen Behörden?

Nochmals: Diese Verbotsverfügung Berlins war genauso peinlich und überflüssig wie dieser Haus- bzw. Landfriedensbruch am Abend gegen den Reichstag, Sitz gleich zweier Verfassungsorgane, in Rufweite eines dritten Verfassungsorgans (Bundeskanzlerin) und zwei S-Bahn-Stationen vom vierten Verfassungsorgan (Bundespräsident)!

Das ganze Ding wirkt nicht nur wie ein blödes (Staats)Theaterstück, sondern es dürfte auch leider ein weiteres in dieser Serie sein. Und viele fallen drauf rein bzw. die meisten machen gerne mit.

Russische Botschaft

Das Brandenburger Tor wurde von der Polizei zugemacht, also abgesperrt. Die Seitenstraßen in dem dortigen Bereich ebenfalls – Sackgasse. Dann drängten die BullInnen mit der Schutzbegründung, der Abstand würde nicht eingehalten. Hahaha. Durch das Drängen kamen alle noch enger zusammen.

Wir haben hier einen Fall dokumentiert. Danach wurde ein Bürger aus dem Münchener Umland (erfahrener Triathlet) auch von mehreren Robotic-Cops fast überrannt und stark gestoßen, als er friedlich und mit den Händen in den Hosentaschen auf der Straße stand.. Er wehrte sich reflexartig und versuchte, sich nicht grundlos und gewaltsam durch die Polizisten wegstoßen zu lassen. Sofort wurde er von zahlreichen PolizeibeamtInnen eingekreist.

 Diesem Mann wurden erhebliche Verletzungen beigebracht. Von schätzungsweise 6-7 PolizeibeamtInnen wurde er sofort zu Boden geworfen. Er wurde mit seinem Gesicht auf den Asphalt gedrückt, es wurde das Gesicht mit dem Knie eines Polizeibeamten im Genick brutal auf dem Asphalt fixiert, sodass es hätte brechen können. Er sagte mehrfach, dass sie das Knie aus dem Gnick nehmen sollten, weil es sonst brechen könnte. Hierauf reagierten die Polizeibeamten nicht, sondern ganz im Gegenteil, wurde der Druck auf das Genick erhöht und zudem vielfach massiv auf seine Oberschenkel mit dem Knie eines anderen Polizeibeamten eingeschlagen – er kann heute aufgrund der massiven Beinverletzungen nicht mehr richtig gehen. 

Es gibt leider viele Spielarten von Gewaltexzessen und dank der informellen Weiterbildung unter KollegInnen sind da auch alle(!) fit. Die Verletzungen sind weitergehend. Er wurde dann zu einem Einsatzfahrzeug geschleift, wobei seine Arme mit Gewalt verdreht wurden, wobei das mediale Cordalband des linken Ellenbogens fast durchgerissen wurde. Dies kann nur unter stärksten Gewalteinwirkungen passieren. Er schrie, dass seine Schultern operiert seien, sie würden seine Schultern und Arme kaputt machen. Hierauf drückten sie noch stärker, so dass er nach vorne auf die Knie kippte, die er hierbei aufschürfte und mit dem Kopf auf den Boden aufschlug. Dann griff ein Polizeibeamter von oben in sein Gesicht und zog den Kopf nach hinten oben ins Genick. Im Genick hat er durch diese beiden Misshandlungen starke Schmerzen. Dann wurde er wieder abgeschirmt und mit dem Kopf gegen die Stoßstange eines Polizeifahrzeugs gedrückt. Eine Polizeibeamtin äußerte dazu: „Ey!- Beschädigen Sie nicht unsere Einsatzfahrzeuge, nehmen Sie Ihren Kopf weg, nicht dass Sie noch das Polizeiauto beschädigen.“ 

Er erklärte wiederholt, dass er Asthmatiker sei, er keine Luft bekäme und sein Asthmaspray benötige. Dies interessierte die Beamten nicht. Vielmehr hielt man ihm eine Videokamera vors Gesicht und er sollte seine Personalien angeben, was er auch tat. Als er seine Personalien angegeben hatte, wurde er wiederum von zwei Beamten zu einem Krankenwagen geschleift und mit den Worten an die Sanitäter übergeben: „Der ist ein paarmal ausgerutscht und hingefallen, da hinten.“Polizeigewalt soll ja aber auch aus den Medien verschwinden. Und – schwupp-di-wupp – gibt´s die nicht mehr. So wie Olaf Scholz nach dem G 20-Gipfel in HH sagte: „Polizeigewalt hat es nicht gegeben.“

Mit ihm waren drei seiner Brüder (zwei Ärzte und ein Politikwissenschaftler), des Weiteren mehrere Freunde und Bekannte (Ärzte, Rechtsanwälte, Apotheker, Angestellte). Das Polizeiopfer will sich rechtlich wehren. Klar ist aber jetzt schon, dass gegen ihn volles Programm gefahren werden wird bzw. schon angelaufen ist: Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwerer Landfriedensbruch usw.

Herr Steinmeier, aufwachen!

Der Vorgang ist zum Glück videographiert insoweit dokumentiert. Eine Berliner Bürgerin tat dies, wurde aber ebenfalls verletzt. Von PolizeibeamtInnen. Von wem auch sonst bei diesem Sachverhalt. Dies nur der Eindeutigkeit wegen.

Es gibt weitere polizeiliche Gewaltvorgänge. Aber das bekommen JournalistInnen nicht mit?!?

Zur Presse:

Wir sind entsetzt, was die offiziellen Medien wieder einmal aus den Fakten machen (müssen?).

Jan Heitmann von der Süddeutschen Zeitung hat es zutreffend zusammengefasst: “Westlich vom Brandenburger Tor erinnert die Veranstaltung an ein Woodstock-artiges Sit-In. Tatsächlich sind es auch zwei Demonstrationen, angemeldet von zwei unterschiedlichen Personen. Im Westen ist es das Gebiet von Michael Ballweg, dem Stuttgarter Unternehmer, der „Querdenken 711“ gegründet hat. Rund um die Siegessäule findet seit 15.30 Uhr die Abschlussveranstaltung statt. Seine Anhänger füllen den Platz am Großen Stern und die Straße des 17. Juni bis hinunter zum Brandenburger Tor.

Es sind junge und alte Männer und Frauen, Hippies darunter, manche haben im Tiergarten direkt daneben kleine Lager aufgeschlagen, Kinder spielen dort. Mehr als 30.000 Menschen sind es laut Innensenator Geisel, die sich hier versammelt haben; insgesamt beteiligen sich nach Schätzungen der Behörden 38.000 Menschen an den Protesten gegen die Corona-Politik.

Über mehrere Lautsprecher ruft Ballweg seine Mitstreiter von der Bühne neben der Siegessäule auf, die Hand aufs Herz zu legen. „Mit der Hand auf dem Herzen setzen wir ein Zeichen für Liebe und Frieden in der Welt“, sagt er. Und viele machen mit. Zwischendurch gibt es immer wieder eindringliche Ermahnungen, den Sicherheitsabstand einzuhalten. Sonst würde die Veranstaltung von der Polizei geräumt. Denn Masken will hier keiner tragen.

Ballweg hat eine sanfte Stimme und er wählt sanfte Worte. Doch was er fordert, ist hart, er will nicht weniger als die Regierung zu stürzen. „Wir fordern die Abdankung der Bundesregierung“, ruft er. Seine Anhänger applaudieren heftig. Aber sie applaudieren auch, als er sie auffordert, für die Berliner Polizei zu klatschen, mit der man „super zusammengearbeitet“ hätte.

Diese positive Ausnahme bleibt jedoch weitgehend allein auf weiter Flur. Schon ein so renommiertes Blatt wie der Spiegel gleitet in Dilettantismus ab:

Ann-Katrin Müller und Jonas Schaible vom SPIEGEL haben es so beschrieben:
Mit dieser Veranstaltung verfestigt sich die Allianz der Corona-Leugner, in der der organisierte Rechtsextremismus nicht die Kontrolle hat, aber zu der er jetzt ganz selbstverständlich gehört.

„Die Allianz der Corona-Leugner“ das hört sich ja richtig gewichtig an, doch Moment mal: wenn sich mehrere zehntausend Menschen (staatliches Neusprech), tatsächlich Hunderttausende Menschen, gegen die Massnahmen der Regierung wenden, dann streiten sie die Infektionswelle doch gar nicht ab .. .. oder wollen staatliche Instanzen bewusst falsch verstehen (???).

Auch die Wortwahl „Corona-Leugner“ ist nur als verunglückt zu bezeichnen; die Leugner der Wahrheit (religiös = Scheiterhaufen oder Inquisition), die Leugner des Holocausts (historisch = Straftat) und nun die Leugner der Corona (aktuell = nicht ernst zu nehmende Verschwörungstheoretiker).

Lediglich eine kleine verschwindende Minderheit der GegendemonstrantInnen stand mit ihren Forderungen im Gegensatz zu den eigentlichen Taktgebern.

Eine andere Minderheit – etwas mehr an Köpfen – bestand aus Rechtsextre- mistInnen, die leider nicht „verschwindend“, also unauffällig, agierten. Aber selbst diese problematische Gruppe war deutlich kleiner als die Zahl der eingesetzten PolizeibeamtInnen

Am markantesten war jedoch, wie – wieder einmal – aus politischen Gründen die Teilnehmerzahl der vollkommen falsch als Corona-GegnerInnen gelabelten DemonstrantInnen weit – sehr sehr weit – zu niedrig angesetzt worden ist.

Ansonsten ist es geübte Praxis – zu Silvester und anderen Ereignissen – die geschätzte Teilnehmerzahl von Veranstaltungen in Berlin, wenn das Branden- burger Tor mit der sechsspurigen Straße von der „Straße des 17. Juni“ bis zur Siegessäule mit Menschen gefüllt ist, von rund einer Million TeilnehmerInnen auszugehen. Warum war und ist das hier anders?

Die Straße des 17. Juni hat auch noch einen Mittelstreifen, sowie zwei durchge- hende Randstreifen zum Parken für Kfz. Zusätzlich waren Bereiche der Parkan- lage „Tiergarten“ sowie andere Bereiche wie Friedrichstraße, Unter den Linden etc. mit sehr viel Menschen, die einer der anderen größeren Demonstrationen angehörten bzw. weiter auf dem Weg zur Hauptkundgebung von „Querdenken“ waren, gesäumt.

Er hat faktisch seine politische Überzeugung gegen Rechts sowieso, Rechtsex- tremisten erst recht, aber auch gegen die allermeisten KritikerInnen des Krisenmanagements von Bundesregierung und Landesregierungen in eine pseudo-juristische Verbotsverfügung durch seine JuristInnen wandeln lassen.

Auch an dieser Stelle und nochmals: Juristen sind darauf geschult, konsistent zu begründen warum es um 12:00 Uhr Mittagszeit tatsächlich stockdunkel gewesen sein soll, oder warum ein viereckiger Tisch eigentlich wie ein runder Tisch ist. Zusätzlich gibt es dann noch eine große Anzahl unter den JuristInnen die Interessen vertreten oder verkaufen; wobei sie häufig genug sich selbst mit verkaufen. Das betrifft nicht nur die meisten WirtschaftsjuristInnen!

Sondern wir haben das große Problem, dass seit Jahrzehnten die Verrechtlich- ung der Politik stattgefunden hat und immer noch nicht ihren Höhepunkt er- reicht zu haben scheint. Nicht nur, weil im Dt. Bundestag jede Legislatur glatt über 20 Prozent solcher Menschen sitzen, sondern auch, weil die Exekutiven mehr und mehr von JuristInnen gelackmeiert sind: It ́s a shame, it ́s a mess.

Das geht gar nicht anders. Gerade bei den RechtsextremistInnen, aber nach wie von auch bei der NPD, der AfD (total V-Leute durchseucht) etc. mussten die Spitzel mitfahren, um in ihren Operationsgebieten nicht dumm aufzufallen. Und gerade dieser Irrlichter-Club abends vor dem Reichstagsgebäude, aus der heraus der „Sturm der Bastille“ nachgedreht werden sollte müssen diverse Spitzel dabeigewesen sein. Wir wollen wissen:

Wir bitten um Veröffentlichung. Vorher allerdings um verständiges Lesen und gedankliches Verstehen.

Thomas Wüppesahl. Bundessprecher

Hier können Sie eine pdf Version dieser Pressemitteilung abrufen.

Wir beobachten #b2908

Kritische PolizistInnen verfolgen die Demonstrationen am Samstag, 29. August 2020, in Berlin als Beobachter.

Mit mindestens drei weiteren KollegInnen werden wir mit unserem Sprecher Thomas Wüppesahl zur Beobachtung vor Ort sein und die Spektakel bzw. die Demo und die Demos gegen die Demos in Sachen Corona-Chaos-Auflagen durch Bundesregierung und Landesregierungen vor Ort verfolgen.

Datensch(m)utz durch unsere Polizei: Wie ein Gelegenheitstäter

Wie bei „tarnkappe.info bereits unter dem 7. Juli 2020 nachzulesen, können „sie“ es nicht lassen. Sobald PolizeibeamtInnen Daten in die Hände fallen, missbrauchen „sie“ es gegen Recht und Gesetz.
Wann kapieren diese systemimmanente Konditionierung unsere Politiker- Innen?

„Polizei“ wird immer an und über die Grenzen der Ermächtigungsgrund- lagen gehen. Gerade Kriminalbeamte und andere „ErmittlerInnen“. Wer das dann noch goutiert, wie der bayerische Innenminister Herrmann, macht sich zum Mittäter von weiteren staatlichen Rechtsbrüchen.

Im Einzelnen – und damit zu den Problemen und der Sache:

Durch die Kontaktdatenerfassung nach dem IfSG wird nicht nur der Aufenthaltsort des Betroffenen bekannt, sondern auch, mit welchen anderen Personen er in Kontakt gekommen sein kann.

Das ist nicht nur nach dem Datenschutz problematisch (1.). Die Auswertung dieser Listen unter dem Gesichtpunkt einer möglichen Strafverfolgung ist aus Sicht der BAG als äußerst bedenklich einzustufen (2.).

1.
Der Betreiber eines Restaurants muss die Kontaktdaten seiner Besucher aufnehmen und an die Gesundheitsbehörde weiterleiten. Aus diesen Kontaktdaten lässt sich damit ableiten, wer im Fall einer Covid 19 Erkrankung ebenfalls angesteckt sein könnte. Soweit wird noch der Zweck des § 28 IfSG erfüllt.

2

Da aber jedes Land seine eigenen Regelungen macht, sind klare eindeutige Regelungen, wie

1
etwa in Baden-Württemberg die Ausnahme . Hier behält der Betreiber der Gaststätte die

Daten bei sich, muss sie nur auf Anfrage des Gesundheitsamts preisgeben und hat sie nach vier Wochen zu löschen.

Wenn diese Datensammlung nun zu anderen Zwecken genutzt wird, fehlt es an der Einwilligung der Betroffenen (Zweckbindung der Datenerhebung) so dass die Daten ohne die erforderliche Zustimmung genutzt werden.

Zwar nimmt die DSGVO die Exekutive nicht vom Datenschutz aus, erstellt aber durch die Berechtigung zur Erhebung und Verwertung der Daten zur Rechtsverfolgung gleichermaßen ein Blankett aus, die Daten zu verwerten.

Vor dem Hintergrund, dass sich weder Besucher noch Betreiber gegen diesen Datenhunger und vorprogrammierten Missbrauch wehren können, verwundert es kaum, dass die Bürger, die ein Bewusstsein für Datenschutz entwickelt haben, seltener in Restaurants gehen, als sie es anderenfalls tun würden. Die ohnehin schon starken Folgen für die Gastronomie werden dadurch verschärft.

Da sich der Betroffene nur gegenüber dem Restaurantbetreiber wehren kann, wird damit die- ser Ermittlungsansatz letztlich auf Kosten der Betreiber betrieben, die als ungeschützte Hilfs- kräfte der Strafverfolgung instrumentalisiert werden.

2.
In strafrechtlicher Hinsicht ist zunächst der Grundsatz relevant, dass kein Betroffener ver- pflichtet ist, an seiner eigenen Überführung mitzuwirken. Weder direkt durch ein Geständnis, noch indirekt durch Angaben, die Indizienfunktion haben können.

Der Datensatz beim Restaurantbesuch entspricht am ehesten dem, was in der StPO zum Thema der Handyortung geregelt ist. Dort ist die Positionsbestimmung ohne Einwilligung des Betroffenen ist – ähnlich wie bei der TKÜ – nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung zulässig (§ 100 i StPO).

Also darf man die Position des Verdächtigen erst orten, wenn der Verdacht auf eine Straftet durch den Betroffenen besteht.

Hier liegen die „Ortungsdaten“ bereits vor und können – hier schließt sich der Kreis – bereits

1 https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-gastronomie/ § 2 Abs. 3:

Der Betreiber hat, ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde nach §§ 16, 25 IfSG, die folgenden Daten bei den Gästen zu erheben und zu speichern:

  1. Name und Vorname des Gastes,
  2. DatumsowieBeginnundEndedesBesuchs,und
  3. Telefonnummer oder Adresse des Gastes.

Die Gäste dürfen die Gaststätte nur besuchen, wenn sie die Daten nach Satz 1 dem Betreiber vollständig und zutreffend zur Verfügung stellen. Diese Daten sind vom Betreiber vier Wochen nach Erhebung zu löschen. Die allgemeinen Bestimmungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten bleiben unberührt.

3

deshalb ohne echten Verdacht ausgewertet werden, weil auch das IfSG selbst Strafvorschriften

enthält. Besonders relevant ist hier der § 75 Abs. 1 IfSG, der eine Strafbarkeit bereits bei der

Verletzung einer vollziehbaren Rechtsverordnung (wie den Corona Allgemeinverordnungen),

2 vorsieht .

Damit kann dieses Vorgehen nur als sehr bedenklich eingeschätzt werden, da die Erfahrung lehrt, dass die Begrenzung auf „schwere Einzelfälle“ in der Regel exzessiv ausgedehnt wird. „Sie“, unsere allseits von den etablierten Parteien immer und andauernd gelobten PolizeibeamtInnen, können nicht anders; es gehört angesichts der Defizite bei Einstellungskriterien, Ausbildung, Selbstverständnis, Praxisprägung und von den etablierten Parteien (CDU, CSU, FDP, Grüne, Linke, SPD) und in diesem Zusammenhang auch noch von der AfD für ein solches Vorgehen gelobt oder zumindest wie mit Welpenschutz behandelt werden.

Krass bleiben wieder einmal die Stellungnahmen der großen Berufsverbände, die im Gegensatz zu uns Kritischen auch noch Gewerkschaftsstatus haben, hinter ihrer grundgesetzlich vorgesehenen Warnfunktion zurück.

Hier noch der Link vom 07.07.2020, der nun endlich auch bei gewissen Prime-Redaktionen zum Nachhaken führte: usnahme gewesen:

Mit der Bitte um Veröffentlichung Thomas Wüppesahl

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Fußnoten

2 § 75 Abs. 1 IfSG
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.einer vollziehbaren Anordnung nach § 30 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 32 Satz 1, zuwiderhandelt,

2.entgegen § 42 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 42 Abs. 5 Satz 1, oder § 42 Abs. 3 eine Person beschäftigt oder eine Tätigkeit ausübt,

3.ohne Erlaubnis nach § 44 Krankheitserreger verbringt, ausführt, aufbewahrt, abgibt oder mit ihnen arbeitet oder 4.entgegen § 52 Satz 1 Krankheitserreger oder Material abgibt.