Startschuss zum Wiederaufnahmeverfahren der Aburteilung durch die Hamburger Justiz im Jahre 2004/05

P R E S S E M I T T E I L U N G

Sehr geehrte Damen und Herren,

diese Veröffentlichung dient dem Einstieg in das längst überfällige Wiederaufnahmeverfahren einer skandalösen Aburteilung durch die Hamburger Justiz im Jahre 2004/05. Das hätte längst durch die Hamburger StA (HHer StA) selbst erfolgen müssen; wenn diese denn nach Recht und Gesetz handelte.
Dazu bitten wir beispielhaft auf die Causa des gleichfalls zu Unrecht verurteilten wie stigmatisierten Journalisten + Waffenexperten, Herrn Lars Winkelsdorf, zu schauen. Er benötigte „nur“ 12 Jahre, um eine entscheidend von der HHer StA konstruierte Verurteilungskonstellation der Sonderklasse gegen sich zu korrigieren; wobei die entscheidende Rehabilitierung immer noch auf sich warten lässt. Offensichtlich spielt die HHer StA mit dem Zeitfaktor, der eine Art biologische Lösung oder einen Unfall oder Schlimmeres einkalkuliert.

Das klingt nach blödem drittklassigen Filmstoff? Es ist jedoch längst routiniertes staatsanwaltschaftliches Vorgehen in ´eigener Sache`, auch eine Form von (besonderer) Eigensicherung, nicht bloß bei der HHer StA.

Die beteiligten Figuren aus der HHer StA (u. a. zwei Leitende Oberstaatsanwälte, sog. LOStA) werden selbstredend nicht angefasst. Sie handeln sogar immer noch in Fällen mit Winkelsdorf und huldigen ggf. auch mal eine hingehauchte Entschuldigung – wenn´s denn partout nicht anders geht.

Auch wurden Justizsenatoren durch die erstklassige juristische wie soziale Betreuung, die Herr Winkelsdorf über mehr als eine Dekade (!) erfuhr, in Verantwortung gestellt.
Es passiert auch diesbezüglich zu und in der Freien + Hansestadt Hamburg: Nichts. – Hierzu siehe auch die Pressemitteilung vom 9. September 2022:

Polizei ist Management by Jeans. – An jeder entscheidenden Stelle sitzt eine Niete.“,

Unterüberschrift:

„Wie die OK-Abteilungen des LKA HH + StA selbst zum Bestandteil der Organisierten Kriminalität wurden“.

Auch bei Winkelsdorf – der genauso seit mehr als 14 Jahren ein „Fall“ der Justiz ist, sogar ein sehr Übler – ging und geht es nur vordergründig um die strafrechtliche Sanktion. Tatsächlich sollen auf diese Weise missliebige Figuren wie z. B. Winkelsdorf oder Wüppesahl sozial vernichtet werden. Jedenfalls soll genau dies via Strafrecht herbeigeführt werden. Aber – wie schon erwähnt – diese beiden Herren sind nicht die einzigen Justizopfer.

Wenn Sie darum und über so etwas schon bestens im Bilde sind, möchten wir Sie nicht langweilen und beenden Sie einfach die Lektüre. Ansonsten geht der Politthriller jetzt los:

Fehlurteile?

Fehlurteile erfolgen viel häufiger als die meisten Bürger annehmen.
Fehlurteile erfolgen nachweislich täglich, schon weil die Justiz Urteile aus der 1. Instanz immer wieder gewissermaßen wie am Fließband –, weil täglich stattfindend, von sich aus in der 2. Instanz sowie auf höherer Ebene wie Bundes- und Internationale Gerichte in Eigenregie korrigiert. Immer alles „Im Namen des Volkes.“, und im Brustton der unumstößlichen Gewissheit.

Ihr, der Judikative, wird via Unabhängigkeit ein souveräner selbstkritischer Umgang auch mit von ihr – also den Richterinnen und Richtern – gemachten Fehlern unterstellt. Eine fatale Fehleinschätzung. Ein katastrophaler Strukturirrtum. Es fehlt sozusagen an einem unabhängigen Korrektiv der Judikative, weil Dienst- und Fachaufsicht gibt es im klassischen Sinn nicht.

Auch solche Fehlurteile, bei denen uns allen – nicht einmal immer – noch einigermaßen nachvollziehbar erläutert werden kann, warum ein anderes Gericht das erste Gericht korrigierte, sind falsche Urteile (= Fehlurteile) zum Nachteil von mal mehr oder mal weniger unbescholtenen Bürgern bzw. Bürgerinnen.

Gleichzeitig baut die Justiz – insbesondere unsere Staatsanwaltschaften und Gerichte – nahezu unüberwindbar scheinende Hürden auf, um Unrechtsurteile zu korrigieren, obwohl der dazu in der Strafverfahrensordnung (StPO) eigentlich recht einfach vom Gesetzgeber formulierte § 359 StPO installiert worden ist. – Wie das kommt? – Die Justiz hat in Eigenhilfe eine Rechtsprechung entwickelt, die aus „einfach“ sehr kompliziert und schwierig gemacht hat. Der Gedanke kommt auf, dass möglicherweise eine Form von Selbstschutz, falsche Kameraderie (´Corpsgeist`) gleich mehrere Kerngedanken unserer rechtsstaatlichen Ordnung konterkarieren.

Da agieren beide Justizorganisationen – obwohl, was vielen nicht bekannt ist: Die Staatsanwaltschaften gehören der Exekutive (!) an – kaum anders als unsere Polizeien. Auch deshalb wurde für den Polizeiapparat in Schleswig-Holstein und einigen anderen Landes- sowie den Bundespolizeien – die Stelle für Polizeibeauftragte geschaffen. Nett. Aber in den Bereichen, wo die Musik der weiter munter grassierenden unrechtmäßig ausgeübten Polizeigewalt wirklich spielt, sind sie weitestgehend machtlos. Auch das ist bei den Aushandelsprozessen der gewollte politische Wille unserer schwierig bis schlecht funktionierenden Parlamente (siehe z. B. die erlassenen Corona-Freiheitsbeschränkungen …).

Die Unmöglichkeit der Selbstregulierung soll mithilfe eines externen neutralen Blicks durch Polizeibeauftragte in Bund wie Ländern besser gewährleistet werden. Das klappt immer noch längst nicht, aber nach jahrzehntelangem Kampf (!) – der erste Antrag hierzu wurde von dem Unterzeichner bereits 1987 in den Deutschen Bundestag (Bu´Tag) eingebracht – sind erste Schritte gegen den fortexistierenden erbitterten Widerstand der drei großen Polizeivertretungen erreicht.
Eine hierarchische Linienorganisation erschwert zu oft eine Katharsis aus eigenen Ressourcen. Und die meisten „Bullen“ wollen nach wie vor in bestimmten Konstellationen ihre weitreichenden Definitions- und Gestaltungsmöglichkeiten gegenüber Bürgern wie Kollegen, die kritisch sind bzw. nach Recht + Gesetz handeln wollen, behalten. Sie wollen schlecht und einfach nicht die Verantwortung für eigenes Handeln übernehmen.

Sapere Aude! („Wage zu wissen“)

Also genau das, was uns allen ständig von Staatsamtsinhabern gepredigt wird und auch bereits 1784 im „Sapere aude!“ des großen deutschen Philosophen Immanuel Kant in auffordernde Worte gekleidet wurde. Und die Polizeibeamten spielen selbstverständlich auch eine große Rolle, nicht nur bei den zwei Beispielfällen Winkelsdorf und Wüppesahl, weil sie als Exekutivwerkzeuge beinahe jede Ferkelei locker flockig mitmachen.

Und genau das gilt auch für unsere Justiz, obwohl die Richter (formal) unabhängig und frei sind. So ähnlich wie Abgeordnete nach Art. 38 GG an
Aufträge und Weisungen nicht gebunden“ sind (Hahaha).

Zynisch formuliert: Sie haben die freie Wahl, an welche Aufträge und Weisungen, sie sich zu binden wünschen. Den Staatsanwälten gegenüber jedoch können Weisungen stattfinden – letztlich wie bei den Polizeibeamten.

Das wird zwar mal als „Orientierungsgespräch“ getarnt, und bei Staatsanwälten als allgemeines Dienstgespräch oder sonst wie sprachlich verklärt verschleiert. Aber genau so ist die Realität. Genau auch wegen dieser abstrus wirkenden Realitäten ist die Bundesrepublik Deutschland bereits mehrfach von internationalen Organisationen an den Pranger gestellt worden, um exakt diese Missstände endlich abzustellen, dies vollkommen zu Recht, wie nicht nur der Fall Wüppesahl (= Justizskandal Nummer XY, mindestens in den Hunderten) und auch der Fall Winkelsdorf zeigen, die beide mehr „Fälle“ der Justiz + Polizeien sind als solche nach den Gesetzesbüchern gegen die beiden Herren.

Immanuel Kant:

(22.04.1724 bis 12.02.1804)

Öffentlicher und privater Vernunftgebrauch

Kant unterscheidet zwei Verwendungszwecke von Vernunft und Sprache, nämlich den öffentlichen Gebrauch und den privaten Gebrauch. Der öffentliche Gebrauch der Vernunft sei derjenige, den jemand als Privatmann mache, also z. B. als Gelehrter vor seinem Lesepublikum. Im Gegensatz dazu steht der „Privatgebrauch“ der Vernunft. Dies sei derjenige Gebrauch von der Vernunft, den jemand als Inhaber eines öffentlichen Amtes mache, z. B. als Offizier oder als Beamter. Er ist zum Gehorsam verpflichtet, und in seiner Freiheit eingeschränkt, weil er eine Organisation vertritt. Der öffentliche Gebrauch der Vernunft beinhaltet hingegen die Redefreiheit Recht der freien Meinungsäußerung in Rede und Schrift. Er muss, so Kant, „jederzeit frei sein“. Dagegen könne (und müsse auch teilweise) der Privatgebrauch der Vernunft „öfters sehr enge eingeschränkt sein“. Dies sei der Aufklärung nicht weiter hinderlich. Die von Kant als notwendige Voraussetzung der Aufklärung geforderte Freiheit ist das Recht, von seiner Vernunft in allen Bereichen „öffentlichen Gebrauch zu machen“.

Zur Erklärung führt Kant folgendes Beispiel an: Wenn ein Offizier im Kriegsdienst von seinen Vorgesetzten einen Befehl erhalte, dürfe er nicht im Dienst über die Zweckmäßigkeit oder Nützlichkeit dieses Befehls räsonieren, sondern müsse gehorchen. Allerdings könne ihm später nicht verwehrt werden, über die Fehler im Kriegsdienst zu schreiben und dies dann seinem Lesepublikum zur Bewertung vorzulegen.

Amtsträger, aber auch die einzelnen Bürger, sind demnach im Bereich ihres Amtes bzw. ihrer staatsbürgerlichen Pflichten, z. B. beim Zahlen von Abgaben, zu Gehorsam verpflichtet, um die Ordnung und die Sicherheit des Staates und seiner Institutionen zu gewährleisten. Dadurch aber, dass sie als Gelehrte öffentlich von ihrer Vernunft Gebrauch machen können, ergibt sich die Möglichkeit der öffentlichen wissenschaftlichen Diskussion der Verhältnisse im Staat. Auf diesem Weg kann der Monarch zur Einsicht und zur Änderung der Verhältnisse bewegt werden. So können also nach Kant Reformen erreicht werden.

Wir Kritischen PolizeibeamtInnen äußern uns in unserer Rolle als freie Bürger in einem staatsrechtlich demokratisch verfasstenen republikanischen Bundesstaat; nicht in einer Monarchie, wie noch zu Kants Zeiten. Wüppesahl wiederum kann als sog. Person der Zeitgeschichte, die er – da können seine Gegner noch so starke Schnappatmung entwickeln -, bis zu seinem letzten Atemzug bleibt, selbstverständlich die Machenschaften von Polizeien und Staatsanwaltschaften oder Gerichten anprangern. Das tat er mit seinem die StA + Polizei HH bewusst provoziertem Vorgehen im Herbst 2004. Dazu benutzte er Andreas Schellen, einen nicht erst durch die unernsthaften Vorbereitungshandlungen gegen ihn agierenden Spitzel.

Er muss bzw. „darf“ dann aber selbstredend die Konsequenzen tragen. So wie unser Bu´Präsident Steinmeier und viele andere es seit Jahren immer wieder beschwören, jeder könne doch in unserem Staat frei seine Meinung äußern. – Ja, kann er. Mit den entsprechenden Rückmeldungen von Arbeitgebern, Politik, Medien, und inzwischen auf Verfassungs-schutzämtern.

Churchill sagte, dass man den Charakter eines Staates daran erkennt, wie er mit seinen Gefangenen umgeht (Bezug: die Konzentrationslager Nazi-Deutschlands). In der Causa StA HH mit ihrer HaHa-Polizei versus Wüppesahl tat dann selbst noch das Gericht (Schaberg mit seiner Großen Strafkammer) so, als wenn Wüppesahl – dieser kurz vor seinem 50. Geburtstag – eine Midlife-Krise gehabt hätte, blendete nach Kräften seine jahrzehntelangen auch berufspolitischen Tätigkeiten aus und schrumpfte ihn auf einen kleinen dusseligen Kriminalbeamten. Andere Hamburger Richter hoben zuvor bei den nicht wenigen auch öffentlichen Anklagen gegen ihn darauf ab, dass er „ein berufserfahrener Kriminalbeamter“ sei, womit sie bestimmte zu dusselige Unterstellungen ausschlossen. Schaberg drehte auch das hemmungslos um.
Was für ein Staat?!

Die „echten“ Fehlurteile

Und dann gibt es noch Fehlurteile, die alle assoziieren, wenn von jedem „Normalo“ als ungerecht und nur ungerecht wirkenden „Fällen“ die Rede ist. Manche sprechen dann auch von „Schweineurteil“, weil offenkundig etwas anderes als die saubere Anwendung von Recht und Gesetz durch Richter – Staatsanwälte und Polizeibeamte sowieso – stattfand.
Dabei spielt die gewissermaßen vorgeschaltet arbeitende Polizei und nicht selten einzelne Polizeibeamte auch durch ihre Zeugenauftritte selbst bei und in den Hauptverhandlungen nochmals eine maßgeblichere Rolle, als es ihr vom Gesetz her zusteht. Das wissen wir – auch die allermeisten Richter und Staatsanwälte – aufgrund von jahrzehntelanger Absicherung durch soziologische Studien, insbesondere solcher in der Kriminologie. Wir Praktiker eh empirisch.
So liegt es auch bzw. „zum Glück“ in diesem Fall Wüppesahl, der eben mehr einer der Justiz und der Polizei Hamburg ist. Es ist ein kleiner – aber feiner – Politthriller. Seinen KollegInnen in der HaHa-Polizei ging er längst –auch vor seiner Bonner Zeit 1986 bis 1990 – nur auf den Keks, Gründung der Kritischen PolizistInnen, Kritik am HHer Kessel usw. Seine Kritik an Strukturen, Einsätzen, Auf- und Ablauforganisationen, Führungsfehlern etc. wurden nicht selten persönlich genommen. Schaberg als Vors. Richter der Gr SK wiederum – zu der Zeit stellvertretender Präsident der HHer Vereinigung von RichterInnen + StaatsanwältInnen – war gewissermaßen der Rächer aufgrund des Makowka-Komplexes. Ein eigenes „Fass“, das wir hier jetzt nicht weiter darstellen.

Aber so wie Schaberg nach seinem Wege weisenden Schandurteil gegen Wüppesahl Präsident dieser ehrwürdigen Einrichtung von Richterinnen und Staatsanwältinnen gewählt wurde, so wurde Dr. Stechmann zum Abteilungsleiter befördert/ernannt. Andreas Schellen als ständig wegzubrechen drohender Hauptbelastungszeuge und Polizeispitzel bekam zwei neue Jobs durch die Zeugenbetreuung des LKA HaHa vermittelt, und als er da auch überall patzte, nahm ihn die Polizei HaHa wieder als Angestellter für Objektschutz in ihre Arme auf, anschließend pilgert er als Angestellter im Polizeimuseum HH-Alsterdorf, Carl-Cohn-Straße – also dort, wo er mal seine Ausbildung zum Bullen machte – durch die Räume.
Der geneigte Leser erkennt: Es geht wirklich nach Eignung, Leistung und Befähigungen. Ob bei Richtern, Staatsanwälten oder ehemaligen Polizeibeamten. So lange sie mitspielen…

Die Kriminologie hatte bereits in den 80er Jahren (des letzten Jahrhunderts, ähem) sauber herausgearbeitet, dass die Polizei bis in die Hauptverhandlungen von Strafprozessen hinein mit ihren Arbeitsweisen definiert („Definitionsmacht der Polizei im Strafprozess bis in die Hauptverhandlung“), was letztlich als richterliches Ergebnis herauskommt.
Genau dies fand und findet weiter über die dazwischen liegenden vier Jahrzehnte in noch größerer Menge und in drittklassigerer Qualität als vor 40 Jahren statt.

Dabei ist folgende Konstruktion sehr bedeutsam: die bundesdeutschen Gerichte können – im Gegensatz zu anderen Ländern – nicht von sich aus an Unrechtsurteilen Korrekturen einleiten, geschweige denn vornehmen! Die Staatsanwaltschaften müssen die Anträge dazu stellen. Genau hier liegt der Casus Knacksus, weshalb die BRDeutschland wieder und wieder von internationalen Organisationen aufgefordert wird, rechtsstaatliche Regelungen einzuführen, die der Substanz eines Rechtsstaates genügen!

Diese Tatsachen werden in diesem Staat gerne verdrängt, als nicht existent gelebt. Faktisch hat die Exekutive wozu die Staatsanwaltschaften zählen – es total in der Hand, ob in eine Überprüfung überhaupt eingestiegen werden kann. Dazu gibt es abenteuerlichste Beispielfälle. Ein solcher Fall ist seit jetzt über zwei Jahren der Fall Winkelsdorf. Die HaHa-StA sitzt den Antrag aus. Gründe? Sind vorstehend beschrieben. Sie kann es „einfach“.

Die Fälle wirken auf Gerechtigkeit liebende Menschen nicht selten wie aus einer anderen Welt. Aber auch die fundiert vorgetragene Kritik internationaler Organisationen wird ausgesessen – sowohl von den Staatsanwaltschaften als auch von ihren Helfershelfern und Strippenziehern in der Politik.

Denn: selbst solche krassen und jedes Gerechtigkeitsempfinden zur Seite schubsenden Fehlurteile finden mindestens zu Dutzenden pro Kalenderjahr statt, HIER, in der Bundesrepublik Deutschland, nicht nur in Moskau, sog. Dritte-Welt-Staaten, China oder den USA und Kanada. Wüppesahl wie Winkelsdorf sind nur die berühmten Spitzen des Justizskandaleisbergs.

Warum haben wir so viele Fehlurteile?

Warum ist das so? – Nun, zum einen ist die Jurisprudenz keine Naturwissenschaft, sondern eine sogenannte Wertungswissenschaft. Bei mathematischer Algebra wie 1 plus 2 ist das Ergebnis klar. Bei Sachverhaltsbewertungen überhaupt nicht! Die Aussagepsychologie kann zum Beispiel längst erklären, warum fünf Zeugen eines Verkehrsunfalls – manches Mal sind Verkehrsunfälle auch regelgerechte Kriminalfälle – fünf verschiedene Versionen desselben Sachverhalts liefern – ohne Boshaftigkeit oder Täuschungsabsicht anderen gegenüber. Und zum anderen wird über die Justiz im hohen Maße Macht ausgeübt. Das war immer schon so. Nicht nur, weil neben dem jeweiligen Herrscher sein verlängerter Arm in Form der Rechtsprechung – s. a. die Sitzordnungen in antiken Theatern und Arenen der Griechen, Osmanen, Römer oder Ägypter illustrieren auch das – dessen Macht stabilisieren soll, sondern auch weil dem Plebs, unserer Bevölkerung, suggeriert wird, dass alles mit rechten Dingen zugehe, da selbst das politisch höchste Amt an die Rechtsprechung gebunden wäre und somit legitmiert ist, der politische Herrscher nicht vom Gleichheitsgrundsatz ausgenommen wäre.
Das ist abwegig, einfach unrealistisch, wie im Nachfolgenden beispielhaft belegt ist.

Weitere eklatante und krasse Beispiele

Beispiele aus der Jetzt-Zeit: der sog. Tiergarten-Mörder – Spielort: Berlin -, ein Auftragskiller des russischen Geheimdienstes, wobei – ein nicht gar so unüblicher geheimdienstlicher Auftrag, nur eben ziemlich dusselig, simpel oder primitiv durchgeführt. „Etwas zu stark ergebnisorientiert“ würden gute Agenten sagen; wenn sie dürften. So etwas macht man diskreter. Professioneller.

Jedenfalls wurde der Killer nach seiner Aburteilung im Austausch für von Russland festgehaltene Menschen frei gelassen. Einfach so? Nein, sondern gegen den erbitterten Widerstand des Generalbundesanwalts (GBA), der sich doch als Akademiker des Art. 3 Grundgesetz (GG) (= Gleichheit vor dem Gesetz) bewusst ist. Hat er ja mal gelernt, so wie alle „Bullen“.

Vielen ist auch die Weisungsgebundenheit des GBA durch den Bundesjustizminister nicht geläufig – dagegen wird den Staatsanwälten zum Beispiel, oder auch uns Kriminialbeamten, eine vergleichsweise lange Leine gelassen. Jedoch auch der Bundesjustizminister, bis vor kurzem noch Buschmann, FDP, derzeit Dr. Volker Wissing, im „Nebenjob“ für dieses Staatsamt, weil er im Hauptamt als Bu´Minster für Digitales + Verkehr agiert, also noch Buschmann wollte den Tiergarten-Mörder nicht laufen lassen.

Also musste der kleine „Big Boss“ im Bu´Kanzleramt, zurzeit noch Olaf Scholz, SPD, selbst Hand anlegen. So kam die Weisung von dort über den BMJ an den GBA usw., bis Putin ihn in Moskau vor den laufenden Kameras für die Weltöffentlichkeit begrüßen und umarmen konnte. Nicht schlecht? Ganz schlecht! – Wo blieb die Gleichheit vor dem Gesetz. Scholz, der selbst ein erkannt eher schlechter Jurist ist, kommt ja sozusagen vom Fach. Philosophisch sollte man nun fragen, was ist Recht, was Unrecht?! Brauchen Juristen kein Unrechtsbewusstsein und Theologen keinen Glauben?

Solcherlei „Spielchen“ mit dem, was uns allen in Aus- und Fortbildungen beigebracht worden ist, gibt es nicht nur, wenn Geheimdienste involviert sind und ein Bundeskanzler seinem US-amerikanischen „Buddy“, dem amtierenden Präsidenten der USA, dem „Greise im Amte“, einen Gefallen machen muss, weil dieser wiederum glaubte, damit im Wahlk®ampf gegen Donald Trump reüssieren zu können.

Nein, solche „Spielchen“ mit dem, was in Sonntagsreden, mit Pathos, auch immer wieder vom Bu´Verfassungsgericht, als „Wert“ (Gleichheit vor dem Gesetz) – einem von mehreren – unseres demokratischen Rechtsstaates in hoch geschraubter Wortakrobatik besungen wird, kann von Verfassungsorganen – wie hier dem Bu´Kanzler – locker vom Hocker/Sockel getreten werden. Dieses erfolgt erschreckenderweise ohne Konsequenz für den, der missachtend gegen die Verfassung handelt – hier sogar: dem Bu´Kanzler himself!

Die Mutter aller Gipfel

Und auch so etwas geschieht häufiger als den allermeisten lieb, geschweige überhaupt bekannt wird! Schließlich berichten auch die Medien nicht so transparent und frei, wie sie es sich auf ihre Fahnen schreiben. Aber eine solche serielle Beschreibung diverser belegter Fälle, in dem der Art. 3 GG (und andere Normen) zur Seite gewischt worden ist, sprengte den Rahmen dieses Textes.

Aber „Einen“ noch: Noch eine andere Spielart der Willkür – denken wir nur an das G 20-Spektakel im Jahre 2017 zu Hamburg. Gastgeber: „Mutti“, unsere „First Pensionärin“, früher „First Lady“, damals noch als Bu´Kanzlerin für dieses Land unterwegs und Olaf Scholz , damals noch 1. Bürgermeister Hamburgs. – Nach der Blamage vor der Weltöffentlichkeit in den drei Tagen vom 7. bis zum 9. Juli 2017, als ein Versagen der HaHaPolizei dem nächsten folgte, und es alleine drei Großlagen gab, die jede für sich gravierendere Verstöße der ehedem hoch angesehenen Hamburger Großstadtpolizei in sich trugen, als der Gründungsanlass unserer BAG Kriticher PolizistInnen 1986 („Hamburger Kessel“ auf dem Heiligengeistfeld) darstellte, zog „Scholzie“ blank. Und dies obwohl der noch ein paar Tage amtierende Bu´Kanzler – damals Bürgermeister in der HaHa – zuvor den Hamburgern versprach, dass sie nach den drei Tagen dieses Gipfels gar nicht gespürt haben werden, dass etwas in ihrer Stadt stattgefunden habe, lief er, der 1991 auch schon mal einige Monate Innensenator der Freien und Polizeistadt Hamburg gespielt hatte, zu größter Form auf, nachdem an allen drei Tagen mehrere Polizeilagen zum Teil satt aus dem Ruder gelaufen waren. Aber versprechen tut sich doch jeder Mal:

„Polizeigewalt hat es nicht gegeben.“ (O-Tönchen Olaf Scholz) – „Es wird durchgreifende Urteile gegen die Randalierer geben.“ – – – Und so geschah es: Keine Verurteilungen von Polizeibeamten im Dienst, aber wahnwitzig anmutende Strafmaße gegen Demonstranten wie auch den Randalierern. Dazu wurde die halbe HaHa Polizei lahmgelegt, indem eine Sonderkommission mit bis zu 300 Kriminalbeamten (von 800) gegründet wurde.

Die Halden in den Dezernaten der Spezialkommissariate des LKA (auch Raub, Mord usw.) wuchsen und wuchsen. Tja, wenn die Staatsräson ruft… – Aber, wie bei polizeilichen Einsatzlagen gilt auch für blamierte Politiker (Hier: Merkel, Scholzie und der Innensenator mit seinem Poliweipräsidenten): Man muss ja Prioritäten setzen.

Kleinere und mittlerere Kriminalitätsphänomene wurden zu Prioritäten erhoben, auf die sich während der drei Gipfeltage vom 7. bis zum 9. Juli 2017 die Polizeigewalt konzentrierte, zum Nachteil von auch Kapitalstraftaten. So wurde es zu einem Gipfel ganz anderer Art:

Auf so einen Schwachsinn muss man erst einmal kommen. Dafür – für fast durchgehend kleine und mittlere Straftaten – wurde die ressourcenfressende Sonderkommission „Schwarzer Block“ eingerichtet; insgesamt 300 Kriminalbeamte plus plus plus…

Diese Sonderkommission war in der Tat ein Schwarzer Block der Erbärmlichkeit! Und mit ihr die HaHa-StA plus fast alle beteiligten Gerichte. Auch dort gab es hin und wieder Ausnahmen! Nicht nur uns Kritische in den Reihen der Polizeien… – Wo blieb die Rechstsstaatlichkeit? Ja, wo ging sie hin? Ach, sie verging dahin?

Der konkrete Fall Wüppesahl

Die Beispielsfälle möchten wir nicht zu sehr ausdehnen, weil der Kern dieser Veröffentlichung, der eigentliche Inhalt, dem hier ein klein wenig andiskutiertem Fehlurteil gegen Wüppesahl gewidmet ist, dem der Unterzeichner kunstfrei, aber innerlich betroffen und äußerlich ge- und beschädigt im Jahr 2005 zum Opfer gefallen ist!

Der Knackpunkt / Die alles entscheidende Tatsache, die dieses Fehlurteil als solches begründet, ist:

Es hat nie eine Tatplanung im Sinne des StGB gegeben. Das steht sogar in dem missgünstig gepinselten Urteil des VRiLG HaHa, Herrn Gerhard Schaberg.
Und eine Tatausführung gab es schon gar nicht. Dennoch aber gab es eine Verurteilung wegen der krampfig behaupteten konstruierten „Ernsthaftigkeit“ einer Vorbereitung!

Alle zuvor – wesentlich mit dem Dezernat Interne Ermittlungen (DIE) und mit anderen Bütteln – gegen Wüppesahl angeleierten Verfahren scheiterten. Entweder schon durch Einstellungen, oder dann in zuvor bereits drei öffentlich erhobenen Anklagen. Erst das 45. Strafermittlungsverfahren gegen Wüppesahl führte ihn mit den auch noch sehr hoch angesetztem Strafmaß von 4,5 Jährchen für eine angeblich „ernsthaft“ vorbereitete Kapitalstraftat in den Knast: Blattschuss der Mitmacher, Opportunisten und Konformisten gegen einen Querdenker.

Wie ist ein derart schwerwiegendes Fehlurteil zu erklären?

Die Kurzform der Antwort auf die Frage – Wie ist so etwas möglich? – ist simpel:

Die StA HaHa wie auch das „erkennende“ Gericht wischten Fakten zur Seite, ermittelten einseitig und belegt nur belastend. Auch dazu gibt es bizarre Beispiele aus dieser von einer frisch von der Fachhochschule der Polizei HaHa bei DIE angeheuerten „Bullettin“, der natürlich aufgrund ihrer wenig bis kaum vorhanden gewesenen Berufserfahrung von älteren Beamten der DIE in Zusammenarbeit mit dem Leiter der OK-Abteilung bei der HaHa StA, Herrn Dr. Stechmann, die notwendige Orientierung gegeben wurde. Einzelheiten auch dazu können später in dem Buch dieses kleinen, aber feinen, Polit-Thrillers gelesen werden. So jedenfalls – mit dieser unerfahrenen feder“führenden“ Sachbearbeiterin beim DIE – war diese Inszenierung personell ideal besetzt, um Wüppesahl endlich zur Strecke zu bringen und Typen wie der OStA Dr. Stechmann etc. konnten zunächst von hinten die Strippen ziehen. „Idealbesetzung“, weil einem so aufgeladenen Vorgang drei größere Anklagen durch DIE waren bereits mit medialer öffentlicher Begleitmusik gescheitert –, auch noch gegen ein ehe-maliges MdB, sowie dem amtierenden Bundessprecher der BAG Kritischer „Bullen“ (damals wie heute) – die ersehnte Entladung zugunsten beteiligter staatlicher Akteure noch ausstand.

Ein erfahrener Beamter/in bei DIE hätte an bestimmten Stellen Skrupel entwickeln können oder dies geradezu müssen. Es gibt zwar keinen bindenden Ehrenkodex, aber doch eine gewisse Integrität sowie ein Ethos, welchem sich gediegene Kriminalbeamte in der Regel verpflichtet fühlen (sollten). Darüber hinaus gelten Fairness- und Neutralitätsprinzipien als gesetzt, weil von Recht und Gesetz gefordert. Eben: „gesetzt“. – Ähemmm.

Es wurden also nur einseitig Beweise erhoben und dann noch verbliebene – bis heute bestehende Begründungslücken selbst in den Sachverhalten (diese Staatsoperette fand in mehreren Vorhängen statt) final durch das Gericht mit der sog. „richterlichen Überzeugung“ überbrückt. C´est ça! So einfach geht das. – Zuviel versprochen. Die Antwort ist simpel.

Eine Freundin meint bis heute, und von einem Prozessbeobachter weiß der Unterzeichner genau dies ebenfalls, dass die Hamburger Ermittlungsorgane gar keine Tatüberführung zustande gebracht hätten, weil letztlich die Beweise für eine solche fehlen und fehlten. Wie kann ein handelsübliches Beil im Rahmen von Treffen als Beweis für die Vorabaushändigung einer Tatwaffe dienen? Die Meinungsstärke von Schaberg als Vorsitzender Richter reichte. Das nennt sich bei solchen Amtsträgerin euphemistisch: „Überzeugung des Gerichts“.

Die Praktiker in großen Verfahrenszusammenhängen (OK, Wirtschaft, Drogen, etc.) wissen, dass, hätte ein Tathergang tatsächlich von Wüppesahl realisiert werden sollen – wir reden hier von der Vorbereitung eines Kapitalverbrechens, eines Raubmordes –, die Observation zwecks Beweiserbringung nicht zu einem (zu) frühen Zeitpunkt mit vager Tatunterstellung hätte abgebrochen werden dürfen.

Das entschied auch nicht die Schmiere (hier: DIE), sondern der Staatsanwalt, Doktor Stechmann, im Zusammenspiel mit einem „nah dran arbeitenden“ Staatsrat Hamburgs. Denen war nach mehreren „Vorhängen“ in dieser Klamotte klar, dass Wüppesahl ihnen nicht mehr als bisher „liefern“ und schon gar nicht zur eigentlichen Tat schreiten würde.

Für den Nachweis einer solchen Tat fehlten aus ihrer Sicht erlangte letzte Beweise. Bis heute!

Übrigens hatte die Berliner Justiz – incl. dem Strafvollzug in Tegel und Düppel, in die Justizbehörde hinein den wesentlichen Kern des Unrechts der HaHa Exekutive (Polizei + StA) sowie Judikative durchschaut. Auch deshalb wurden Wüppesahl wenigsten eineinhalb Jahre Knast geschenkt. In Berlin. – In HaHa hätte er seine vollen 4,5 Jahre abgesessen.

Ach ja, und dann gab es 12 Tage vor seiner Festnahme ein Treffen der HHer Truppe mit Kriminalbeamten, auch dem Leiter des SEK Schleswig-Holstein in Ratzeburg. Der SEK-Leiter lehnte Maßnahmen, die er nach Vorstellung Dr. Stechmanns und Claquere gegen Wüppesahl fahren sollte ab: „Für so etwas haben wir keine Zeit.“ (Der Mann hatte den Braten gerochen.)

Und die Staatsanwältin aus der Hansestadt Lübeck stellte schriftlich fest, dass „keine Straftat festgestellt ist.“

Bitte schauen Sie sich bei weiterem Interesse die anliegende Dokumentation (Anlage 1) eines angeblich von Wüppesahl – eines berufserfahrenen Kriminalbeamten – ausgewählten Tatortes in Berlin-Schöneweide an.

Bereits diese Darstellung belegt eindrucksvoll, wie absurd die Verurteilung ist. Tatsächlich suchten die vier dafür tätig gewesenen Kriminalbeamten Wüppesahl einen angeblichen Tatort in Berlin aus. Von insgesamt elf in die engere Auswahl genommenen verblieb B-Schöneweide und passte immer noch nicht zu den von ihm dem Spitzel gemachten Angaben (Anlage 1).

Ein damals knapp 50-jähriger Kriminalbeamter (der Unterzeichner) – ehemals innenpolitischer Sprecher einer GRÜNEN Bu´Tagsfraktion, also ehem. MdB, gewählter Bundessprecher der BAG Kritischer Polizisten, damals aktuell dienstlich im HHer Landeskriminalamt aktiv, insgesamt über 30 Jahre im Polizeidienst tätig, ohne je ein Strafermittlungsverfahren im Zusammenhang mit seinen dienstlichen Tätigkeiten eingefangen zu haben, also genau dem Problem („Polizeigewalt“), das bis heute nicht sach- und fachgerecht geregelt wird – soll „ernsthaft“ eine solche dilettantische Überlegung vorgehabt haben?

„Ernsthaftigkeit“ ist das einzige alles entscheidende Tatbestandsmerkmal des § 32 StGB. Alles andere an Tatbeständen wird aus den tatsächlich oder angeblich „ernsthaft“ vorbereiteten Deliktsparagraphen genommen. Hier: Mord und Raub.

Warum er so vorging, das könnte jeder interessierte Zeitgenosse der Anlage 2 – seinem sog. letzten Wort als Angeklagter – entnehmen.
Dieses wenige Tage vor dem Urteil vorgetragene „letzte Wort“ wurde wie von der Strafprozessordnung vorgesehen zwar vorgetragen – siehe dort § 258 StPO –, aber nicht wirklich zur Kenntnis genommen und verarbeitet.

Vorwurf und Bestrafung als Vorbereitung eines untauglichen Versuches am (auch das noch!) untauglichen Objekt, dem EKZ B-Schöneweide

Wenn jemand – nicht bloß Wüppesahl – ernsthaft eine mit so vielen Mängeln behaftete Tat tatsächlich „ernsthaft“ vorgehabt hätte, dann hätte der Mensch in die Psychiatrie gehört. Die berühmte „Couch“ reichte dafür nicht aus. Und wer so etwas – das Eine wie das Andere –unterstellt, befindet sich fernab von jeder Realität! Die konstruierte Tathandlung war und ist nicht durchführbar. Sie ist undurchführbar!

Die vorstehenden Aussagen gelten ausdrücklich auch für die drei Berufsrichter (davon zwei weiblich) und zwei männliche Laienrichter der Großen Strafkammer (Gr. SK), die als Schwurgericht zu Hamburg bereitgestellt worden war. – „Bereitgestellt“? – Ja, es handelte sich um die Gr. SK, die ansonsten als Staatsschutzkammer des HHer LG arbeitet…, die dieses denkwürdige Fehlurteil fabriziert hatte.

Wüppesahl sollte mit einem Fehlurteil aus dem Verkehr gezogen werden, mit einer (Un-)Rechtskonstruktion sozusagen. Das Ganze als getarnte disziplinarische Maßnahme mit Langzeitwirkung und als abschreckendes Beispiel für alle, die außer dem „Querkopf“ vorhaben könnten, sich ähnlich kritisch, unter Berufung auf ihre Grund- und Menschenrechte weit aus dem Fenster zu lehnen?! – Die pädagogische Lernparole lautet also: Maul halten!

Eine Demokratie sollte von Vielfalt und einem lebendigen Diskurs leben, in der zwischen Fakten und Meinungsfreiheit unterschieden wird, zwischen subjektivem Geschmacksurteil und objektiver Tatsache. Ein Urteil im juristischen Sinne sollte immer versuchen die Wahrheit abzubilden oder dieser zumindest nahe zu kommen.
Wird ein Mensch wegen seiner Meinung oder Haltung aus pädagogischen Gründen verurteilt, wobei ein Rechtstext dazu missbräuchlich als Mittel fungiert, findet praktiziertes Unrecht statt, denn Meinungen und Haltungen sind bis auf wenige Ausnahmen, durch das Grundgesetz und die Freiheits- sowie Autonomiegarantien der Menschenrechtskonvention gedeckt! Auch diese abstrakt und allgemeiner klingenden Ausführungen treffen methodisch auf den Justizskandal zu Lars Winkelsdorf statt. Auch dieses Unrecht dauert an.

Die Aburteilung von Thomas Wüppesahl verstößt gegen diese demokratischen wie – vor allem rechtsstaatlichen Regeln. Deshalb wird hiermit auch sein sogenanntes „Letztes Wort“ vom … Juli 2005…………veröffentlicht.
Tatsächlich hat das letzte Wort naturellement das Gericht: Im Namen des Volkes. Das kann ganz schön beschämend sein. Immer wieder mal.

Bekanntlich fällt es vielen Mitbürgern schwer, von so etwas auszugehen, was hier beschrieben wird. Dennoch es ist so! An diesem Fehlurteil haben sich einige hoch geschätzte JuristInnen die Finger schmutzig gemacht:

Nicht nur Gerhard Schaberg als Vors. der Gr. SK, nicht nur Monika Harms vom 5. Senat des BGH in Leipzig, nicht nur Dr. Udo Di Fabio, der mit im Dreier-Ausschuss (über die Verfassungsbeschwerde am BVerfG) dilettierend beriet, oder Herr Dr. Stechmann, der als Leiter der OK-Abteilung der HHer StA auserkoren war, nun endlich nach einer Serie an gescheiterten öffentlichen Hauptverhandlungen, die zuvor in der Tonne landeten, den Blattschuss zu setzen.

Dem Unterzeichner teilte ein Leitender Kriminaldirektor nach Studium der Verfahrensakten bei der Rückgabe als Ergebnis mit: „Thomas, sie haben Dich gefickt.“ – Das ist gewissermaßen eine sprachliche Kurzformel im (polizeilichen) Milieu-Deutsch für ein Fehlurteil mehr in diesem unserem Lande.

Neben dieser Dokumentation, die für sich bereits vielsagend ist, gibt es in diesem Cold Case der HaHa-Justiz es ist im Kern kein „Fall Wüppesahl“ – eine Reihe weiterer solcher belegter Absurditäten, die eine ernsthafte Vorbereitung eines Raubmordes ausschließen. Bei Interesse kann dazu auf der privaten Webseite des Unterzeichners, unter www.wueppesahl.de schon das Eine und Andere nachgelesen werden und später – wenn dieses Fehlurteil auf Null gestellt sein wird, so wie bereits andere Urteile zuvor gegen Wüppesahl – in dem veröffentlichten Buch seines „in der Schreibtischschublade“ liegenden Manuskripts.

Vielleicht aber fällt es vielen Mitbürgern inzwischen leichter, ein solches begangenes Unrecht, das ja noch fortwährt – begangen von Polizei und Justiz in HaHa, unterstützt wie perpetuiert durch Bundesgerichte – als mindestens denkbar anzusehen.

Jeder in diesem Lande darf davon ausgehen, dass es eben auch in dem Beruf des Richters keine irdischen Götter gibt, wenngleich ihre juristische Absicherung qua Rechtsstellung den Verdacht der Gottähnlichkeit durchaus nahelegt. Macht korrumpiert. Absolute Macht korrumpiert. Gelegentlich korrumpiert sie absolut. Alleine das erfolgreiche Ablegen zweier Staatsexamina etc. liefert noch nicht die Sicherheit in Fragen von Anstand, Moral und Würde.
Neben Schwarzen Schafen existieren zum Glück vorzügliche Richterpersönlichkeiten, die den Berufsstand ethisch hochhalten und um die Gefahr der Machtkorrumpierung wissen und sich selbst davor bewahren zwischen diesen Polen bewegen sich unterschiedlich ausgeprägte Facetten an Professionalität und Charakter. Nein? Nicht? – Aber warum sollte es in dem Beruf des Richters anders sein als in allen anderen Berufen?!

Nun gut, in anderen Berufen gibt es zumindest theoretisch ein Korrektiv.

„Sapere aude!“ meint: Habe den Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! Immanuel Kant erklärte diese Aufforderung im Jahr 1784 zum Leitspruch der Aufklärung.

Dieser Tradition verpflichtet, dient diese Veröffentlichung dem Auftakt eines einzuleitenden Wiederaufnahmeverfahrens. Endlich.

Mit freundlichen Grüßen von den letzten aufrechten Kritischen, gerade auch aus HaHa, und der freundlichen Anregung die Inhalte zu verstehen + zu verarbeiten.

Thomas Wüppesahl

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Anlagen

  1. unpassender Tatort EKZ-05012025.pdf
  2. Sog. Letztes Wort des Angeklagten

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