Dem schleswig-holsteinischen Landtag liegt die Drucksache 17/251 mit dem Gesetzesentwurf als Weiterentwicklung des vorhandenen Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (LVwG) für eine „Bürgerfreundliche Kennzeichnung bei der Polizei“ vor.
Aus Sicht der Kritischen bietet dieser Entwurf die Chance, eine bedeutende Lücke bei den verfassungsrechtlich verbürgten Abwehrrechten der Bürgerinnen und Bürger gegen den Staat zu schließen. Hier unsere ausführliche Antwort an den Vorsitzenden des Innen- und Rechtsausschusses im Schleswig-Holsteinischen Landtag vom 23. April 2010.
Die Kennzeichnung ermöglicht Aufklärung und sogar eine Prävention von Polizeigewalt gegenüber den Bürgern und fördert zugleich auch den persönlichen Respekt der Bürger gegenüber den Beamten.
Momente der Gewalt gegenüber Bürgern ereignen sich jeweils viele hunderte Male, bis sie vielleicht einmal zufällig dokumentiert werden können, wie der Tritt mit dem Stiefel eines Polizisten gegen den Kopf eines liegenden Demonstranten in Berlin-Kreuzberg am 1. Mai 2010. Diese Gewalttat wurde auf YouTube veröffentlicht, vom Spiegel kritisch kommentiert und – nur – unter diesem öffentlichen Druck schließlich aufgeklärt.