Werthebach-Kommission: macht verfassungswidrigen Vorschlag

Die Werthebach-Kommission macht mit Zustimmung des Bundesinnenministers de Maiziere einen verfassungswidrigen „Organisations“vorschlag: Sie wollen das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei (früher: BGS) mit dem BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zu einer Polizei des Bundes mit direkter Leitung im Bundesinnenministerium zusammenführen. Bezweckt wird damit mittel- bis langfristig die Übernahme aller relevanten Kriminalitätsfälle durch das BKA. Für die Länder blieben noch die kleine und mittlere Kriminalität. Wir Kritischen wollen die Regelung des Grundgesetzes erhalten: „Polizei ist Ländersache.“

Näheres siehe unsere Pressemitteilung vom 9. Dezember 2010.

Inzwischen sieht selbst der bayrische Landesinnenminister (CSU) die Verfassungswidrigkeit der de Maizier´schen Wunschträume so wie wir Kritischen Polizisten: „CSU: Polizeireform ist verfassungswidrig.“

Unterstützt wird dies von dem Leitkommentator der Süddeutschen Zeitung: „Mehr Schaden als Nutzen“, Heribert Prantl, in seinem Plausch mit dem Landesinnenminister Joachim Hermann.

Und Gulli.com hatte bereits unmittelbar nach unserer Öffentlichkeitsarbeit die fachliche Argumentation angemessen kommuniziert.

Mit dem Jahreswechsel 2010/11 ist dieser gegen die Bürgerrechte in unserem Lande gerichtete gemeingefährliche Konzentrationsprozeß bei den Polizeien auf der Bundesebene (erst einmal) legitimatorisch gestoppt! Wir waren halt bloß drei Wochen schneller.

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