Bundesverfassungsgericht watscht Hamburger Justiz und Polizei ab

Hausdurchsuchung bei Radiosender FSK Hamburg.

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Januar 2011 stellte die Durchsuchung der Räume des Radiosenders Freies Sender Kombinat durch zwei Hundertschaften der Polizei im Jahre 2003 und die Sicherstellung der dortigen Redaktionsunterlagen einen Eingriff in die Presse- und Rundfunkfreiheit dar und waren somit verfassungswidrig (Aktenzeichen 1BvR 1739/04 und 1BvR 2020/04).

Nach Auffassung der Kritischen Polizisten verletzte die Geisteshaltung bei gleich mehreren Hamburger Richter in dieser Causa das zu tun, was von ihnen „erwartet“ wurde, die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit des Richteramtes in seiner Substanz. Auch hier richtete sich die Polizei gegen Bürger und Grundrechte, anstatt sie zu schützen.

Alle wesentlichen Folgerungen schildert der Artikel von Peter Mühlbauer Zwischenzeitlich vernichtet. Telepolis, 17. Januar 2011.

Weitere Schlussfolgerungen sind in dem FSK-Interview mit dem Bundessprecher der Kritischen am 18. Januar 2011 zu hören.

Thomas Wüppesahl, Bundessprecher Kritische Polizisten

Abonnieren Sie unseren Newsletter
Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um über neue Beiträge informiert zu werden.
icon