Ermittler wollten die Wohnungen von zwei kritischen Polizisten durchsuchen, die auf Missstände aufmerksam gemacht hatten. Erst Gerichte stoppten die Aktion. Gegen die kritischen Beamten wurde wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen ermittelt. Einer der Beamten war im vergangenen Jahr an die Öffentlichkeit gegangen und hatte Mobbing durch Vorgesetzte beklagt. Also wieder einmal: Ganz normales Verwaltungshandeln.