„Der Rechtsbruch aus den Verfassungschutzämtern ist Routine“

Zu der vom SPIEGEL an diesem Wochenende bekannt gemacht Studie des BKA, dass der Verfassungsschutz häufig seine V-Leute (und andere) vor polizeilichen Maßnahmen; nicht bloß Durchsuchungen, warnte, nehmen wir Kritische PolizeibeamtInnen heute gesondert Stellung:

Der Rechtsbruch aus den Verfassungschutzämtern ist Routine

Darüber hinaus sind bedeutsame Informationen zu spät an Polizeien gegeben worden. Außerdem wurden V-Leute, die sich strafbar gemacht hatten, weder angeklagt noch verurteilt. Man kann es auch anders formulieren: Die Verfassungsschutzämter fanden die Zusammenarbeit mit ihren V-Leuten (und anderen Ganoven) wichtiger als ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend im Sinne unseres normativen Wertemodells „Grundgesetz“ mit den Polizeien und anderen staatlichen Organen zusammenzuarbeiten.

Es geht eben nicht bloß um die MittäterInnen aus den Verfassungsschutzämtern! – Was soll man von solchen BeamtInnen im BKA halten, die diese Studie mit erstellten und von dem Inhalt, mindestens dem wesentlichen Ergebnis, Kenntnis hatten, aber damit nicht ihrer staatsbürgerlichen Verantwortung gerecht wurden und werden?!! Wer sonst, wenn nicht wir Kritischen, soll das Augenmerk auf diese Laissez Faire-Haltung aus den Reihen der Polizei im Umgang mit dem Grundgesetz und diversen betroffenen Gesetzen (nicht bloß dem Strafgesetzbuch und der Strafprozeßordnung) lenken? Oder – nochmals – gefragt: Was machen solche im relevanten wertebefreiten PolizeibeamtInnen noch alles mit?!!

Und ähnliche Ausführungen ließen sich zu den betreffenden PolitikerInnen machen, die von der BKA-Studie wussten. Und da kommt eine illustre Ansammlung von Namen vor! Bei weiterem Interesse lesen Sie unsere vollständige Pressemitteilung vom 5. November 2012

Thomas Wüppesahl, Sprecher Kritische Polizisten

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