Rechtsextremisten in den bundesdeutschen Geheimdiensten – deshalb: Auch noch Staatstrojaner

Nur weil  uns derzeit Corona rauf und runter beschäftigt, sind andere Probleme nicht vom Tisch. Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit beschloss das Bundeskabinett, „unseren“ Geheimdiensten – gleich allen 19 – den Einsatz  sogenannter „Staatstrojaner“ zuzugestehen. Das wäre eine weitere katastrophale Entwicklung zu Lasten der IT- Sicherheit in Deutschland.

Wir nehmen auch zu diesen Hilflosigkeiten von Politik und unseren Schlapphüten von der Sekte „Horch und Lausch“ Stellung:

TROJAner sind so etwas wie das Atlantis des Rechtsstaats“

Wo Behörden in Computer einbrechen können, wird dies erst Recht auch Kriminellen nicht unmöglich sein. Das Gegenteil wäre daher richtig: Sicher-heitslücken sind zum Schutz vor Kriminalität zu schließen und nicht zum blanken Gegenteil zu verwenden. 

Es sollen mit den neuen Regelungen, einschließlich der Zustimmung der SPD auf Bundesebene, sämtliche 16 Landesämter für Verfassungsschutz, das Bundesamt sowieso, der MAD und der BND dann ohne richterliche Kontrolle – wie sie zum Beispiel für die Polizei gesetzlich vorgeschrieben ist – unter anderem über Windows-Sicherheits-Updates und mit anderen „Wartungs“-arbeiten in die Lage versetzt werden, die in den Softwares von uns allen als Nutzer von PC´s, Smartphones (besser: Blöd-Phones benannt), Laptops usw. Sicherheitslücken aufzuspielen, damit unsere Verfassungs“schützer“ – selbst-redend zu unserem Schutze – bei Bedarf alles mitverfolgen können. ALLES!

Auch dies ist wie von George Orwell in seiner Fabel ´1984` mit dem Beispiel, dass die Hersteller von Briefumschlägen verpflichtet wurden, einen solch´ schwachen Klebestoff für das Zukleben der Briefumschläge zu verwenden, dass die Postkontrolleure unauffälliger die Briefe kontrollieren konnten.
Jetzt ist das Ganze halt digital. Es läuft vorm Ergebnis auf Dasselbe hinaus. Nein, es ist sogar noch viel weitgehender, weil mit der Digitalisierung umfassendere Anwendungsmöglichkeiten existieren.

Wieder ein Vertrauensbruch durch das Gewaltmonopol

Damit wird das Vertrauen von den Nutzern, also den meisten BürgerInnen der Bundesrepublik Deutschland, überhaupt noch bei Windows oder wo auch immer Update-Software zuzulassen, weiter unterminiert. Logischerweise sinkt auch darüber nochmals die Datensicherheit.

Was aber nur noch als „katastrophal“ angesehen werden muss, da kann es gar keine zwei Meinungen geben: Die Verfassungsschutzämter, incl. BND wie auch dem MAD, werden faktisch alleine durch die parlamentarischen Kontroll-gremien „kontrolliert“. Weder durch Gerichte und nur zufällig durch die Öffent-lichkeit.

Diese Form der Kontrolle ist vollkommen unzulänglich, wie selbst gelegentlich Mitglieder dieser „Kontroll“gremien während ihrer aktiven Mitgliedschaft erkennen und kommuniziert haben.

Es gibt faktisch keine Kontrolle der Dienste! Und jene formalrechtlichen durch parlamentarische Kontrollgremien ist sogar noch schlechter als gute Investigativzusammenhänge bei Medien und zivilgesellschaftlichen Organisationen! Die Exekutive kann (und tut es auch) dort praktisch machen was sie will – bis hin zu schwersten Straftaten und Terroraktionen, zumindestens der Beteiligung daran, wie z.B. dem Plutonium-Schmuggel in die BRD in den 90er Jahren, dem Sprengstoffanschlag auf das Gefängnis in Celle („Celler Loch“) oder dem Gemetzel dass der IS-Terrorist Anis Amri auf dem Weih-nachtsmarkt (heißt der inzwischen auch: „Lichterfest“?) im Dezember 2016, fünf  Tage vor dem Heiligabend, auf dem Breitscheidplatz an der Gedächtnis-kirche (die jetzt eine solche im doppelten Sinne ist) unter den Augen unserer Geheimdienstler anrichten konnte.

Die Kontrolleure bleiben unkontrolliert

Dieser Anis Amri hatte 14 Identitäten in der BRD. Er wurde auf Geheiß der Geheimdienste bei seiner Ausreise in Baden-Württemberg, nachdem er bereits in einer Abschiebezelle saß, von der Bundespolizei wieder rausgelassen und auf die bundesdeutsche Bevölkerung losgelassen. – Herzlichen Glückwunsch!

Es gibt eben nur zwei rechtsfreie Räume in diesem Land: Die Gefängnisse und – eben – unsere Geheimdienste. Insofern wird eine längst routiniert eingeübte Praxis – Trojaner – mit diesem neuen Gesetz legalisiert.

Auch hier sollte und muss wohl das Bundesverfassungsgericht klar zugunsten von Bürgerrechten und, im Falle zu befürchtender Wirtschaftsspionage, der Unternehmen entscheiden. 

Einmal mehr zeigt es sich übrigens, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nicht länger dem Bundesministerium für Inneres und Heimat untergeordnet sein darf. Wir brauchen eine unabhängige Behörde für diese zentralen Sicherheitsfragen in der digitalen Gesellschaft.  Statt unüber-legter chaotischer „Kompromisse“ am Kabinettstisch. 

Und auch die SPD – gerade auch mit ihrer halben Bundesvorsitzenden Saskia Esken – tut sich mit der Digital-Queen an ihrer Spitze wieder einmal besonders hervor, wenn Niederungen an Glaubwürdigkeit ergriffen werden: Sie gilt als kompetent in Digitalfragen. Deshalb war sie auch immer gegen die Einführung solcher Trojaner. Jetzt segnet sie die Einführung mit ab, weil es im Koalitionsvertrag von CDEU/CSU/SPD hineingeschrieben worden ist.

Wer diese Politikerin befragt, erfährt, dass sie immer noch dagegen ist. Wundert sich eigentlich noch jemand über die PolitikerInnenverdrossenheit? Ja, keine Politikverdrossenheit. Es geht darum, dass die sog. Entscheider, die politische „Elite“ (ähemmm), endlich den Ansprüchen Ämter gerecht werden.

Thomas Wüppesahl

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