Stellungnahme zur Studie „Polizeigewalt“

An der Universität Bochum wird seit geraumer Zeit an einer Studie über Polizeigewalt und zu den fehlenden Konsequenzen gearbeitet. Für die Bundesarbeitsgemeinschaft der kritischen Polizisten ist es erfeulich, dass dieses Thema in diesen Tagen auch auf mediales Interesse stößt (siehe Zeit“ und siehe „Spiegel“. Selbst das „Handelsblatt“ widmete sich zuvor schon dem Thema). Jedoch bleibt alles beim Alten, wenn der politische Wille zu Verbesserungen fehlt:

Allerdings ist es längst nicht nur für Insider und Betroffene der mittlerweile ausgeuferten Polizeigewalt eine Binsenweisheit, dass Staatsanwaltschaften wie Polizeien formal als TäterInnen so gut wie nie stattfinden.
Zur „Studie“ des Kriminologen Professor Dr. Tobias Singelnstein nimmt unser Sprecher wie folgt Stellung:

Wo sind die News? Nichts Neues im Westen….

Thomas Wueppesahl: Staatsanwaltschaften und Polizeien genießen rechtsfreie Räume

„Für die Galerie wird das Bild einer funktionierenden Rechtsstaatlichkeit aufrechterhalten“

Die Realitäten sind seit mindestens 30 Jahren bekannt, so wie jetzt in der mit wissenschaftlichem Anstrich von den aktuellen Fallzahlen und der Methodik bei Polizeien und Staatsanwaltschaften neuerlich ausgewiesen wird:

Die knappen Tatsachen nochmals in Zahlen: 2.000 bekannten Fällen stehen 40 Gerichtsverfahren und 20 (in der Regel milde) Verurteilungen gegenüber.
PolizeibeamtInnen haben so gewissermaßen einen Freibrief oder eine informelle Immunität. Das ist für hoheitlich agierende TäterInnen praktisch. Hinzu kommt: Das finden alle Innenminister und Parlamente gut. Diese informelle Immunität (Europol-PolizeibeamtInnen besitzen sogar eine gesetzlich verbriefte Immunität) ist politisch gewollt.

Politik und Justiz machen dabei mit mehr oder weniger geschlossenen Augen und Ohren mit. Das war so und das bleibt unabsehbar so. Ob der Kriminologe Singelnstein diese Studie zu Ende durchführen kann oder nicht bleibt noch abzuwarten. Es wurden ja bereits einige, den PolizeibeamtInnen missliebige, Studien vorzeitig „beerdigt“.Die insbesondere über die großen Polizei“gewerkschaften“ herbeigeführten Implosionen von validen Erkenntnisgewinnen sind aktenkundig. .Amnesty International (AI) hatte bereits in den Jahren 2002 bis 2004, im Rahmen einer ähnlichen Fleißarbeit, die damals relevanten Sachverhalte aufbereitet. Dies geschah übrigens mit tatkräftiger Unterstützung ehemaliger sehr aktiver kritischer PolizistInnen, die allerdings dem auch damals sehr großen Druck, denen unsere sich bekennenden AktivistInnen ausgesetzt sahen, nicht (mehr) standhalten konnten.

Sie wechselten die Organisation und zogen es damals vor, im back-office bei Amnesty International (AI) zu werkeln.
Die damalige AI-Arbeit zu den „Schwarzen Schafen“ und polizeilichen Übergriffen dokumentierten wir aber über Jahre hinweg in unserem Periodikum „UNBEQUEM“.

Häufig vorkommende Verfehlungen…. Es ist schlimmer geworden….

In den letzten Jahren dieser Rubrik „Schwarze Schafe“ gingen nicht nur wir davon aus, dass es sich, exklusive Sexismus und strukturellem Rechtsextremismus unterhalb der strafrechtlich relevanten Schwelle, nicht mehr um Ausnahmen, sondern um häufig vorkommende Verfehlungen handelte. Aus den einzelnen schwarzen Schafen wurden längst Herden.

Auch die AI-Arbeit durchlief,wie jetzt das Zwischenergebnis und auch schon die Anlaufphase dieser Bochumer Singelnstein-Studie , einen kleinen Medienhype,. Das ist schön und gut. Geändert hat sich aber leider nichts. Im Gegenteil: Es wurde noch schlimmer.

Frei nach dem Motto: „Wenn selbst eine Aufbereitung von AI bis hin zur Wissenschaft uns nichts anhaben kann, ja, dann: Auf! Auf! – Voran!“.

Ähnliche Effekte sind bedauerlicherweise auch jetzt wieder zu erwarten. Diese Prognose ist realistisch und ist kein Defätismus. Sie ist schon gar nicht polizeifeindlich. Polizeifeindlich sind die BeamtInnen in und ohne Uniform – dazu gehören auch KriminalbeamtInnen, verdeckte ErmittlerInnen im rechtswidrigen Raum usw. – sowie die Kräfte aus Staatsanwaltschaften, Gerichten und Politik, die so etwas goutieren und decken.

Politischer Wille lässt die Polizeigewalt zu.
Tatsächlich änderte sich erst dann etwas, wenn der politische Wille zur Änderung vorhanden wäre. Den aber gibt es bei den amtierenden VerantwortungsträgerInnen  nicht. Auch nicht bei den DIE GRÜNEN/BÜNDNIS 90.

Schon deshalb verzichten sie ja in jeder Regierungskoalition auf ein Innenministerium (auch die liberale FDP fällt trotz aller Lippenbekenntnisse zu Rechtsstaatlichkeit und Bürgerrechten regelmäßig aus). Auch dort, wo es Grünen wie jetzt seit acht Jahren in Baden-Württemberg zwingend zustünde. Obwohl sie dort schon zwei Mal die größte Regierungsfraktion – mal Grün-Rot, mal Grün-Schwarz – stellen, überlassen sie immer dem kleineren Koalitionspartner das Innenressort. Und sogar das Justizministerium. Warum wohl?

Winfried Kretschmann ist klar, dass es einer Herkules-Aufgabe gliche, wollte man ernsthaft Verbesserungen bei der Polizei herbeiführen. Verbesserungen bei der Polizei wären Verbesserungen für die Grund- und Bürgerrechte. Sie stellten Verbesserungen für uns BürgerInnen dar. Solche Veränderungen müssten allerdings, wie die Kennzeichnungspflicht, gegen die erbitterten Widerstände aus den drei großen Polizeigewerkschaften, der SPD und von CDU/CSU erkämpft werden. Das wiederum wäre medial der Beliebtheit dieses Ministerpräsidenten abträglich.

Die Polizei- Lobbyisten haben unsere Politik fest im Griff. Der Würgegriff des Lobbyismus gilt nicht bloß für das Finanzwesen, die Autoindustrie, unsere Pharmakonzerne etc. Sie gilt genauso für die Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols mit den bundesweit 20 Polizeien, die das staatliche Gewaltmonopol an vorderster Front der Reibungsflächen zwischen Bürgergesellschaft und Staat ausüben.

Nachgeschaltet kommen dann Staatsanwaltschaften, die sich allesamt der Staatsräson unterordnen. Dies ist besonders krass bei der Generalbundesanwaltschaft sowie der dritten Gewalt, unseren Gerichten, sichtbar..
Staatsanwaltschaften arbeiten parteilich.

Es stellt eine Chimäre dar, dass sie unabhängig oder auch nur wenigstens neutral ermittelten. Und dies nicht nur wegen des § 146 GVG (Weisungsgebundenheit), die selbstverständlich selten aus einem Ministerbüro wahrgenommen wird, sondern vielmehr über „Orientierungsgespräche“ mit Abteilungs- oder Hauptabteilungsleitern erfolgt. Falls die nicht ungebildeten StaatsanwältInnen nicht von sich aus wissen sollten, welches Ergebnis von ihnen erwartet wird, ist generell der seit langem eingetretene faktische Schulterschluss zwischen StaatsanwältInnen und RichterInnen gegen Verteidiger ausschlaggebend.

Die Öffentlichkeit kann sich kaum noch ein realistisches Bild machen, welche Abgründe sich in bundesdeutschen Gerichtssälen zutragen. Das sagen und schreiben selbst ehemalige Senatsvorsitzende am Bundesgerichtshof. Nur will das niemand „hören“, schon gar nicht anfassen, obwohl gerade bei diesen gesellschaftspolitischen Eiterbeulen reichlich „Anfasser“ zur Problemlösung vorhanden sind.

„Polizeigewalt hat nicht stattgefunden….“

Diese Schulterschlüsse wiederum sind bedeutende Struktur- wie Handlungselemente, dass sich nicht nur gelegentlich Polizeigewalt wie beim G 20-Gipfel in HaHa im Juli 2017 so austoben kann. Wo sie stattfindet und dutzendfach stattfand darf sie eben nicht stattfinden. „Polizeigewalt hat nicht stattgefunden“. So Olaf Scholz, Juli 2017, damals noch regierender Bürgermeister Hamburgs im Schlepptau mit der damals genauso Verantwortung tragenden Kanzlerin.

Stehen also ausnahmsweise PolizeibeamtInnen vor Gericht obwaltet noch immer der Polizeibonus! Es ist schlicht perfide, dass diese quasi täglichen Unrechtshandlungen in ihrer Methodik unseren Normen von Rechtsstaatlichkeit angepasst sind. Die TäterInnen und MitmacherInnen in den Staatsanwaltschaften und Gerichten haben das normative Wertemodell unseres Grundgesetzes samt dem Rechtsstaatlichkeitsanspruch durch hinlänglich geeignete Folgegesetze verbogen.
Die Bedeutung der Mitmacher, manches Mal selbst TäterInnen, wird so deutlich.

Da dieser Staat, einschließlich unserer Parlamente, seit bestimmt 15 Jahren – eher länger – die Justiz als ideales „Sparschwein“ bei Haushaltskürzungen erkannt hatte, ohne dass sich die Schaffensfreude bei neuen Gesetzen reduziert hätte, ist die Wirklichkeit in den Gerichtssälen weit von der Verfassungstheorie entfernt, nicht bloß in Sachen „Polizeigewalt“. Es ist, volkstümlich formuliert, richtig schlimm geworden. Dies alles wird nur mühsam durch Sonntagsreden kaschiert. Jede InsiderIn weißt es, etliche Außenstehende auch. Trotzdem wird das Bild einer funktionierenden Rechtsstaatlichkeit für die Galerie aufrechterhalten.

Die Ausnahme steht „unter Feuer“…

Ausnahmen im konkreten Einzelfall, wie die hamburgische Richterin Meier-Göring, die mit eigentlich normalen Urteilen und Verhandlungsführungen logischerweise auch kritisch gegen PolizeibeamtInnen arbeitet, wird sofort unter Feuer genommen: Sowohl von der Spitze der dortigen Polizei, aus der Truppe heraus sowieso, aber eben auch von einer skrupelbefreiten Staatsanwaltschaft: Da hagelt es dann seitens der Staatsanwaltschaft Befangenheitsanträge und weitere informelle Angriffe gegen diese Richterin. Eben auch deshalb, weil bei den polizeilichen Kamikaze-Aktionen längst auch StaatsanwältInnen angeklagt gehörten. Ein noch größeres Tabu! Und dieses Tabu gilt auch in anderen Fällen als den von der Richterin Meier-Göring verhandelten Verfahren.

Eine Ausnahme wie sie bestätigt lediglich die Regel, wie wir sie hier beschreiben, wie sie damals AI zusammentrug, wie jetzt an der Uni Bochum ein neues Werk entsteht und wie wir es schon vor über 30 Jahren kommuniziert haben.


Wie lange noch bleibt all das ohne Folgen?

Diese Frage ist zentral. Selbst wenn Professor Singelnstein bei 2.000 Verfahren „nur“ den Faktor fünf bei der Dunkelziffer ansetzt, wird allgemein in der Kriminologie – auch für die jährliche Kriminalstatistik von rund sechs Millionen Straftaten – der Faktor 10 beim Dunkelfeld angesetzt. Selbst das ist noch konservativ. Und mit 20.000 von PolizeibeamtInnen begangenen Straftaten wäre man immer noch sehr konservativ unterwegs.

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