Hamburger Justiz – ein Lehrstück für Befangenheit?

Dass unser Bundessprecher Thomas Wüppesahl und die Hamburger Staatsanwaltschaft ein inniges Verhältnis miteinander pflegen dürfte nicht nur Insidern bekannt sein.

Beruflich beschäftigt er sich dessen ungeachtet heute überwiegend mit Compliance, Wirtschafts- und Politikberatung. Seine investigative Arbeit war vor allem bei der bis heute größten Wirtschaftsinsolvenz (IMTECH N.V.) in der niederländischen Wirtschaftsgeschichte in 2015 von großer Bedeutung. Das Berliner BER- Desaster geht auch mit diesem Wirtschaftskrimi einher.

Eher zufällig stieß er auf einen weiteren Komplex vermutlicher „Weisse- Kragen- Kriminalität“, welche bei entsprechender Bestätigung den Imtech-Komplex in seiner wirtschaftskriminalistischen Bedeutung und der darin angewandten professionellen kriminellen Methoden um ein Vielfaches toppen könnte. Es ginge dabei um mindestens zwei Milliarden Euro bzw. – je nach Rechnung – um acht Milliarden US-Dollar eingetretene Vermögensschäden bzw. entgangenen (Teil-)Gewinne.

Hinzu kämen noch Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz im Rahmen von offensichtlich nicht genehmigten Rüstungsgeschäften.

Eine besondere Rolle spielt hierbei wohl die weltweit tätige Beratungsfirma Boston Consult. Sie ist nicht nur bei Milliardengeschäften in den USA – vorbei an allen Sicherungen zu rüstungsrelevanten topics – beteiligt und verdient bestens daran. Mehrschichtig ist sie auch in der Bundesrepublik Deutschland „dabei“ und auch mit einem Bürositz in Hamburg vertreten. Dort wirkt der Senior Manager Dr. Hubertus Meinecke, der eine ganz besondere Rolle bei den Bostonern hat.

Viele Zeitgenossen sehen in den Bostonern eine Organisation, die ganze Demokratien mit zersetzt, ähnlich der „big four“ der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften KPMG, Ernst & Young, PricewaterhouseCoopers und Deloitte (zu ihnen findet sich in der ARD-Mediathek aufschlussreiches und gut recherchiertes Filmmaterial).

Dass Reimann & Co sich auch noch von der Wirtschaftskanzlei Latham & Watkins vertreten und beraten lassen, wollen wir im Augenblick nicht weiter vertiefen. Deren Werbetext spricht aber Bände. Zitat:

Ermittlungsverfahren können delikat sein. Wir sorgen mit der nötigen Empathie und angemessener Konsequenz für eine ruhige und geräuschlose Klärung, damit die Unternehmenstätigkeit unserer Mandanten nicht mehr als nötig gestört wird….

Der Anzeigenerstatter wird also recht ordentlich beraten und will ganz offensichtlich durch Wüppesahl nicht weiter gestört werden.. .

Dies alles wäre eigentlich ein „gefundenes Fressen“ für eine aktive und rechtsstaatsorientierte Staatsanwaltschaft. Doch die beschäftigt sich lieber mit zurückliegenden G 20- Scharmützeln. Oder eben mit Normalbürgern. In diesem Fall gegen unseren Bundessprecher wg. §§ 123 + 240 StGB (Hausfriedensbruch + Nötigung) wegen der oben genannten Zusammenhänge.

Was war also passiert? Wüppesahl besuchte vor über zwei Jahren ganz höflich einige der in den Vorgang offensichtlich involvierten Persönlichkeiten in deren Büro bei Rönne-Reimann : Zur offiziellen Bürozeit. Er stieg auch nicht über einen Zaun, um den „Hausfrieden“ der Herren Rix und Winkelsdorf brechen…. Nichts davon.

Dieser nicht ungewöhnliche Sachverhalt beschäftigt nun aber erstaunlicherweise das Amtsgericht Altona mit besonderer Leidenschaft. Dort scheint eine seit 1878 nicht unbekannte Strafprozessordnung nicht wirklich zu gelten.

Die Richterin fällt so durch ein besonders gelungenes musterhaftes Verhalten in Sachen Befangenheit auf. Der Angeklagte Wueppesahl und dessen Anwalt sieht es mit Erstaunen.

Wann ist eine Richterin befangen?

Die Befangenheitsanträge offenbaren eine Verhandlungsführung, die allerdings schon in königlich-bayrischen Amtsgerichten der Vergangenheit angehört haben sollte. Sie lesen sich nicht nur für juristische Fachleute interessant. Wann bitte, wenn nicht hier, kann eine Richterin als befangen angesehen werden?

Es geht weiter……

Befangenheitsantrag

Ablehnung durch das Gericht

Befangenheitsantrag 2 Beschwerde

„Ordnungsgeld“

Von den großen Spielern, um die es scheinbar im Kern bei dem gegen Wueppesahl inszenierten tribunalähnlichen Prozess geht, war bereits einer im Zeugenstand. Allerdings wird man nach allzu detaillierten Einzelheiten des involvierten „Liquidators“ und Managers Herrn Ralf-Ryk Rönne-Reimann vergeblich googeln.

Wir werden ihn daher im weiteren Verfahren ausgiebiger vorstellen. Ein weiterer dieser Spieler wird dieser Tage mit einem Beweisantrag gebeten, ebenfalls bei dem Staatstheater einen Zeugenauftritt abzuliefern.

Diesen Herrn trat Thomas Wüppesahl mit dessen Besuch offensichtlich so auf die Füße, dass dies erstaunlicherweise die Hamburger Staatsanwaltschaft und besagtes Amtsgericht auf den Plan rief.

Wer Interesse an dieser Groteske, einer rechtsstaatlichen Tragikomödie besonderen Ausmaßes hat, ist herzlich eingeladen, den Verhandlungstagen beizuwohnen. Termine geben wir gerne bekannt.

Selbst für Hamburger Justizverhältnisse dürfte man ein solches Lehrstück an Befangenheit selten live erleben.

Umfangreicher zum Gesamtzusammenhang hier als Link noch die dazu gehörende Pressemitteilung vom 11. August.

Abonnieren Sie unseren Newsletter
Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um über neue Beiträge informiert zu werden.
icon