Mißhandlung eines gefesselten Gefangenen

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Bevor wir erneut auf die zwar nicht schrankenlosen, aber doch flächendeckenden wie beispiellosen Grundrechtseinschränkungen in Sachen Corona zurückkommen müssen erfolgt diese Pressemitteilung zu einem weiteren ́kleinen` Fall von Polizeigewalt. Denn wer ist diesbezüglich neben RichterInnen (Kontrolle) nicht stärker aufgerufen als PolizeibeamtInnen, die immer in erster Reihe bei der Durchsetzung des Corona-Regimes?

P R ES S EM I TT E I LU N G

Mit „Polizeigewalt“ ist nichts anderes als die rechtswidrig ausgeübte Gewalt durch die Polizei gemeint. Polizeigewalt ist mittlerweile eine tragende Säule für die Aushöhlung rechtsstaat- licher Prinzipien (nicht nur der Gleichheit nach Art. 3 GG vor dem Gesetz) und unserer Demokratie (nicht nur bei dem Corona-Spektakel unserer Regierungen) und wird nahezu ausnahmslos durch StaatsanwältInnen wie RichterInnen – viel zu häufig – mitgetragen.

Der Anlass dieses Falls von Polizeigewalt ist der Vorgang aus Kassel, von BILD veröffent- licht: Ein Rettungssanitäter verursacht per hartem Faustschlag einen doppelten Jochbeinbruch und sicherlich noch mehr als „nur“ eine Gehirnerschütterung bei einem auf einer Trage liegenden angefesselten Flüchtling aus Syrien.

Scheinbar schauen Polizeibeamte wie teilnahmslos zu. Einer von ihnen geht leicht abgesetzt hinter dem Haupttäter (= Sanitäter) her, wie absichernd, dass er nur einmal zuschlägt. Dieser Polizeibeamte „greift“ ein, er macht offenkundig mit, er sichert aktiv. Nach dem Faustschlag geht jeder wieder im Rahmen seines Rollenverständnisses seinen Aufgaben nach.

Die Bilder der Überwachungskamera vermitteln den Eindruck eines routinemäßigen (Sonder)Behandlungsvorgangs, ungefähr so wie wenn einer der Täter gerade ein Fenster geschlossen oder sich die Haare gekämmt hätte…

Dieser Vorgang macht viele sprachlos, entsetzt nicht weniger und steht (leider) doch bloß exemplarisch für die beängstigende wie bedauerliche Entwicklung in unseren Polizeien und Staatsanwaltschaften.
Dazu gehört von unserer Seite pflichtgemäß der Hinweis auf den § 163 StPO, wonach Polizeibeamte bei jedem hinreichenden Verdacht auf eine Straftat die Verfolgung zu beginnen haben. Eine der Lehren aus der Nazi-Vergangenheit unseres Landes. Soweit die Theorie. – Diese Theorie wurde in Kassel nachweislich nicht beachtet. Vier lange Monate nicht.

Klassischer modus operandi bei den Polizeien

Auch hier gab es bis vor drei Tagen nur ein Strafermittlungsverfahren wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt gegen den Syrer; der klassische modus operandi staatlicher Tätergruppen aus Polizeien wie Staatsanwaltschaften.

Genauso eindeutig ist, dass die PolizeibeamtInnen schon vor dem Faustschlag hätten intervenieren müssen und es auch gekonnt hätten. Das nennt man Gefahrenabwehr. Dieses nahezu als Dogma ausgeformte Rechtsprinzip gilt auch in Hessen, mithin in Kassel. Also dort wo der ehemalige Verfassungs“schützer“ Temme mit an Sicherheit grenzender Wahrschein- lichkeit selbst täterschaftlich beim letzten wirklichen Todesopfer des NSU-Trios bei der Ermordung beteiligt war, oder wo der ehemalige Regierungspräsident im Regierungsbezirk Kassel (zuvor zehn Jahre Landtagsabgeordneter) Walter Lübcke von Rechtsextremisten erschossen worden ist und dieser Temme erneut in der zuständigen Wohnortverwaltung Temmes – nach Umsetzung – tätig war.

Letzteres bewirkte übrigens den Weckruf unserer politischen Klasse, weil erstmals seit den dunklen Zeiten der Roten Armee Fraktion wieder „einer der ihren“ ermordet worden war. Aber eben auch erst dann!

Zurück zum Klassiker in Kassel: Dieser Faustschlag war zu verhindern möglich gewesen. Er wurde gewissermaßen frei gegeben, es muss „grünes Licht“ gegeben worden sein – dazu später Näheres.

Was bei der Betrachtung und Interpretation der bisher bekannt gewordenen Fakten vollkommen unter den Tisch fällt, ist Folgendes:

Der Haupttäter – der Sanitäter, noch relativ jung, sportlich gut gebaut – ist bevor der die drei Anlaufschritte zu dem mit voller Wucht gegen den Kopf des auf einer Trage liegenden Syrers rammt und dessen Kopf daraufhin massiv in die Schlagrichtung ausschwingt, vor diesen drei Schritten ganz nah bei einem der Polizeibeamten. Sie wechseln kurz durch die Mund-Nasen- Masken Worte miteinander während der Sanitäter an einer auf dem Boden liegenden Tasche hantiert, um dann plötzlich – wie nach einem Signal – seine Aktion zu starten.

Ein Polizeibeamter gibt „grünes Licht“ für den Übergriff

Es wäre vollkommen lebensfremd, anzunehmen, dass der Sanitäter im vollen Risiko wie die Polizeibeamten auf seine Straftat reagieren würden, ein solches Verhalten im Solo hinlegte.

Und man muss auch kein Oberverdachtsschöpfer sein, um in diese Richtung zu denken, sondern es handelt sich um eine klassische kriminalistische Hypothese, dass ein Dialog zwischen den beiden Herren (Sanitäter + Polizeibeamter) ungefähr wie folgt stattgefunden haben dürfte: „Ich dröhn ́ ihm eine.“ – „Mach ́ nur. Ich hab ́ nichts gesehen.“ – oder so ähnlich.

Alles andere wäre lebensfremd, weil wir in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht so weit sind wie in den USA oder klassischen Unrechtsregimen, wo sich solche Einsatzkräfte nahezu blind darauf verlassen können, dass ihre Untaten auch von persönlich bis dato nicht bekannten Mitgliedern mitgetragen werden, ja, sogar erwünscht sind.

Die Motivation im Fall Kassel ist offensichtlich: Der Flüchtling löste den Einsatz durch seine im stark alkoholisierten Zustand gemachten Randalehandlungen aus. Er bespuckte, beleidigte die Einsatzkräfte, traktierte sie mit einer Aluleiter, trat nach einem Sanitäter und einem Polizeibeamten und was alles verbal stattgefunden haben dürfte, wird ebenfalls weit neben einer guten Kinderstube gewesen sein.

Aber das ist im Hinblick auf den zufällig dokumentierten Übergriff vollkommen egal. Selbst im Krieg haben SoldatInnen Gefangene, die zuvor eventuell eigene Kameraden getötet haben, nach den einschlägigen Konventionen human zu behandeln.

Um wie viel mehr gilt so etwas bei einer zivilgesellschaftlichen Polizei! Dieser Syrer war in dem angefesselten Zustand (zu seinem wie dem Schutz anderer) ein Gefangener im Sinne der bundesdeutschen wie hessischen Gesetze. Alleine dies löst eine auch noch erhöhte Garantenstellung für die Sicherheit des gefangenen Syrers aus.

Damit ist nicht gemeint, ihm heimattypische Handlungen wie in den Folterkellern Syriens angedeihen zu lassen.

Dieses ganze Vorgehen ist nur erklärlich, weil PolizeibeamtInnen nach wie vor bei von ihnen rechtswidrig ausgeübter Polizeigewalt keine Konsequenzen zu fürchten haben oder nur im Ausnahmefall. Wir verweisen auf unsere früher gemachten Erklärungszusammenhänge vor allem in den Polizeien (fehlende Dienstaufsicht usw.), aber auch bei den Staatsanwalt- schaften und – abgeschwächt, weil durch die Staatsanwaltschaften kaum Anklagen gegen PolizeibeamtInnen erhoben werden – leider selbst wenn verhandelt werden kann auch bis hinein in die Gerichte.

Das alles ist schon schlimm genug. Aber es kommt noch „dicker“.

Ohne Öffentlichkeit gäbe es diesen Übergriff gar nicht

Auch dieser Vorgang ist nur durch zivilgesellschaftliche Aktivität an die Öffentlichkeit gelangt und dadurch in eine angemessenere Aufarbeitung gekommen. Wieder einmal. Was am Ende der jetzt zusätzlich eingeleiteten Strafermittlungsverfahren gegen die Polizeibeamten übrig bleiben wird, darf man sich auch keinen Illusionen hingeben.

Wir haben es also mit einem wie zufällig bekannt gewordenen Fall von Polizeigewalt zu tun.

Und die Entrüstung über den Vorgang (beschränkt auf die Tathandlung des Sanitäters und so ́n büschen über die Passivitäten der eingesetzten PolizeibeamtInnen, obwohl zumindestens der eine aktive Täterhandlungen liefert) schlägt auch bloß deshalb ein paar Wellen, die wieder flott „am Strand“ auslaufen werden, weil es die veröffentlichten laufenden Bilder gibt. Ansonsten würden wir die wechselseitigen schriftlichen Konfrontationen und sich komplett widersprechenden Versionen zwischen dem Opfervertreter des Syrers und der Polizei haben Sonst nichts. Und zwar hoch hinauf in der Hierarchie, nicht bloß bis zu der Pressestelle der Polizei in Kassel. Wessen Wort dann mehr Gewicht hat, ist genauso klar.

Das übliche Einerlei bestimmte die Diskussion: „Man müsse prüfen.“ – „Aussage gegen Aussage.“ – Und seitens der Behörde mit dem Vertrauensvorschuss, den die Polizei immer noch – und leider immer weniger zu recht – genießt.

Jetzt sind am 11. März 2021, nachdem BILD das Video der Überwachungskamera in dem Flüchtlingsheim online stellte, endlich Strafanzeigen gegen den Sanitäter (Körperverletzung etc.) und die drei eingesetzten Polizeibeamten (Strafvereitelung im Amt) gestellt.
Jetzt, nachdem das ganze Geschehen am 8. November 2020 erfolgte. Das sind vier lange Monate, die neben den laufenden Bildern der Überwachungskamera die kriminelle Energie der PolizeibeamtInnen, des Sanitäters eh, aber auch jener Personen in der Pressestelle sowie in der StA Kassel belegen. Die von Gesetz wegen dazu verpflichteten Vollzugspersonen jedenfalls hätten keinen Finger krumm gemacht, um den Sachverhalt umfassend anzuzeigen.

Die Pressestelle der zuständigen Kasseler Polizei verharmloste, stellte sogar den Faustschlag des Sanitäters als Grund für die schweren Kopfverletzungen des Syrers in Abrede. Schriftlich. Vollkommen absurd. Noch absurder als die einseitigen Ermittlungsrichtungen im NSU-Fall gegen die damaligen Opfer-Angehörigen der Getöteten.

Und auch die Polizeibeamten in der Pressestelle unterliegen der Strafverfolgungspflicht, sofern sie Vollzugsbeamtenstatus haben, siehe auch und gerade die §§ 258, 258a StGB.

Pressestelle Polizei Kassel und Staatsanwaltschaft Kassel

Auch die zuständige Staatsanwaltschaft verdunkelte mit. Da sie Beamte einer Strafver- folgungsbehörde sind („Wir sind die neutralste Behörde der Welt“ – hahaha), müssten auch gegen die dortigen Sachbearbeiter und Mitwisser Strafanzeigen wegen Strafvereitelung im Amte erfolgen. Stattdessen gibt es dort große Empathie für die Täter und keine für das Opfer.

Das wird alles nicht geschehen. Behaupten wir kritischen PolizistInnen. Alle diese Ganoven (Sanitäter, eingesetzte Polizeibeamte vor Ort usw. bis zu den StaatsanwältInnen) haben auch noch eine Garantenstellung. Die vier Figuren vor Ort, im Flüchtlingsheim, in sogar herausge- hobener Weise. Die anderen (Pressestelle, StA Kassel) mehr als Schreibtischtäter, wie man so verniedlichend formuliert.

Es gilt der Dunkelziffer-Faktor 20. Zwanzig Mal so viele Straftaten wie die offizielle Kriminalitätsstatistik ausweist, werden tatsächlich begangen, bleiben also im Dunkelfeld. Das gilt für von PolizeibeamtInnen begangene Straftaten erst recht.

Der Faktor „5“, den der Bochumer Singelnstein bei seiner Studie zur Polizeigewalt ansetzt, ist ein Tribut an den Mainstream. In der Kriminologie gilt ansonsten immer der Faktor 20.

Soweit – so üblich. Denn Kassel stellt keine Besonderheit dar. Das Besondere ist alleine die Tatsache, dass es aufgeflogen ist. Das heilige „elfte Gebot“ wurde verpatzt: „Du darfst Dich nicht erwischen lassen.“ Ansonsten ist fast alles erlaubt.
Die Verletzung des elften Gebotes dürfte entscheidend dem Rechtsanwalt des Polizei- und Sanitäteropfers geschuldet sein. Nicht den eingesetzten Polizeibeamten. Nicht der Pressestelle der Polizei. Nicht der Staatsanwaltschaft.

Alleine diese Tatsachen stellen rechtsstaatliche Abgründe dar.

Bevor wir diese leidige Normalität weiter deklinieren, noch folgender Zwischengedanke: Man sieht auf den Bildern der Überwachungskamera, dass alles gesammelt, wie in innerer und äußerer Ruhe stattfindet. Es wirkt nicht nur routiniert, sondern es ist es auch.

„Routinen“ vermitteln die wichtige Handlungssicherheit

Wer so etwas als relativ junger Polizeibeamter geschehen lässt, erlebt es nicht zum ersten Mal. Und genauso handelten die „KollegInnen“ von der Pressestelle und die Jungs + Mäd- chen bei der Staatsanwaltschaft. Polizeigewalt, die Vertuschung derselben, trotz aller möglichen Tatbestände, weiteren Normen und Werte gehören zur Alltagsroutine.

Wir verweisen hierzu auf unsere Ausführungen in der Pressemitteilung vom 4. Advent 2020 (20.12.2020), die Ziffern 22.-24.

Es gibt schon länger eine mehr und mehr Raum greifende Haltung in den Sicherheitsorganen, das was das polizeiliche Gegenüber auf der Straße (hier: Flüchtlingsheim) abbekommt, kann ihm keiner mehr nehmen. Diese Haltung resultiert aus den ständigen Offenbarungseiden der Strafjustiz, die mittlerweile selbst in großen Strafverfahren Einstellungen und Deals zustimmt, die bis vor fünf oder 10 Jahren undenkbar gewesen wären. Ergänzt durch die Grunderwartung in den Polizeien, dass es sowieso härtere Strafen bräuchte.

Es läuft in diesen Fällen von Polizeigewalt auf Selbstjustiz hinaus. Das Gewaltmonopol ist längst vielfältig durchlöchert – nicht bloß in großen komplexen Wirtschaftsstrafverfahren -, aber Fälle wie in Kassel sind leichter als Selbstjustiz vermittelbar. Jedem. Und – weil man als Bulle nicht selbst über den nächsten Kalendertag wegsperren oder Arbeitslager anordnen kann – wird zum Mittel der Körperzüchtigung gegriffen; das Mittelalter lässt grüßen.

Es läuft auf eine partielle Selbstjustiz hinaus

Solche Tatsachen, die leider auch kaum in der veröffentlichten Meinung Raum finden, lassen nicht bloß PolizeibeamtInnen frustriert zurück, sondern erodiert den ohnedies schon stark beschädigten Rechtsstaat weiter.
Diese Entwicklung, oder – wie es immer so niedlich heißt – Corona hat Defizite (Digitali- sierungsmängel in den Schulen, Gesundheitsämter, Universitäten usw., aber auch in anderen Bereichen) so sichtbar gemacht, hat auch etwas mit Corona zu tun, aber mehr noch mit dem Kaputtsparen durch die Haushälter in unseren Parlamenten. Und – wenngleich dies selbst im

liberal-linken Spektrum kaum ausgehalten wird – mit „Mutti“ im Kanzleramt, die dieses Land (und die Europäische Union) nach Amtsende in einem erbarmungswürdigen Zustand zurücklassen wird.

Wir Kritische könnten auch erklären, warum trotz erheblichen Strafverschärfungen von Ge- walt gegenüber eingesetzten PolizeibeamtInnen die Zahl der Übergriffe gegen Polizeibeamt- Innen jährlich zunimmt. Aber auch das will von den Verantwortlichen niemand hören bzw. le- sen, weil man die erforderlichen Konsequenzen scheut. Lieber bleibt man bei dem bisherigen Narrativ und dreht munter weiter an der Eskalationsschraube. – Zum Nachteil von uns allen.

Zurück nach Kassel. – Es gehörten sowohl Strafanzeigen gegen die Beamten der Pressestelle in Kassel, die vollkommen realitätsferne Stellungnahmen veröffentlichen (Beihilfe, Vertusch- ung, Verdunkelung, Strafvereitelung im Amt, auch durch Unterlassen…), als auch den verantwortlichen Beamten der Staatsanwaltschaft gestellt. Aber: Wer sollte das tun? Und – vor allem – wer würde dann sachgerecht nach den Regeln der Kriminalistik ermitteln?

Europ. Gerichtshof: Staatsanwälten fehlt die Unabhängigkeit

Wir erwähnen in diesem Zusammenhang nochmals, dass die Staatsanwaltschaften nicht zur Dritten Gewalt (der Justiz) gehören, auch wenn dies in viel zu vielen Köpfen immer noch herumspukt, sondern Bestandteil der Exekutive sind, weisungsgebunden arbeiten und einem nicht minder starkem Corpsgeist erlegen sind wie die PolizeibeamtInnen.

Die Bundesrepublik Deutschland kassierte vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil vom 27. Mai 2019, dass deutsche Staatsanwaltschaften nicht hinreichend unabhängig gegenüber der Exekutive sind. In dem zugrundeliegenden Verfahren wurde Litauen hingegen die nach EU-Recht nötige justizielle Unabhängigkeit ihrer StaatsanwältInnen attestiert.

„Kassel“, 8. November 2020, Flüchtlingsheim, ist mithin nichts Besonderes. Es findet täglich statt, und an vielen Tagen nicht bloß einmal. Wer Szenen von wie besinnungslos auf auch wehrlose Mitbürger prügelnde PolizeibeamtInnen in bestimmten Einsatzlagen (nicht bloß Demonstrationen) gesehen hat – wobei das noch die harmlosere Form von Polizeigewalt darstellt – weiß das.

Gravierender sind andere Einsatzmittel wie Pfefferspray oder vollkommen unsachgemäß arbeitende Wasserwerferkanoniere oder wenn schwarze und andere beschwerdeschwache Mitbürger in Zellen verbrennen…

Das ändert nichts an der Tatsache, dass es immer noch eine große Zahl von Polizeibe- amtInnen gibt, die sich anders verhalten und Übergriffe verabscheuen. Aber auch von ihnen wird nur ein Promille dann wenn sie erleben, das KollegInnen rechtswidrige Polizeigewalt ausüben, sich als Zeugen korrekt – wie es das Gesetz und ihr Amtseid es verlangen – verhalten oder gar selbst die Strafanzeigen fertigen.

Das ist die Realität. Das geht so weiter. Bis in der Politik (Innenminister wie Abgeordnete in Parlamenten) das endlich ändern wollen.
„Ändern“ meint: Verhältnisse herbeiführen, wie sie nach dem Grundgesetz und den Gesetzen sowie Verordnungen wie Richtlinien vorgesehen sind.

So grässlich, eklig und abstoßend der Einzelfall aus Kassel auch ist, er ist eine Kleinigkeit im Vergleich zu den flächendeckenden Verfassungsverstößen im Rahmen des Corona-Krisenma- nagements, inklusive Verletzten und Toten.

Mit der Bitte um Veröffentlichung

Thomas Wüppesahl, Bundessprecher

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