Die „Königin“ von Deutschland; Klappe II.

Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizistinnen und Polizisten (Hamburger Signal) e.V.
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P R ES S EM I TTEI LU N G

Zu unserer Pressemitteilung vom 1. Mai 2021 kam gestern ein passender Kommentar in DIE WELT (Anlage 1). Mit diesen Ausführungen hat der Chefkommentator (Jacques Schuster) des Blattes nach den Maßstäben unserer Bundesregierung die Notwendigkeit ausgelöst, dass auch er vom Verfassungssch(m)utz überwacht werden muss/müsste; Querdenker ist er mit solchen Zeilen wie aus der Anlage 1 ersichtlich sowieso.

Genauer: Er wird zu einem solchen gemacht. So wie die KünstlerInnen des Hashtag.All- esdichtmachen. Bis hin zu Forderungen nach Berufsverboten gegen sie usw.
Wie wir zu dieser Erkenntnis gelangen? – Siehe Pressemitteilung vom Tag der Arbeit 2021.

Die „Königin“ von Deutschland; Klappe II.

Das Erschreckendste bei dem Trommelfeuer auf die Künstlerinnen ist der relative Erfolg gewesen: Viel zu viele von ihnen knickten weg. Übten Selbstkritik und distanzierten sich von ihren wertvollen Kurz-Filmchen.
Sie übten Selbstkritik vor der Öffentlichkeit wie einst im Arbeiter und Bauernstaat der
DDR Schüler vor dem Klassenverband oder „Werktätige“ auf der Betriebsversammlung. So weit ist es gekommen.

Wir haben am 1. Mai 2021 bereits Ausführungen darüber gemacht, was die ehemalige Kader-Funktionärin der DDR, Frau Dr. Merkel, an Mehltau über die Diskussionskultur und in die Streitkultur der Bundesrepublik gelegt hat. Das getraut sich auch der Chefkommentator der DIE WELT (noch) nicht zu formulieren. Immerhin war Friede Springer ja mehrfach auf der Tribüne als Frau Dr. Merkel vereidigt wurde…

Stattdessen wird Verständnis formuliert, sie sei ja Naturwissenschaftlerin. Gleichzeitig aber auch formuliert, dass sie ja von Dutzenden an Juristen beraten werde. – Ähemmm.

Nein, der Maßstab ist die Definition des Staatsamtes das Merkel bekleidet. Damit reiht sich der WELT-Kommentar in die vernichtende Bewertung zu Merkel ein.

Auch hatten wir vor vier Tagen formuliert, dass man gespannt zusehen könne, wie das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der (kollegialen) Gewaltenteilung zwischen den Verfassungsorganen als Spitzeder 3. Gewalt unserer Bundesregierung, insbesondere TINA als Spitzeder 2. Gewalt, eine gesichtswahrende Korrektur vor den drohenden Entscheidungen aus Karlsruhe durch das BVerfG ermöglichen werde.

Dies ist angesichts der Flut an Hunderten von Verfassungsbeschwerden gegen TINA ́s weiteres Ermächtigungsgesetz mit Ausgangssperren etc. pp. und des substantiellen An- griffs auf die ersten 20 Artikel gar nicht anders denkbar. Ansonsten würden die Grund- festen der BRD geändert, erschüttert sind sie bereits.

Nicht durch die QuerdenkerInnen!

„Hallo, Bundeskanzleramt?“ – „Hier ist Karlsruhe…“

Jedem Kenner des erschreckenden Zustandes unseres Staatswesens ist vollkommen klar, dass die Drähte zwischen Karlsruhe und dem Bundeskanzleramt geglüht haben. Nur so durch nichts anderes – ist zu erklären, dass innerhalb von weniger als einer Kalenderwoche zwischen Inkraftsetzen dieses weiteren Schandgesetzes (4. Novelle des Bevölkerungsschutzgesetzes/Infektionsschutzgesetzes/Bundesseuchengesetzes) und bei laaangsam fortschreitenden Impfangeboten der Salto rückwärts stattfindet und wieder wie in einer Bananenrepublik alle möglichen Verfassungsorgane (Regierung, Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident) veranlasst werden, im Eiltempo die Wiederherstellung der Grundrechte von denen nach der eigenen Logik(!) dieser vermaledeiten Bundesregierung und der sie tragenden Fraktionen (dazu gehören längst auch DIE GRÜNEN) ein weiteres neues Gesetz bzw. eine VO herbei und durchgepeitscht wird.

Das, liebe Lesende, hätte längst vorausschauend vor Monaten spätestens mit dem Beginn der Impftrottelei durch TINA gemeinsam mit Ursula von der Leyen wie der daraus resultierenden Impfbummelei entwickelt werden können und müssen. Nicht nur das, sondern die Parlamentarier müssten zwingend den Entwurf von TINA der vorge- legten VO erweitern: Geimpfte müssten in Museen, Konzerthallen, Theater, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Sportarenen gehen dürfen.

Es wären weitere Korrekturen angezeigt.

So sollte eigentlich erst Ende Mai – so hieß es noch vor über zwei Wochen(!) – „verkündet“ werden, dem gemeinen plebs mitgeteilt werden – also im Juni 2021 in Kraft treten -, was er irgendwann danach an Grundrechten zurückerhalten könne. Nun soll es mit der Verordnung – rapido, rapido, hic salto mortale – geschehen. Die Verschleppung war Plan

des Bu ́Kanzleramtes. Wieder fällt TINA dumm auf. Und sie fällt durch. Und genießt öffentlich wie von den anderen Verfassungsorgangen so etwas wie Welpenschutz.
Auch einige wenige Bundesländer wollten keine zügige Aufhebung von Beschränkungen für Geimpfte, weil man Neiddebatten oder Auflösungserscheinungen beim Befolgen der Beschränkungen befürchtete. Doch das genügt nicht, um Grundrechte zu entziehen!

Unser Bundesverfassungsgericht erneut linientreu

Nun hat das BVerfG heute Abend verkündet, dass es nichts in der Sache zu den rund 20 Dutzenden Verfassungsbeschwerden entscheidet. Es macht sich einen schlanken Fuß und verweist alle bearbeiteten BeschwerdeführerInnen auf die Entscheidung in der Hauptsache bzgl. der nur noch als irrwitzig zu beschreibenden Ausgangssperren für Einzelne, Ehepaare etc. in Zeiträumen (22:00 Uhr bis 05:00), in denen wahrlich niemand ohne besondere Aktivitäten angesteckt werden können! Schon gar nicht in den Außenbereichen. Die Verfassungsbeschwerde der 80 FDP-BT-Abgeordneten blieb weiter liegen. Schon das ist nur noch peinlich. Für das BVerfG.

Dieses BVerfG wie bereits in unserer PM vom 1. Mai 2021 dargelegt arbeitet politisch. Sein Präsident war stellvertr. Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, arbeitete in der Wirtschaftskanzlei, die den Cum-Cum- und Cum-Ex-Schweinkram entscheidend mit entwickelte und war bzw. ist schon bei seiner Nominierung zum BVerfG hochgradig umstritten gewesen.

Ein weiterer Beitrag hier der CDU und der CSU zur PolitikerInnenverdrossenheit. Aber darauf kommt’s bei denen, mit Maskengeschäften von Abgeordneten und besonderen Affinitäten zu halbseidenen Diktatoren (Aserbaidschan…) auffallenden Volksvertretern, dem Lügenbaron zu Guttenberg u.a.m. auch schon nicht mehr an.

Die Aneignung des Staates durch die Parteien ist längst ein Beobachtungsfall für Verfassungsschützer, die den Namen damit verdienen würden.

Selbst FDP-Politiker wie Wolfgang Kubicki sprechen davon, dass die Bundesregierung damit meint er vor allen anderen: Mutti/TINA – ein taktisches Verhältnis zu den Grundrechten hat“. Wie Recht er doch hat.

Abgesehen davon, dass die morgen von der Mehrheit im Dt. BT zu beschließende Not-VO zur Teilwiederherstellung von wenigen der genommenen Grundrechte bei von Corona Geimpften und Genesenen vollkommen überflüssig wäre, wenn man dem Änderungsantrag der FDP am 22. April 2021 bei der Akklamation des nächsten verfassungswidrigen Gesetzes (4. IfSG) zugestimmt hätte. Es verkommt zu einem Saftladen sowohl der Dt. BT (mehrheitlich) als auch diese Merkel-Regierungen.

Wer von solchen Politikern in Regierung und Regierungsfraktionen nicht die Nase voll hat, hat ein Problem. Oder gleich mehrere. Die ganze Notbremse des Bundestags(!), aber in Auftragsarbeit von Mutti/TINA erlassen, ist neuerlich mit so heißer Nadel gestrickt, dass es nur noch schmerzt. Und sie machen das „alle“ mit. Nun auch (wieder einmal) das BVerfG.

Erst Ende Mai jetzt: Zum Muttertag 2021

Mutmaßungen müssen für Grundrechtsentzüge herhalten. Wo noch hatte TINA ihr politisches Handwerk gelernt? Ach ja. So soAch so!

Statt ordentliches Politik-Handwerk abzulegen – ein um’s andere Mal ein widerwärtiger Umgang dieser Bundeskanzlerin/-regierung mit dem Deutschen Bundestag, Bundesrat und naturellement der Bundespräsident muss ja auch noch die Gesetze unterzeichnen. Aber der Herr Steinmeier hat ja inzwischen ein gewisses Training für diesen im doppelten Wortbedeutungssinne Stand-by-Modus. Als Bundespräsident!

Letzteres ist ja nun wirklich easy. Der „Junge“ sitzt gerne im Bu’Präsidialamt, auf TINAs nächsten Hexenstreich wartend, um mal eben seinen Willhelm darunterzusetzen.

Bei alledem: Weiter wird um Vertrauen in die politische Elite geworben (Bu’Präs. Steinmeier). Ein anderes Mal gesteht er Fehler ein, aber wirbt weiter für das elendige Corona-Krisenmanagement, obwohl die Fehlerserie in zum Teil gravierender Qualität nicht zu enden scheint siehe jetzt diese nächste Not-Verordnung.

Es ist grauenhaft, was die ehem. FDJ-Funktionärin für Agitation + Propaganda Merkel schon wieder und noch weiter anrichtet. Das gesamte staatsrechtlich sorgfältig mit dem Grundgesetz austarierte Konstrukt wird Mal ums Mal soweit es die anderen Gewalten betrifft – zu Staffagen degradiert. Jeder der um die Bedeutung der Gewaltenteilung, auch unter den „Gewalten“ miteinander, weiß, kann doch bloß die Wände hochlaufen.

Und was kommt von den „Grünen“? – Entweder Schweigen, auch von Dr. Konstantin von Notz, im Fraktionsvorstand die Nr. 1 für Recht und Innereien.
Oder abgrundtiefe Peinlichkeiten von der innenpolitischen Sprecherin, wie Irene Miha- lic, die nicht bloß gelernte Bulletin ist, sondern auch immer wieder schauspielerisch im Fernsehen als Streifenpolizistin aufgetreten ist. Jede mit ihren Fähigkeiten kommt halt auf sehr unterschiedlichen Wegen an Parlamentssitze. Keine Neiddebatten, bitte nicht.

Grüne: „Bitte tiefere Eingriffsmaßnahmen“

Während bei den ersten Hallodri-Gesetzen zu Corona auch Oppositionsparteien im Dt. BT ihrer Dirigentin sogar noch Zustimmungsverhalten gönnten, waren es bei dieser letzten Vollpfosten-Nummer zum IfSG, Nr. 4, „nur“ noch die beiden Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD. Und: DIE GRÜNEN, dieses Mal durch Enthaltung. Auch noch mit der Kernbegründung, dass sie sich weitergehende Eingriffe in unser aller Grundrechte gewünscht hätten. Mensch was sind diese Grünlinge radikal.

Wenn wir schreiben, dass es sich „nur“ um die Regierungsfraktionen plus der kleinsten BT-Fraktion (= GRÜNE) gehandelt habe als die Minusnummer mit Ausgangssperren etc. und ohne Herstellung der Grundrechte für Geimpfte etc. am 22. April 2021 vom Dt. BT in 3. Lesung gerade erst am 22. April 2021 (welch ́ Kurzlebigkeit) – beschlossen worden ist, so wohnt auch dieser so nüchtern zu lesenden Feststellung doch eine Katastrophenroutine inne:

Das Parlament soll als Legislative die Regierung kontrollieren. Tut das Parlament aber nicht, weil die Mehrheit der Abgeordneten sich als Teil der Regierung (2. Gewalt) verstehen. Und auch so handeln (die Ausnahme bestimmt diese Regel).
Die Claquere aus den grünen Reihen packen seit jetzt Jahren immer noch einen drauf, weil sie eigentlich Opposition sind, aber so tun wie wenn sie mitregierten

Dieses fürchterliche Selbstverständnis der mindestens Mehrheit von Parlamentariern wollen wir bevor wir dann auch wieder zum Elend bei den PolizeibeamtInnen und den 17 Verfassungsschutzämtern in diesem Lande kommen mit einem weiteren erschreckenden Beispiel illustrieren. Ein Beispiel bei dem man hoffen möchte, es spielte sich irgendwo in Nordkorea oder China ab. Aber nein, der Spielort für dieses weitere abschreckende Staatsschauspiel befindet sich auf dem Territorium der BRD.

Eine stellvertretende („grüne“) Ministerpräsidentin diszipliniert öffentlich eine grüne Fraktionsvorsitzende

Es handelt sich um den Vorgang aus Hamburg zu dem wir diesem Text die Anlage 2 beigegeben haben: Ein Artikel aus der HHer Morgenpost, die aus der taz sind untauglich.

Wir Kritischen PolizeibeamtInnen nehmen uns ja gerade immer wieder die Grünlinge in den Parlamenten vor die Brust, weil sie früher die wichtigste parlamentarische Gruppe waren, um Schlimmerem bei Polizeien und sog. Verfassungsschützern vorzubeugen.

Das ist längst vorbei, wie lediglich beispielhaft aus dem Mopo-Artikelchen hervorgeht. Und gleichzeitig ist es ein Beispiel dafür, wie die ehemalige Bürgerrechtspartei DIE GRÜNEN das Parlamentsverständnis schreddern und by the way auch noch das bereits in Sachen Corona-Mist-Krisenmanagement dargestellte staatsrechtliche Gewaltengefüge entgegen der Verfassungen (hier: Neben dem GG auch noch die HHer Verfassung) auf den Kopf stellen oder zumindest ordentlich durchschütteln.

Die Jennifer Jasberg ist gewissermaßen als „Betriebsunfall“ zu sehen. Sie war jahrelang wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Jan Philipp Albrecht im Europaparlament, dessen Schwerpunkt dort Recht + Inneres war. Von daher ist sie auch gerade in diesen Polizeifragen kompetenter als die meisten der Grünen in HaHa.

Vor ihrer Wahl in die HHer Bürgerschaft (dem letzten Feierabendlandtag in der BRD) war sie weiter Mitarbeiterin bei Albrecht als er Umwelt- und Landwirtschaftsminister in Kiel wurde; also als Nachfolger von Robert Habeck, der nun alleine aufgrund seines männlichen Geschlechts nicht Kanzlerkandidat werden durfte. Was auch noch alle aus ganz tiefer Überzeugung gut finden müssen. Welch‘ Qualitätsauswahl…

Der „Betriebsunfall“ Jennifer Jasberg (Grüne Fraktionsvorsitzende HHer Bürgerschaft)

Jennifer Jasberg ist nicht nur wegen ihrer klaren ordnungspolitisch-bürgerrechtlich orientierten Grundeinstellung ein Betriebsunfall, sondern weil sie überraschend die Wahl vor knapp einem Jahr gegen eine Parteisoldatin der Realos Namen sind bei diesen uniformierten inneren Selbstverständnis egal, weil komplett austauschbar zum Fraktionsvorsitz der Grünen in der HaHa-Bürgerschaft gewann.

Das ist eigentlich erfreulich. Sorry für unser Lob, Jennifer, das kann Dir natürlich nur schaden, aber wir spiegeln die gesellschaftlichen Realitäten und geben Klartext von uns.

Übrigens Qualität als Stichwort gewann Jasberg 2017 bei der Listenaufstellung auch überraschend den Listenplatz 3 für die Bundestagswahlen gegen Anna Galinek, die letztes Jahr von den Realo-Seilschaften zur Justizsenatorin gemacht wurde. Mir sind Äußerungen aus der HHer Staatsanwaltschaft, die allesamt zuvor schon viel unter Till Steffen als Justizsenator litten, bekannt, wie:

„Ich hätte nie gedacht, dass ich mal Dr. Steffen als Justizsenator zurücksehnen würde.“

Anna Galinek wurde übrigens dann auch noch schnell mit der Einstellung eines Strafermittlungsverfahrens (auch während ihrer Ernennung laufend(!!!)) durch die so besondere und seit Jahrzehnten Personalpolitik in Hamburg betreibende HHer StA belohnt. So können auch Abhängigkeiten entwickelt werden.

Und ohne auch nur ein Beispiel hier anzufügen was an Untiefen aus den schwarz- grünen Landesregierungen, rot-rot-grünen, sowie Kenia- und Jamaika-Koalitionen bzgl. der „Grünen“ stattgefunden hat, lässt für die Regierungsbeteiligung auf Bundesebene nur das Schlimmste erwarten. – Wir bleiben bei Hamburg, auch wenn heutige „Grüne“ sich für nahezu jedes Koalitionsbett nicht zu schade sind, Hauptsache mit regieren. Diese Partei ist zu einer politischen Hure verkommen wie keine zuvor:

Wer kontrolliert denn nun wen?

Als Fraktionsvorsitzende einer Regierungsfraktion – in HH regieren „Grüne“ und SPD unter Tschentscher irgendwie gemeinsam – ist Jennifer Jasberg also prädestiniert, Kontrolle aus der Legislative gegenüber der Regierung herzustellen. Gerade wenn es wieder mal solche aberwitzigen Einsätze der HHer Polizei wie zum 1. Mai 2021 gab.

Ohne das weiter zu vertiefen, kesselte die HaHa-Polizei in allerbester HHer Tradition stundenlang Demonstrierende ein und sorgte am vergangenen Samstag darüber zu besten Corona-Zeiten in denen Tschentscher mit seinen grünen Hilfstruppen die Stadt seit Wochen mit Ausnahmeregeln (Ausgangssperren ab 21:00 Uhr usw.) auf vollkommen invaliden Datengrundlagen segnet (pardon: schützt), und bewirkte damit, dass die Mindestabstände über lange Zeiträume der Versammlungen nicht einzuhalten gewesen sind.

Dass auch noch sechs Sanitäterinnen entgegen der herrschenden Rechtsprechung stundenlang mit eingekesselt wurden, künstlich zu Teilnehmern der Versammlung von den Herrschern der Straße (unsere Jungs + Mädels von der uniformierten Truppe) erklärt wurden, auch alles offen wie rechtswidrig, nachgerade eine Petitesse…

Das alles ist zumindest nach der eigenen Logik der Landesregierung in HH unvertretbar. Ihre HHer Polizei organisierte den massenhaften Verstoß gegen das IfSG und die darauf basierende Landesverordnung (Abstandsgebot etc.).

Das sind alles Tatsachen. Jennifer Jasberg kritisierte das und weitere Übergriffe durch unsere Helden der inneren Sicherheit in HaHa. Die Wissenschafts- und Kulturse- natorin, Frau Fegebank, formal als 2. Bürgermeisterin geführt, nachdem sie zur letzten Bürgerschaftswahl großmäulig mit dem Anspruch 1. Bürgermeisterin werden zu wollen, als Bettvorleger weit hinter Tschentscher gelandet war, gleichwohl jetzt als die Nummer 2 in Hamburg eine wahre Spitze der Exekutive in der Landesregierung, die ja von der Legislative kontrolliert (wie „lustig“) werden soll, fuhrwerkte via HHer Mopo und anderer Medien wie eine Furie dazwischen (Anlage 2).

Der Typus Fegebank, „grüne“ Sonderqualität

Der Typus Fegebank ist längst zum Normalmodell grüner PolitikerInnen geworden. Fegebank fiel schon häufig als anormal auf. Nur ein Beispiel:
Als der frühere Bundesvorsitzende der AfD, Prof. Bernd Lucke, seine Lehrtätigkeit nach dem Auslaufen seines Mandats im Europaparlament in Hamburg (wo er vorher tätig war) wieder fortsetzen wollte, wurde er daran vielfältig gehindert.

In Fegebanks Zuständigkeitsbereich an und in der Uni HH. Diese Frau goutierte das nicht bloß, sondern brachte in vielfältiger Hinsicht zum Ausdruck, dass sie es gut fand.

Die Nummer mit den Berufsverboten hatten wir doch auch in Sachen Hashtag #Allesdichtmachen.
Sie findet faktisch in diversen Spielarten statt, es sind wortwörtlich: Berufsverbote.

Wie war das noch mit der Bürgerrechtspartei „Grüne“? Was hatten die Grünen in ihren Anfängen nicht alles selbst erlebt?

Nur noch ein für sich selbst sprechendes Beispielchen für die Abgedrehtheit der 2. HHer Bürgermeisterin, Frau Fegebank:

„Es gibt eine moralische Pflicht zum Impfen.“ (20.12.2020)

Jetzt liefert die „grüne“ Partei massive Beiträge zur Politikverdrossenheit und liefert am Fließband Beiträge zur weiteren Spaltung unserer Gesellschaft. Die soziale Spaltung hat kaum wer massiver auf den Weg gebracht als die „grüne“ Partei unter Gerhard Schröder/Joschka Fischer, mit Hartz IV, Riester-Renten-Irrsinn, Leiharbeitsfirmen hoffähig machend oder den Heuschrecken Tür und Tor in die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1998 bis 2005 zu öffnen. Selbst die Altersarmut ist durch sie determiniert worden. Da kommen weder Konrad Adenauer, Helmut Schmidt, Dr. Helmut Kohl heran, was Rot-Grün I. auf Bundesebene an sozialer Spaltung vornahm.

Jetzt erzählen „Grünedem Wahlvolk etwas von sozialen Ansprüchen. Wie der Wolf im Schafspelz.

Wie eingangs zu diesem Kapitel ausgeführt: Alles nur exemplarisch. Sowohl für die Tunnelung des Parlamentarismus durch unsere Staatsschauspieler-Reihen, Aussetzen des staatsrechtlichen Ordnungsgefüges wenn es denn pragmatisch angezeigt scheint und by the way: Die Abgründe bei denen Polizei und Verfassungsschutz sich auf die „Grünen“ verlassen können. Jennifer ́s Ausrutscher?!! Soll nicht wieder vorkommen. Laßt die Helden der inneren Sicherheit in Ruhe. Sie wollen Wertschätzung (Gewerkschaft der Polizei, gerade letzte Woche).

Alle Beispiele stehen exemplarisch für’s Grundsätzliche

Kleine Ausrutscher in die gesellschaftlich richtige Richtung, wie von Jenny am vergangenen Wochenende, werden schnell korrigiert. Damit wird der „grüne“ Laden auf Kurs gehalten, nebenbei eine Fraktionsvorsitzende weiter demontiert (sie sollte es ja eh nicht werden, Stichwort: Betriebsunfall, kann ja mal passieren) und jeder und jedem der bei diesen „Grünen“ etwas werden will, klar angezeigt, was von ihr bzw. ihm erwartet wird.

Jeder der auch im September seine Wahlstimme abgeben kann, sollte klar sehen, wo es mit wem hingehen wird.

Um auch noch die letzten Illusionen zu nehmen: Niemand soll annehmen, dass es sich bei diesen Katastrophenabläufen für den Anspruch auf einen republikanischen Rechtsstaat um Einzelfälle handelt:

  • Tunnelung vom Parlament durch die Regierung,
  • gekonntes Zusammenspiel zwischen den Verfassungsorganen, aber leider an der Verfassungssystematik bewusst und gewollt von TINA vielfach vorbeigearbeitet, u.a.m. um Zufälle handeln würde.

Genauso wenig wie bei dem Gewährenlassen von Polizei und Verfassungssch(m)utz trotz offenkundig rechtswidrigem Vorgehen:

  • Polizei HaHa, aktuell wieder ein rechtswidriger Hamburger Kessel (Gründungsanlass von uns Kritischen aus dem Juni 1986),
  • hessischer Erlass NSU-Akten für zunächst 120 Jahre, jetzt noch 30 Jahre im Staatsarchiv der Aufarbeitung entzogen, das alles unter Schwarz-Grün,
  • diverse grüne Fraktionen verhinderten die flotte Aufarbeitung der NSU-Terrorakte durch Nichteinsetzen von PUA ́s (wie in HH) oder sie kamen leider leider zu spät usw.

Das ist mittlerweile „grünes“ Programm. Man will es so und nicht anders. In der Bun- desregierung im ganz Großen mit der willfährigen Parlamentsmehrheit (schon mal angedickt durch die grüne Wir machen alles mit-Partei).

Eine Woche nach dem IfSG Nr. 4: Gleich noch eine Not-Verordnung

Übrigens, nachdem die Ministerpräsidenten sich nach einigen Farce-Runden an MPK’s langsam von TINA emanzipiert hatten, und Mutti mit der 4. Novelle des Infektionsschutzgesetzes blank zog, zeigt auch dieses Zwischenergebnis eine Woche später hochbedeutsame Korrekturen an sehr bedeutsamen Stellen ihres Solos -, wie bedeutsam Form und Inhalt sind.:

Es fehlte die konstruktive streitige Auseinandersetzung zwischen den Ländern und diese mit dem Bund. Das Parlament fungierte ja eh nur wieder als Akklamationsorgan.

Wir als Kritische PolizistInnen können längst nicht mehr alle Skandale aus den polizeilichen Trümmerfeldern aufgreifen. Wir können auch bestens erklären, warum die Gewalt gegen PolizeibeamtInnen so zunimmt. Aber das will von den sog. Verantwortlichen niemand wissen.

Und was im Großen, den staatsrechtlichen Bereichen abgeht, lässt die Jaucheeimer auch schneller volllaufen als jemand Nahrung aufnehmen könnte. Wenn man sich dann das Getue der Abgeordneten etc. über ihre Wichtigkeit und Bedeutung anschaut. Furchtbar. Nur furchtbar. Parteisoldaten auf Diät gesetzt und mit Diäten ausgestattet. Still gestellt. Was für ein Selbstverständnis als Kernzelle der repräsentativen Demokratie?!!

Mit wenigen Ausnahmen haben wir es tatsächlich mit parlamentarischen Ein- und Zweizellern zu tun. Der Art. 38 GG verlangt etwas anderes…

Angela Merkels Ahnungslosigkeit beim Thema Grundrechte

Stand: 04.05.2021 | Lesedauer: 2 Minuten

DIE WELT; Von Jacques Schuster Chefkommentator

Während die meisten Menschen noch immer nicht wissen, wann sie einen Impftermin bekommen, ist die Diskussion über mehr Freiheiten für bereits Geimpfte in vollem Gange. Wie üblich preschen auch in dieser Frage einzelne Bundesländer vor.

Wochenlang hat die Bundeskanzlerin erklärt, die Grundrechte müssten für alle eingeschränkt bleiben, bis jeder ein Impfangebot erhalten habe. Das ist Unsinn, denn: Die Grundrechte stehen über allem. Dass das nicht selbstverständlich ist, ist besorgniserregend.

Das Recht auf Ahnungslosigkeit wird von der Verfassung geschützt. Es gehört zur Garantie der freien Persönlichkeitsentfaltung. Aus diesem Grund hat Angela Merkel nichts zu befürchten. Juristisch jedenfalls. Dennoch schaut man sprachlos und verdutzt in die Tiefe ihrer Bildungslücke, an dessen Grund irgendwo die Verfassung liegen muss.

Angela Merkel ist Naturwissenschaftlerin, keine Juristin. Allerdings darf man von einer Regierungschefin erwarten, wenigstens die ersten 20 Artikel des Grundgesetzes im Kopf zu haben oder zumindest über Rechtsberater zu verfügen, die darauf hinweisen, wenn man Unsinn redet.

Wochenlang hat die Bundeskanzlerin erklärt, solange nicht jeder Mensch ein Impfangebot erhalte, müssten die Grundrechte für alle gleichermaßen bei entsprechenden Inzidenzwerten eingeschränkt bleiben. Es dürfe keine Zweiklassengesellschaft zwischen Geimpften und Genesenen auf der einen und den auf Impfstoff Wartenden auf der anderen Seite geben. Spötter sahen sich an die „Volksgemeinschaft“ erinnert, die einst von den Nazis gepriesen wurde. Vielleicht spielt auch der Mief der sozialistischen Schweißsockengemeinschaft eine Rolle. In der DDR bedeutete der Einzelne im Zweifelsfall nichts, die Gemeinschaft alles.

Priorisierung beim Impfen soll bald wegfallen

Nun scheint es in größeren Schritten voranzugehen. Mit den Impfungen geht es voran, das neue Vakzin von Johnson & Johnson wird ausgeliefert und bald soll die Priorisierung beim Impfen wegfallen.

Was auch immer die Kanzlerin und mit ihr der Gesundheitsminister zu derartigen Fehleinschätzungen verführte, eines sollten sie sich für die Zukunft merken: Die Grundrechte

ANLAGE 1

Meinung Umgang mit Geimpften

schlagen alles aus dem Felde – den Neid genauso wie den Gleichheits- und Solidaritätsgedanken. Und keiner komme an dieser Stelle mit dem Ethikrat, dessen Mitglieder ebenfalls Bedenken äußerten, Geimpften ihre Rechte zurückzugeben. Auch wenn sie es nicht gern hören: Das Grundgesetz steht selbst über diesen Experten. Die Menschenrechte, die es vorschreibt und schützt, sind keine Privilegien oder nur dann in Kraft, wenn die Mehrheit sie genießen kann.

Wenn Merkel sich beim Volk bedankt, sollte man misstrauisch werden

Wenigstens hat die Bundesregierung diese Tatsache nun selbst eingesehen. Aus Furcht vor dem Bundesverfassungsgericht wird sie Geimpften und Genesenen nun wenigstens einen Teil ihrer Rechte zurückgeben.

Dennoch bleibt besorgniserregend, dass es nur eines Krisenjahrs bedarf, damit die Grundfesten der Demokratie von ihren eigenen Institutionen wie der Bundesregierung infrage gestellt werden. Auch in diesem Sinn ist es gut, dass im September gewählt wird. Unter Angela Merkel droht sich die parlamentarische Demokratie in einen technokratischen Verwaltungsstaat zu verwandeln.

ANLAGE 2

Zoff um Mai-Demos Machtwort! Fegebank bringt Hamburgs Grüne auf Polizei-Linie

• Hamburger Morgenpost; 04.05.21, 11:15 Uhr

Grünen-Fraktionschefin Jenny Jasberg musste sich nach ihrer Kritik am Polizeieinsatz bei den Mai-Demos auf Twitter so einiges anhören von Polizisten, Opposition und Koalitionspartner. Jetzt ist Katharina Fegebank eingeschritten und hat die Grünen wieder auf Linie gebracht hinter die Polizei.

Jasberg wurde hart angegangen: Die Gewerkschaft der Polizei bezeichnete die Grünen- Politikerin als unwissend, aus der CDU hieß es, es sei vielmehr „beschämend“, dass die „Grünen wieder einmal der Polizei in den Rücken fallen“ und auch die SPD bezeichnete die „teils harsche Kritik“ als „unangemessen“ – und wendete sich damit gegen ihren Koalitionspartner.

Kritik am Polizeieinsatz: Jasberg verteidigt sich

Das setzte die Grünen unter Druck. „Es gehört zum Fundament der Demokratie, dass die Parlamente die exekutive Staatsgewalt kontrollieren“, verteidigte sich Jasberg am Montag in

der „Welt“. „Darin liegt keine Misstrauensbekundung und auch keine Grundsatzkritik.“ Die Polizei erfülle eine „wesentliche und wichtige Rolle in unserem Rechtsstaat.“

An ihren wesentlichen Kritikpunkten hielt sie aber fest. Am Samstag hatten sich Demonstranten trotz Corona-bedingtem Versammlungsverbot mehrere Scharmützel mit der Polizei geliefert. Dabei hätten parlamentarische Beobachter den Einsatz von Wasserwerfern als unverhältnismäßig bewertet, da Abstände und Maskenpflicht überwiegend eigenhalten worden seien. Auch Berichte, nach denen auch Journalisten und Sanitäter gemeinsam mit Demonstranten von der Polizei eingekesselt wurden, müssten aufgeklärt werden, so Jasberg, „eben um das Vertrauen in die Polizei zu stärken.“ Auch die innenpolitische Sprecherin der Grünen, Sina Imhof, forderte die Polizei auf, ihre Taktik zu erklären.

Fegebank: Sie habe „grundsätzlich“ Vertrauen in die Polizei

Doch am frühen Montagabend sprach Hamburgs zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank schließlich ein Machtwort – und stellte sich entgegen ihrer Partei-Kollegin Jasberg hinter die Polizei. „Ich habe grundsätzlich Vertrauen in die Arbeit der Polizei und bin froh, dass dieses 1.-Mai-Wochenende bei uns deutlich friedlicher verlaufen ist als in Berlin“, sagte sie.

Einzelnen Beschwerden werde natürlich nachgegangen, erklärte Fegebank, doch vor allem nahm sie die Demonstranten ins Visier: Jeder habe das Recht, seine Meinung zu sagen und gegen die Politik in diesem Land zu protestieren. Aber „der Einsatz von Gewalt, beispielsweise mit Eisenstangen auf Polizisten loszugehen, Flaschen zu werfen oder Feuerwerk zu zünden, ist auf das Schärfste zu verurteilen.“

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