Eine der unendlichen Geschichten unserer Kirchen:

1. Gestern wurde ein weiteres Gutachten zu den pädophilen Freuden in unseren
Kirchen (hier: Katholische Kirche) vorgetragen.
2. Wie viele Gutachten braucht es noch?
3. Und die Staatsanwaltschaft zu München bemüht sich – ach, wie beflissen -, zu 42 der knapp 500 Einzelfälle in Ermittlungen einzusteigen. Jetzt. Beachtlich.

Die Sonderrolle der Kirchen ist in mehrfacher Hinsicht längst zur
Bürde für jeden Rechtsstaat, so er substantiell einer sein will, und
eine Zumutung für die Zivilgesellschaft geworden.

Heute quellen die Medien über, weil gestern das so hilfreiche Gutachten in München präsentiert worden ist. Seit rund 10 Jahren ist es mit den Händen zu greifen, dass jahrzehntelang, wenn nicht jahrhundertelang, in der Katholischen Kirche das Zölibat im Besonderen – aber nicht alleine – pädophile Ersatzbefriedigung gegenüber Kindern bei den Männern in Schwarz
und Lila (vielfach in Garantenstellung) fröhliche Urständ feiern ließ und lässt.
Dafür wird vollkommen zu Recht die Kirche mit ihren überkommenen vorsintflutlichen und rechtsstaatsfeindlichen Strukturen und Dogmen seit erst zehn Jahren in die öffentliche Verantwortung (mehr nicht!) gestellt. Ebenso richtig ist, dass man endlich Täter namentlich benennt
(mehr nicht!), ob sie Kardinäle, Priester oder sogar Papst geworden waren bzw. sind.

ABER:
All dies ist nur möglich geworden, weil in dieser Republik seit 1949 weggeschaut worden ist. Sowohl bei den Kriminalpolizeien als auch den Staatsanwaltschaften. Die Gerichte brauchten nicht in diesem abseitigen Sinne „wegzuschauen“. Es kam so schlecht wie nie zu Anklagen.

Dafür sorgte die besondere (perverse) Sozialhygiene in den weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften, dass es quasi keine Anklagen gab.
In der BRD gilt: Wo kein Kläger da kein Richter. Ermittlungsrichter gibt es nicht.

Wir verweisen der Abkürzung halber auf frühere Pressemitteilungen von uns mit Forderungen und Feststellungen wie:
– Art. 3 GG (Gleichheit vor dem Gesetz) ist nicht bloß bei den Serientätern in den Kirchen an Kindern(!!!) wie Jugendlichen ausgehebelt.
– Längst hätten Staatsanwaltschaften und Kriminalpolizeien in nahezu allen Bistümern etc. einfliegen müssen, um Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Festnahmen vorzunehmen.
– Längst ist nicht nur allen Insidern bekannt, dass es hier um große Tatzusammenhänge mit Vertuschungen, wechselseitigem Decken und Schützen auf Kosten der tausenden an Opfern geht. Und zwar professionell!
– Vorstehende Ausführung, die idR so in unseren Medien zu lesen und zu hören ist, stellt nichts anderes dar als Organisierte Kriminalität mit Verdunkelungshandlungen incl. einer Omerta usw. – Warum können wir diese Bezeichnungen nicht lesen?
– Ganze Gefängnisflügel würden sich mit Priestern, Bischöfen etc. füllen lassen. Der Begriff „Gefängnisseelsorger“ würde definitorisch mit neuem Bedeutungsinhalt gefüllt werden, wenn – ja, wenn – in diesem Land alle gleich behandelt würden.

Es ist alles bekannt. Eigentlich.

Eigentlich. Auch ohne das gestern vorgestellte neue Gutachten. Die jetzt pflichtgemäß – mehr der Propaganda geschuldeten – aufgenommene Tätigkeit der Münchener Staatsanwaltschaften ist mehr etwas für die Galerie.
Zu offensichtlich ist neben dem Komplettversagen der Kirchen auch die des Staates.

Heute teilt die Bundesregierung mit, dass sie eine schonungslose und transparente Aufklärung erwarte. – Ja, von wem denn? Doch nicht den Staatsanwaltschaften die jetzt über fast ein dreiviertel Jahrhundert den Nachweis erbrachten, dass sie – entsprechend der politischen Vorgaben – sowohl bei der Bearbeitung des nationalsozialistischen Terror-Regimes im In-
wie Ausland als auch bei der Brutstätte von Pädophilen im Talar kläglich versag(t)en…

Da mutet nachgerade als perpetuierende Ankündigung dieser Trauerbilanz die Ankündigung des neuen FDP-Bundesjustizministers an, wenn er sich dahingehend äußert, dass diese OK-Serie aus den Kirchen heraus keine „alleinige interne Angelegenheit der Kirchen“ darstelle.
Hallo?!? – Kirchenrecht bricht Bundes- wie Landesrecht?!? Ansonsten wird bei jeder Kleinigkeit der Strafverfolgungsanspruch des Staates bemüht. Und hier! – Heiko Buschmann (FDP): „Keine alleinige interne Angelegenheit der Kirchen“.

Wir Kritischen PolizistInnen haben da mal etwas anderes gelernt und beigebracht bekommen.
Wenn man alleine den Verfolgungsfuror der HaHa-Polizei plus StA HH nach dem G 20-Gipfel im Jahr 2017 mit dem Elend der faktischen Begünstigung von Vielfachtätern und OK-Strukturen durch unseren Staat – leider auch noch flächendeckend – in der causa Kirchen und Pädophilen in den eigenen Reihen vergleicht, bekommt man das Grausen.
Dazu dann noch die Sonntagsreden zur Gleichheit vor dem Gesetz, Opferschutz usw. Auch diesbezüglich eignet sich der vorstehende Vergleich (G 20-Gipfel in HaHa mit Missbrauchsopfern durch Theologen), da der „Hohe Priester“ zu Hamburg in 2017 (gemeint ist der damalige Bürgermeister Olaf Scholz, jetzt: Bundeskanzler) bei den tausenden Straftaten, die durch PolizeibeamtInnen begangen worden waren ex cathedra verkündete:
„Polizeigewalt hat es nicht gegeben…“. – So ähnlich lassen sich Kirchenobere auch ein…
Wo ist der Unterschied zu den exkulpierenden Fanfarenstößen der Kirchenoberen? Wenn wir mal von der Deliktgruppe absehen ist es methodisch, strukturell und vom Machtmissbrauch verblüffend ähnlich. Wie durchgehend bei Polizeigewalt alle wissen, dass sie auf Hochtouren läuft, die Opfer sehen können wie sie zurechtkommen oder sogar noch selbst durch die tat-
sächlichen TäterInnen zu TäterInnen künstlich gemacht werden.
Ist der Unterschied durch hoheitlich im Auftrag des Staates agierende Straftäter – von den Nachrichtendiensten wollen wir jetzt gar nicht weiter reden – zu jenen in unseren Kirchen wirklich so groß?

Mit der Bitte um Veröffentlichung

Thomas Wüppesahl

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