Ostermontag, 13. April 2020
P R E S S E M I T T E I L U N
G
Diese Pressemitteilung, selbstredend wieder eher eine „Stellungnahme“
ist kein verspäteter April-Scherz.
Wir nehmen zu den in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
beispiellosen Selbstentmächtigungsgesetzen
des Deutschen Bundestags von der Form (Geschäftsordnungsänderungen) sowie
der freiwilligen Abwesenheit im Plenum und dem Inhalt Stellung.
Es geht um die letzte Sitzung im doppeldeutigen Sinne des Plenums vom 25.
März 2020. Es war wirklich das Letzte:
Fragt jemand nach dem Polizeibezug
dieser Pressemitteilung?
Er ist durch die Masse an Grundrechtseinschränkungen bis hin zu einer
Ausweispflicht wie in Berlin bis vor wenigen Tagen oder dem „Glaubhaftmachen“,
warum der Angetroffene die Wohnung verlassen hat usw. offensichtlich:
„Qualität im Deutschen Bundestag:
Parlamentarisches Einzellerniveau!“
– Mit rund 20 Prozent JuristInnen in jeder
Legislatur –
“Es ist eigentlich egal ob so etwas gesagt
oder geschrieben wird. Sie machen (fast) alles was die Regierung von ihnen
verlangt. Es ist so ähnlich wie mit der Rückwärtsentwicklung in den
bundesdeutschen Polizeien: „Back to the Sixties! Oder schon Fifties?!“
Fehlentwicklungen bei Polizeigewalt, fehlenden Konsequenzen, keine effektive
Kontrolle durch Dienstaufsicht, Staatsanwaltschaften und Gerichte, eine absurde
Einstellungspolitik nach dem Motto „Wir nehmen Jeden.“, gerade ganz aktuell, um
schnell 15.000 zusätzlich geschaffene Stellen volllaufen zu können, oder: Sonderrechtsstatus
für die Polizei mit extra Straftatbeständen etc. liegen mittlerweile zuhauf
vor. Und es wird alles nicht besser.
Sogar extreme illegitime und rechtswidrige
Polizeigewalt bei Großeinsätzen unter den Augen der Weltöffentlichkeit und den Kameras
der JournalistInnen. Es passiert nichts oder bloß zum Schein, rein formal.
Schlimmer noch: Es werden sogar per faktischer politischer Anweisung Übergriffe
als nicht existent dargestellt, wie durch Olaf Scholz, der nach den
hundertfachen Polzeiübergriffen zum G 20-Gipfel in Hamburg im Juli 2017 verkündete:
„Polizeigewalt hat nicht stattgefunden!“
Scholz ist ein Jurist, auch noch Arbeitsrechtler, jetzt Bundesfinanzminister
und 2017 Bürger-meister in Hamburg. Ein bisschen China klingt da schon mit
durch. Bei den drei großen Einsatzexzessen alleine an den drei G20-Gipfeltagen
in Hamburg gab es eine Mischung polizeilichen Verhaltens aus Frankreich, der
Türkei und anderem.
Eine andere Form von Globalisierung. Keiner solle sagen, unsere Polizei sei
nicht lernfähig.
Arbeitsverbot für Abgeordnete im Plenum
Man muss es sich einmal vor Augen führen,
es sich versuchen klar zu machen: Da sitzen im Plenum des Deutschen Bundestages
am 25. März 2020 eine Handvoll Abgeordnete, weil sie die Abstandsregeln
vorleben wollen, rund 200 von über gewählten 700 Abgeordneten. Die
Präsenzpflicht, die grundsätzlichen Regularien wann das Plenum beschlussfähig
ist und einige andere „Kleinigkeiten“ werden am selben Tag gleich mit
abgeschafft bzw. soweit verändert, dass grundlegende Prinzipien der
Gewaltenteilung auch formal in Frage gestellt sind, denn jeder Abgeordnete ist
„Vertreter des ganzen Volkes“ (Art. 38 GG), jeder vertritt das Ganze. Es geht
um den Parlamentarismus, der 1. Gewalt nach unserer Verfassungstheorie, der
Vertretung des Souveräns, also unserer Bevölkerung. Mit diesen Regelungen werden
mit der Neufassung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags (GOBT) gleich
mehrere Verfassungsprinzipien verletzt. Aber das ist ja nur noch etwas für
Kenner.
Auch deshalb zunächst noch ein Beispiel aus dem Horrorkabinett für Doofe, also sehr verein-facht, damit es jeder vom Grundsatz versteht:
Notfalls müsste das Plenum in einer Veranstaltungshalle stattfinden, in einen Kongresssaal verlegt werden, notfalls in eine Turn- oder Fabrikhalle…, aber doch nicht so etwas wie am 25. März 2020 vorgeführt wurde. Wenn die Damen und Herren Abgeordneten wirklich meinen, die Abstandsregeln so einzuhalten, dass nur jeder dritte Plenarsitz genutzt werden konnte! Und faktisch weniger als ein Drittel noch im Plenum sein „dürfen“.
Warum weicht das Plenum nicht in eine Kongresshalle
aus?
Wenige Beispiele aus dieser Sitzung belegen
die Perversion parlamentarischer Selbstver-ständlichkeiten, weil einzelne
Abgeordnete etwas Courage aufbrachten. Herr Hampel, AfD, wollte einen der mit
DIN A4-Blatt „gesperrten“ Sitze – huch, welch´ eindrucksvolle Courage für einen
Abgeordneten – einnehmen.
Prompt „pfiff“ Schäuble als BT-Präsident ihn an und er nahm dann dort auch
nicht Platz wo er hin wollte. Dieses Beispiel macht auch praktisch klar was
stattfand: Es wurden faktisch hunderte Abgeordnete von der Plenumssitzung
ausgeschlossen, sie machten das auch mit, indem sie entweder gar nicht erst
anreisten oder dann nach Gusto draußen blieben bzw. einen der übrig
gebliebenen Plenumssitze einnahmen und dann auch noch die traurige Schäfchen-rolle
wie Schafe gegenüber dem eigenen Schlachter mitspielten. Das erfolgte in einer
Korrektur der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT), formal – und
nur formal – abzu“segnen“. Amen.
Wie naheliegend diese Schlussfolgerung ist,
gegebenenfalls auszuweichen und kein spinnertes Hirngespinst darstellt, belegt
die Vereidigung der CDU-Bundesvorsitzenden, Frau Krampf-Karrenbauer, am 24.
Juli 2019. Die Plenarsitzung, eine Sondersitzung während der parlamentarischen
Sommerpause, fand wegen Renovierungsarbeiten des Plenarsaales im Paul-Löbe-Haus
statt. Auch damals, vor rund 10 Monaten, glänzten rund 25% der Abgeord-neten
durch Abwesenheit!
Der Deutsche Bundestag ist nicht an den Reichstag als Veranstaltungsort gebunden, sondern nur an Berlin als Tagungsstätte. Aber das könnte man mit der GOBT ja auch noch ändern und die Abstandsregeln auf fünf Meter erhöhen, so dass nur noch knapp 100 Abgeordnete Platz „fänden“. Alles freiwillig, klar. In Wahrnehmung des Gewissens von Fraktions-/Parteisoldatenschäfchen.
Wie perfekt zugspitzt es der begnadete
Publizist und Musik-Experte Roger Willemsen nach einem schmerzvollen Jahr auf
der Tribüne des Hohen Hauses im Jahr 2013 formulierte: ,
„Selbst der Applaus kennt den Fraktionszwang.“
Aber – pardon – „Fraktionszwang“ gibt es ja gar nicht. Offiziell. Newspeak.
Dabei ist er so ausgeprägt wie greifbar. Gnadenlos. Selbstredend kann man als
Bürger wie auch Abgeordneter seine Freiheiten wahrnehmen. Tun ja auch die
allerallerwenigsten Idealisten, nicht einmal die getreuen Diener am Volke. Aber
– so wie längst auch in anderen Bereichen der Gesellschaft – wird man auch die
Konsequenzen zu tragen haben. Dies gilt auch für die vier Kabinette unter
„Mutti“, die so häufig wie kein Kanzler zuvor Mitglieder schasste. Zuletzt den
Ostbeauftragten der Bu´Regierung nach dem Thüringer Theaterdonner.
„Selbst der Applaus kennt den Fraktionszwang“ (Roger Willemsen)
Wir haben es bei der Entwicklung im
Deutschen Bundestag, den Ministerien und das Merkel-Kabinett – nochmals die Deprivation bei den Polizeien
zum Vergleich – mit einem mehr und mehr substanzärmeren Parlamentarismus zu tun
und verschiedenen überhaupt nicht im Grundgesetz vorgesehenen Gremien auf
Regierungsebene zu tun – ob aktuell der Corona-Krisenstab oder dem
Koalitionsausschuss, in dem die Parteispitzen via Kanzleramt dem Parlament
vorgeben, wo es lang geht. Seit Jahrzehnten hält diese Entwicklung an und kaum
jemand versucht ernsthaft dagegen vorzugehen.
Kurzum: Der Vorgang vom 25. März 2020 ist
eine rechtliche Kastration des Gesamtgremiums Deutscher Bundestag. Ein
Verfassungsorgan. Eines von Fünfen. Die Nummer 1. Und bei den anderen sieht es
auch nicht so viel besser aus. Da hätte vor 19 Tagen anstelle dessen besser der
Gemeinsame Ausschuss einberufen werden sollen, ein vom Grundgesetz (GG) vorgese-henes
„Notparlament“. Dies wäre verfassungsrechtlich auch nur mit einer verkrampften
Begründung gegangen. Es wäre aber immer noch besser als diese Schrumpfung des
Gesamt-plenums. „Freiwillig“. Wozu? Und: Warum?
Da nutzt es auch wenig, wenn das
Europaparlament wenige Tage später das dramatische Staatsschauspiel des Dt.
Bundestages noch pervertierter mit quasi vollkommen leerem Plenum negativ
toppte. Es nutzt auch nichts wenn bundesdeutsche Landtage es ähnlich
vollführten wie der Deutsche Bundestag. Es bleibt eine Selbstkasteiung,
Selbstverzwergung und die Preisgabe auch des letzten bisschen Kontrolle gegenüber
der Bundesregierung die in diesem Parlament noch existierte.
Das Europa“parlament“ – welch´
Euphemismus
Das Europaparlament war und ist noch nie
ein richtiges Parlament gewesen, es kann kein Ver-gleichsmaßstab für den Dt.
Bundestag sein. Das Europa“parlament“ ist tendenziell so etwas wie es der
Reichstag unter den Deutschen Kaisern von 1871 bis 1919 gewesen ist.
Es besitzt nicht die Parlamentsrechte gegenüber der Exekutive die ein Parlament
ausmachen. Leider! Vielmehr besitzen die nationalen Regierungen mehr
legislative Gewalt in Brüssel und Straßburg über den EU-Rat (Gremium der
Staats- und Regierungschefs) und der EU-Komm-ission („Regierung“) als es das
Europaparlament hat.
Der EU-Rat kommt mindestens zwei Mal im Jahr mit den Regierungschefs aller
EU-Länder zusammen („Über-Regierung“), ähnlich die FachministerInnen, in ihren
„Räten“.
Es handelt sich nach wie vor bei dieser von
der politischen Elite Europas entwickelten EU-Struktur um ein
scheindemokrtisches Konstrukt in den Händen der Spitzen der nationalen
Exekutiven, meint: Den nationalen Regierungen. Das Europa“parlament“ ist ein Scheinparla-ment.
Dieser Missstand hat in dieser Corona-Katastrophe eine entscheidende Bedeutung,
wie schon bei den Flüchtlingsströmen 2015/16, wie bereits bei der
Pseudo-Euro-Rettung 2008 ff.
Nachdem der Entwurf einer europäischen Verfassung – naturellement wesentlich
durch die Regierungschefs gebastelt – bei Volksabstimmungen in Frankreich und
den Niederlanden zum Glück(!!!) abgelehnt worden war, schnitzte wesentlich
Madame Merkel mit deutschem (Schmier)Geld den Lissabon-Vertrag am 13. Dezember
2007 zur Umsetzungsreife. Ach, ist die Frau geschickt, die ja „die Dinge vom
Ende her durchdenkt“.
„EU-Pathos: „Im Himmel ist Jahrmarkt!“
Der Lissabon-Vertrag ist die Grundlage
dafür, dass die nationalen Regierungen der jetzt wieder 27 EU-Staaten weiterhin
über Bande, über „Europa“, Parlament spielen können. In Sachen „Corona“ ist
noch klarer geworden als zuvor bei der Flüchtlingskrise oder den absurden
Euro-Rettungsmechanismen, dass im Ernstfall der Nationalstaat zählt. Zählen
muss! Weil es eben keine gemeinsame Verteidiguns-, Haushalts-, Steuerpolitik
gibt. Erzählt wird den Bürgers allerdings wieder und wieder: „Im Himmel ist
Jahrmarkt.“ Oder wie den islamistischen Attentätern vorgegaukelt wurde: „Im
Paradies erwarten Euch diverse Jungfrauen und immerwährendes Glück.“
Die von den Regierungen in unterschiedlicher Interessenlage und Begründung
verweigerte demokratische Entwicklung der EU ist ein Terroranschlag auf jedes
nationale Parlament. Und dies umso mehr je mehr nationale Gesetze in Brüssel
vorentschieden herumgereicht werden.
Die nationalen Regierungen machen die
Verordnungen und Richtlinien (europäische „Gesetze“) und drücken diese mehr
oder weniger dann ihren nationalen Parlamenten auf. Änderungswünsche aus einem
nationalen Parlament würden Neu- oder Nachverhandlungen aller EU-Staaten im
EU-Rat auslösen, deshalb kann der EU-Rat, also die Regierungen der
EU-Mitgliedsstaaten, fast alle seine Verordnungen (= Gesetzesqualität) und
Richtlinien (= Verordnungsqualität, die noch von den nationalen Parlamenten in
Gesetze umgewandelt werden müssen) Eins zu Eins gesamteuropäisch durchsetzen.
Der Dt. BT verzwergte sich am 25. März 2020
Zunächst
nochmals ein Blick zu unserem Nationalen Parlament: Was der Deutsche Bundestag
am vorletzten Mittwoch ablieferte, ist ein klassischer Fall von Selbstentmäch-tigung,
Verzwergung oder wie man es auch immer benennen will, der gravierend in die
Gesellschaft hinein wirkt.
Während sich die Ausführungen davor sehr
theorethisch, fast abstrakt, lesen lassen, sind es folgende Tatsachen nicht:
- In der Nacht von Dienstag, 24. März, 2020 auf den
Sitzungstag am 25. März 2020, kurz vor Mitternacht, wurden Änderungen aus dem
Bundesfinanzministerium herumgeschickt. Die Sitzung begann dann um 09:00 Uhr.
Die Unterlagen (Drucksachen, Gesetze) wurden von faktisch keinem Abgeordneten
gelesen, geschweige denn verstanden, nicht nur wegen ihres Umfanges. - Vorher wurde eine komplette Tagesordnung (TO) für
drei wie üblich volle Sitzungstage des Plenums vom 25. März bis zum 27. März
2020 (Freitag) gekippt. Einfach abgesetzt. Stattdessen eine neue
Corona-bezogene Kurz-Tagesordnung für nur noch ein paar Stündchen des Schanddatums
von Mittwoch aufgesetzt. Die zwei(!) anderen Sitzungstage fielen für das Plenum
des Dt. BT aus.
- Bei dieser Kastration parlamentarischer Regularien
mit tatkräftiger Hilfe der Abgeordneten wurde die kaum fassbare Summe von 156
Milliarden Euro am Morgen des 25. März 2020 erstmals debattiert und schon am
Nachmittag verabschiedet. Das Hohe Haus war „ganz bei sich“, in hoher Disqualität.
- Dieses Gesetz (= Nachtragshaushalt) ist erst eine
Woche vorher, am 18. März 2020, konzipiert worden. Die Gesetzesentwürfe kamen
am Wochenende 21./22. März! Das Haushaltsrecht ist das höchste Recht des
Parlaments was es hat. Eigentlich. Nicht hier.
Gesetzentwürfe zum Nachtragshaushalt drei Tage vor
Beschlussfassung
- Insgesamt segneten diese Hüllen von Abgeordneten
offiziell 1.358 Milliarden Euro ab. Im Schnellverfahren. Ohne substantielle
Beratungen. Das wurde auch noch als „handlungsfähiges Parlament“ gelobdudelt. –
Je nach Rechnung akklamierten unsere Abgeordneten zwischen 1,2 und 1,8
Billionen Euro. Eine noch unfassbarere Summe als schon dieser
„Nachtrags“haushalt von 156 Mrd!
- So etwas stellt keine Beratung dar, sondern ist
eine parlamentarische Selbstentmächti-gung, um nicht den Begriff der exekutiven
Ermächtigungsgesetze zu strapazieren. Das passt nicht ganz, weil zum Zeitpunkt
des Beschlusses 1933 am selben Schauspielort (Reichstag, Berlin), am 23. März
1933, also 87 Jahre und zwei Tage zuvor, bereits Abgeordnete in Gefängnissen
waren. Hier brauchte es keine Gefangenen. Die Reihen der Mitmacher- und
Opportunisten-Schar macht eben so mit:
„Die Fesseln außerhalb einer Zelle sind manches Mal gravierender als ein
Zellengitter und die verschlossene Tür.“ - Jetzt soll also die Bundesregierung mit
Verordnungen (VO) regieren, wofür es verfassungsrechtlich verschiedenster
Grundlagen entbehrt. Damit ist nicht einmal die tatsächliche
Entparlamentarisierung an diesem 25. März 2020 zu verstehen.
Die Ermächtigung findet auf der Grundlage des § 32 im Infektionsschutzgesetz
(IfSG) statt. Selbst die darin nicht erwähnten Grundrechte (Zitiergebot!
Kleines Ein-Mal-Eins im Staatsrecht + der Gesetzestechnik) wie Eigentum nach
Art. 14 GG oder der Berufs-freiheit nach Art. 12 GG und andere mehr werden mal
eben locker vom Hocker schwer eingeschränkt. – - Es sitzen nicht bloß 20% JuristInnen im Dt. BT,
sondern viel zu viele PolizeibeamtInnen und andere vom Zivilberuf Staatsdiener;
keiner erhob seine Stimme…
Der kleine Unterschied zu 1933, ein kleiner…
- Wegen der wahrlich Grauen auslösenden Erfahrungen in
den Jahren 1933 ff. mit dem rechtlichen Institut der Verordnungen sollten(!)
sie nur nach Maßgabe des Artikel 80 unseres GG erlassen werden und unter
anderem nach „Inhalt, Zweck und Ausmaß“ in dem Gesetz aufgrund dessen diese
VO´en erlassen werden, bestimmt sein. Das liegt nachweislich nicht vor! Und dazu
hören wir, genau: Den Schwamm-drüber-Blues. Selbst in den großen
Medienredaktionen gibt es nur wenig Nachdenkliches und Kritisches was das Licht
der Öffentlichkeit durch veröffentlichte Meinung erreicht.
- Zwischenzeitlich durfte Jedermann in Berlin die
Gründe bei der Polizei und Ordnungsbehörden „glaubhaft“ machen, wenn man seine
Wohnung verließ und kontrolliert wurde. Die Gründe nach den verfassungswidrigen
VO´en vom 25. März 2020! – Andere Bundesländer ließen wie zu Zeiten der
Kleinstaaterei (Fürsten etc.) ihre Polizisten Kontrollen an den Grenzen der
Bundesländer durchführen, ob wer touristisch unterwegs war, selbst Radfahrer
wurden befragt.
- Oder bspw. wurden Hamburger wenn sie nach Wedel in
Schl.-H. fuhren wieder zurückgeschickt. Sie wollten lediglich am Wochenende
etwas Spazierengehen. Das gehört zur Freizügigkeit, auch ein Grundrecht (und wir
hören den „Schwamm-drüber-Blues) und auch zum Recht auf die Allgemeine
Persönlichkeitsentfaltung (Art. 2 I. GG, freie Entfaltung der Persönlichkeit,
in Verbindung mit Art. 1 I GG, der Mensch-enwürde). – Und wir hören uns auch dazu
den Schwamm-drüber-Blues an. Herrlich!?
Hier sind so viele Bezüge zu polizeilicher
Arbeit inclusive der üblichen Umsetzungs-Dusse-ligkeiten, dass einem nur Schwarz
vor Augen wird. Dagegen sind die noch in den 80er Jahren undenkbar gewesenen
Neuregelungen in den Landespolizeigesetzen nachgerade vorbildlich. Die weitere
Einübung in rechtswidriges polizeiliches Handeln – nein, jetzt kommen nicht die
üblichen Verdächtigen von Gorleben-Einsätzen, Stuttgart21, G-20-Gipfeln in
Heiligendamm wie in Hamburg usw. – fand nirgendwo so perfekt und flächendeckend
wie bei „Muttis“ absurder Willkommenskultur bei den Flüchtlingsströmen 2015/16
statt.
Nun stehen wir Kritischen PolizistInnen
wahrlich nicht im Geruch der AfD-Nähe. Aber das ist die Realität. Zig tausendfaches
rechtswidriges Durchwinken, unterstützen (Tathilfe bei Ordnungswidrigkeiten wie
Straftaten) usw. durch hunderttausende PolizeibeamtInnen und andere
VerwaltungsfachbeamtInnen, zum Teil durch Bürgermeister persönlich…
Es gäbe so viel mehr noch an Beispielen
auszuführen die uns vor Augen führten, in welchem Maße die Exekutive mit
Zustimmung der Legislative, nicht nur „unter Verzicht auf Bera-tungsrechte und
Fristen“ – wie es verwaltungs-/parlamentsrechtlich technisch und nüchtern heißt
– (fast) machen kann was sie will:
Was hätte dieses Parlament, der Deutsche Bundestag, noch alles abgenickt,
hätten Schäuble und das Kanzleramt mit den vier hauptbeteiligten Ressorts bei
diesem Überraschungs-Kommando vom 25. März 2020 noch mehr Ermächtigungen
vorgelegt?
Schäuble rast mit Vollgas gegen die Gummiwand
Zum letzten Wochenende (4./5. April 2020)
legte Schäuble nochmal richtig nach, sozusagen weiteres Vollgas zum Schreddern
der Verfassung: Sorgenvoll greinte er als Obervorturner des Parlaments wieder
einmal soufflierend weitere Entmächtigungsphantasien, sogar mit Änder-ungsqualität
des Grundgesetzes (zwei Drittel-Mehrheiten, die Gelegenheit schien noch von
drei Tagen zuvor günstig, „warm“ zu sein), bei den Fraktionen ein.
Das ging dann doch sogar unseren Zwergen
von Abgeordneten zu weit. Möglicherweise hatte der eine und die andere
Abgeordnete zwischenzeitlich für sich die übergriffigen Grenzüber-tretungen vom
25. März rekapituliert? Aber behält diese Erkenntnis für sich? Jedenfalls fing
sich der Vorsteher des Verfassungsorgan Nr. 1 (Schäuble in der Rolle als
Bundestagspräsi-dent) eine Serie von Klatschen ein und dieser noch
weitergehende Unfug ist gestoppt.
Erst einmal.
Was aber machte dieses Zwergenparlament eigentlich
wenn eine wirklich große Krise, wie der Verteidigungsfall (Krieg) etc. vorläge?
– Blieben dann gleich alle zu Hause? Oder fahren sie in den Urlaub? melden sich
krank? Schicken Stellvertreter? Lassen das nichtständige Verfassungsorgan
„Gemeinsamer Ausschuss“ nach Art. 53a GG (= Notparlament, hälftig Bundestag +
Bundesrat) auch links bzw. rechts liegen? Der Unterzeichner war Mitglied im
„Notparlament“, das ist hier nicht nur verfassungstheorethisches Palaver.
Das ist auch deswegen alles so
unverzeihlich, weil die Bundesregierung am 3. Januar 2013 auf der Drucksache
17/12051 den Dt. Bundestag mit einen „Bericht zur Risikoanalyse im
Bevölkerungsschutz 2012“ unterrichtete. Auf 88 Seiten! Dieser Bericht, diese
Drucksache, wurde auch im Plenum diskutiert. Alles nachzulesen…, aber wen
interssiert´s schon.
Der Bericht basiert auf einer von der
Bu´Reg unter Frau Merkel selbst in Auftrag gegebenen Studie. Danach wusste man
spätestens in der ZwergInnenansammlung des Dt. BT und der von ihr getragenen
Bu´Reg seit acht Jahren wie unfassbar groß die Mängel waren und sind. Jetzt
erleben wir es alle und – das ist ja das Fürchterliche – wir durchleben diese
Mängel mit gravierenden Folgen.
Eigener Bericht von 2012, Plenumsdebatten: Irrelevantes
Zeug
Das hoch gefährdete Personal in den
Krankenhäusern, den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowieso, auch bei den
Polizeien und anderswo werden dem Infektionsrisiko sehr stark ausge-setzt. Die
Bevölkerung sowieso, dazu haben wir zum 13. März 2020 in unserer Pressemittei-lung
einiges ausgeführt…
Die ganzen Infektionszahlen und Totenzahlen sähen anders aus, wenn alleine
Schutzmasken – so wie es lege artis darstellt (steht im Bericht) – vorhanden
gewesen wären.
Der gesamte verspätete Maßnahmenplan – von
„Mutti“ orchestriert, das Bu´Innenministerium wollte viel früher hart ran – basiert
seit jetzt Monaten nicht auf mangelnder Urteilskraft, son-dern maßgeblich auf
der Tatsache, dass seit den 90er Jahren der Katastrophenschutz nicht mehr
seriös betrieben wurde. Unsere „Mutti“-Regierungen arbeiteten auch in diesem
Segment unseriös.
Um unsere differenzierte Sicht bei dem
bedauernswerten weit überwiegenden Fan-Club von „Mutti“ (= amtierende
Kanzlerin) in diesem unserem Lande mittig in diesem Text Ausdruck zu verleihen:
Sie hat das was so wenige haben, die erforderliche Urteilskraft, für solche
Tätig-keiten, aber sie setzt sie entscheidend zum opportunen Machterhalt ein –
siehe unsere PM vom 13.03.2020. – Merkel kann nichts richtig, nur die Macht
ergreifen und sie dann halten. Sie kann einfach nicht anders:
Die Prägungen aus dem ev. Elternhaus in einer Diktatur und dann als
Funktionärin der staatstragenden FDJ sitzen. Tief.
Zurück zum profanen
Corona-Krisenmanagement: Obwohl es also Sinn machen könnte, der Bevölkerung
Mundschutz von Anbeginn der Viren-Nummer aus China anzuraten, gibt es dazu ein
unseliges Hin und Her, Ja und Nein. Mit vorneweg bei diesem Hick Hack:
Das Robert-Koch-Institut (RKI), zu dem DIE WELT am 28. März 2020 in ihrem
Leitkommentar auf der Seite 1 titelt: „Das RKI taucht ab“.
Dieser Verriss in einer der führenden bundesdeutschen Tageszeitungen hatte das
Hick Hack zum Mundschutz noch nicht einmal mit zur Grundlage, denn inzwischen
änderte das RKI auch zu der Frage des Nutzens eines Mundschutzes mehrfach seine
Position.
Robert-Koch-Institut:Wissenschaftlicher
Stichwortgeber wg Machtsicherung
Das RKI passte – so wie wir es in der
Pressemitteilung vom 13. März darstellten – seine „wissenschaftliche“
Auffassung opportun dem an was von der Bundesregierung gehört werden wollte, um
als möglichst perfekter Krisenmanager – ab ungefähr 11. März vorneweg „Mutti“,
nachdem der junge Jens (Spahn) seine mehr dem Narzissmus gefrönten Testballons
üben durfte – bei der Bevölkerung rüberzukommen. Minister sind für „Mutti“
Verbrauchsma-terial so wie Frauen bei den Hells Angels oder Knautschzonen beim
Auto eingebaut werden.
Wenn in Sachen Mundschutz entgegen der
herrschenden Meinung das RKI wochenlang behauptete: Überflüssig! Dann hat es
diese Bundesregierung leicht(er), die maßgeblich von ihr zu verantwortenden
Defizite zu ummanteln. Es fällt dann nicht so auf, dass noch kurz vor-her
Tonnen solcher Güter nach China gesandt wurden, bundesdeutsche Konzerne (und
Landesverwaltungen) zig tausende Mundschutze, nein, Millionen davon
vernichteten, und die Vorratshaltung von Schutzkleidung auch nach der
Drucksache 17/12051 überhaupt nicht angemessen gewesen ist.
So lief es methodisch betrachtet in etlichen Bereichen. Das RKI
lieferte, um die Bundesre-gierung nicht alt aussehen zu lassen. Wie krass diese
Regierung versagt hat, rissen wir am 13.03.2020 an. Das nennt sich dann
wissenschaftlich was vom RKI kam, hat also den Geruch der Neutralität beim Ausatmen.
Andere Virologen, wie Herr Keukele, die
immer schon 14 Tage früher ansagten, was eigent-lich von der Politik hätte
getan werden müssen, wurden dann zu den Spitzenberatungsge-sprächen – ob bei
dem Reg. Bürgermeister in Berlin, Herrn Müller, oder im Bundeskanzler-amt –
erst gar nicht mehr hinzugenommen. Sie wurden ausgegrenzt.
Deren Expertisen hätten komprimierend werden können. So wie „Mutti“ bei den
Wahlarena-runden zur letzten Bundestagswahl 2017 die vorgesehen gewesenen
Opfer-Angehörigen vom Breidscheidtplatz (Anis Amri + unsere Nachrichtendienste)
extra und pronto pronto ausladen ließ und so Vieles mehr dieser Preisklasse.
Aber, pssssst, das soll niemand wissen.
Wenn man dann noch im Parlament Bilder
produziert wie Katja Kipping (eine sog. LINKE) mit Schal vor dem Mund und Nase,
die sich gewissermaßen selbst zur Äffin macht und ein mega-schlechtes Vorbild
an die Bevölkerung sendet, denen ja dank dieser Regierung mit Schützenhilfe des
RKI zu dem Zeitpunkt des 25. März 2020 immer noch suggeriert ist, dass sie auf
einen Mundschutz verzichten könnten?
Wieder einmal: Keine Herstellung von Verantwortung
Es ist auch nicht hilfreich, wenn solche
innenpolitischen Nasen von Laienjournalisten wie Theo Sommer in DIE ZEIT darüber
sinnieren, dass er sich gut aufgehoben fühle, bei dem Krisenmanagement der
Bundesregierung. Der Mann weiß nicht was er für Persil-Scheine für solch ein
verloddertes Führungshandeln aus dem Bundeskanzleramt heraus ausstellt! Will er
doch noch Hofschranzenschreiber sein?
Gerade das Thema der Schutzkleidung – nicht nur die Gesichtsmasken(!) – wurde
so krass versemmelt, dass entscheidend darüber bestimmte Maßnahmen so verspätet
ergriffen worden sind. Wir alle würden seit mindestens Wochen welche nutzen, wenn
nicht… (siehe oben). Man wusste in unseren Regierungshäusern dann als es zu
spät war, was nicht ging. Nein, man wusste dort weit früher, dass man trotz
qualitativ hochwertiger Beratung seit spätestens 2012, dass der
Katastrophenschutz bei verschiedenen Szenarien nicht funktionieren kann. Die
Fachbeamten hatten es sowieso drauf.
So ähnlich wie die Bundeswehr kaputt
gespart wurde war und ist es beim Zivil- und Katastrophenschutz. (Ersteres
Kriegsfall, Zweites Friedensfall). Wir sind ja von Freunden umzingelt, lauteten
dummfeile Sprüche aus den Mündern von Staatsamtsträgern mit Verantwortung
(Fraktionsvorsitzende, Minister…) ähnlich wie bei der kaputt gesparten
Bundeswehr „Jetzt wollen wir die Friedensdividende verfrühstücken“. Was über
Letzteres bereits an Erpressungen dieses Landes ermöglicht wurde – nicht nur
bei den bundesdeutschen Datenübergaben an die Five Eyes. Die NSA-Skandale, die
dann, ganz im Stile von „Mutti“, der damalige Kanzleramtsminister Pofalla im
Wahlkrampf 2013 per ordre de mufti für beendet erklärte. Für diesen politisch
ebenfalls gegen die Interessen der BRD begangenen Amoklauf im Sinne des
Machterhalts von „Mutti“ darf er jetzt mit der Eisenbahn spielen und landete –
schwupps-di-wupps – wie das Leben so spielt im Vorstand der Deutschen Bundes-bahn.
Wie in der ehem. DDR. Ehemalig? Das ist schon sehr krass gegen unsere
Interessen gerichtet. Beim Katastrophenschutz geht es noch um ein „bisschen“
mehr und sehr direkt:
Gesundheit und Leben.
Missachtete Verfassungsprinzipien:
– Ein rein quantitatives Problem –
Wem diese Ausführungen zu weitgehend
scheinen, sei klar gesagt:
Die Bundesregierung wurde im HauRuck-Verfahren – unter veränderten
GOBT-Bedingungen – ermächtigt, Rechtsverordnungen zu erlassen und damit
Gesetze, die nach dem Wortlaut und der Gesetzesauslegung (Teleologie) sowie
höchstrichterlichen Rechtsprechung nur der Deutsche Bundestag beschließen
könnte, zu umgehen. Damit entmächtigte sich der Deutsche Bundestag. Damit wird
ein wesentliches Verfassungsprinzip umgangen; noch eines. Ist also aus den
Blickwinkeln von Hochkarätern unserer Abgeordnetenschar nur noch ein quantitati-ves
Problem…
Dass diese Bundesjustiziministerin dazu nichts Wesentliches beiträgt kann
niemanden überraschen. Woher sollte sie Substanz und Haltung nehmen? Sie hat
sich in ihrer Fraktion mit großer Rücksichtslosigkeit als Quotenfrau
hochgearbeitet.
Jetzt kann die Bundesregierung vorbei an
dem eigentlichen Gesetzgeber nicht bloß – wie es in der EU der Eliten
jahrzehntelange routinierte Praxis darstellt -, dem nationalen Parlament über
Brüssel Gesetzestexte faktisch diktieren, sondern auch noch auf nationaler
Ebene selbst den Gesetzgeber machen. Nach Artikel 80 GG müssen „Inhalt, Zweck
und Ausmaß“ der erteilten Ermächtigung im Gesetz bestimmt werden. Im Corona-Tornado
ist das – leicht zu belegen – nicht der Fall!
Formen und Inhalte gehören zusammen: Auch deshalb
gibt es Beratungsfristen. Eigentlich. Deshalb drei echte substantielle Lesungen
für Gesetze, Anhörungen und Zeit über Dinge nachzudenken. Dieser parlamentarische
Schweinkram wird dann auch noch als funktions-fähiger Parlamentarismus von
ähnlich armseligen Leistungsträgern in Redaktionen besungen.
Der Corona-Tornado bei Parlament + Regierungen
= Willkür im Verwaltungshandeln
Jetzt können ein Schreibwarenladen, das
Spielzeuggeschäft, der Friseur und andere Geschäfte ohne Parlamentsbeteiligung
geschlossen werden. In Bayern sind Baumärkte geschlossen, in NRW offen oder in
Schleswig-Holstein sind Blumengeschäfte geschlossen, in Hamburg offen. Davon
gibt es noch mehr! So ähnlich war es im Heiligen Römischen Reich Deutscher
Naiton vom Spätmittelalter bis 1806. Was für eine Wettbewerbsverzerrung. Nein,
was für eine Willkür, denn es handelt sich um sehr ähnliche
Sachverhaltsgrundlagen mit gravierend verschiedenen behördlichen Maßnahmen. Was
für ein Rechtsstaat. Gleiches Recht für alle?
Das meiste auf der Grundlage einer
Verordnungsermächtigung des § 32 Infektionsschutzge-setzes (IfSG)! Und obwohl
so schwerwiegende Eingriffe wie die in die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG oder
dem Eigentum nach Art. 14 GG im IfSG nicht erwähnt werden (zwingendes
Zitiergebot). Das gehört zum kleinen Ein-Mal-Eins der Staatsrechtslehre und der
Gesetzes-technik.
Jens Spahn in seiner Rolle als Bundesgesundheitsminister erhielt im IfSG das
Recht, das Gesetz in bedeutenden Bereichen (legislativ) zu ändern und es
(exekutiv) zu vollziehen. Dazu stehen im Grundgesetz andere Regelungen. Und wir
hören den Schwamm-drüber-Blues…
Gerade wenn die parlamentarische Debatte
nahezu ausfällt, erhalten die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die bei
fehlenden Plebisziten auf Bundesebene eh Kernfreiheitsrechte in unserer
repräsentativen Demokratie darstellen, eine noch viel größere Bedeutung.
Sie sind beide stark eingeschränkt, die Versammlungsfreiheit ist auf Null
reduziert, da bspw. in Berlin Demonstrationen verhindert worden sind, obwohl sie
das Abstandsgebot einhielten, selbst eine Demo in Autos.
Eindeutige und klare Verfassungswidrigkeiten
Diese schwerwiegenden Eingriffe, zum Teil
ohne parlamentarische Kontrolle, wie vom 25. März 2020 vom Deutschen Bundestag
verfassungswidrig scheinlegitimiert ist aber gar nichts Besonderes mehr. Man
muss sich dabei immer wieder klar machen, dass es die „neutrale Rolle“ der
Justiz nicht gibt. Sie ist politisch hoch aufgeladen und ein
Herrschaftsinstrument.
Diese Kanzlerin, die halt die Großen
Koalitionen braucht wie die SED früher in der DDR ihre 99% Zustimmung bei den
Scheinwahlen mit den Blockparteien, aus deren Reihen ja auch so viele
Linientreue ihren Weg in Parlamente und Regierungen der BRD fanden, hat sowohl
in ihrer Partei nach den unwirklichen Alleingang-Beschlüssen der
Bundesregierungen unter die-ser Kanzlerin zu Grundsatzfragen die dieses Land
zum Teil vorher Jahrzehnte mit zivilgesell-schaftlichen Debatten beschäftigte,
wie dem Atomausstieg, Abschaffung der Freiwilligen-armee zur Berufsarmee u.v.a.m.
ein weiteres Dogma verfassungsrechtlicher Qualität gebrochen.
Ja, und? Kommt es darauf wirklich noch an? So wie sie dieses Land schon jetzt
verändert hat? Mit Hilfe von Frau Friede Springer, Frau Sabine Christiansen
etc.
Die Corona-Abläufe in der BRD sind nur zu
verstehen und einzuordnen, wenn man den Blick auf dieses Kontinuum der
merkelschen Politikmethode wirft.
In der Regel fielen diese Entscheidungen aus dem chicken camp im
Bundeskanzleramt heraus und ohne Debatten in ihrer Partei bzw. gegen deren
Beschlüsse. Dort rieben sich immer wieder Parteimitglieder „im Glied“ genauso
wie in der Bundestagsfraktion verwundert die Augen. Und trugen, zum Teil mit
geballten Fäustlingen in den Hosentäschchen, alles mit. Da aber – auch da lässt
eine DDR-Grundprägung grüßen – vor allem Loyalität von „Mutti“ belohnt wird,
war über die eineinhalb Jahrzehnte auch bei der weiteren Personalauswahl für
Funktionäre in der Partei sowie Spitzenämter in der Fraktion und der
Bundesregierung (Regierungsmitglieder der CSU konnte sie nicht direkt
beeinflussen, Beispiel Seehofer und andere) ein immer größerer geschlossener
Block ihr nahezu bedingungslos ergebener Gefolgsmenschen herangezogen. Daran
wird die CDU noch lange tragen.
So und sehr ähnlich wie hier beschrieben
entwickelte sich auch die traurige Meinungsbildung und Entscheidungsfindung des
Deutschen Bundestags; noch weitere Ausführungen sprengte diese Erklärung aus
Anlass der Corona-Pandemie und was die Politik auch in der Bundesre-publik
Deutschland daraus entwickelt. Nur so – mit den hergestellten Bezügen zu dem
parlamentarischen und verfassungsrechtlichen mittelgewaltigen GAU lassen sich
innenpoli-tische Tollheiten gedanklich überhaupt einordnen. Ansonsten bliebe
immer an oberflächlicher Situationsbeschreibung kleben.
Unsere „Helden der Inneren Sicherheit“ in der
ersten Reihe
Nur so sind auch die üblichen Purzelbäume
und Hallodri-Einsätze bestimmter Kohorten uns-erer „Helden der inneren Sicherheit“
(= PolizeibeamtInnen) in der Umsetzung zu verstehen. Endlich mal so etwas wie in
den Bereich einer Vollkontrolle zu gelangen. Nicht zu verstehen sind darüber
die hyperventilierenden Auftritte von einzelnen Ministerpräsidenten wie dem
Daniel Günther in Kiel oder Armin Laschet in Düsseldorf; aber auch das bedürfte
vertiefender Darstellung. Auch dabei stehen im Kern persönliche
Befindlichkeiten im Vordergrund: Nicht das Gemeinwohl bestimmt ihr Handeln,
sondern eigene Ambitionen. Alles andere sind Sonntagsreden, Palaber Rhabarber…
– Günther wollte für Brandenburg Gespräche seiner CDU mit der DIE LINKE. Genau
dafür wurden seine Partei“freunde“ in Thüringen später versenkt.
Es handelt sich bei den Beschlüssen des „Deutschen
Bundestags im Reichstag“ (so seine offizielle Bezeichnung) um die schwersten
Grundrechtseingriffe in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Das ist
der Kern dieser kleinen verfassungspraktischen Kern-schmelze; oder ist es doch
eine Größere? Auf alle Fälle ist selbst die parlamentarische Serie an Sechsern
und Fünfern der stattgefundenen Klausuren (Abstimmungen) des „Hohen Haus-es“
vom 25. März 2020 in die verfassungs- und staatsrechtliche Nomenklatur
eingeordnet. Selbst unter dem Blickpunkt, dass im Plenum und den Ausschüssen des
Deutschen Bundestages das „Herz der Demokratie“ schlagen sollte, ähemm.
Die SchülerInnen auf den Plenarsitzen – sofern sie überhaupt erschienen bzw.
nicht vom Unterricht ausgeschlossen waren – sind krachend durchgefallen. Das
passt zu dem seit Jahrzehnten klassischen Dreiklang der Personalentwicklung in unseren
Parlamenten:
„Kreissaal – Hörsaal – Plenarsaal“
Jetzt ist das Parlament schon so weit
depriviert, dass es selbst beschließt, seine verfassungsmäßigen Rechte rechts-
und verfassungswidrig liegen zu lassen. Die für eine solche Vorgehensweise
erforderlichen Mechanismen bei der Personalauswahl in Parteien, der
Listenaufstellung, also Stromlinienförmigkeit etc. führten wir an. Den Rest für
die Bundesre-gierung organisierte „Mutti“ immer wieder persönlich, auch wenn es
gelegentlich über Bande mit ihren Heerscharen an willigen Opportunisten im
Bundeskanzleramt sowie in der CDU gespielt werden konnte.
Eines der krassesten Beispiele war jüngst
die Abberufung des wahrlich engagierten und kompetenten Ostbeauftragten der
Bundesregierung, Christian Hirte. Das erfolgte aus Anlass des Weiteren
parlamentarischen wie staatsrechtlichen Trauerspiels in Thüringen als ein vom
Landtag zum Ministerpräsidenten gewählter FDP-Mann dieses Staatsamt nach kurzer
Zeit wieder abgab. Nach solchen Exemplen wissen wieder alle im Klassenzimmer
was von ihnen erwartet wird.
In Sachen Thüringen glänzte „Mutti“ übrigens aus ihrer Rolle der Kanzlerin an
der von ihr hoch gezogenen neuen Parteivorsitzenden Krampf-Karrenbauer vorbei.
Das ist alles egal, was die Rollenspiele aus Staats- und Spitzenämtern angeht.
So wie früher einmal, in den fünf neuen Bundesländern plus Ost-Berlin. Nur wird
bei uns immer noch behauptet, dass alles lege artis, also nach Grundgesetz etc.
erfolge.
Wer sich nur das Personal ansieht, was
jetzt in der Bundesregierung und umliegenden Gemeinden seitens der CDU
herumstolpert. Mit wenigen Ausnahmen Schwachmaten, weil „Mutti“ starke
urteilskräftige Charaktere jeweils entsorgte oder gefügig (beispielhaft Norbert
Röttgen) machte bzw. sie aus der Pizza-Connection den vor ihr mit dem
Atomausstieg an allen und allem vorbei und den anderen Entscheidungen
vorbereiteten Coup auf Schwarz-Grün eh von alleine mitmachten. Eine politische
Ehe wie wenn in der Tierwelt ein Elefant mit einer Gazelle kopulierten. Nicht
bei diesen Grünlingen und dieser Kanzlerin: Hier ein paar chirurgische
Schönheitseingriffe am Programm, dort ein paar Genommanipulationen. Schon passt
es. Unverträglich. Eigentlich.
Südkorea hat es vorgemacht
Nur so, über die Beschreibung dieser
Mechanismen im Zentrum der Macht, die tatsächlich in der Industrie, der
Finanzspitze und anderen lobbyistisch stark vertretenen Minderheiten liegt, mitten
in dem Getriebe des Politikbetriebs ist zu verstehen, was in Sachen Corona an
Zumutungen diesem Land aufgedrückt worden ist.
Diese Aussage gilt trotz der im Vergleich zu anderen Nationen (Italien,
Spanien, GB, USA…) relativ günstigen Zahlenentwicklung bei Kranken wie Toten.
Wir hätten in der Bundesrepublik
Deutschland ähnlich wie in Südkorea die Infektionskette frühzeitig weiter
verfolgen können, durch gezielte Isolation etc. und ähnliche Erfolge wie in
Südkorea erzielen können, auch ohne datensch(m)utziger Totalerfassung mit
special Apps via Smart Phone, Handy oder anderen von den Bürger selbst
finanzierten Abhör- und Manipulationseinrichtungen. Dazu führten wir bereits
beispielhaft am 13. März einiges aus.
Im Dt. BT sitzen in jeder Legislatur idR
über 20% JuristInnen. Was alleine diese Tatsache, ein Fünftel der Abgeordneten
sind idR Volljuristen, über die Art und Weise der Politik – auch dort gilt das
Stichwort „Verrechtlichung“, wie in so vielen anderen Lebensbereichen – ausdrückt.
JuristInnen sind eben darin geübt, verschiedene Meinungen zu vertreten. Sie
vertreten Interessen, nicht ihre Überzeugungen, und genau so machen die meisten
von ihnen Politik.
Den meisten von ihnen geht es am Arsch
vorbei, wenn eine andere Instanz – hier nicht selten das
Bundesverfassungsgericht – etwas für rechtswidrig oder gar verfassungswidrig
erklärt. Die bringen es sogar fertig wenn Karlsruhe etwas was bei von ihnen
persönlich (mitzu)verant-wortende Gesetze, die für verfassungswidrig erklärt
wurden, es zu „begrüßen“, dass Karlsruhe so sprach.
Diese Darstellung betrifft nicht bloß die Fraktionen, sondern gerade auch die
bei verfassungs-widrigen Bundesministerien und das Bundesjustizministerium und
Bundeskanzleramt jeweils im besonderen Maße, weil beide „Häuser“ die
Generalaufgabe wahrnehmen (sollten), jedes Gesetz nach allen Beratungen und (spätestens)
vor der 3. Lesung im Dt. BT auf – genau(!) – seine verfassungsgemäße
Konstruktion zu prüfen. Und wir hören: Den Schwamm-drüber-Blues…
Quer- und Grundsatzressort Bundesjustizministerium
Dazu gibt es Dutzende von Beispielen, nicht
bloß die Klassiker wie das Abschießen von vollbesetzten Zivilflugzeugen
(Luftsicherheitsgesetz am 15.02.2006), sondern schon drei Male sprach das
BVerfG Bundeswahlgesetze(!!!) verfassungswidrig. Also einen Kernbereich unserer
Demokratie: Wer wie in den Deutschen Bundestag kommen kann. Geht´s noch? Und
immer noch weigern sich die CDU und CSU, angemessene Verhältnisse herzustellen,
weil sie von den unmöglich gewordenen Zuständen profitieren. Aber von ihren
Vertretern, vorneweg Madame Merkel, hören wir immer: „Zuerst das Land, dann die
Partei.“ – Wer´s glaubt, bitte…
Uns ist schon klar, dass die ständige
Wiederholung anstrengt, aber die Aussage ist und bleibt zentral: Es geht in
praktisch jedes Politikfeld hinein was diese Kanzlerin versemmelt. Das kann ja
auch gar nicht anders sein, wenn die hier angestellte Analyse und darauf
basierenden wertenden Ableitungen zutreffen:
Ob die Aufklärungsverhinderung zur NSU-Mord-Raub-etc.-Serie, auch aus dem
Bu´Kanzler-amt heraus und trotz Muttis heiligem Versprechen in quasi staatsaktmelodramatischer
Insze-nierung 2012 im Schauspielhaus Berlin (reinste Agitation + Propaganda), wie
beim Rechtsex-tremismus/Rechtsterrorismus insgesamt, … sowie anderen Themen.
Aber: Alles hätte noch schlimmer sein können
Der Maßstab sind nicht diese unsäglichen Erdogane,
Trumps, BoJos (Johnsen) & Co. Der Maßstab sind die guten Möglichkeiten, das
Allgemeinwohl.
Wir können alle nur von Glück sagen, dass es keine Schwarz-Liberale-Grüne Regierung
gibt. Wer sich einmal den Sondierungs-/Koalitionsvertrag durchliest, der – zum
Glück(!) – kurz vor der Ziellinie von Christian Lindner und seiner FDP beendet
worden ist, dem könnte noch anders werden als jetzt schon. Wer nur die „Rede“
von Kathrin Göring-Eckart – die zweite ehem. FDJ-Funktionärin für Agitation +
Propaganda im Deutschen Bundestag – am 25. März für DIE GRÜNEN durchlitt, weiß
dass es sich um das Niveau einer Kommunalpolitikerin handelte, die einen
Erlebnisbericht aus Thüringen zelebrierte, um von u.a. dem eigenen Total-versagen
auf Bundesebene abzulenken.
Übrigens, auch wenn Lindner und Kubicki
recht haben, dass Merkel mit den Grünen und ihren NetzwerkerInnen wie blind
zusammenspielten und die FDP bei dem Kompromisspapier des Sondierungspapiers
relativ am meisten Federn lassen musste, so geschah dies letztlich nur auf der
Grundlage des großen programmatischen Federnlassens bei den Grünen:
So wie Joschka Fischer (nicht er allein, wissen auch wir Kritische) für
Rot-Grüne viele programmatische Essentials der grünen Programmatik opferte, um
regierungs-, kriegs- usw. –fähig zu sein, so fand mit dieser personellen
Aufstellung bei den Grünen ein Ramschaus-verkauf statt.
Ein Ausverkauf („Alles muss raus“) wie ihn
dies Land noch nicht gesehen hat. Auch nicht bei der FDP; zu keinem Zeitpunkt
zu dem Linksliberale ob der Kritik an der politischen Beliebigkeit kaum zu begrenzen
gewesen ist. Die Grünen sind längst eine politische Hure der Sonderklasse
(damit wollen wir nichts Negatives über den harten und sozialhygienisch leider
immer noch bedeutenden Beruf der Sexarbeiterinnen gesagt haben) geworden:
Wenn die Machtbeteiligung auch noch so klein ist, immer streben sie ins
Koalitionsbett. Alte Grüne hätten das nur mit polit-masochistischer
Grundhaltung leben können. Die heutigen Grünen stehen idR dahinter und finden
das sogar richtig gut, ob mit der SPD, CDU, DIE LINKE,CSU, FDP… – Sie wollen
und können nicht begreifen, dass sie mit dieser Haltung lediglich systemisches
Verbrauchsmaterial für die wirklich Mächtigen sind und ihr früheres
programmatisches Kapital mittel- und langfristig verbrennen, mit dem ganz
anders gehebelt werden konnte. Auch aus der Oppositionsrolle heraus.
Corona- wie Eurobonds = Ausverkauf solider
Staatsfinanzen
So waren die Grünen die ersten die dem
weiteren Ausverkauf bundesdeutscher Ersparnisse bzw. dem Plündern
bundesdeutscher Renten- und anderer Sozialversicherungskassen via Euro- und
Coronabonds zustimmten. Und finden sich auch dabei richtig gut. Sie sind voll-kommen
bei sich mit dieser anderen Art eines Ausverkaufs – hier bundesdeutscher
Interessen.
Es gibt objektiv
keinen Grund für solche (weiteren) unsoliden Anleihen. Es reichen voll-kommen
die wahnwitzigen Anleihekaufprogramme selbst von maroden Staaten oder von
keiner Bank beliehenen Anleihen von Firmen und Konzernen, die seit Längerem
durch die EZB betrieben werden, sowie dem aktuell gegen den erbitterten
Widerstand von insbesondere Italien durch ESM-Instrumente (auch noch mit
gewissermaßen Virusbedingt abgeschwächten Soliditäts-Kriterien) sowie Kredite
für Kurzarbeitergeld und der Garantie für Unternehmenskredite durch die
Europäische Investitionsbank (EIB).
Vielmehr liegt es nicht an fehlender
Liquidität, dass in Italien und Spanien in Sachen Corona-Virus landunter ist
bzw. droht. Die finanzielle Situation im Süden Europas ist weit entspannter als
die Medizinische. Woran es mangelt sind Krankenschwester, Pflegekräfte, Ärzte,
bestens ausgestattete Intensivstationen.
Conte, derzeitiger Ministerpräsident Italiens, Behauptung, es ginge bei den
Eurobonds um „Leben und Tod“ liegt falsch. Es geht um eine Grundsatzentscheidung
für Europas Finanz-system. Und in Italien liegt es vor allen Dingen daran, dass
es sich um einen failed state handelt. Dort hat wie auch in anderen
gesellschaftlichen Feldern die Mafia zu viel Einfluss.
Wer einmal italienische Krankenhäuser von
innen gesehen hat, wähnt sich rein gefühlsmäßig von den hygienischen Zuständen und
anderen Bedingungen in manchen Dingen mehr im Mittelalter als im 21.
Jahrhundert. Dagegen ist das Geldwäscheparadies Bundesrepublik Deutschland
(noch) ein Waisenknabe, dabei geht diesbezüglich hier bereits die Post ab: „Deutschland ist ein Geldwäsche-Paradies“,
DIE ZEIT, 14.11.2019, Aufmacher im Wirtschaftsteil, S. 21. + 22. Und auch da lässt
unsere sog. politische Elite, also diejenigen die das Primat der Politik zum
Schwingen bringen sollen, seit Jahrzehnten(!) alles weiter zu.
Wie stehen gebliebene Zeit: Italienische
Krankenhäuser
Auch hier hinterließ wieder Wolfgang
Schäuble seine klassischen Spuren. Dieses Mal als Bu´Finanzminister, indem er
die Zuständigkeit für Geldwäsche vom BKA zum Zollkriminal-amt umlenkte. Das kam
also aus dem Geschäftsbereich des Bu´Innenminnisteriums zu dem der Finanzen,
nennt sich nun „Financial Intelligence Unit“ (FIU), richtiges Deutsch, und funk-tioniert
bis heute nicht bzw. noch schlechter als zuvor – und das war schon
grottenschlecht. Seit drei Jahren geht die Geldwäsche richtig durch die Decke. In
der BRD. Details sind bekannt…
Man muss sich klar machen: Mit Draghi an
der Spitze der Europäischen Zentralbank saß dort von 2011 bis 2019 jemand der
nicht nur wie ein Pate aussieht, sondern auch eine solche Politik betrieb:
Seine Rolle beim Verschleiern des krisenhaften Zustandes der griechischen
Staatsfinanzen durch die (konservative) griechische Regierung und Goldman Sachs
sind legendär. Draghi stand in den Diensten von 2002 bis 2005 von Goldman Sachs.
Sohnemann Giacomo Draghi war auch noch als Zinshändler bei Morgan Stanley in
London tätig. Klassische Interessenkonflikte. Ist alles egal. In der EU sowieso
noch mehr als national.
Die weltweit katastrophale Rolle von Morgan Stanley kann hier nicht
ausgebreitet werden. Mitglieder dieses „Syndikats“ sind mittlerweile weltweit
in Regierungen integriert oder „beraten“ diese ganz unabhängig. Für seine
Verdienste bekam Draghi Sen. Ende Januar 2020 auch noch das
Bundesverdienstkreuz. Nun denn…, kommt auch mehr drauf an.
EU-Gründungsmitglied Italien hin und her,
aber in diesem Zustand ist das Romanum Imperi-um noch schwieriger als es
Griechenland vor dem Ausbruch der Euro-Krise gewesen ist. Zwischenzeitlich
regierten dort eine angeblich fortschrittliche Clowns-Partei mit
Rechtsradikalen. It´s a failed state.
Und in Spanien sieht es in Bezug auf die
Krankenhäuser nicht so richtig viel besser aus. Dass solche Länder bei
Krankenhäuser-Rankings – wie auch die in Großbritannien und den USA – im
offiziellen Ranking vor jenen in der Bundesrepublik Deutschland an Ausstattung,
Personal etc. rangieren, zeigt nur nochmals die Fragwürdigkeit solcher Listen:
„Traue keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast“ (Winston
Churchill).
Tatsächlich gab es im Januar 2020 in der
BRD rund 28.000 Intensivbetten. Das sind 34 pro 100.000 Einwohner.
In Italien sind es zwölf und in den Niederlanden sieben. Mittlerweile sollen in
der Bundesre-publik Deutschland 40.000 Intensivbetten zur Verfügung stehen, so
dass nun auch Patienten aus Spanien, Italien und Frankreich aufgenommen werden
konnten. Warum ist das so?
Grausames Zusammenspiel von der EU über Berlin zur
Merkel-Regierung
Was die EU bisher abliefert, ist nochmals
das Spiegelbild der Sachanalyse einer seit Jahrzehnten gewachsenen
undemokratischen Struktur. Leider. Die politischen Eliten bzw. was sich als
solche sah und sieht haben sie bewusst so und eben nicht demokratisch
entwickelt.
Aber sie haben die Europäische Union nicht
bloß so entwickelt, sondern sie pflegen sie auch genauso undemokratisch. Das
jüngste große Beispiel ist die Art wie die Skandalnudel Ursula von der Leyen
aus Berlin entsorgt und hoch geschoben wurde. Alleine ihre Minusleistungen in
verschiedenen Ministerämtern incl. Dem Amigo-Skandal mit ihrer Staatssekretärin
Katrin Suder und McKinsey-Seilschaften (so ein ähnlicher Club wie Draghis
Goldman Sachs, nur kleiner) sind an sich schon zu viel. Hinzu kommen ihre
Minusleistungen als Zensursula, in der Rolle einer Bundesfamilienministerin.
Was die alles nicht kann? Und doch immer wieder wg. ihrer besinnungslosen
Loyalität von „Mutti“ ins Rennen geschickt wird?! Nicht weil sie eine
Spitzenkönnerin ist, sondern weil sie als Opportunistin alles mitmacht.
Aber
dass sie auch noch entgegen der Suggestion – nein: Festem Versprechen – bei den
letzten Europawahlen, dass einer der beiden sog. Spitzenkandidaten – Manfred
Weber bzw. Frans Timmermans – auf jeden Fall Kommissionspräsident werden würde
(neuerliche WählerInnenverarsche), zeigte nochmals, dass die undemokratischen
Abläufe wie Strukturen in Brüssel + Straßburg kein Zufallsergebnis darstellen,
sondern mit Kalkül entwickelt wurden und erhalten bleiben. So konnten die
nationalen Regierungen halt auch Parlament „spielen“ und in jedem Fall ihre
nationalen Parlamente – ob in Rom, Paris, Berlin, Den Haag usw. – wieder und
wieder tunneln.
Reguliert die Politik den Markt oder der „Markt“
die Politik?
Jürgen Habermas benannte schon 2013 den
Titelessay seines Bandes „Im Sog der Technokratie“ die Prüfsteine der
europäischen Solidarität:
– Welches Gewicht kommt den einzelnen Nationalstaaten innerhalb der
Gemeinschaft zu?
– Welche Rolle spielt Europa in einer aufeinander angewiesenen
Weltgesellschaft?
– In welchem Maß reguliert Politik den Markt?
Diese Fragen, mehr noch die passenden
Antworten, gehören nach wie vor zu den „Prüf-steinen“; jetzt in existenziell
verschärfter Form. Wir stehen vor dem Auseinanderbrechen der EU. Daran wurde
hart gearbeitet: Nicht bloß von China, Russland und den USA, sondern vor allem
von unserem eigenen politischen Führungspersonal.
Mit dem Benennen von Ursula von der Leyen
als Präsidentin der Europäischen Kommission fügen die Regierungschefs –
vorneweg wieder unser aller „Mutti“ auf gespielten Zuruf von der anderen
Rheinseite (Macron) – nahtlos in das schon seit Jahrzehnten laufende soziale
Großexperiment eine weitere Schreckenspersonalie ein:
Wie viele merkwürdige Volten, verstörende Absurditäten und kaltschnäuzige
Bosheiten kann sich die EU leisten, um auch die hartnäckigsten Europa-Fans zu
entsetzen und sich abwenden zu lassen? – Wobei: Diese Volten werden vornehmlich
von den feinzisiliert wie unkontrolliert handelnden nationalen Regierungen
produziert und unablässig generiert – via EU-Rat und EU–Kommission. Die
passionierte Dressurreiterin ZenSursula hängt längst und weit vor dem aktuellen
St. Peter-Job wie ein schlapper Sack in ihrem Sattel. Sie reitet gerade das
nächste Roß zum Krüppel. Dafür hat sie aber Kindergärten in die Bundeswehr
installiert, da hatte sie noch eine schwache Erinnerung aus dem Job zuvor
(Bundesfamilienministerin) als sie im Verteidigungsressort neues Chaos
stiftete.
Was jetzt in der EU stattfindet, kann man
gar nicht genug dramatisieren. Auch in Sachen Corona! Und das nach dem
Flüchtlingsdesaster von „Mutti“, ihrem mit Schäuble angerich-teten
Euro-Pseudo-Rettungs-Wahnsinn, der keine Euro-Rettung darstellt, und alles
gemein-sam (Euro-, Flüchtlings-Irrsinn, van der Leyens Prompto-Versagen kurz
nach Dienstantritt) verstärkt die bundesdeutsche Isolation gegenüber Süd- und
Osteuropa.
Die EU sschwebt mit einem Bein über dem Abgrund
Gleichzeitig treiben die diejenigen die an
einer schwachen EU interessiert sind (China, Russland und inzwischen auch die
USA mit Trump) ihre Keile weiter hinein. Die einen kaufen von den schwachen
Griechen und Italienern Häfen (Piräus + Triest), die anderen trollen mit ihrer
Cyber-Armee die Briten aus der EU, dank tatkräftigen Dummheiten von „Mutti“ der
von ihr und nahezu alleine von ihr zu verantwortenden Bilder der
Flüchtlingsströme 2015 usw.
Nachdem sich Jean Claude Juncker, der zuvor
Luxemburg zu einem Steuerparadies entwickelte, sich von seinem nationalen
Verfassungsschutz vorführen ließ und in seiner nonchalanten Art und Weise zu
letzterem äußerte:
„Als Regierungschef kann ich mich nicht um so etwas kümmern.“, dieser JCJ hatte
sich vor seinem Abgang mit den osteuropäischen Mitgliedsstaaten heillos
überworfen.
Von der Leyen wollte stattdessen Verständnis für die spezifischen Befindlichkeiten
zeigen und Geduld mit den selbstherrlichen Regierungschefs aufbringen,
Entgegenkommen signalisieren, um in Gesprächen Kompromisse zu erzielen.
Deswegen packte die neue Chefin den harten Knüppel des EU-Rechts
(Vertragsver-letzungsverfahren, Sanktionen, Geldentzug) in (kilo)meterdicke
Watte-Rollen.
Das kann nur schief gehen, wenn sich in der
Watte plötzlich nur noch heiße Luft befindet. Aus wie viel heißer Luft
Zensursulas EU-Strategie besteht, hat sie uns allen am 31. März 2020 gezeigt.
Ein Tag der noch mehr von der früheren Anziehungskraft der Europa-Idee
entfernt, der Europas Ideale links (oder besser formuliert: rechts) liegen
lässt und die Autorität der EU weiter unterminiert.
Und zwar nicht durch linke Tollheiten, sondern rechte (Ungarn wie Polen) und
konservative Eskapaden (EVP-Familie). Es ist eine Schande.
Das ist übrigens keine Ausnahme, sondern
die Regel: Ob beim Brexit – hirnbefreite Volksabstimmung durch die
Konservativen, Mr. David Cameron als PM -, ob beim Griechen-land-Desaster, das
erst später durch eine Links-Regierung unter Tsipras und seinem begna-deten
Finanzminister nochmals die Krise perpetuierte. Letzteres (Linke vergrößerten
das EU-Chaos) stellte die Ausnahme dar, als Griechenland unsolidarisch die
Flüchtlingsströme nach Norden durchwinkte.
Aufgabe von Kernkriterien eines Rechtsstaats:
Nichts passiert
In Ungarn jedenfalls tagt das Parlament in
bester Tradition zu anderen Diktaturen während der Zeit des Corona-Notstands
nicht. Viktor Organ kann ab sofort unkontrolliert und unbe-grenzt per
Verordnung durchregieren. Wahlen und Referenden fallen aus. Das ist kein
Rechts-staat mehr.
Unsere Merkel-Jüngerin Ursula von der Leyen
schwurbelte dazu in zwei nichtssagenden Tweets etwas von „fundamentalen
Prinzipien und Werten“ oder „genauer Beobachtung der Notfallmaßnahmen durch die
EU- Kommission. Nicht einmal „Orban“ oder „Ungarn“ waren zu lesen. Ein
Kommentator schrieb: „Sie ist eine Fehlbesetzung an der Spitze Europas.“
Das war schon zum Zeitpunkt klar, als sie vorgeschlagen wurde. Ein wahrlicher
Schlag dieser Vorschlag. Gegen Europa.
Dieser kleine Ausflug ins kleine Europa
illustriert nochmals wie weit sich der Deutsche Bundestag von seinem
verfassungsrechtlichen Auftrag entfernt hat. In nur einer Sitzungs-woche, die
auf einen Sitzungstag geschrumpft wurde. Freiwillig. Mitmachend. Und natürlich
geht es noch schlimmer. Ungarn und Polen machen es vor.
Aber das ist so wie „Muttis“ Regie bei der Krisen-Orchestrierung: Sie muss
jetzt eine „Fünf“ verantworten und teilt der Bevölkerung so wie ein Schulmädchen
nach der Zensurenvergabe ihren Eltern
mit: „Ja, aber alle anderen haben eine „sechs“!“ – Großartig. – Abgesehen
davon, dass es Länder wie Südkorea zu einer „zwei“ geschafft haben.
Währenddessen toben die anderen Themen
weiter: Nicht bloß Geldwäsche, die unsere Staaten unterhöhlen, sondern legal
konstruierte Steuervermeidungsstrategien von Großkonzernen komplett gegen die
Interessen von uns allen, weil die willfährigen PolitikerInnen nicht zu Potte
kommen und und und…
Gleichzeitig schafft es die EU nicht,
selbst offene Brüche gegen die Gewaltenteilung wie jetzt in Ungarn – das was im
Berliner Reichstag am 25. März 2020 ist ja nur für Parlaments-gourmets
weitestgehend greif- und nachvollziehbar – so einzuordnen wie es sich für
demokratisch verfasste Rechtsstaaten gehörte. Einige Länder in der EU tanzen
Brüssel und vor allem unserem verfassungstheorethischen Wertkanon ganz
praktisch so auf der Nase herum, dass es quietscht. Und Frau von der Leyen, die
ja nur mit den „gekauften“ Stimmen aus Warschau und Polen
Kommissionspräsidentin hat werden können (wieder dank „Muttis“ Telefonakquise),
schweigt. Die EVP, zu deren Parteienfamilie die Orbans und Polens Duda gehören,
schweigt ebenfalls. Eigentlich könnte man doch dann gleich auch Herrn Erdogan
mit seiner gleichgeschalteten Türkei in die EU und die EVP aufnehmen.
Da die Zustände so sind wie hier partiell
beschrieben, darf niemanden wundern, dass die Fehlerserie bei der
augenblicklich grassierenden Pandemie auch noch beklatscht werden.
Die Relevanz transparenter Antworten auf
die Corona-Virus-Pandemie für die polizeiliche Arbeit ist in vielerlei Hinsicht
klar. Nur: Wer will das wahrhaftig?
Mit der Bitte um Veröffentlichung“
Thomas Wüppesahl
Die Pressemitteilung als PDF-Datei