Zur Mitgliedschaft baden-württembergischer Polizeibeamte beim Ku-Klux-Klan

Vorbereitungen für den Einsatz gegen Bürger.

Dank des taz-Artikels von gestern über die Mitgliedschaft baden-württembergischer Polizeibeamte beim Ku-Klux-Klan ist wieder etwas Gelegenheit zum Staunen geschaffen worden. Wer immer noch „so etwas … für nicht möglich hält“ (Frau Dr. Eva Högl, SPD, Obfrau im PUA NSU-Morde) oder diese Fakten als Spitzen des Eisbergs binnenkultureller Deformierungen in unseren bundesdeutschen Polizeien als Grund anführt, dass er „sprachlos“ wird (Hartfrid Wolff, FDP, Obmann im PUA NSU-Morde), glaubt nach wie vor den Sonntagsreden von Gewerkschaftsfunktionären und anderen Schönrednern. Wir haben nach wie vor einen hoch relevanten Anteil rechtsradikaler, rassistischer, frauenfeindlicher Polizeibeamter in der Bundesrepublik Deutschland. Das war nicht nur zu Zeiten der Republikaner so, als quasi in Gruppenstärke Lehrpersonal der Lübecker Bundesschule der Bundespolizei (bis 2005: Bundesgrenzschutz) auf die Wahllisten der Republikaner gingen.

Das am wenigsten Erstaunenswerte ist allerdings, dass diese ehemaligen Mitglieder des Ku-Klux-Klan nach wie vor im Polizeidienst tätig sind. Also: Nicht Staunen, nicht sprachlos werden, sondern endlich die Realitäten aufgreifen und die strukturellen Mängel angehen von denen wir Kritischen seit nunmehr über 25 Jahre reden, schreiben und Lösungsansätze formulieren. Für Interessierte hier der vollständige Artikel aus „die tageszeitung, 31. Juli 2012: Polizisten, Ritter und Rassisten“. – Dabei bitte nie vergessen: Es ist nur ein bekannt gewordenes Beispiel unglaublich scheinender Deformierungen in bundesdeutschen Polizeien.

Thomas Wüppesahl, Bundessprecher

„Jetzt entscheidet auch noch die Bundesregierung wann die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird“

Heute wurde bekannt gegeben, dass noch im Dezember 2011 und im Frühjahr weitere Akten im Bundesamt für den Verfassungsschutz in Absprache mit dem Bundesinnenministerium vernichtet wurden. Man muss sich weiter genüsslich vor Augen führen, dass die Mitglieder der„Projektgruppe“aus dem BMI, die ständig im PUA auf der Arbeitsebene der Abgeordneten präsent sind, bestens im Bilde waren, was der PUA beriet. Sie haben bewusst die Abgeordneten monatelang hingehalten, aber immer gewusst, welche parlamentarisch beratene und bekannt werdende Faktenlage ihnen im „eigenen Haus“ gefährlich werden könnte. Es sind so viele Akten, Beweismittel und anderes seit dem Auffliegen der Terror-Zelle durch hoheitlich tätige Beamte alleine auf Bundesebene vernichtet worden (bekannt geworden: November 2011 sieben Fälle, Dezember 2011 zwölf Fälle und im Frühjahr 2012 nochmals sechs Fälle), dass nun ernstlich nicht mehr angenommen werden kann, dass die Unterlagen, die den Abgeordneten im PUA NSU-Mord-Serie zur Verfügung gestellt werden, authentisch sind. Jede andere Annahme wäre naiv und nicht realitätstüchtig.

Wer Näheres lesen möchte, klicke unsere Pressemitteilung an:

Jetzt entscheidet auch noch die Bundesregierung wann die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird

Thomas Wüppesahl, Sprecher Kritische Polizisten

„NSU-Affäre, Innenministerium unter Vertuschungsverdacht“

Genauso klar wie wir Kritischen PolizeibeamtInnen es heute in unserer Pressemitteilung „Jetzt entscheidet auch noch die Bundesregierung wann die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird“ beschrieben haben, sieht auch die Financial Times Deutschland (FTD) den Sachverhalt, wobei man die Überschrift des Artikels ruhig von dem Wortteil „verdacht“ befreien kann und zutreffender titeln könnte: „NSU-Affäre: Innenministerium hat vertuscht“

Wer den Artikel im Original lesen möchte, wird hier fündig: FTD, 19. Juli 2012, 17:01h, „NSU-Affäre, Innenministerium unter Vertuschungsverdacht

Ordnende und schützende Hände von staatlicher Seite bei den NSU-Morden

Der „Nationalsozialistische Untergrund“: Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos & Beate Zschäpe

Nach der Pressemitteilung von Mai ist hier der zweite Zwischenruf zu der Bearbeitung des NSU-Komplexes. Für uns Kritische Polizeibeamte ist der Beleg längst erbracht, dass es schützende und ordnende Hände aus den Reihen der Verfassungsschutzämter gegeben hat.

Nach den inzwischen bekannt gemachten Schredder-Aktivitäten von hoch relevanten „Sachakten“ (mindestens acht operativen V-Mann-Akten) im BfV und der bei dem gescheiterten NPD-Verbotsverfahren durch V-Leute durchsetzten rechten Parteienspektrum sowie diversen weiteren Missständen, ist klar:

Ordnende und schützende Hände von staatlicher Seite bei den NSU-Morden Pressemitteilung vom 15. Juli 2012

Thomas Wüppesahl, Sprecher Kritische Polizisten

„Rassismusvorwürfe sorgen für Empörung“

Rassismusvorwürfe sorgen für Empörung

Die wenigen die angesichts der Fakten in den Ermittlungsbehörden Klartext sprechen, werden immer noch als Exoten hingestellt. Nach 10 Morden einer NSU-Gruppe! Nach Aktenschreddern, erbärmlichen Zeugenauftritten in dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss bis hin zu ehemaligen Innenministern, Ministerpräsidenten, amtierenden BKA-Präsidenten und anderen. Es hat sich immer noch nichts Bedeutsames verändert.

Aus dem Blog von Dr. Ulrich Brosa zitieren wir aus gegebenem Zusammenhang…

Auf dem Blog von Dr. Ulrich Brosa zitieren wir aus gegebenem Zusammenhang die nachfolgende Passage, weil es nur einer von vielen Personaldokumenten darstellt, warum die bundesdeutsche Justiz die rechtsextremistische Seite nicht nur vernachlässigt, sondern nachgerade gefördert hat. Außerdem ist Herr Arndt Peter Koeppen unmittelbar an der Entstehung des NSU, im besonderen Bönhardt, Mundlos und Zschäpe beteiligt (siehe auch: aktuelles Video ab 9:35 – SPIEGEL 1998). Es kann gar nicht oft genug wiederholt werden: Arndt Peter Koeppen ist nur ein Beispiel für die Rechtsorientierung in den staatlichen Organen, einschließlich den Gerichten.

Wer näheres lesen möchte, kann dies bei Interesse vollständig in dem Blog von Dr. Brosa weiter machen.

Thomas Wüppesahl, Sprecher Kritische Polizisten

[Das ist Arndt Peter Koeppen, oh wie süß(CDU)! Er ist jetzt Leitender Oberstaatsanwalt in Marburg.]
Hier der Auszug aus Dr. Brosas Blog:

„Koeppen ist an erster Stelle dafür verantwortlich, dass die Mörder des Nationalsozialistischen Untergrunds zehn Menschen ins Jenseits befördern, Bombenanschläge und ungezählte Banküberfälle verüben konnten. Koeppen war von 1993 bis 1999 Leitender Oberstaatsanwalt in Gera, mithin zuständig für Jena. Als 1998 die Werkstatt mit Rohrbomben und TNT entdeckt wurde, die Bombenbauer Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe aber entwischten, erklärte Koeppen: Ich glaube nicht, dass man von einer schlagkräftigen Organisation, die geplant, gezielt, strategisch gewissermaßen solche Dinge ins Werk setzen wird, in Zukunft wird reden müssen. Anstrengungen, die Bombenbauer zu finden, hielt Koeppen für überflüssig. Er meinte, dass sie sich von selbst bei ihm melden würden: Nach meinem Eindruck ist das nur eine Frage der Zeit. Früher oder später werden wir die Herren, die Dame bei uns begrüßen können. Der Spiegel hat Koeppen 1998 interviewt und reproduziert Koeppens Äußerungen in einem aktuellen Video ab 9:35. Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe waren Koeppens Fall.

[Vom Düsseldorfer Rosenmontag: Justiz, Verfassungsschutz und Polizei haben die Neonazi-Mörder unterstützt. Das Märchen von den Pannen mag keiner mehr glauben. Es spricht für die Intelligenz derjenigen, welche diesen Karnevalswagen gebaut haben, dass sie die Justiz am dichtesten an der Mündung platziert haben.] Koeppen war als Import aus Hessen nach Thüringen gekommen. Er ist ein juristischer Ziehsohn des NSDAP-Mitglieds Karl-Heinz Koch. Trotz oder gerade wegen Unfähigkeit machte Koeppen in Thüringen zunächst Karriere. Bis 2004 war er Justiz-Staatssekretär, also auch dafür verantwortlich, dass 2003 die Ermittlungen gegen Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe, d.h. gegen den Nationalsozialistischen Untergrund, eingestellt wurden. Doch nach den Wahlen 2004 wollte ihn Dieter Althaus nicht mehr haben. Koeppen kehrte nach Hessen zurück und wurde Vorsitzender des CDU-Stadtbezirksverbands Bornheim. (Das ist der Stadtteil Frankfurts, der die Wolfsangel im Schild führt. Meiner Meinung nach sind das stramme Nazis.) 2006 kam der damalige

Jürgen Banzer

hessische Justizminister Banzer auf die perverse Idee Koeppen zu reaktivieren und ihn zum Leitenden Oberstaatsanwalt in Marburg zu ernennen. Siehe Koeppens Lebenslauf. In Marburg hat Koeppen das fortgesetzt, was er immer tat: Rechtsextremismus verharmlosen.

  • Von Kevin Schnippkoweit, einem extrem virulenten Neonazi, der in Treysa ein 13-jähriges Mädchen fast totschlug, hat Koeppen natürlich nichts gewusst.
  • Ein Dokument Koeppens gefährlicher Dummheit ist auf meiner Koeppen-Seite wiedergegeben. Koeppen behauptete, die hessischen jungen Leute von heute (z.B. Oberstaatsanwalt Willanzheimer) wüssten von Hitlers Geburtstag nichts, und drohte meinem Verteidiger mit “Risiken”, weil der geschrieben hatte:Es besteht zumindest ein Anfangsverdacht an einer unheiligen Verquickung zwischen der rechtsradikalen Szene, den Polizeibehörden und den zuständigen Strafverfolgungsbehörden.
  • Am schlimmsten aber ist, dass Koeppen das übelste Personal seiner Staatsanwaltschaft unterstützt hat. Koeppen hat zu verantworten, dass der rechte Rechtsbeuger Rainer Franosch Karriere machen konnte. Auch dem Staatsanwalt Philipp Zmyj-Köbel, einem Berufsdiffamierer (CDU), hat Koeppen die Stange gehalten.

Ulrich Brosa“

„Chaos und Streit bei Ermittlungen zu NSU-Morden“ und „Neben der Spur“ und „Anatomie eines Staatsversagens…“

Die Polizei hat die Definitionsmacht im Strafverfahren. Das ist eine Erkenntnis der Kriminologie aus den 70er Jahren. Mit dieser Definitionsmacht steuert sie Staatsanwälte wie Richter. Und nur wenn aufgrund politischer Ansagen (oder gar zu arger polizeilicher Patzer)die Staatsanwälte sagen: Nein, doch anders! – Nur dann wird diese polizeiliche Definitionsmacht partiell beendet. So war es auch bei den Ermittler in Nürnberg als mit der angewendeten politisch motivierten Variante über das „Sprachrohr“ Staatsanwalt die Hypothesen in Richtung Rechtsextremismus auf Null gestellt wurden. Es wurden die Ermittlungen weiter in die Irre geführt, obwohl die Verdichtung auf rechtsradikalen Hintergrund bereits klar war.

Ebenso stellt für alle Praktiker folgende Alltagsroutine in bundesdeutschen Strafermittlungsverfahren eine gesicherte Tatsache dar:

Die Ermittler haben kein neutrales Selbstverständnis. Genauso wenig wie die allermeisten Staatsanwälte (eine „neutrale Staatsanwaltschaft“ wie sie nach der StPO vorgesehen ist, stellt eine Chimäre dar), sondern sie ventilieren und selektieren die erkannten Indizien, Tatsachen und Personalbeweise nach ihren Vorstellungen von der Tat und überhaupt nach den gedanklichen Möglichkeiten die sie haben:

Wenn die Sicherheitsapparate strukturell fremdenfeindlich sind, wie es diverse sozialwissenschaftliche Studien belegen, dann kommt neben dieser Tatsache auch noch der Umstand zum Tragen, dass man nur sieht was man kennt bzw. sehen kann/will. – Trotz aller anderslautenden Lippenbekenntnissen und entgegen klarer gesetzlicher Regelungen grassiert Ausländerfeindlichkeit und eben kein neutrales (oder: objektives)Arbeitsverständnis!

Denn neben den strukturellen Defiziten, Feindbilder gegen Migranten (nicht Klischees, sondern ausgeprägte Feindbilder!), politisch gelenkten Staatsanwälte, politischen Vorgaben durch schlechtes „Vorsagen“und so weiter, bleibt die Eigenverantwortlichkeit des Beamten nach den Beamtengesetzen wie auch dem Grundgesetz erhalten.“

Link zu unserer Pressemitteilung vom 07. Mai 2012