Aktuelles

„Unser“ Verfassungsschutz…..

…. will jetzt also im Verborgenen sogar Gutes tun. Schön! Nach NSU– Versagen, Amri– Transporten quer durch die Republik, diversen sonstigen V- Leute– Skandalen möchte man ja gerne „endlich“ sagen…. Nehmen wir’s der Jahreszeit entsprechend also wie fromme Christenmenschen auf: Als Ankündigung von Umkehr, Besserung, Reue und Buße….

Da man aber nicht einmal andeutungsweise sagen will, wie viele dieser unserer „Guten“ beispielsweise beim berühmten Sturm auf die Treppe des Reichstagsgebäudes beteiligt waren bleiben wir dennoch weiter kritisch…. Nichts für ungut 😉

Rechtsextremisten in den bundesdeutschen Geheimdiensten – deshalb: Auch noch Staatstrojaner

Nur weil  uns derzeit Corona rauf und runter beschäftigt, sind andere Probleme nicht vom Tisch. Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit beschloss das Bundeskabinett, „unseren“ Geheimdiensten – gleich allen 19 – den Einsatz  sogenannter „Staatstrojaner“ zuzugestehen. Das wäre eine weitere katastrophale Entwicklung zu Lasten der IT- Sicherheit in Deutschland.

Wir nehmen auch zu diesen Hilflosigkeiten von Politik und unseren Schlapphüten von der Sekte „Horch und Lausch“ Stellung:

TROJAner sind so etwas wie das Atlantis des Rechtsstaats“

Wo Behörden in Computer einbrechen können, wird dies erst Recht auch Kriminellen nicht unmöglich sein. Das Gegenteil wäre daher richtig: Sicher-heitslücken sind zum Schutz vor Kriminalität zu schließen und nicht zum blanken Gegenteil zu verwenden. 

Es sollen mit den neuen Regelungen, einschließlich der Zustimmung der SPD auf Bundesebene, sämtliche 16 Landesämter für Verfassungsschutz, das Bundesamt sowieso, der MAD und der BND dann ohne richterliche Kontrolle – wie sie zum Beispiel für die Polizei gesetzlich vorgeschrieben ist – unter anderem über Windows-Sicherheits-Updates und mit anderen „Wartungs“-arbeiten in die Lage versetzt werden, die in den Softwares von uns allen als Nutzer von PC´s, Smartphones (besser: Blöd-Phones benannt), Laptops usw. Sicherheitslücken aufzuspielen, damit unsere Verfassungs“schützer“ – selbst-redend zu unserem Schutze – bei Bedarf alles mitverfolgen können. ALLES!

Auch dies ist wie von George Orwell in seiner Fabel ´1984` mit dem Beispiel, dass die Hersteller von Briefumschlägen verpflichtet wurden, einen solch´ schwachen Klebestoff für das Zukleben der Briefumschläge zu verwenden, dass die Postkontrolleure unauffälliger die Briefe kontrollieren konnten.
Jetzt ist das Ganze halt digital. Es läuft vorm Ergebnis auf Dasselbe hinaus. Nein, es ist sogar noch viel weitgehender, weil mit der Digitalisierung umfassendere Anwendungsmöglichkeiten existieren.

Wieder ein Vertrauensbruch durch das Gewaltmonopol

Damit wird das Vertrauen von den Nutzern, also den meisten BürgerInnen der Bundesrepublik Deutschland, überhaupt noch bei Windows oder wo auch immer Update-Software zuzulassen, weiter unterminiert. Logischerweise sinkt auch darüber nochmals die Datensicherheit.

Was aber nur noch als „katastrophal“ angesehen werden muss, da kann es gar keine zwei Meinungen geben: Die Verfassungsschutzämter, incl. BND wie auch dem MAD, werden faktisch alleine durch die parlamentarischen Kontroll-gremien „kontrolliert“. Weder durch Gerichte und nur zufällig durch die Öffent-lichkeit.

Diese Form der Kontrolle ist vollkommen unzulänglich, wie selbst gelegentlich Mitglieder dieser „Kontroll“gremien während ihrer aktiven Mitgliedschaft erkennen und kommuniziert haben.

Es gibt faktisch keine Kontrolle der Dienste! Und jene formalrechtlichen durch parlamentarische Kontrollgremien ist sogar noch schlechter als gute Investigativzusammenhänge bei Medien und zivilgesellschaftlichen Organisationen! Die Exekutive kann (und tut es auch) dort praktisch machen was sie will – bis hin zu schwersten Straftaten und Terroraktionen, zumindestens der Beteiligung daran, wie z.B. dem Plutonium-Schmuggel in die BRD in den 90er Jahren, dem Sprengstoffanschlag auf das Gefängnis in Celle („Celler Loch“) oder dem Gemetzel dass der IS-Terrorist Anis Amri auf dem Weih-nachtsmarkt (heißt der inzwischen auch: „Lichterfest“?) im Dezember 2016, fünf  Tage vor dem Heiligabend, auf dem Breitscheidplatz an der Gedächtnis-kirche (die jetzt eine solche im doppelten Sinne ist) unter den Augen unserer Geheimdienstler anrichten konnte.

Die Kontrolleure bleiben unkontrolliert

Dieser Anis Amri hatte 14 Identitäten in der BRD. Er wurde auf Geheiß der Geheimdienste bei seiner Ausreise in Baden-Württemberg, nachdem er bereits in einer Abschiebezelle saß, von der Bundespolizei wieder rausgelassen und auf die bundesdeutsche Bevölkerung losgelassen. – Herzlichen Glückwunsch!

Es gibt eben nur zwei rechtsfreie Räume in diesem Land: Die Gefängnisse und – eben – unsere Geheimdienste. Insofern wird eine längst routiniert eingeübte Praxis – Trojaner – mit diesem neuen Gesetz legalisiert.

Auch hier sollte und muss wohl das Bundesverfassungsgericht klar zugunsten von Bürgerrechten und, im Falle zu befürchtender Wirtschaftsspionage, der Unternehmen entscheiden. 

Einmal mehr zeigt es sich übrigens, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nicht länger dem Bundesministerium für Inneres und Heimat untergeordnet sein darf. Wir brauchen eine unabhängige Behörde für diese zentralen Sicherheitsfragen in der digitalen Gesellschaft.  Statt unüber-legter chaotischer „Kompromisse“ am Kabinettstisch. 

Und auch die SPD – gerade auch mit ihrer halben Bundesvorsitzenden Saskia Esken – tut sich mit der Digital-Queen an ihrer Spitze wieder einmal besonders hervor, wenn Niederungen an Glaubwürdigkeit ergriffen werden: Sie gilt als kompetent in Digitalfragen. Deshalb war sie auch immer gegen die Einführung solcher Trojaner. Jetzt segnet sie die Einführung mit ab, weil es im Koalitionsvertrag von CDEU/CSU/SPD hineingeschrieben worden ist.

Wer diese Politikerin befragt, erfährt, dass sie immer noch dagegen ist. Wundert sich eigentlich noch jemand über die PolitikerInnenverdrossenheit? Ja, keine Politikverdrossenheit. Es geht darum, dass die sog. Entscheider, die politische „Elite“ (ähemmm), endlich den Ansprüchen Ämter gerecht werden.

Thomas Wüppesahl

Corona und Parlamentarismus

Mehrfach haben wir uns bereits mit dem Thema „Corona“ auseinandergesetzt. Siehe auch unseren Beitrag vom 13. 3. („Der bewusst verpasste Zeitpunkt“). Wolfgang Zeh *) verfasste zum Thema jetzt einen Artikel („Zum ausnahmslosen Primat des Parlaments“) den wir zur Diskussion der Aufmerksamkeit empfehlen (PDF)

*) Der Jurist Wolfgang Zeh ist Verwaltungswisenschaftler und war von 2002 bis 2006 Direktor beim Deutschen Bundestag (Chef der Verwaltung)

„Rechtsextremisten in der nordrhein-westfälischen Polizei“ Wo sind die News?


P R E S S E M I T T E I L U N G

Wir nehmen zur Hilflosigkeit von Politik und (leider) auch der Polizei Stellung:

Eine weitere Zwischenbilanz
zu Polizeigewalt und anderen Exzessen:

GdP: „Rechtsextremismus gehört zur DNA der Polizeien“

Wie absurd? Stimmt! – Doch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in NRW äußerte sich allerdings dahingehend, dass der Kampf gegen den Rechtsextremismus „zur DNA der Polizei gehöre“.

Das ist natürlich genauso absurd! Und das gilt für alle drei großen Polizeigewerkschaften. Seit Jahrzehnten sprechen und schreiben wir Kritischen PolizeibeamtInnen davon und darüber, unterlegt mit hunderten Beispielen, wie rechts gedreht die bundesdeutschen Polizeien sind. Nicht „seien“, sondern sind.

Ständig wurde und wird der Deckel draufgehalten. Von nahezu allen Innen-ministern und Regierungen der Republik, von Schwarz bis Grün. „Alles“ was bekannt geworden ist, seien eben bedauerliche Einzelfälle und rechtfertige keinen „Generalverdacht“ . Und zu gerne möchten es alle glauben.

Dabei wiesen schon die Studienergebnisse von Prof. Dr. Hans-Gerd Jaschke vor drei Jahrzehnten zu den damaligen Republikanern, dass die Affinitäten der PolizeibeamtInnen zu dieser Partei, sowie Parteimitgliedschaften und Wahlverhalten zu Gunsten der Republikaner erstaunlich weit über dem statistischen Mittel lagen. Zum Teil kandidierten ganze Rudel des Lehrpersonals beziehungsweise aus der Ausbildungsstätte der Bundespolizei in Lübeck für die Republikaner.

Die ganze Grundhaltung hat sich nicht geändert. Heute sind es die NPD und die AfD. Alleine wie viele PolizeibeamtInnen über die Listen der AfD in die Land-tage und den Deutschen Bundestag eingezogen sind. Mehr als „relevant“, wie Statistiker sich äußern. – Ja, es ist hoch relevant.

Wir sind die einzigen aus den polizeilich organisierten Berufsverbänden die genau darauf immer wieder hingewiesen haben. Wer soll jetzt auf überrascht tun? Auch hier gilt:


               „Die Hoffnung stirbt nie!“
Das gilt natürlich auch für unsere bundesdeutschen Polizeien…

Und bei dieser negativen Zwischenbilanz ganz besonders, denn diese Ent-wicklung ist kein Naturgesetz, sondern kulturell wie politisch verharmlost, ermöglicht, zum Teil gewollt und auf jeden Fall zugelassen: Von viel zu vielen JournalistInnen, PolitikerInnen, einem Großteilder Zivilgesellschaft und etlichen PolitikerInnen und PolizeipraktikerInnen gezielt vorangetrieben.

Das ginge auch anders herum. Die Instrumente sind bekannt. Aber wer will das?

Auch der heutige Aufschlag in NRW mit über 30 durchsuchten Objekten, 29 vorläufig vom Dienst suspendierten PolizeibeamtInnen kam nur zufällig(!) ans Licht. Was glauben Sie denn, wie groß das Dunkelfeld bleibt? 

Wer davon ausgeht, dass es mindestens 20 solch weiterer Chatgruppen in der Polizei in NRW gibt, liegt im sicheren Bereich. Es dürften noch mehr sein.

Das heutige „Versehen“ wird zu noch größerem Vorsehen anspornen, nicht zum Umdenken von RechtsextremistInnen in den Polizeien.

Thomas Wüppesahl.
Bundessprecher

„Was für ein beschämendes Bild für einen verdienstvollen Innensenator“

Wir Kritischen PolizistInnen waren in Berlin mit vier Mitgliedern vor Ort:

P R E S S E M I T T E I L U N G

Wir nehmen zu den Hilflosigkeiten von Politik und (leider) auch der Polizei Stellung….    Wie in den 70er, 80er Jahren –

Was war los?

Wir haben hier einen Fall dokumentiert. Danach wurde ein Münchener Bürger (erfahrener Triathlet) auch von einem Robotic-Cop geschubst. Er schubste leicht zurück und wurde sofort von zahlreichen PolizeibeamtInnen eingekreist.  
Diesem Mann wurden erhebliche Verletzungen beigebracht. Er wurde mit seinem Gesicht auf den Asphalt gedrückt, es wurde das Gesicht – womit auch immer fixiert – und vielfach massiv auf seine Oberschenkel – er kann heute gar nicht mehr gehen – womit auch immer geschlagen. Knie? Tonfa? …           

Dafür gibt es viele Spielarten und dank der informellen Weiterbildung unter KollegInnen sind da auch alle(!) fit. Die Verletzungen sind weitergehend.    
Er wurde dann zu einem Einsatzfahrzeug geschleift und mit dem Kopf gegen eine Stoßstange geschlagen. Eine Polizeibeamtin äußerte dazu: „Ey! Beschädigen Sie nicht unsere Einsatzfahrzeuge“ Hahahahaha, wie lustig. Polizeigewalt soll ja aber auch aus den Medien verschwinden. Und – schwupp-di-wupp – gibt´s die nicht mehr. So wie Olaf Scholz nach dem G 20-Gipfel in HH sagte: „Polizeigewalt hat es nicht gegeben.“

Mit dem Betroffenen waren zwei seiner Brüder (beides Ärzte) und des weiteren mehrere Freunde und Bekannte (alles Ärzte und Rechtsanwälte) anwesend. Das Polizeiopfer will und wird sich rechtlich wehren.     

Warum werden von den Berliner Behörden so klar wie leicht erkennbar falsche Behauptungen in die Welt gesetzt?

Die Antwort ist genauso einfach wie erschreckend. Der Innensenator hat sich gemeinsam mit seiner Polizeipräsidentin und allen, die den beiden beratend zuarbeiten, vergaloppiert, das betrifft auch das Landesamt für Verfassungsschutz mit einem in relevanten Zügen falschen Lagebild; den Staatsschutz Berlins sowieso. Was für ein beschämendes Bild!

Berlin: Verbot des Demonstrationsverbots – Wie in den 70er, 80er Jahren –

Wir Kritischen PolizistInnen waren gestern mit vier Mitgliedern vor Ort: „Was für ein beschämendes Bild für einen verdienstvollen Innensenator“

P R E S S E MI TTE I LU N G

Was war los?

Berlin: Verbot des Demonstrationsverbots

Gestern waren nach unserer gesicherten Einschätzung hunderttausende auf den Straßen der Berliner Innenstadt mit unterschiedlichen Demonstrationszielen und in mindestens sieben verschiedenen Demonstrationen unterwegs. 

Ihr Ziel: Änderungswünsche an Politik und Verwaltung bezüglich des Corona-Krisenmanagements.

Lediglich eine kleine verschwindende Minderheit der GegendemonstrantInnen stand in ihren Forderungen im Gegensatz zu den eigentlichen Taktgebern.

Eine andere Minderheit – etwas mehr an Köpfen – bestand aus Rechtsextre-mistInnen, die leider nicht „verschwindend“, also unauffällig, agierten. Aber selbst diese problematische Gruppe war deutlich kleiner als die Zahl der eingesetzten PolizeibeamtInnen, die durch Kräfte anderer Behörden ind Organisationseinheiten der Behörde für Inneres unterstützt wurde.

Am markantesten war jedoch, wie – wieder einmal – aus politischen Gründen die Teilnehmerzahl der vollkommen falsch als Corona-GegnerInnen gelabelten DemonstrantInnen weit – sehr sehr weit – zu niedrig angesetzt worden ist.

Ansonsten ist es geübte Praxis – zu Silvester und anderen Ereignissen – die geschätzte Teilnehmerzahl von Veranstaltungen in Berlin, wenn das Branden-burger Tor mit der sechsspurigen Straße von der „Straße des 17. Juni“ bis zur Siegessäule mit Menschen gefüllt ist, von rund einer Million TeilnehmerInnen auszugehen. Warum war und ist das hier anders?

Die Straße des 17. Juni hat auch noch einen Mittelstreifen, sowie zwei durchgehende Randstreifen zum Parken für Kfz. Zusätzlich waren Bereiche der Parkanlage „Tiergarten“ sowie andere Bereiche wie Friedrichstraße, Unter den Linden etc. mit sehr viel Menschen, die einer der anderen größeren Demonstrationen angehörten beziehungsweise weiter auf dem Weg zur Hauptkundgebung von „Querdenken“ waren, gesäumt.

Warum werden von den Berliner Behörden so klar wie leicht erkennbar falsche Zahlen in die Welt gesetzt?

Die Antwort ist genauso einfach wie erschreckend. Der Innensenator hat sich gemeinsam mit seiner Polizeipräsidentin und allen, die den beiden beratend zuarbeiten, vergaloppiert. Das betrifft auch das Landesamt für Verfassungsschutz mit einem in relevanten Zügen falschen Lagebild; den Staatsschutz Berlins sowieso.

Er hat faktisch seine politische Überzeugung gegen Rechts sowieso, Rechtsex-tremisten erst recht, aber auch gegen die allermeisten KritikerInnen des Krisenmanagements von Bundesregierung und Landesregierungen in eine pseudo-juristische Verbotsverfügung durch seine JuristInnen wandeln lassen.

Auch an dieser Stelle und nochmals: Juristen sind darauf geschult, konsistent zu begründen, warum es um 12:00 Uhr Mittagszeit tatsächlich stockdunkel gewesen sein soll, oder warum ein viereckiger Tisch eigentlich wie ein runder Tisch ist. Zusätzlich gibt es dann noch eine große Anzahl unter den JuristInnen, die Interessen vertreten oder verkaufen; wobei sie häufig genug sich selbst mit verkaufen. Das betrifft nicht nur die meisten WirtschaftsjuristInnen!

Wir haben das große Problem, dass seit Jahrzehnten die Verrechtlichung der Politik stattgefunden hat und immer noch nicht ihren Höhepunkt erreicht zu haben scheint. Nicht nur, weil im Deutschen Bundestag in jeder Legislatur glatt über 20 Prozent solcher Menschen sitzen, sondern auch, weil die Exekutiven mehr und mehr von JuristInnen gelackmeiert sind: It´s a shame, it´s a mess.

Zurück zur Kernantwort dieser Frage (krass falsche Zahlenangaben, warum?):

Jede Ministerialschranze, ob weiblichen oder männlichen Geschlechts, kennt nur einen Leitsatz, nach dem erst einmal ein großer Abstand zu den weiteren Leitsätzen existiert, und der lautet:

Was schadet meinem Minister am Wenigsten?

Sie lesen richtig, die DienstleisterInnen – auch in den Innenministerien – sehen weniger die Bevölkerung als Bezugsloyalität denn Ihre Chefs. Wer das alles nicht begreifen kann oder will – auch in der causa wie Genesis der peinlichen Niederlagen der Berliner Innenbehörde – der kommt nicht vom Fleck.

Die Berliner Polizei wurde also gestern folgerichtig so geführt, dass am Ende ein gewisses Maß der Rechtfertigung für die Verbotsintention von Innensenator und Polizeipräsidentin existierte. Durch eine angebliche Reichstagsgefährdung und den Unsinn vor der russischen Botschaft, wenige hundert Meter entfernt. Beides unerträglich.

Bevor wir darauf noch weiter eingehen, zu unserer Rolle als Beobachter:

Zwei von uns vieren waren gewissermaßen zum „Üben“ dabei. Wir schreiben das in aller Transparenz, da ja bekanntlich nach unserer Satzung nicht bloß gelernte PolizeibeamtInnen, sondern „artververwandte“ Berufsbilder wie Lehrpersonal, Angestellte im Polizeidienst etc. Mitglieder sein können.

Wir haben diverse Wahrnehmungen unserer Einschätzung und nachfolgenden Schilderung zugrunde legen können, weil wir örtlich getrennt waren und uns über unsere Kanäle koordinierten konnten. Alleine der Unterzeichner hat bestimmt nicht unter 15 Kilometer zurückgelegt. Er hat bekanntlich selbst reichlich Demonstrationserfahrungen-  sowohl als Veranstalter wie auch in anderen Rollen (Teilnahme, Beobachtung).

Wir erlebten Abläufe wie bei den Anti- AKW- Demonstationen in Brokdorf, Wackersdorf, Gorleben und anderorts. Auch jetzt im Medienzirkus. Teilweise
 Vergleichbares fand damals auch bei den großen Friedensdemonstrationen statt.

Zum Einsatz:

Es herrschte eine gelöste wie friedvolle Grundstimmung. Ähnlich wie am 3. Oktober 1990 am gleichen Spielort: 1. Feiertag zur (sog.) Deutschen Einheit.

Es wurde musiziert, sogar ein Piano auf der „Straße des 17. Juni“, der Bundesstraße 2, und viele Dinge, die wir von Anti-Atom-Demonstrationen in Form und Auftreten her kennen. Die Menschen waren locker, wenige verbiesterte Zeitgenossen darunter.

Auch konnten wir erst spät schwarz gekleidete – nicht vermummte – Gesellen wahrnehmen, also rechte „Autonome“. So gegen 12:00 Uhr im Straßenzug Mar-schallbrücke – Wilhelmstraße, unmittelbar vor dem BT-Eingang Wilhelmstraße 68, als sich 10 bis 12 solcher Mitbürger richtig dämlich wie auffällig daneben benahmen, ohne dass jedoch ordnungsrechtlicher Korrekturbedarf angezeigt gewesen wäre.

Es war also fast alles „easy going“. Kleine Irritationen sind bei solchen Menschenmassen von mehreren hunderttausenden zwangsläufig. Selbst an der Siegessäule (= Hauptkundgebung), wo nun eindeutig weder die Masken getragen noch das Abstandsgebot eingehalten worden waren, hielt sich die Polizei zurück.

Die „Geisel-Air“ kreiste mit 50% ihres Fluggerätes in vernünftiger Höhe (wegen des störenden Lärms), alle verhielten sich angemessen und wir werden garantiert keine relevanten Corona-Infizierten aufgrund dieses Ablaufes – der Gesundheitsschutz war ja das Herzstück für die VerbotsverfügerInnen–  erleben.

Erst so gegen 16h und 17h wurden die Einsatzkräfte wieder munterer, meint, mussten sie den „dicken Max“ spielen. Als also viele VersammlungsteilnehmerInnen langsam mit dem Gedanken spielten: „Ich muss ja auch mal nach Hause.“ Oder auch einfach müde wurden.

Vielleicht wollten viele PolizeibeamtInnen auch „nach Hause“ und waren auch langsam müde. Jedenfalls reagierten sie an verschiedenen Stellen auch unnötig aktiv und gelegentlich provokativ in die Abläufe hinein. Eben auch deutlich erkennbar als „Spielverderber“, so bspw. Ecke Friedrichstraße/Mittelstraße, wo ein Sattelschlepper mit Regensburger (Bayern) Kennzeichen, ca. 25 Meter lang, die vier Straßenzüge mit festivalmäßiger Musik bei sehr starken Lautsprechern beschallte. Auf dem Sattelschlepper wie auf der Straße wurde getanzt etc. – Alles weiter locker, heiter.

Da machte sich eine Gruppe Polizeibeamter (plus vier) also 1:9 in voller Montur auf der Friedrichstraße zum eventuellen „Kampf“einsatz klar. „Völlig verirrt in der Lage“, dachte der Unterzeichner, sprach den Häuptling kurz an und geraume Zeit später stiefelte dieser gemeinsam mit drei groß und kräftig gebauten Mann-en seiner Kohorte ohne Helm und andere überflüssige (Schutz)Bewaffnung auf die Verantwortliche Dame des Sattelschleppers zu und ließ sie zum Gebet auf die Straße herabsteigen. Die Musik wurde ca. 60 Sekunden später auf null geregelt, alle fünf begaben sich ca. 20 Meter vom Truck entfernt und das Gebet erfolgte jetzt eingehender. Auf öffentlicher Straße.

Der Polizeiführer war jung, sichtlich angespannt und man konnte in seinem Gesichtseindruck das Hin und Her „Was darf ich?“, „Was soll ich?“, „Was ist angemessen und verhältnismäßig?“ während des Dialoges mit der bayerischen Mitbürgerin deutlich verfolgen. Eigentlich klasse; wenn nicht das Maßnahme-ereignis, das Abschalten der Musik zur Friedhofsruhe wäre, etc.
Die anderen drei sicherten, so wie man es gelernt hat – allerdings war hier nicht zu sichern.

„Versuchter Sturm des Reichstages“

Richtig verrissen hat die Berliner Polizei jedoch – nicht die Bundestagspolizei – die Nummer bis kurz vor 20:00 Uhr. Die (polizeiliche) Gemengelage auf dem dortigen Gelände des Deutschen Bundestags ist sehr anspruchsvoll.

Der Westeingang mit Wiese davor und Besucherpavillons – ein erschreckendes und peinliches Ensemble für die Bedeutung und Architektur des Reichstagsgebäudes seit rund 10 Jahren dank falscher Staatsschutzeinschätzungen.

Die Bundestagspolizei, mal Lammert-Polizei, jetzt Schäuble-Polizei, ist bewusst der Exekutive von Landes- und Bundesregierungen entzogen, kann aber natürlich auch in solchen polizeilichen Lagen wie gestern nicht aus eigenem Saft mit ihren rund 200 PolizistInnen die äußere Sicherheit aufrechterhalten, falls hunderte aufgehetzte und durchgeknallte Mitbürger form- und fristwidrig Einlass erzwingen wollten.

Das ist Sache der Einsatzleitung, also der Berliner Polizei. Da zum Reichstag mindestens ein Einsatzabschnitt aufgebaut worden sein wird, dürfte diesem Ein-satzabschnittsführer die Ehre, den Reichstag gegen äußere Störungen zu sichern, zum letzten Mal gestern widerfahren sein. Hoffen wir! Bei der Berliner Polizei weiß man aber nie.

Es gibt aber noch ein anderes denkbares Erklärungsszenario. Den Einsatzabschnitt „Äußere Sicherheit des Dt. Bundestags“ gibt man einem erfahrenen Polizeiführer. Das ist nicht irgendein Streckenabschnitt oder Vergleichbares zum Üben. – Wenn das so gewesen sein sollte, spricht fast alles dafür, dass dieser Beamte den Mob – es waren nicht einmal mehrere Hunderte der Rechts-extremisten-Kundgebung(!) – bewusst hat so weit gehen lassen, um sich dafür Pluspunkte beim Senator und seiner Präsidentin zu verdienen.

Wir werden bald die Wahrheit wissen: Entweder wird der Polizeiführer innerdienstliche Probleme haben und nicht zu gering, oder – evtl. nach einer Schamfrist – seine Karriere nicht bloß ungebremst fortsetzen, sondern sogar beschleunigt. Das sind die gängigen Methoden in den Polizeien, aber auch anderer Behörden.

Dazu gibt es auch nicht viel mehr zu schreiben. Der Unterzeichner hat selbst das Geblähe des Redners dieser Versammlung von Rechtsaußen vor dem Westeingang des Reichstagsgebäudes partiell gehört. Er war bzw. ist ein sauschlechter Redner, lallend, unsauber artikulierend, aber eindeutig dummes Zeug emittierend und aufhetzend: ´Die Polizei will diese Regierung schützen`, und ´Wir müssen jetzt etwas tun. Jetzt Leute!`, oder ´Ruft alle über Twitter etc. auf, jetzt zu kommen`…

Haben staatlich bezahlte V-Leute den „Sturm“ gesteuert?

Es war also auch für ungeschulte Köpfe erkennbar, dass hier zumindest versucht wurde, ein Gefährdungs- und Bedrohungsszenario zu einer handfesten Störung oder mehr im Sinne der Polizeigesetze zu dynamisieren. Das gelang leider auch. Entscheidend aber wegen der Minusleistung des Polizeiabschnittsführers (s.o.).

Die Verantwortung liegt selbstredend zu allererst bei den TeilnehmerInnen dieser Kamikaze-Aktion; jedoch dicht gefolgt von diesem Polizeieinsatzabschnitt und evtl. auch V-Mann-FührerInnen! Wie schon beim NSU und anderen casi. Wobei – nicht zu vergessen – wer sagt uns nicht, dass selbst dieser Hetzer von Redner auf der Gehaltsliste eines Dienstes oder einer Polizei stand bzw. steht?

Und damit sprechen wir in fachlich ironischer bis zynischer Form unsere herzlichen Glückwünsche dafür aus, dass durch stümperhafte Polizeiarbeit (oder doch kalkuliertes Lange-Leine-lassen?), die Prognose des Innensenators bestätigt werden konnte. Prompt folgte aus der Bundespolitik die markige Rückendeckung: „Toll, dass die Polizei den Reichstag schützte“ (Seehofer als BMI). Und viel Geschwätz…

Ein notwendiges Feigenblatt nachdem die Verbote dem Innensenator von den Verwaltungsgerichten „um die Ohren“ geschlagen wurden. Schön für Herrn Geisel und seine VerbotsstrickerInnen. Nur ändert das überhaupt nichts daran, dass bis auf dieses Häuflein Verirrter, die abends auf der Wiese vor dem Dt. Bundestag im Reichstag eine Kundgebung zum lachhaften Sturm umfunktionieren ließ, die VersammlungsteilnehmerInnen der eigentlichen Demonstrationen und Versammlungen richtig gut, locker und bestens drauf gewesen sind.

Von den Behörden wird erfolglos gefordert werden – auch von uns Kritischen PolizistInnen – offenzulegen, wie viele V-Leute und andere Spitzelkategorien in den Versammlungen mitliefen.

Diese Forderung hat insbesondere für das staatlich inszenierte Theater (zweite Tragödie) vor der Russischen Botschaft, aber auch die Sondernummer am Reichstag Bedeutung. Man muss kein wirklicher Polizeikenner sein, um Klarheit zu haben, dass aufgrund der Herkunft des zusammengesetzten Personenkreises aller Demonstrationen gestern Mittag, Nachmittag und Abend aus den verschiedenen Länderpolizeien sowie der Bundespolizeien, aber gerade auch den LfV´s, Dutzende V-Leute vor Ort in Berlin waren.

Das geht gar nicht anders. Gerade bei den RechtsextremistInnen, aber nach wie von auch bei der NPD, der AfD (total V-Leute durchseucht) etc., mussten die Spitzel mitfahren, um in ihren Operationsgebieten nicht dumm aufzufallen. Und gerade dieser Irrlichter-Club abends vor dem Reichstagsgebäude, aus der heraus der „Sturm der Bastille“ nachgedreht werden sollte, müssen diverse Spitzel dabeigewesen sein. Wir wollen wissen: 

  1. In welcher Rolle? 
  2. Mit welchen Tathandlungen? 
  3. Von welchen Behörden?

Nochmals: Diese Verbotsverfügung Berlins war genauso peinlich und überflüssig wie dieser Haus- bzw. Landfriedensbruch am Abend gegen den Reichstag, Sitz gleich zweier Verfassungsorgane, in Rufweite eines dritten Verfassungsorgans (Bundeskanzlerin) und zwei S-Bahn-Stationen vom vierten Verfassungsorgan (Bundespräsident)!

Das ganze Ding wirkt nicht nur wie ein blödes (Staats)Theaterstück, sondern es dürfte auch leider ein weiteres in dieser Serie sein. Und viele fallen drauf rein bzw. die meisten machen gerne mit.

Russische Botschaft

Das Brandenburger Tor wurde von der Polizei zugemacht, also abgesperrt. Die Seitenstraßen in dem dortigen Bereich ebenfalls – Sackgasse. Dann drängten die BullInnen mit der Schutzbegründung, der Abstand würde nicht eingehalten. Hahaha. Durch das Drängen kamen alle noch enger zusammen.

Wir haben hier einen Fall dokumentiert. Danach wurde ein Bürger aus dem Münchener Umland (erfahrener Triathlet) auch von mehreren Robotic-Cops fast überrannt und stark gestoßen, als er friedlich und mit den Händen in den Hosentaschen auf der Straße stand.. Er wehrte sich reflexartig und versuchte, sich nicht grundlos und gewaltsam durch die Polizisten wegstoßen zu lassen. Sofort wurde er von zahlreichen PolizeibeamtInnen eingekreist.

 Diesem Mann wurden erhebliche Verletzungen beigebracht. Von schätzungsweise 6-7 PolizeibeamtInnen wurde er sofort zu Boden geworfen. Er wurde mit seinem Gesicht auf den Asphalt gedrückt, es wurde das Gesicht mit dem Knie eines Polizeibeamten im Genick brutal auf dem Asphalt fixiert, sodass es hätte brechen können. Er sagte mehrfach, dass sie das Knie aus dem Gnick nehmen sollten, weil es sonst brechen könnte. Hierauf reagierten die Polizeibeamten nicht, sondern ganz im Gegenteil, wurde der Druck auf das Genick erhöht und zudem vielfach massiv auf seine Oberschenkel mit dem Knie eines anderen Polizeibeamten eingeschlagen – er kann heute aufgrund der massiven Beinverletzungen nicht mehr richtig gehen. 

Es gibt leider viele Spielarten von Gewaltexzessen und dank der informellen Weiterbildung unter KollegInnen sind da auch alle(!) fit. Die Verletzungen sind weitergehend. Er wurde dann zu einem Einsatzfahrzeug geschleift, wobei seine Arme mit Gewalt verdreht wurden, wobei das mediale Cordalband des linken Ellenbogens fast durchgerissen wurde. Dies kann nur unter stärksten Gewalteinwirkungen passieren. Er schrie, dass seine Schultern operiert seien, sie würden seine Schultern und Arme kaputt machen. Hierauf drückten sie noch stärker, so dass er nach vorne auf die Knie kippte, die er hierbei aufschürfte und mit dem Kopf auf den Boden aufschlug. Dann griff ein Polizeibeamter von oben in sein Gesicht und zog den Kopf nach hinten oben ins Genick. Im Genick hat er durch diese beiden Misshandlungen starke Schmerzen. Dann wurde er wieder abgeschirmt und mit dem Kopf gegen die Stoßstange eines Polizeifahrzeugs gedrückt. Eine Polizeibeamtin äußerte dazu: „Ey!- Beschädigen Sie nicht unsere Einsatzfahrzeuge, nehmen Sie Ihren Kopf weg, nicht dass Sie noch das Polizeiauto beschädigen.“ 

Er erklärte wiederholt, dass er Asthmatiker sei, er keine Luft bekäme und sein Asthmaspray benötige. Dies interessierte die Beamten nicht. Vielmehr hielt man ihm eine Videokamera vors Gesicht und er sollte seine Personalien angeben, was er auch tat. Als er seine Personalien angegeben hatte, wurde er wiederum von zwei Beamten zu einem Krankenwagen geschleift und mit den Worten an die Sanitäter übergeben: „Der ist ein paarmal ausgerutscht und hingefallen, da hinten.“Polizeigewalt soll ja aber auch aus den Medien verschwinden. Und – schwupp-di-wupp – gibt´s die nicht mehr. So wie Olaf Scholz nach dem G 20-Gipfel in HH sagte: „Polizeigewalt hat es nicht gegeben.“

Mit ihm waren drei seiner Brüder (zwei Ärzte und ein Politikwissenschaftler), des Weiteren mehrere Freunde und Bekannte (Ärzte, Rechtsanwälte, Apotheker, Angestellte). Das Polizeiopfer will sich rechtlich wehren. Klar ist aber jetzt schon, dass gegen ihn volles Programm gefahren werden wird bzw. schon angelaufen ist: Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwerer Landfriedensbruch usw.

Herr Steinmeier, aufwachen!

Der Vorgang ist zum Glück videographiert insoweit dokumentiert. Eine Berliner Bürgerin tat dies, wurde aber ebenfalls verletzt. Von PolizeibeamtInnen. Von wem auch sonst bei diesem Sachverhalt. Dies nur der Eindeutigkeit wegen.

Es gibt weitere polizeiliche Gewaltvorgänge. Aber das bekommen JournalistInnen nicht mit?!?

Zur Presse:

Wir sind entsetzt, was die offiziellen Medien wieder einmal aus den Fakten machen (müssen?).

Jan Heitmann von der Süddeutschen Zeitung hat es zutreffend zusammengefasst: “Westlich vom Brandenburger Tor erinnert die Veranstaltung an ein Woodstock-artiges Sit-In. Tatsächlich sind es auch zwei Demonstrationen, angemeldet von zwei unterschiedlichen Personen. Im Westen ist es das Gebiet von Michael Ballweg, dem Stuttgarter Unternehmer, der „Querdenken 711“ gegründet hat. Rund um die Siegessäule findet seit 15.30 Uhr die Abschlussveranstaltung statt. Seine Anhänger füllen den Platz am Großen Stern und die Straße des 17. Juni bis hinunter zum Brandenburger Tor.

Es sind junge und alte Männer und Frauen, Hippies darunter, manche haben im Tiergarten direkt daneben kleine Lager aufgeschlagen, Kinder spielen dort. Mehr als 30.000 Menschen sind es laut Innensenator Geisel, die sich hier versammelt haben; insgesamt beteiligen sich nach Schätzungen der Behörden 38.000 Menschen an den Protesten gegen die Corona-Politik.

Über mehrere Lautsprecher ruft Ballweg seine Mitstreiter von der Bühne neben der Siegessäule auf, die Hand aufs Herz zu legen. „Mit der Hand auf dem Herzen setzen wir ein Zeichen für Liebe und Frieden in der Welt“, sagt er. Und viele machen mit. Zwischendurch gibt es immer wieder eindringliche Ermahnungen, den Sicherheitsabstand einzuhalten. Sonst würde die Veranstaltung von der Polizei geräumt. Denn Masken will hier keiner tragen.

Ballweg hat eine sanfte Stimme und er wählt sanfte Worte. Doch was er fordert, ist hart, er will nicht weniger als die Regierung zu stürzen. „Wir fordern die Abdankung der Bundesregierung“, ruft er. Seine Anhänger applaudieren heftig. Aber sie applaudieren auch, als er sie auffordert, für die Berliner Polizei zu klatschen, mit der man „super zusammengearbeitet“ hätte.

Diese positive Ausnahme bleibt jedoch weitgehend allein auf weiter Flur. Schon ein so renommiertes Blatt wie der Spiegel gleitet in Dilettantismus ab:

Ann-Katrin Müller und Jonas Schaible vom SPIEGEL haben es so beschrieben:
Mit dieser Veranstaltung verfestigt sich die Allianz der Corona-Leugner, in der der organisierte Rechtsextremismus nicht die Kontrolle hat, aber zu der er jetzt ganz selbstverständlich gehört.

„Die Allianz der Corona-Leugner“ das hört sich ja richtig gewichtig an, doch Moment mal: wenn sich mehrere zehntausend Menschen (staatliches Neusprech), tatsächlich Hunderttausende Menschen, gegen die Massnahmen der Regierung wenden, dann streiten sie die Infektionswelle doch gar nicht ab .. .. oder wollen staatliche Instanzen bewusst falsch verstehen (???).

Auch die Wortwahl „Corona-Leugner“ ist nur als verunglückt zu bezeichnen; die Leugner der Wahrheit (religiös = Scheiterhaufen oder Inquisition), die Leugner des Holocausts (historisch = Straftat) und nun die Leugner der Corona (aktuell = nicht ernst zu nehmende Verschwörungstheoretiker).

Lediglich eine kleine verschwindende Minderheit der GegendemonstrantInnen stand mit ihren Forderungen im Gegensatz zu den eigentlichen Taktgebern.

Eine andere Minderheit – etwas mehr an Köpfen – bestand aus Rechtsextre- mistInnen, die leider nicht „verschwindend“, also unauffällig, agierten. Aber selbst diese problematische Gruppe war deutlich kleiner als die Zahl der eingesetzten PolizeibeamtInnen

Am markantesten war jedoch, wie – wieder einmal – aus politischen Gründen die Teilnehmerzahl der vollkommen falsch als Corona-GegnerInnen gelabelten DemonstrantInnen weit – sehr sehr weit – zu niedrig angesetzt worden ist.

Ansonsten ist es geübte Praxis – zu Silvester und anderen Ereignissen – die geschätzte Teilnehmerzahl von Veranstaltungen in Berlin, wenn das Branden- burger Tor mit der sechsspurigen Straße von der „Straße des 17. Juni“ bis zur Siegessäule mit Menschen gefüllt ist, von rund einer Million TeilnehmerInnen auszugehen. Warum war und ist das hier anders?

Die Straße des 17. Juni hat auch noch einen Mittelstreifen, sowie zwei durchge- hende Randstreifen zum Parken für Kfz. Zusätzlich waren Bereiche der Parkan- lage „Tiergarten“ sowie andere Bereiche wie Friedrichstraße, Unter den Linden etc. mit sehr viel Menschen, die einer der anderen größeren Demonstrationen angehörten bzw. weiter auf dem Weg zur Hauptkundgebung von „Querdenken“ waren, gesäumt.

Er hat faktisch seine politische Überzeugung gegen Rechts sowieso, Rechtsex- tremisten erst recht, aber auch gegen die allermeisten KritikerInnen des Krisenmanagements von Bundesregierung und Landesregierungen in eine pseudo-juristische Verbotsverfügung durch seine JuristInnen wandeln lassen.

Auch an dieser Stelle und nochmals: Juristen sind darauf geschult, konsistent zu begründen warum es um 12:00 Uhr Mittagszeit tatsächlich stockdunkel gewesen sein soll, oder warum ein viereckiger Tisch eigentlich wie ein runder Tisch ist. Zusätzlich gibt es dann noch eine große Anzahl unter den JuristInnen die Interessen vertreten oder verkaufen; wobei sie häufig genug sich selbst mit verkaufen. Das betrifft nicht nur die meisten WirtschaftsjuristInnen!

Sondern wir haben das große Problem, dass seit Jahrzehnten die Verrechtlich- ung der Politik stattgefunden hat und immer noch nicht ihren Höhepunkt er- reicht zu haben scheint. Nicht nur, weil im Dt. Bundestag jede Legislatur glatt über 20 Prozent solcher Menschen sitzen, sondern auch, weil die Exekutiven mehr und mehr von JuristInnen gelackmeiert sind: It ́s a shame, it ́s a mess.

Das geht gar nicht anders. Gerade bei den RechtsextremistInnen, aber nach wie von auch bei der NPD, der AfD (total V-Leute durchseucht) etc. mussten die Spitzel mitfahren, um in ihren Operationsgebieten nicht dumm aufzufallen. Und gerade dieser Irrlichter-Club abends vor dem Reichstagsgebäude, aus der heraus der „Sturm der Bastille“ nachgedreht werden sollte müssen diverse Spitzel dabeigewesen sein. Wir wollen wissen:

Wir bitten um Veröffentlichung. Vorher allerdings um verständiges Lesen und gedankliches Verstehen.

Thomas Wüppesahl. Bundessprecher

Hier können Sie eine pdf Version dieser Pressemitteilung abrufen.

Wir beobachten #b2908

Kritische PolizistInnen verfolgen die Demonstrationen am Samstag, 29. August 2020, in Berlin als Beobachter.

Mit mindestens drei weiteren KollegInnen werden wir mit unserem Sprecher Thomas Wüppesahl zur Beobachtung vor Ort sein und die Spektakel bzw. die Demo und die Demos gegen die Demos in Sachen Corona-Chaos-Auflagen durch Bundesregierung und Landesregierungen vor Ort verfolgen.

Datensch(m)utz durch unsere Polizei: Wie ein Gelegenheitstäter

Wie bei „tarnkappe.info bereits unter dem 7. Juli 2020 nachzulesen, können „sie“ es nicht lassen. Sobald PolizeibeamtInnen Daten in die Hände fallen, missbrauchen „sie“ es gegen Recht und Gesetz.
Wann kapieren diese systemimmanente Konditionierung unsere Politiker- Innen?

„Polizei“ wird immer an und über die Grenzen der Ermächtigungsgrund- lagen gehen. Gerade Kriminalbeamte und andere „ErmittlerInnen“. Wer das dann noch goutiert, wie der bayerische Innenminister Herrmann, macht sich zum Mittäter von weiteren staatlichen Rechtsbrüchen.

Im Einzelnen – und damit zu den Problemen und der Sache:

Durch die Kontaktdatenerfassung nach dem IfSG wird nicht nur der Aufenthaltsort des Betroffenen bekannt, sondern auch, mit welchen anderen Personen er in Kontakt gekommen sein kann.

Das ist nicht nur nach dem Datenschutz problematisch (1.). Die Auswertung dieser Listen unter dem Gesichtpunkt einer möglichen Strafverfolgung ist aus Sicht der BAG als äußerst bedenklich einzustufen (2.).

1.
Der Betreiber eines Restaurants muss die Kontaktdaten seiner Besucher aufnehmen und an die Gesundheitsbehörde weiterleiten. Aus diesen Kontaktdaten lässt sich damit ableiten, wer im Fall einer Covid 19 Erkrankung ebenfalls angesteckt sein könnte. Soweit wird noch der Zweck des § 28 IfSG erfüllt.

2

Da aber jedes Land seine eigenen Regelungen macht, sind klare eindeutige Regelungen, wie

1
etwa in Baden-Württemberg die Ausnahme . Hier behält der Betreiber der Gaststätte die

Daten bei sich, muss sie nur auf Anfrage des Gesundheitsamts preisgeben und hat sie nach vier Wochen zu löschen.

Wenn diese Datensammlung nun zu anderen Zwecken genutzt wird, fehlt es an der Einwilligung der Betroffenen (Zweckbindung der Datenerhebung) so dass die Daten ohne die erforderliche Zustimmung genutzt werden.

Zwar nimmt die DSGVO die Exekutive nicht vom Datenschutz aus, erstellt aber durch die Berechtigung zur Erhebung und Verwertung der Daten zur Rechtsverfolgung gleichermaßen ein Blankett aus, die Daten zu verwerten.

Vor dem Hintergrund, dass sich weder Besucher noch Betreiber gegen diesen Datenhunger und vorprogrammierten Missbrauch wehren können, verwundert es kaum, dass die Bürger, die ein Bewusstsein für Datenschutz entwickelt haben, seltener in Restaurants gehen, als sie es anderenfalls tun würden. Die ohnehin schon starken Folgen für die Gastronomie werden dadurch verschärft.

Da sich der Betroffene nur gegenüber dem Restaurantbetreiber wehren kann, wird damit die- ser Ermittlungsansatz letztlich auf Kosten der Betreiber betrieben, die als ungeschützte Hilfs- kräfte der Strafverfolgung instrumentalisiert werden.

2.
In strafrechtlicher Hinsicht ist zunächst der Grundsatz relevant, dass kein Betroffener ver- pflichtet ist, an seiner eigenen Überführung mitzuwirken. Weder direkt durch ein Geständnis, noch indirekt durch Angaben, die Indizienfunktion haben können.

Der Datensatz beim Restaurantbesuch entspricht am ehesten dem, was in der StPO zum Thema der Handyortung geregelt ist. Dort ist die Positionsbestimmung ohne Einwilligung des Betroffenen ist – ähnlich wie bei der TKÜ – nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung zulässig (§ 100 i StPO).

Also darf man die Position des Verdächtigen erst orten, wenn der Verdacht auf eine Straftet durch den Betroffenen besteht.

Hier liegen die „Ortungsdaten“ bereits vor und können – hier schließt sich der Kreis – bereits

1 https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-gastronomie/ § 2 Abs. 3:

Der Betreiber hat, ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde nach §§ 16, 25 IfSG, die folgenden Daten bei den Gästen zu erheben und zu speichern:

  1. Name und Vorname des Gastes,
  2. DatumsowieBeginnundEndedesBesuchs,und
  3. Telefonnummer oder Adresse des Gastes.

Die Gäste dürfen die Gaststätte nur besuchen, wenn sie die Daten nach Satz 1 dem Betreiber vollständig und zutreffend zur Verfügung stellen. Diese Daten sind vom Betreiber vier Wochen nach Erhebung zu löschen. Die allgemeinen Bestimmungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten bleiben unberührt.

3

deshalb ohne echten Verdacht ausgewertet werden, weil auch das IfSG selbst Strafvorschriften

enthält. Besonders relevant ist hier der § 75 Abs. 1 IfSG, der eine Strafbarkeit bereits bei der

Verletzung einer vollziehbaren Rechtsverordnung (wie den Corona Allgemeinverordnungen),

2 vorsieht .

Damit kann dieses Vorgehen nur als sehr bedenklich eingeschätzt werden, da die Erfahrung lehrt, dass die Begrenzung auf „schwere Einzelfälle“ in der Regel exzessiv ausgedehnt wird. „Sie“, unsere allseits von den etablierten Parteien immer und andauernd gelobten PolizeibeamtInnen, können nicht anders; es gehört angesichts der Defizite bei Einstellungskriterien, Ausbildung, Selbstverständnis, Praxisprägung und von den etablierten Parteien (CDU, CSU, FDP, Grüne, Linke, SPD) und in diesem Zusammenhang auch noch von der AfD für ein solches Vorgehen gelobt oder zumindest wie mit Welpenschutz behandelt werden.

Krass bleiben wieder einmal die Stellungnahmen der großen Berufsverbände, die im Gegensatz zu uns Kritischen auch noch Gewerkschaftsstatus haben, hinter ihrer grundgesetzlich vorgesehenen Warnfunktion zurück.

Hier noch der Link vom 07.07.2020, der nun endlich auch bei gewissen Prime-Redaktionen zum Nachhaken führte: usnahme gewesen:

Mit der Bitte um Veröffentlichung Thomas Wüppesahl

Hier können Sie die Pressemitteilung als pdf Datei laden.

Fußnoten

2 § 75 Abs. 1 IfSG
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.einer vollziehbaren Anordnung nach § 30 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 32 Satz 1, zuwiderhandelt,

2.entgegen § 42 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 42 Abs. 5 Satz 1, oder § 42 Abs. 3 eine Person beschäftigt oder eine Tätigkeit ausübt,

3.ohne Erlaubnis nach § 44 Krankheitserreger verbringt, ausführt, aufbewahrt, abgibt oder mit ihnen arbeitet oder 4.entgegen § 52 Satz 1 Krankheitserreger oder Material abgibt.

Kritik? Aber doch bitte nicht an Grünen…..

(Aktualisiert am 23. 7. 20): Nach der internen Kritik unseres Bundessprechers Thomas Wüppesahl an einem „verunglückten“ Interview der innenpolitischen Sprecherin Irene Mihalic der grünen Bundestagsfraktion wurde er von der Kommunikation innerhalb der grünen Bundesarbeitsgruppe „Demokratie und Recht“ ausgeschlossen. In offenen Schreiben an einige der Beteiligten nahm er (siehe unsere „Guten-Tag-Seite) Stellung.

Ja, Sie lesen richtig. DIE GRÜNEN, für die Thomas Wüppesahl dereinst zwei Wählergemeinschaften in Schleswig-Holstein (Krs. Hzgt. Lauenburg und Stadt Geesthacht) erfolgreich mit begründete, ihnen beim Aufbau des Landesverbandes Schl.-H. ebenfalls mit maßgeblichen Beiträgen helfen konnte und sogar in den Deutschen Bundestag gewählt worden war, schassen ihn. Und nicht irgendwer, sondern ausgerechnet die Bundesarbeitsgemeinschaft der Bündnis-Grünlinge, die inhaltlich-programmatisch nicht bloß auf dem bürgerrechtlichen Terrain keine Grünen, sondern eine bunte Mischung aus FDP,CDU und SPD sind, wollen unsere kritische Sicht zu den schrecklichen Entwicklungen bei den bundesdeutschen Polizeien, Nachrichtendiensten, Staatsanwaltschaften etc. nicht einmal mehr zur Kenntnis nehmen müssen.

Gleichzeitig bedienten sich diese heutigen „Grünen“ der Methoden aus einer politischen Schlangengrube, wie Sie anhand der beiden hier eingestellten PDF´s nachlesen können, um unseren Sprecher auszugrenzen. Das ging auch nur so hinterhältig, falsch und verlogen, obgleich seine Verdienste um die parlamentarische Arbeit selbst in anderen Parteien unumstritten ist. Sie dürften höher zu veranschlagen sein als von jedem Parlamentarischen Geschäftsführer. So etwas von der Arbeitsgruppe für „Bürgerrechte und Demokratie“ der Grünen, die sich selbst als Bürgerrechtspartei Nummer 1 sehen. Faktisch geben sie damit ein „gutes“ Beispiel für mißlungene politische Kultur.  Aber lesen Sie bei Bedarf selbst in den beiden PDF´s.

Thomas Wüppesahl – wir hatten vor kurzem ausdrücklich aus anderem Zusammenhang, nämlich den unwirklich erscheinenden Verdrehungen bei Wikipedia – hat ja nicht nur bei der HaHa-Polizei eine beeindruckende Alleinstellungsserie an 10 verhinderten Ernennungen (= Beförderungen) in den gehobenen Dienst trotz Diplomierung. Immer war es „Pech“, eigentlich „wollte die HaHa-Polizei ihn ja nach Recht und Gesetz ernennen“, sondern auch in anderen Arbeitszusammenhängen: Alleine wie viele „Freiflüge“ er bekam: Bei der Polizei Hamburg flog er trotz Exzellenzqualifizierung raus, aus der grünen BT-Fraktion flog er raus, selbst in Gefängnissen konnte er seine viereinhalbjährige Haftstrafe nicht absitzen. Wegen angeblich guter Führung wurden es bloß sechs Semester. Und so weiter… abgesehen von den weit über 3000 Flügen die er aus politischen Arbeitszusammenhängen oder wirtschaftlicher Tätigkeit unternahm. Überall fliegt er herum, raus und nun also auch noch aus der einschlägigen Arbeitsgruppe der Bündnis-Grünen.

Vieles spricht für sich selbst. Die Grünen erkennen keinen strukturellen Rechtsextremismus in den Polizeien (da hülfe auch kein Augenarzt) und wir Kritischen werden in „Christ und Welt“ mit deutlichen Positionen über den Rassismus in den Polizeien zitiert. Wo soll das noch enden? Wie weit sollen die Verbiegungen noch stattfinden?“

Wir werden hier weiter informieren.