Das hohe Verfassungsgut einer -funktionierenden- Opposition

In unserer Mitteilung vom 13. März 2020 hatten wir bereits darauf hingewiesen, dass:

  • das RKI nicht neutral-kritisch, wissenschaftlich sauber, sondern als Stichwortgeber für die patzende Politik in Berlin agiert,
  • um damit diese Bundesregierung als geschickten Krisenmanager aussehen zu lassen,

der Zeitpunkt für effektive Maßnahmen bewusst verpasst wurde,

  • das Ausbreiten der Infektionskette bewusst nicht proaktiv verhindert wurde und
  • dass durch das „Fahren auf Sicht“ entscheidende Handlungsoptionen versäumt wurden.

Wann findet der Bundestag zu seiner Kontrollaufgabe zurück?

In unserer Mitteilung vom 13. April 2020 hatten wir bereits darauf hingewiesen, dass:

  • Mehrere Verfassungsverstöße mit nur dieser einen Sitzung begangen wurden,
  • Der Deutsche Bundestag praktizierte am 27.02.2020 seine vielfache Selbstentmächtigung,
  • Mit faktischen Arbeitsverboten für Parlamentarier (frei gewählte MdB´s) im Plenum,
  • Vom Grundgesetz nicht vorgesehene Gremien entscheiden – hier: Corona-Krisenstab,
  • Die Selbstverzwergung des Parlaments erlangte ungeahnte Tiefen; bisher,
  • Es war gar keine Zeit die beschlossenen Gesetze zu lesen und gedanklich angemessen zu durchdringen – daraus folgert ein weiteres Mal: Stimmviehverhalten bzw. –dressur,
  • Eine komplette dreitägige Sitzungswoche im Plenum wurde auf wenige Stunden geschrumpft,
  • „Inhalt, Zweck und Ausmaß“ der Verordnungen müssten im Ermächtigungsgesetz (hier: IfSG) nach Art. 80 GG klar bestimmt sein – liegt nicht vor,
  • Parlamentarisches Einzellerniveau in Sachen Geschäftsordnung des Dt. Bundestages (GOBT) wie auch dem Infektionsschutzgesetz (IfSG).

P R E S S E M I T T E I L U N G (Corona Nr. 3)

Im Moment schauen fast alle auf die aktuelle Situation und hoffen Davonzukommen, nicht selbst betroffen zu werden. Polizeibezüge ohne Ende. Vor dem Hintergrund, dass die eigenen Gutachter der Bundesregierung von 2012 mit Ignoranz bestraft wurden wird zu klären sein:

Warum gibt es in der freien Wirtschaft nicht genügend Impfstoff gegen Pneumokokken?

Warum war nicht dafür gesorgt worden, dass genügend Schutzmaterial und Desinfektions-mittel in den Krankenhäusern da ist, damit Patienten nicht das Personal infizieren?        
Das Personal wird im Moment gesundheitlich und psychisch verheizt.

Warum wurden Einreisende nie getestet?

Warum wurden Großveranstaltungen wie der Karneval nicht abgesagt?   

Um es mit der „Heute Show“ zu formulieren: am Montag haben sich alle noch beim Küssen die Zunge in den Rachen geschoben. Am Mittwoch sollten sich alle die Hände desinfizieren. Der Aschermittwoch war folgerichtig ein Tag mit mehr als nur dem normalen Kater.          

Warum waren selbstgebastelte Masken in Bahn und Bus nicht von vorne herein Pflicht, um die Infektionen vielleicht um 10 Prozent zu senken?    

Warum wird aktuell nicht mehr getestet? Obwohl die Kapazitäten dies erlauben.

Es ist unausweichlich, dass der Shutdown in sehr kurzer Zeit weder sozial, noch psychisch oder wirtschaftlich auszuhalten sein wird.

Zweite wie dritte Welle sind garantiert

Im Herbst ist dann jedoch die zweite Infektionswelle zu erwarten. Die Virologen schweigen über eine eventuelle dritte Welle und eine Konzeption für den Umgang mit diesem Szenario. Die dritte Welle ist im Übrigen auch in der Risikoanalyse von 2012 enthalten.
Eine Konzeption dazu ist nicht einmal rudimentär vorhanden. Wie schon bei den Selbstent-mächtigungen der MdB´s am 25. März 2020 und dem ganzen Shutdown für Bevölkerung, Wirtschaft und Industrie nach zwei oder drei Monaten. „Mutti“ hofft.

Zur Erinnerung:        
Bei der Spanischen Grippe gab es auch eine zweite und dritte Welle. Die „Grippe“  kostete 50 Millionen Tote. Das sind mehr als das Doppelte der Todesopfer des ersten Weltkriegs  mit ca. 9,7 Mio. tote Soldaten, ca. 10 Mio. tote Zivilisten.


In unserer Pressemitteilung vom 13.April 2020 hatten wir bereits darauf hingewiesen, wie unfassbar tief das parlamentarische Niveau am 25. März ´20 sank, gewissermaßen in Stunden und Minuten. Schon zu dem Zeitpunkt ließ sich bereits die Frage stellen wie tief das Parla-mentarische Niveau noch sinken kann?  Nein bzw. Ja – es kommt noch schlimmer:

Jetzt schwingen bundesdeutsche Abgeordnete auch noch Verteidigungs- und Rechtferti-gungsreden für die „Volks“republik China!

Chinas Verantwortungslosigkeiten + Einwirkung ins Parlament

Auch war das Lobgedudel durch die WHO auf China unerträglich. Inzwischen ist die Ursache dafür geklärt. Ebenso unerträglich ist, wenn selbst aus den Reihen grüner Mandatsträger China geschont wird. Dieser gemeinsam mit Nordkorea an vorderster Front stehende klassische Polizeistaat hat frühe Warnungen von Medizinern heruntergespielt, diese Medizi-ner schlimm sanktioniert, insgesamt Informationen zur Pandemie zensiert (heute noch!) und bis zum 20. Januar 2020 bestritten, dass sich das Virus von Mensch zu Mensch übertragen ließe. Aber dafür gab es schon seit Anfang Dezember ´19 harte Hinweise.

Weiter hat die „Volks“republik China Virusproben vernichtet, Veröffentlichungen von Wissenschaftlern über das Virus zensiert und sich geweigert – nur logisch – Lebendproben internationalen Forschern zur Verfügung zu stellen.         
Mit dem Brexit ist kein EU-Staat mehr beim Geheimdienstbündnis der „Five Eyes“. Ent-sprechend unverschämt wird der Druck – nicht bloß diplomatisch – von China auf die EU und die Zwergenrepublik FRG ausgeübt. Das hat eine qualitativ vollkommen andere Bedeutung als unsere Abhängigkeiten gegenüber den USA!

Der Polizeistaat China schreibt bereits fleißig die Genesis des Elends, das von ihrem Territorium ausgegangen ist, um. Diese völlige Intransparenz lässt auch die Entstehungsge-schichte (Virus von einem Wildtier in Wuhan, gewissermaßen auf einem Wochenmarkt – wir haben alle Pech gehabt) als weiteren Idiotentest, eine Märchengeschichte, sein.

Der Präsident der WHO wurde mit starker Unterstützung von China ins Amt gesetzt. Entsprechend kann nicht verwundern, wenn die WHO erst am 11. März(!!!) 2020 den mit den irrwitzigen Unterdrückungsmechanismen Chinas längst vorher zu einer Pandemie geworden-en Covid-19-Komplex zur Pandemie erklärte. Von diesen Fakten gibt es noch mehr.        

Eine Hand wäscht die andere und der Rest der Welt hat auch den Dreck.

Wenn dann aus den Reihen grüner MdB´s aberwitzige Rücksichtnahmen auf das Terror-regime China – dass es nicht erst seit dem angerichteten Schlachthofschauplatz auf dem Platz des Himmlischen Friedens in Peking vom 4. Juni 1989 mit 2.600 Toten und 7.000 Verletzten darstellt – formuliert werden, kann man sich nur noch wundern, dass diese Grünen aktuell nach demoskopischen Erhebungen noch 15% WählerInnenstimmen einsammeln können. In China wird das Gemetzel noch heute als „Zwischenfall“ benannt. Unerträglich.

Ähnlich erschreckend war es bei den ersten Schrott-Apps als aus grünen Abgeordneten-mündern gar nicht schnell genug zu hören war:       
„Her mit den Apps!“ – „Haben, haben, haben“ – „App, App, App“.         
Eine verantwortbare Bürgerrechtspolitik sähe anders aus. Die datenschutzrechtlichen Aspekte und mit solchen ´Kleinigkeiten` wie dem Persönlichkeitsrecht etc. pp. implizierten Ausforsch-ungstechniken werden inzwischen allerorten wieder angemessen ernsthaft diskutiert und es wird darum gerungen, gestritten.

So passt natürlich das Eine zum Anderen. Es ist sozusagen konsistent: In einer einzigen Sitzung wurden am 25. März 2020 nicht nur mehrere Verfassungsverstöße durchgewunken, sondern auch eine multiple Selbstentmächtigung des Deutschen Bundestages beschlossen. Jetzt versuchen immer noch viele den Schwamm-drüber-Blues zu erhalten.

Ob dieses Verhalten durch eine Domestizierung der Opposition, der Hoffnung auf Akzeptanz innerhalb der Kaste der Bundestagspolitiker, oder simplen Mitläuferverhalten liegt, kann off-en bleiben, denn die Folgen sind in allen Varianten gleichermaßen immens wie ernüchternd.

Es steht außer Frage, dass der Weg durch politische Gremien und Abstimmungen nicht immer dafür geeignet ist, schnell zu reagieren. Schon die alten Römer hatten erkannt, dass die res publica in Krisen- oder Kriegszeiten nicht der effiziente Weg war um mit solchen Situationen umzugehen und ernannten in solchen Fällen einen dictator, dessen Amtszeit auf ein halbes Jahr bemessen war.

Brauchen Krisenzeiten kleine oder große Diktatoren?

Mit Herrn Spahn, der als gelernter Bankkaufmann und Politikwissenschaftler, eine ausgewiesene „Fachkraft“ auf dem Sektor des Gesundheitswesens und der Seuchenvorsorge ist, haben wir einen Bundesgesundheitsminister, der schon in der Vergangenheit durch die Abwesenheit sachlich vernünftiger und sinnvoller Entscheidungen geglänzt hat. Was dieser Typus nach Schäuble-Prägung  mit drei „Lehr“Jahren als Staatssekretär im Bu´Finanzminis-terium in Schäuble-Manier an Zumutungen herausgehauen hat…

Exemplarisch und anlassgebunden sei hier an sein Verhalten zu den Themen Zwangs-Organ-spenden, Zwangs-Impfungen und die Verweigerung der notwendigen Medikamente für die vom BVerfG ausgesprochene Liberalisierung der Sterbehilfe erinnert.

Weder die Person, noch das Amt das diese Person bekleidet, hätten diese Machtfülle durch die Selbstverzwergung der Abgeordneten am 25. März 2020 erhalten dürfen.

Um es mit den alten Römern zu vergleichen hat der Bundestag damit nicht nur einen dictator ernannt, sondern ihm dieses Amt auch noch wie unbefristet verliehen. Die Feststellung der er-forderlichen Notlage ist in der politischen Großwetterlage von MitmacherInnen, Opportu-nistInnen und Ignoranten, die wir hier vorfinden, nur eine Formsache; s.a. 25. März 2020.

Während sich nun die Regierung auf das Eiland der „Handlungsfähigen Demokratie“ flüchten kann, treibt die Opposition mit Nachdruck (oder im Gleichschritt) die Inselverzwergung der Parlamentarischen Demokratie voran:

  • alleine die Abgeordneten der AfD und der Linken enthielten sich am 25. März 2020 (ein Horrordatum, der Abgesang auf Qualität im Parlament) ihrer Stimme, obwohl ihre Aufgabe darin bestanden hätte, zu dieser Selbstentmächtigung „Nein“ zu sagen.
  • Noch nicht einmal eine angemessene Befristung dieser neuen einschneidenden Regel-ungen wurde durchgesetzt, obwohl das in der vor sechs Wochen akuten Situation ohne weiteres möglich gewesen wäre.

Der Großteil der Opposition verhält sich so, als ob sie nachweisen will, dass sie  regierungs-fähig ist und verzichtet darüber auf die wichtige parlamentarische Rolle, die Regierung tatsächlich zu kontrollieren. Das trifft bedauerlicherweise auch auf Die Grünen zu.

Das hohe Verfassungsgut einer funktionierenden Opposition

Wir empfehlen zur weiteren – gerade verfassungs- und staatsrechtlichen Vertiefung – folgende Links. Das Lesen lohnt sich, tut nicht einmal weh:

  1. Dr. Gerhard Strate: https://www.cicero.de/innenpolitik/coronavirus-tod-argument
  2. Ferner den Gastkommentar von Claudio Nedden-Boeger, Richter des Verfassungsgerichtshofs NRW, im Handelsblatt vom 28. April 2020.
  3. Nach wie vor: Das Grundgesetz, am Beatmungsgerät, auf der Intensivstation
  1. Eine alte Simplicius-Liste aus dem von Rechten und AuftragsschreibInnen dominierten pseudo-neutralen Online-Nachschlagewerk: Wikipedia-Artikel   
    Über 1.500.000 Seitenaufrufe in den letzten 90 Tagen. Sehr interessante Lektüre.
  2. In dieser lfd. 19. Kalenderwoche findet eine Sitzungswoche des Dt. Bundestags statt. Auf der Tagesordnung stehen vielversprechende Anträge, auch zu den eigenen Fehl-ern. Es lohnt sehr, sich diese Staatsschauspielschule zu gönnen, denn immer noch ist es so, dass – zumindest rein formal – alle Entscheidungen durch das Nadelöhr der Parlamentsmehrheit müssen.       
    Selbst jene, die faktisch im Bundeskanzleramt, in dem Koalitionsausschuss, in Partei-zentralen oder in der Finanzindustrie und den anderen Konzernen getroffen werden.

Dass dies so ist, bleibt bei den Möglichkeiten in diesem Land kaum begreifbar und Außenste-henden so gut wie nicht vermittelbar. Es hängt entscheidend von der Qualität des Personals in der Bu´Regierung und ihr wie nachgeordnet tätigen „angehängtem“  Parlament (Dt. Bundes-tag) ab, also letztlich dem Selbstverständnis der einzelnen Abgeordneten. 

Der unabhängig agierende Abgeordnete: Eine Fiktion

Nur darf sich auch da niemand „frommen“ Illusionen hingeben. Der Unterzeichner hatte erst im dritten Abgeordnetenjahr begriffen, dass die meisten damals schon nicht das Allgemein-wohl nach vorne stellen, sondern nur ein einziges Ziel vor Augen haben:   
Wie sichere ich meine Wiederwahl nach vier Jahren Legislatur.    
Das muss man bei dem ganzen wohlfeilen Geschwätz über die res publicae, des Wohles aller Bürger usw. erst einmal begreifen. Und: Heute ist es noch schlimmer.

Vor dem Hintergrund, dass die Aufarbeitung, die Abarbeitung und die Beseitigung dieser Regelungen immens viel Zeit (und damit Steuergelder) in Anspruch nehmen wird, bleibt nur die Bewertung „Klassenziel verfehlt“ für dieses kollektive Oppositionsversagen übrig.     

Leider bedeutet Sitzenbleiben in diesem Fall nicht automatisch, dass die Betroffenen aus der „Klasse“ Bundestag entfernt werden.“

Mit der Bitte um Veröffentlichung

Thomas Wüppesahl  

Diese Pressemitteilung steht auch als PDF-Datei zur Verfügung

„Qualität im Deutschen Bundestag: Parlamentarisches Einzellerniveau!“ – Mit rund 20 Prozent JuristInnen in jeder Legislatur –

Ostermontag, 13. April 2020

P R E S S E M I T T E I L U N G

Diese Pressemitteilung, selbstredend wieder eher eine „Stellungnahme“ ist kein verspäteter April-Scherz.  
Wir nehmen zu den in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland beispiellosen Selbstentmächtigungsgesetzen des Deutschen Bundestags von der Form (Geschäftsordnungsänderungen) sowie der freiwilligen Abwesenheit im Plenum und dem Inhalt Stellung.      

Es geht um die letzte Sitzung im doppeldeutigen Sinne des Plenums vom 25. März 2020. Es war wirklich das Letzte:

Fragt jemand nach dem Polizeibezug dieser Pressemitteilung?     
Er ist durch die Masse an Grundrechtseinschränkungen bis hin zu einer Ausweispflicht wie in Berlin bis vor wenigen Tagen oder dem „Glaubhaftmachen“, warum der Angetroffene die Wohnung verlassen hat usw. offensichtlich:

„Qualität im Deutschen Bundestag:
Parlamentarisches Einzellerniveau!“
Mit rund 20 Prozent JuristInnen in jeder Legislatur –

“Es ist eigentlich egal ob so etwas gesagt oder geschrieben wird. Sie machen (fast) alles was die Regierung von ihnen verlangt. Es ist so ähnlich wie mit der Rückwärtsentwicklung in den bundesdeutschen Polizeien: „Back to the Sixties! Oder schon Fifties?!“ 
Fehlentwicklungen bei Polizeigewalt, fehlenden Konsequenzen, keine effektive Kontrolle durch Dienstaufsicht, Staatsanwaltschaften und Gerichte, eine absurde Einstellungspolitik nach dem Motto „Wir nehmen Jeden.“, gerade ganz aktuell, um schnell 15.000 zusätzlich geschaffene Stellen volllaufen zu können, oder: Sonderrechtsstatus für die Polizei mit extra Straftatbeständen etc. liegen mittlerweile zuhauf vor. Und es wird alles nicht besser.

Sogar extreme illegitime und rechtswidrige Polizeigewalt bei Großeinsätzen unter den Augen der Weltöffentlichkeit und den Kameras der JournalistInnen. Es passiert nichts oder bloß zum Schein, rein formal. Schlimmer noch: Es werden sogar per faktischer politischer Anweisung Übergriffe als nicht existent dargestellt, wie durch Olaf Scholz, der nach den hundertfachen Polzeiübergriffen zum G 20-Gipfel in Hamburg im Juli 2017 verkündete:      
                                                       „Polizeigewalt hat nicht stattgefunden!“         
Scholz ist ein Jurist, auch noch Arbeitsrechtler, jetzt Bundesfinanzminister und 2017 Bürger-meister in Hamburg. Ein bisschen China klingt da schon mit durch. Bei den drei großen Einsatzexzessen alleine an den drei G20-Gipfeltagen in Hamburg gab es eine Mischung polizeilichen Verhaltens aus Frankreich, der Türkei und anderem.          
Eine andere Form von Globalisierung. Keiner solle sagen, unsere Polizei sei nicht lernfähig.

Arbeitsverbot für Abgeordnete im Plenum

Man muss es sich einmal vor Augen führen, es sich versuchen klar zu machen: Da sitzen im Plenum des Deutschen Bundestages am 25. März 2020 eine Handvoll Abgeordnete, weil sie die Abstandsregeln vorleben wollen, rund 200 von über gewählten 700 Abgeordneten. Die Präsenzpflicht, die grundsätzlichen Regularien wann das Plenum beschlussfähig ist und einige andere „Kleinigkeiten“ werden am selben Tag gleich mit abgeschafft bzw. soweit verändert, dass grundlegende Prinzipien der Gewaltenteilung auch formal in Frage gestellt sind, denn jeder Abgeordnete ist „Vertreter des ganzen Volkes“ (Art. 38 GG), jeder vertritt das Ganze. Es geht um den Parlamentarismus, der 1. Gewalt nach unserer Verfassungstheorie, der Vertretung des Souveräns, also unserer Bevölkerung. Mit diesen Regelungen werden mit der Neufassung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags (GOBT) gleich mehrere Verfassungsprinzipien verletzt. Aber das ist ja nur noch etwas für Kenner.

Auch deshalb zunächst noch ein Beispiel aus dem Horrorkabinett für Doofe, also sehr verein-facht, damit es jeder vom Grundsatz versteht:
Notfalls müsste das Plenum in einer Veranstaltungshalle stattfinden, in einen Kongresssaal verlegt werden, notfalls in eine Turn- oder Fabrikhalle…, aber doch nicht so etwas wie am 25. März 2020 vorgeführt wurde. Wenn die Damen und Herren Abgeordneten wirklich meinen, die Abstandsregeln so einzuhalten, dass nur jeder dritte Plenarsitz genutzt werden konnte! Und faktisch weniger als ein Drittel noch im Plenum sein „dürfen“.

Warum weicht das Plenum nicht in eine Kongresshalle aus?

Wenige Beispiele aus dieser Sitzung belegen die Perversion parlamentarischer Selbstver-ständlichkeiten, weil einzelne Abgeordnete etwas Courage aufbrachten. Herr Hampel, AfD, wollte einen der mit DIN A4-Blatt „gesperrten“ Sitze – huch, welch´ eindrucksvolle Courage für einen Abgeordneten – einnehmen.  
Prompt „pfiff“ Schäuble als BT-Präsident ihn an und er nahm dann dort auch nicht Platz wo er hin wollte. Dieses Beispiel macht auch praktisch klar was stattfand: Es wurden faktisch hunderte Abgeordnete von der Plenumssitzung ausgeschlossen, sie machten das auch mit, indem sie entweder gar nicht erst anreisten oder dann nach Gusto draußen blieben bzw. einen der übrig gebliebenen Plenumssitze einnahmen und dann auch noch die traurige Schäfchen-rolle wie Schafe gegenüber dem eigenen Schlachter mitspielten. Das erfolgte in einer Korrektur der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT), formal – und nur formal – abzu“segnen“. Amen.

Wie naheliegend diese Schlussfolgerung ist, gegebenenfalls auszuweichen und kein spinnertes Hirngespinst darstellt, belegt die Vereidigung der CDU-Bundesvorsitzenden, Frau Krampf-Karrenbauer, am 24. Juli 2019. Die Plenarsitzung, eine Sondersitzung während der parlamentarischen Sommerpause, fand wegen Renovierungsarbeiten des Plenarsaales im Paul-Löbe-Haus statt. Auch damals, vor rund 10 Monaten, glänzten rund 25% der Abgeord-neten durch Abwesenheit!

Der Deutsche Bundestag ist nicht an den Reichstag als Veranstaltungsort gebunden, sondern nur an Berlin als Tagungsstätte. Aber das könnte man mit der GOBT ja auch noch ändern und die Abstandsregeln auf fünf Meter erhöhen, so dass nur noch knapp 100 Abgeordnete Platz „fänden“. Alles freiwillig, klar. In Wahrnehmung des Gewissens von Fraktions-/Parteisoldatenschäfchen.

Wie perfekt zugspitzt es der begnadete Publizist und Musik-Experte Roger Willemsen nach einem schmerzvollen Jahr auf der Tribüne des Hohen Hauses im Jahr 2013 formulierte:                                                                                                                                  ,                                                             „Selbst der Applaus kennt den Fraktionszwang.“    
Aber – pardon – „Fraktionszwang“ gibt es ja gar nicht. Offiziell. Newspeak. Dabei ist er so ausgeprägt wie greifbar. Gnadenlos. Selbstredend kann man als Bürger wie auch Abgeordneter seine Freiheiten wahrnehmen. Tun ja auch die allerallerwenigsten Idealisten, nicht einmal die getreuen Diener am Volke. Aber – so wie längst auch in anderen Bereichen der Gesellschaft – wird man auch die Konsequenzen zu tragen haben. Dies gilt auch für die vier Kabinette unter „Mutti“, die so häufig wie kein Kanzler zuvor Mitglieder schasste. Zuletzt den Ostbeauftragten der Bu´Regierung nach dem Thüringer Theaterdonner.

„Selbst der Applaus kennt den Fraktionszwang“ (Roger Willemsen)

Wir haben es bei der Entwicklung im Deutschen Bundestag, den Ministerien und das Merkel-Kabinett  – nochmals die Deprivation bei den Polizeien zum Vergleich – mit einem mehr und mehr substanzärmeren Parlamentarismus zu tun und verschiedenen überhaupt nicht im Grundgesetz vorgesehenen Gremien auf Regierungsebene zu tun – ob aktuell der Corona-Krisenstab oder dem Koalitionsausschuss, in dem die Parteispitzen via Kanzleramt dem Parlament vorgeben, wo es lang geht. Seit Jahrzehnten hält diese Entwicklung an und kaum jemand versucht ernsthaft dagegen vorzugehen.

Kurzum: Der Vorgang vom 25. März 2020 ist eine rechtliche Kastration des Gesamtgremiums Deutscher Bundestag. Ein Verfassungsorgan. Eines von Fünfen. Die Nummer 1. Und bei den anderen sieht es auch nicht so viel besser aus. Da hätte vor 19 Tagen anstelle dessen besser der Gemeinsame Ausschuss einberufen werden sollen, ein vom Grundgesetz (GG) vorgese-henes „Notparlament“. Dies wäre verfassungsrechtlich auch nur mit einer verkrampften Begründung gegangen. Es wäre aber immer noch besser als diese Schrumpfung des Gesamt-plenums. „Freiwillig“. Wozu? Und: Warum?

Da nutzt es auch wenig, wenn das Europaparlament wenige Tage später das dramatische Staatsschauspiel des Dt. Bundestages noch pervertierter mit quasi vollkommen leerem Plenum negativ toppte. Es nutzt auch nichts wenn bundesdeutsche Landtage es ähnlich vollführten wie der Deutsche Bundestag. Es bleibt eine Selbstkasteiung, Selbstverzwergung und die Preisgabe auch des letzten bisschen Kontrolle gegenüber der Bundesregierung die in diesem Parlament noch existierte.

Das Europa“parlament“ – welch´ Euphemismus

Das Europaparlament war und ist noch nie ein richtiges Parlament gewesen, es kann kein Ver-gleichsmaßstab für den Dt. Bundestag sein. Das Europa“parlament“ ist tendenziell so etwas wie es der Reichstag unter den Deutschen Kaisern von 1871 bis 1919 gewesen ist.         
Es besitzt nicht die Parlamentsrechte gegenüber der Exekutive die ein Parlament ausmachen. Leider! Vielmehr besitzen die nationalen Regierungen mehr legislative Gewalt in Brüssel und Straßburg über den EU-Rat (Gremium der Staats- und Regierungschefs) und der EU-Komm-ission („Regierung“) als es das Europaparlament hat.       
Der EU-Rat kommt mindestens zwei Mal im Jahr mit den Regierungschefs aller EU-Länder zusammen („Über-Regierung“), ähnlich die FachministerInnen, in ihren „Räten“.

Es handelt sich nach wie vor bei dieser von der politischen Elite Europas entwickelten EU-Struktur um ein scheindemokrtisches Konstrukt in den Händen der Spitzen der nationalen Exekutiven, meint: Den nationalen Regierungen. Das Europa“parlament“ ist ein Scheinparla-ment. Dieser Missstand hat in dieser Corona-Katastrophe eine entscheidende Bedeutung, wie schon bei den Flüchtlingsströmen 2015/16, wie bereits bei der Pseudo-Euro-Rettung 2008 ff.
Nachdem der Entwurf einer europäischen Verfassung – naturellement wesentlich durch die Regierungschefs gebastelt – bei Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden zum Glück(!!!) abgelehnt worden war, schnitzte wesentlich Madame Merkel mit deutschem (Schmier)Geld den Lissabon-Vertrag am 13. Dezember 2007 zur Umsetzungsreife. Ach, ist die Frau geschickt, die ja „die Dinge vom Ende her durchdenkt“.

„EU-Pathos: „Im Himmel ist Jahrmarkt!“

Der Lissabon-Vertrag ist die Grundlage dafür, dass die nationalen Regierungen der jetzt wieder 27 EU-Staaten weiterhin über Bande, über „Europa“, Parlament spielen können. In Sachen „Corona“ ist noch klarer geworden als zuvor bei der Flüchtlingskrise oder den absurden Euro-Rettungsmechanismen, dass im Ernstfall der Nationalstaat zählt. Zählen muss! Weil es eben keine gemeinsame Verteidiguns-, Haushalts-, Steuerpolitik gibt. Erzählt wird den Bürgers allerdings wieder und wieder: „Im Himmel ist Jahrmarkt.“ Oder wie den islamistischen Attentätern vorgegaukelt wurde: „Im Paradies erwarten Euch diverse Jungfrauen und immerwährendes Glück.“     
Die von den Regierungen in unterschiedlicher Interessenlage und Begründung verweigerte demokratische Entwicklung der EU ist ein Terroranschlag auf jedes nationale Parlament. Und dies umso mehr je mehr nationale Gesetze in Brüssel vorentschieden herumgereicht werden.

Die nationalen Regierungen machen die Verordnungen und Richtlinien (europäische „Gesetze“) und drücken diese mehr oder weniger dann ihren nationalen Parlamenten auf. Änderungswünsche aus einem nationalen Parlament würden Neu- oder Nachverhandlungen aller EU-Staaten im EU-Rat auslösen, deshalb kann der EU-Rat, also die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten, fast alle seine Verordnungen (= Gesetzesqualität) und Richtlinien (= Verordnungsqualität, die noch von den nationalen Parlamenten in Gesetze umgewandelt werden müssen) Eins zu Eins gesamteuropäisch durchsetzen.        

Der Dt. BT verzwergte sich am 25. März 2020

Zunächst nochmals ein Blick zu unserem Nationalen Parlament: Was der Deutsche Bundestag am vorletzten Mittwoch ablieferte, ist ein klassischer Fall von Selbstentmäch-tigung, Verzwergung oder wie man es auch immer benennen will, der gravierend in die Gesellschaft hinein wirkt.

Während sich die Ausführungen davor sehr theorethisch, fast abstrakt, lesen lassen, sind es folgende Tatsachen nicht:

  • In der Nacht von Dienstag, 24. März, 2020 auf den Sitzungstag am 25. März 2020, kurz vor Mitternacht, wurden Änderungen aus dem Bundesfinanzministerium herumgeschickt. Die Sitzung begann dann um 09:00 Uhr.      
    Die Unterlagen (Drucksachen, Gesetze) wurden von faktisch keinem Abgeordneten gelesen, geschweige denn verstanden, nicht nur wegen ihres Umfanges.
  • Vorher wurde eine komplette Tagesordnung (TO) für drei wie üblich volle Sitzungstage des Plenums vom 25. März bis zum 27. März 2020 (Freitag) gekippt. Einfach abgesetzt. Stattdessen eine neue Corona-bezogene Kurz-Tagesordnung für nur noch ein paar Stündchen des Schanddatums von Mittwoch aufgesetzt. Die zwei(!) anderen Sitzungstage fielen für das Plenum des Dt. BT aus.
  • Bei dieser Kastration parlamentarischer Regularien mit tatkräftiger Hilfe der Abgeordneten wurde die kaum fassbare Summe von 156 Milliarden Euro am Morgen des 25. März 2020 erstmals debattiert und schon am Nachmittag verabschiedet. Das Hohe Haus war „ganz bei sich“, in hoher Disqualität.
  • Dieses Gesetz (= Nachtragshaushalt) ist erst eine Woche vorher, am 18. März 2020, konzipiert worden. Die Gesetzesentwürfe kamen am Wochenende 21./22. März! Das Haushaltsrecht ist das höchste Recht des Parlaments was es hat. Eigentlich. Nicht hier.

Gesetzentwürfe zum Nachtragshaushalt drei Tage vor Beschlussfassung

  • Insgesamt segneten diese Hüllen von Abgeordneten offiziell 1.358 Milliarden Euro ab. Im Schnellverfahren. Ohne substantielle Beratungen. Das wurde auch noch als „handlungsfähiges Parlament“ gelobdudelt. – Je nach Rechnung akklamierten unsere Abgeordneten zwischen 1,2 und 1,8 Billionen Euro. Eine noch unfassbarere Summe als schon dieser „Nachtrags“haushalt von 156 Mrd!
  • So etwas stellt keine Beratung dar, sondern ist eine parlamentarische Selbstentmächti-gung, um nicht den Begriff der exekutiven Ermächtigungsgesetze zu strapazieren. Das passt nicht ganz, weil zum Zeitpunkt des Beschlusses 1933 am selben Schauspielort (Reichstag, Berlin), am 23. März 1933, also 87 Jahre und zwei Tage zuvor, bereits Abgeordnete in Gefängnissen waren. Hier brauchte es keine Gefangenen. Die Reihen der Mitmacher- und Opportunisten-Schar macht eben so mit:  
    „Die Fesseln außerhalb einer Zelle sind manches Mal gravierender als ein Zellengitter und die verschlossene Tür.“
  • Jetzt soll also die Bundesregierung mit Verordnungen (VO) regieren, wofür es verfassungsrechtlich verschiedenster Grundlagen entbehrt. Damit ist nicht einmal die tatsächliche Entparlamentarisierung an diesem 25. März 2020 zu verstehen.
    Die Ermächtigung findet auf der Grundlage des § 32 im Infektionsschutzgesetz (IfSG) statt. Selbst die darin nicht erwähnten Grundrechte (Zitiergebot! Kleines Ein-Mal-Eins im Staatsrecht + der Gesetzestechnik) wie Eigentum nach Art. 14 GG oder der Berufs-freiheit nach Art. 12 GG und andere mehr werden mal eben locker vom Hocker schwer eingeschränkt. –
  • Es sitzen nicht bloß 20% JuristInnen im Dt. BT, sondern viel zu viele PolizeibeamtInnen und andere vom Zivilberuf Staatsdiener; keiner erhob seine Stimme…

Der kleine Unterschied zu 1933, ein kleiner…

  • Wegen der wahrlich Grauen auslösenden Erfahrungen in den Jahren 1933 ff. mit dem rechtlichen Institut der Verordnungen sollten(!) sie nur nach Maßgabe des Artikel 80 unseres GG erlassen werden und unter anderem nach „Inhalt, Zweck und Ausmaß“ in dem Gesetz aufgrund dessen diese VO´en erlassen werden, bestimmt sein. Das liegt nachweislich nicht vor! Und dazu hören wir, genau: Den Schwamm-drüber-Blues. Selbst in den großen Medienredaktionen gibt es nur wenig Nachdenkliches und Kritisches was das Licht der Öffentlichkeit durch veröffentlichte Meinung erreicht.
  • Zwischenzeitlich durfte Jedermann in Berlin die Gründe bei der Polizei und Ordnungsbehörden „glaubhaft“ machen, wenn man seine Wohnung verließ und kontrolliert wurde. Die Gründe nach den verfassungswidrigen VO´en vom 25. März 2020! – Andere Bundesländer ließen wie zu Zeiten der Kleinstaaterei (Fürsten etc.) ihre Polizisten Kontrollen an den Grenzen der Bundesländer durchführen, ob wer touristisch unterwegs war, selbst Radfahrer wurden befragt.
  • Oder bspw. wurden Hamburger wenn sie nach Wedel in Schl.-H. fuhren wieder zurückgeschickt. Sie wollten lediglich am Wochenende etwas Spazierengehen. Das gehört zur Freizügigkeit, auch ein Grundrecht (und wir hören den „Schwamm-drüber-Blues) und auch zum Recht auf die Allgemeine Persönlichkeitsentfaltung (Art. 2 I. GG, freie Entfaltung der Persönlichkeit, in Verbindung mit Art. 1 I GG, der Mensch-enwürde). – Und wir hören uns auch dazu den Schwamm-drüber-Blues an. Herrlich!?

Hier sind so viele Bezüge zu polizeilicher Arbeit inclusive der üblichen Umsetzungs-Dusse-ligkeiten, dass einem nur Schwarz vor Augen wird. Dagegen sind die noch in den 80er Jahren undenkbar gewesenen Neuregelungen in den Landespolizeigesetzen nachgerade vorbildlich. Die weitere Einübung in rechtswidriges polizeiliches Handeln – nein, jetzt kommen nicht die üblichen Verdächtigen von Gorleben-Einsätzen, Stuttgart21, G-20-Gipfeln in Heiligendamm wie in Hamburg usw. – fand nirgendwo so perfekt und flächendeckend wie bei „Muttis“ absurder Willkommenskultur bei den Flüchtlingsströmen 2015/16 statt.

Nun stehen wir Kritischen PolizistInnen wahrlich nicht im Geruch der AfD-Nähe. Aber das ist die Realität. Zig tausendfaches rechtswidriges Durchwinken, unterstützen (Tathilfe bei Ordnungswidrigkeiten wie Straftaten) usw. durch hunderttausende PolizeibeamtInnen und andere VerwaltungsfachbeamtInnen, zum Teil durch Bürgermeister persönlich…

Es gäbe so viel mehr noch an Beispielen auszuführen die uns vor Augen führten, in welchem Maße die Exekutive mit Zustimmung der Legislative, nicht nur „unter Verzicht auf Bera-tungsrechte und Fristen“ – wie es verwaltungs-/parlamentsrechtlich technisch und nüchtern heißt – (fast) machen kann was sie will:      
Was hätte dieses Parlament, der Deutsche Bundestag, noch alles abgenickt, hätten Schäuble und das Kanzleramt mit den vier hauptbeteiligten Ressorts bei diesem Überraschungs-Kommando vom 25. März 2020 noch mehr Ermächtigungen vorgelegt?

Schäuble rast mit Vollgas gegen die Gummiwand

Zum letzten Wochenende (4./5. April 2020) legte Schäuble nochmal richtig nach, sozusagen weiteres Vollgas zum Schreddern der Verfassung: Sorgenvoll greinte er als Obervorturner des Parlaments wieder einmal soufflierend weitere Entmächtigungsphantasien, sogar mit Änder-ungsqualität des Grundgesetzes (zwei Drittel-Mehrheiten, die Gelegenheit schien noch von drei Tagen zuvor günstig, „warm“ zu sein), bei den Fraktionen ein. 

Das ging dann doch sogar unseren Zwergen von Abgeordneten zu weit. Möglicherweise hatte der eine und die andere Abgeordnete zwischenzeitlich für sich die übergriffigen Grenzüber-tretungen vom 25. März rekapituliert? Aber behält diese Erkenntnis für sich? Jedenfalls fing sich der Vorsteher des Verfassungsorgan Nr. 1 (Schäuble in der Rolle als Bundestagspräsi-dent) eine Serie von Klatschen ein und dieser noch weitergehende Unfug ist gestoppt.        
Erst einmal.

Was aber machte dieses Zwergenparlament eigentlich wenn eine wirklich große Krise, wie der Verteidigungsfall (Krieg) etc. vorläge? – Blieben dann gleich alle zu Hause? Oder fahren sie in den Urlaub? melden sich krank? Schicken Stellvertreter? Lassen das nichtständige Verfassungsorgan „Gemeinsamer Ausschuss“ nach Art. 53a GG (= Notparlament, hälftig Bundestag + Bundesrat) auch links bzw. rechts liegen? Der Unterzeichner war Mitglied im „Notparlament“, das ist hier nicht nur verfassungstheorethisches Palaver.

Das ist auch deswegen alles so unverzeihlich, weil die Bundesregierung am 3. Januar 2013 auf der Drucksache 17/12051 den Dt. Bundestag mit einen „Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012“ unterrichtete. Auf 88 Seiten! Dieser Bericht, diese Drucksache, wurde auch im Plenum diskutiert. Alles nachzulesen…, aber wen interssiert´s schon.

Der Bericht basiert auf einer von der Bu´Reg unter Frau Merkel selbst in Auftrag gegebenen Studie. Danach wusste man spätestens in der ZwergInnenansammlung des Dt. BT und der von ihr getragenen Bu´Reg seit acht Jahren wie unfassbar groß die Mängel waren und sind. Jetzt erleben wir es alle und – das ist ja das Fürchterliche – wir durchleben diese Mängel mit gravierenden Folgen.

Eigener Bericht von 2012, Plenumsdebatten: Irrelevantes Zeug

Das hoch gefährdete Personal in den Krankenhäusern, den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowieso, auch bei den Polizeien und anderswo werden dem Infektionsrisiko sehr stark ausge-setzt. Die Bevölkerung sowieso, dazu haben wir zum 13. März 2020 in unserer Pressemittei-lung einiges ausgeführt…  
Die ganzen Infektionszahlen und Totenzahlen sähen anders aus, wenn alleine Schutzmasken – so wie es lege artis darstellt (steht im Bericht) – vorhanden gewesen wären.

Der gesamte verspätete Maßnahmenplan – von „Mutti“ orchestriert, das Bu´Innenministerium wollte viel früher hart ran – basiert seit jetzt Monaten nicht auf mangelnder Urteilskraft, son-dern maßgeblich auf der Tatsache, dass seit den 90er Jahren der Katastrophenschutz nicht mehr seriös betrieben wurde. Unsere „Mutti“-Regierungen arbeiteten auch in diesem Segment unseriös.

Um unsere differenzierte Sicht bei dem bedauernswerten weit überwiegenden Fan-Club von „Mutti“ (= amtierende Kanzlerin) in diesem unserem Lande mittig in diesem Text Ausdruck zu verleihen: Sie hat das was so wenige haben, die erforderliche Urteilskraft, für solche Tätig-keiten, aber sie setzt sie entscheidend zum opportunen Machterhalt ein – siehe unsere PM vom 13.03.2020. – Merkel kann nichts richtig, nur die Macht ergreifen und sie dann halten. Sie kann einfach nicht anders:
Die Prägungen aus dem ev. Elternhaus in einer Diktatur und dann als Funktionärin der staatstragenden FDJ sitzen. Tief.

Zurück zum profanen Corona-Krisenmanagement: Obwohl es also Sinn machen könnte, der Bevölkerung Mundschutz von Anbeginn der Viren-Nummer aus China anzuraten, gibt es dazu ein unseliges Hin und Her, Ja und Nein. Mit vorneweg bei diesem Hick Hack:     
Das Robert-Koch-Institut (RKI), zu dem DIE WELT am 28. März 2020 in ihrem Leitkommentar auf der Seite 1 titelt:            „Das RKI taucht ab“.   
Dieser Verriss in einer der führenden bundesdeutschen Tageszeitungen hatte das Hick Hack zum Mundschutz noch nicht einmal mit zur Grundlage, denn inzwischen änderte das RKI auch zu der Frage des Nutzens eines Mundschutzes mehrfach seine Position.

Robert-Koch-Institut:Wissenschaftlicher Stichwortgeber wg Machtsicherung

Das RKI passte – so wie wir es in der Pressemitteilung vom 13. März darstellten – seine „wissenschaftliche“ Auffassung opportun dem an was von der Bundesregierung gehört werden wollte, um als möglichst perfekter Krisenmanager – ab ungefähr 11. März vorneweg „Mutti“, nachdem der junge Jens (Spahn) seine mehr dem Narzissmus gefrönten Testballons üben durfte – bei der Bevölkerung rüberzukommen. Minister sind für „Mutti“ Verbrauchsma-terial so wie Frauen bei den Hells Angels oder Knautschzonen beim Auto eingebaut werden.

Wenn in Sachen Mundschutz entgegen der herrschenden Meinung das RKI wochenlang behauptete: Überflüssig! Dann hat es diese Bundesregierung leicht(er), die maßgeblich von ihr zu verantwortenden Defizite zu ummanteln. Es fällt dann nicht so auf, dass noch kurz vor-her Tonnen solcher Güter nach China gesandt wurden, bundesdeutsche Konzerne (und Landesverwaltungen) zig tausende Mundschutze, nein, Millionen davon vernichteten, und die Vorratshaltung von Schutzkleidung auch nach der Drucksache 17/12051 überhaupt nicht angemessen gewesen ist.

So lief es methodisch betrachtet in etlichen Bereichen. Das RKI lieferte, um die Bundesre-gierung nicht alt aussehen zu lassen. Wie krass diese Regierung versagt hat, rissen wir am 13.03.2020 an. Das nennt sich dann wissenschaftlich was vom RKI kam, hat also den Geruch der Neutralität beim Ausatmen.

Andere Virologen, wie Herr Keukele, die immer schon 14 Tage früher ansagten, was eigent-lich von der Politik hätte getan werden müssen, wurden dann zu den Spitzenberatungsge-sprächen – ob bei dem Reg. Bürgermeister in Berlin, Herrn Müller, oder im Bundeskanzler-amt – erst gar nicht mehr hinzugenommen. Sie wurden ausgegrenzt.    
Deren Expertisen hätten komprimierend werden können. So wie „Mutti“ bei den Wahlarena-runden zur letzten Bundestagswahl 2017 die vorgesehen gewesenen Opfer-Angehörigen vom Breidscheidtplatz (Anis Amri + unsere Nachrichtendienste) extra und pronto pronto ausladen ließ und so Vieles mehr dieser Preisklasse. Aber, pssssst, das soll niemand wissen.

Wenn man dann noch im Parlament Bilder produziert wie Katja Kipping (eine sog. LINKE) mit Schal vor dem Mund und Nase, die sich gewissermaßen selbst zur Äffin macht und ein mega-schlechtes Vorbild an die Bevölkerung sendet, denen ja dank dieser Regierung mit Schützenhilfe des RKI zu dem Zeitpunkt des 25. März 2020 immer noch suggeriert ist, dass sie auf einen Mundschutz verzichten könnten?

Wieder einmal: Keine Herstellung von Verantwortung

Es ist auch nicht hilfreich, wenn solche innenpolitischen Nasen von Laienjournalisten wie Theo Sommer in DIE ZEIT darüber sinnieren, dass er sich gut aufgehoben fühle, bei dem Krisenmanagement der Bundesregierung. Der Mann weiß nicht was er für Persil-Scheine für solch ein verloddertes Führungshandeln aus dem Bundeskanzleramt heraus ausstellt! Will er doch noch Hofschranzenschreiber sein?  
Gerade das Thema der Schutzkleidung – nicht nur die Gesichtsmasken(!) – wurde so krass versemmelt, dass entscheidend darüber bestimmte Maßnahmen so verspätet ergriffen worden sind. Wir alle würden seit mindestens Wochen welche nutzen, wenn nicht… (siehe oben). Man wusste in unseren Regierungshäusern dann als es zu spät war, was nicht ging. Nein, man wusste dort weit früher, dass man trotz qualitativ hochwertiger Beratung seit spätestens 2012, dass der Katastrophenschutz bei verschiedenen Szenarien nicht funktionieren kann. Die Fachbeamten hatten es sowieso drauf.

So ähnlich wie die Bundeswehr kaputt gespart wurde war und ist es beim Zivil- und Katastrophenschutz. (Ersteres Kriegsfall, Zweites Friedensfall). Wir sind ja von Freunden umzingelt, lauteten dummfeile Sprüche aus den Mündern von Staatsamtsträgern mit Verantwortung (Fraktionsvorsitzende, Minister…) ähnlich wie bei der kaputt gesparten Bundeswehr „Jetzt wollen wir die Friedensdividende verfrühstücken“. Was über Letzteres bereits an Erpressungen dieses Landes ermöglicht wurde – nicht nur bei den bundesdeutschen Datenübergaben an die Five Eyes. Die NSA-Skandale, die dann, ganz im Stile von „Mutti“, der damalige Kanzleramtsminister Pofalla im Wahlkrampf 2013 per ordre de mufti für beendet erklärte. Für diesen politisch ebenfalls gegen die Interessen der BRD begangenen Amoklauf im Sinne des Machterhalts von „Mutti“ darf er jetzt mit der Eisenbahn spielen und landete – schwupps-di-wupps – wie das Leben so spielt im Vorstand der Deutschen Bundes-bahn. Wie in der ehem. DDR. Ehemalig? Das ist schon sehr krass gegen unsere Interessen gerichtet. Beim Katastrophenschutz geht es noch um ein „bisschen“ mehr und sehr direkt:
Gesundheit und Leben.         

Missachtete Verfassungsprinzipien:
– Ein rein quantitatives Problem –

Wem diese Ausführungen zu weitgehend scheinen, sei klar gesagt:          
Die Bundesregierung wurde im HauRuck-Verfahren – unter veränderten GOBT-Bedingungen – ermächtigt, Rechtsverordnungen zu erlassen und damit Gesetze, die nach dem Wortlaut und der Gesetzesauslegung (Teleologie) sowie höchstrichterlichen Rechtsprechung nur der Deutsche Bundestag beschließen könnte, zu umgehen. Damit entmächtigte sich der Deutsche Bundestag. Damit wird ein wesentliches Verfassungsprinzip umgangen; noch eines. Ist also aus den Blickwinkeln von Hochkarätern unserer Abgeordnetenschar nur noch ein quantitati-ves Problem… 
Dass diese Bundesjustiziministerin dazu nichts Wesentliches beiträgt kann niemanden überraschen. Woher sollte sie Substanz und Haltung nehmen? Sie hat sich in ihrer Fraktion mit großer Rücksichtslosigkeit als Quotenfrau hochgearbeitet.

Jetzt kann die Bundesregierung vorbei an dem eigentlichen Gesetzgeber nicht bloß – wie es in der EU der Eliten jahrzehntelange routinierte Praxis darstellt -, dem nationalen Parlament über Brüssel Gesetzestexte faktisch diktieren, sondern auch noch auf nationaler Ebene selbst den Gesetzgeber machen. Nach Artikel 80 GG müssen „Inhalt, Zweck und Ausmaß“ der erteilten Ermächtigung im Gesetz bestimmt werden. Im Corona-Tornado ist das – leicht zu belegen – nicht der Fall!

Formen und Inhalte gehören zusammen: Auch deshalb gibt es Beratungsfristen. Eigentlich. Deshalb drei echte substantielle Lesungen für Gesetze, Anhörungen und Zeit über Dinge nachzudenken. Dieser parlamentarische Schweinkram wird dann auch noch als funktions-fähiger Parlamentarismus von ähnlich armseligen Leistungsträgern in Redaktionen besungen.

Der Corona-Tornado bei Parlament + Regierungen
= Willkür im Verwaltungshandeln

Jetzt können ein Schreibwarenladen, das Spielzeuggeschäft, der Friseur und andere Geschäfte ohne Parlamentsbeteiligung geschlossen werden. In Bayern sind Baumärkte geschlossen, in NRW offen oder in Schleswig-Holstein sind Blumengeschäfte geschlossen, in Hamburg offen. Davon gibt es noch mehr! So ähnlich war es im Heiligen Römischen Reich Deutscher Naiton vom Spätmittelalter bis 1806. Was für eine Wettbewerbsverzerrung. Nein, was für eine Willkür, denn es handelt sich um sehr ähnliche Sachverhaltsgrundlagen mit gravierend verschiedenen behördlichen Maßnahmen. Was für ein Rechtsstaat. Gleiches Recht für alle?

Das meiste auf der Grundlage einer Verordnungsermächtigung des § 32 Infektionsschutzge-setzes (IfSG)! Und obwohl so schwerwiegende Eingriffe wie die in die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG oder dem Eigentum nach Art. 14 GG im IfSG nicht erwähnt werden (zwingendes Zitiergebot). Das gehört zum kleinen Ein-Mal-Eins der Staatsrechtslehre und der Gesetzes-technik.          
Jens Spahn in seiner Rolle als Bundesgesundheitsminister erhielt im IfSG das Recht, das Gesetz in bedeutenden Bereichen (legislativ) zu ändern und es (exekutiv) zu vollziehen. Dazu stehen im Grundgesetz andere Regelungen. Und wir hören den Schwamm-drüber-Blues…

Gerade wenn die parlamentarische Debatte nahezu ausfällt, erhalten die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die bei fehlenden Plebisziten auf Bundesebene eh Kernfreiheitsrechte in unserer repräsentativen Demokratie darstellen, eine noch viel größere Bedeutung.      
Sie sind beide stark eingeschränkt, die Versammlungsfreiheit ist auf Null reduziert, da bspw. in Berlin Demonstrationen verhindert worden sind, obwohl sie das Abstandsgebot einhielten, selbst eine Demo in Autos.

Eindeutige und klare Verfassungswidrigkeiten

Diese schwerwiegenden Eingriffe, zum Teil ohne parlamentarische Kontrolle, wie vom 25. März 2020 vom Deutschen Bundestag verfassungswidrig scheinlegitimiert ist aber gar nichts Besonderes mehr. Man muss sich dabei immer wieder klar machen, dass es die „neutrale Rolle“ der Justiz nicht gibt. Sie ist politisch hoch aufgeladen und ein Herrschaftsinstrument.

Diese Kanzlerin, die halt die Großen Koalitionen braucht wie die SED früher in der DDR ihre 99% Zustimmung bei den Scheinwahlen mit den Blockparteien, aus deren Reihen ja auch so viele Linientreue ihren Weg in Parlamente und Regierungen der BRD fanden, hat sowohl in ihrer Partei nach den unwirklichen Alleingang-Beschlüssen der Bundesregierungen unter die-ser Kanzlerin zu Grundsatzfragen die dieses Land zum Teil vorher Jahrzehnte mit zivilgesell-schaftlichen Debatten beschäftigte, wie dem Atomausstieg, Abschaffung der Freiwilligen-armee zur Berufsarmee u.v.a.m. ein weiteres Dogma verfassungsrechtlicher Qualität gebrochen.    
Ja, und? Kommt es darauf wirklich noch an? So wie sie dieses Land schon jetzt verändert hat? Mit Hilfe von Frau Friede Springer, Frau Sabine Christiansen etc.

Die Corona-Abläufe in der BRD sind nur zu verstehen und einzuordnen, wenn man den Blick auf dieses Kontinuum der merkelschen Politikmethode wirft.  
In der Regel fielen diese Entscheidungen aus dem chicken camp im Bundeskanzleramt heraus und ohne Debatten in ihrer Partei bzw. gegen deren Beschlüsse. Dort rieben sich immer wieder Parteimitglieder „im Glied“ genauso wie in der Bundestagsfraktion verwundert die Augen. Und trugen, zum Teil mit geballten Fäustlingen in den Hosentäschchen, alles mit. Da aber – auch da lässt eine DDR-Grundprägung grüßen – vor allem Loyalität von „Mutti“ belohnt wird, war über die eineinhalb Jahrzehnte auch bei der weiteren Personalauswahl für Funktionäre in der Partei sowie Spitzenämter in der Fraktion und der Bundesregierung (Regierungsmitglieder der CSU konnte sie nicht direkt beeinflussen, Beispiel Seehofer und andere) ein immer größerer geschlossener Block ihr nahezu bedingungslos ergebener Gefolgsmenschen herangezogen. Daran wird die CDU noch lange tragen.  

So und sehr ähnlich wie hier beschrieben entwickelte sich auch die traurige Meinungsbildung und Entscheidungsfindung des Deutschen Bundestags; noch weitere Ausführungen sprengte diese Erklärung aus Anlass der Corona-Pandemie und was die Politik auch in der Bundesre-publik Deutschland daraus entwickelt. Nur so – mit den hergestellten Bezügen zu dem parlamentarischen und verfassungsrechtlichen mittelgewaltigen GAU lassen sich innenpoli-tische Tollheiten gedanklich überhaupt einordnen. Ansonsten bliebe immer an oberflächlicher Situationsbeschreibung kleben.

Unsere „Helden der Inneren Sicherheit“ in der ersten Reihe

Nur so sind auch die üblichen Purzelbäume und Hallodri-Einsätze bestimmter Kohorten uns-erer „Helden der inneren Sicherheit“ (= PolizeibeamtInnen) in der Umsetzung zu verstehen. Endlich mal so etwas wie in den Bereich einer Vollkontrolle zu gelangen. Nicht zu verstehen sind darüber die hyperventilierenden Auftritte von einzelnen Ministerpräsidenten wie dem Daniel Günther in Kiel oder Armin Laschet in Düsseldorf; aber auch das bedürfte vertiefender Darstellung. Auch dabei stehen im Kern persönliche Befindlichkeiten im Vordergrund: Nicht das Gemeinwohl bestimmt ihr Handeln, sondern eigene Ambitionen. Alles andere sind Sonntagsreden, Palaber Rhabarber… – Günther wollte für Brandenburg Gespräche seiner CDU mit der DIE LINKE. Genau dafür wurden seine Partei“freunde“ in Thüringen später versenkt.

Es handelt sich bei den Beschlüssen des „Deutschen Bundestags im Reichstag“ (so seine offizielle Bezeichnung) um die schwersten Grundrechtseingriffe in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Das ist der Kern dieser kleinen verfassungspraktischen Kern-schmelze; oder ist es doch eine Größere? Auf alle Fälle ist selbst die parlamentarische Serie an Sechsern und Fünfern der stattgefundenen Klausuren (Abstimmungen) des „Hohen Haus-es“ vom 25. März 2020 in die verfassungs- und staatsrechtliche Nomenklatur eingeordnet. Selbst unter dem Blickpunkt, dass im Plenum und den Ausschüssen des Deutschen Bundestages das „Herz der Demokratie“ schlagen sollte, ähemm.
Die SchülerInnen auf den Plenarsitzen – sofern sie überhaupt erschienen bzw. nicht vom Unterricht ausgeschlossen waren – sind krachend durchgefallen. Das passt zu dem seit Jahrzehnten klassischen Dreiklang der Personalentwicklung in unseren Parlamenten:

„Kreissaal – Hörsaal – Plenarsaal“

Jetzt ist das Parlament schon so weit depriviert, dass es selbst beschließt, seine verfassungsmäßigen Rechte rechts- und verfassungswidrig liegen zu lassen. Die für eine solche Vorgehensweise erforderlichen Mechanismen bei der Personalauswahl in Parteien, der Listenaufstellung, also Stromlinienförmigkeit etc. führten wir an. Den Rest für die Bundesre-gierung organisierte „Mutti“ immer wieder persönlich, auch wenn es gelegentlich über Bande mit ihren Heerscharen an willigen Opportunisten im Bundeskanzleramt sowie in der CDU gespielt werden konnte.

Eines der krassesten Beispiele war jüngst die Abberufung des wahrlich engagierten und kompetenten Ostbeauftragten der Bundesregierung, Christian Hirte. Das erfolgte aus Anlass des Weiteren parlamentarischen wie staatsrechtlichen Trauerspiels in Thüringen als ein vom Landtag zum Ministerpräsidenten gewählter FDP-Mann dieses Staatsamt nach kurzer Zeit wieder abgab. Nach solchen Exemplen wissen wieder alle im Klassenzimmer was von ihnen erwartet wird.         
In Sachen Thüringen glänzte „Mutti“ übrigens aus ihrer Rolle der Kanzlerin an der von ihr hoch gezogenen neuen Parteivorsitzenden Krampf-Karrenbauer vorbei. Das ist alles egal, was die Rollenspiele aus Staats- und Spitzenämtern angeht. So wie früher einmal, in den fünf neuen Bundesländern plus Ost-Berlin. Nur wird bei uns immer noch behauptet, dass alles lege artis, also nach Grundgesetz etc. erfolge.     

Wer sich nur das Personal ansieht, was jetzt in der Bundesregierung und umliegenden Gemeinden seitens der CDU herumstolpert. Mit wenigen Ausnahmen Schwachmaten, weil „Mutti“ starke urteilskräftige Charaktere jeweils entsorgte oder gefügig (beispielhaft Norbert Röttgen) machte bzw. sie aus der Pizza-Connection den vor ihr mit dem Atomausstieg an allen und allem vorbei und den anderen Entscheidungen vorbereiteten Coup auf Schwarz-Grün eh von alleine mitmachten. Eine politische Ehe wie wenn in der Tierwelt ein Elefant mit einer Gazelle kopulierten. Nicht bei diesen Grünlingen und dieser Kanzlerin: Hier ein paar chirurgische Schönheitseingriffe am Programm, dort ein paar Genommanipulationen. Schon passt es. Unverträglich. Eigentlich.

Südkorea hat es vorgemacht

Nur so, über die Beschreibung dieser Mechanismen im Zentrum der Macht, die tatsächlich in der Industrie, der Finanzspitze und anderen lobbyistisch stark vertretenen Minderheiten liegt, mitten in dem Getriebe des Politikbetriebs ist zu verstehen, was in Sachen Corona an Zumutungen diesem Land aufgedrückt worden ist.        
Diese Aussage gilt trotz der im Vergleich zu anderen Nationen (Italien, Spanien, GB, USA…) relativ günstigen Zahlenentwicklung bei Kranken wie Toten.

Wir hätten in der Bundesrepublik Deutschland ähnlich wie in Südkorea die Infektionskette frühzeitig weiter verfolgen können, durch gezielte Isolation etc. und ähnliche Erfolge wie in Südkorea erzielen können, auch ohne datensch(m)utziger Totalerfassung mit special Apps via Smart Phone, Handy oder anderen von den Bürger selbst finanzierten Abhör- und Manipulationseinrichtungen. Dazu führten wir bereits beispielhaft am 13. März einiges aus.

Im Dt. BT sitzen in jeder Legislatur idR über 20% JuristInnen. Was alleine diese Tatsache, ein Fünftel der Abgeordneten sind idR Volljuristen, über die Art und Weise der Politik – auch dort gilt das Stichwort „Verrechtlichung“, wie in so vielen anderen Lebensbereichen – ausdrückt. JuristInnen sind eben darin geübt, verschiedene Meinungen zu vertreten. Sie vertreten Interessen, nicht ihre Überzeugungen, und genau so machen die meisten von ihnen Politik.

Den meisten von ihnen geht es am Arsch vorbei, wenn eine andere Instanz – hier nicht selten das Bundesverfassungsgericht – etwas für rechtswidrig oder gar verfassungswidrig erklärt. Die bringen es sogar fertig wenn Karlsruhe etwas was bei von ihnen persönlich (mitzu)verant-wortende Gesetze, die für verfassungswidrig erklärt wurden, es zu „begrüßen“, dass Karlsruhe so sprach.   
Diese Darstellung betrifft nicht bloß die Fraktionen, sondern gerade auch die bei verfassungs-widrigen Bundesministerien und das Bundesjustizministerium und Bundeskanzleramt jeweils im besonderen Maße, weil beide „Häuser“ die Generalaufgabe wahrnehmen (sollten), jedes Gesetz nach allen Beratungen und (spätestens) vor der 3. Lesung im Dt. BT auf – genau(!) – seine verfassungsgemäße Konstruktion zu prüfen. Und wir hören: Den Schwamm-drüber-Blues…

Quer- und Grundsatzressort Bundesjustizministerium

Dazu gibt es Dutzende von Beispielen, nicht bloß die Klassiker wie das Abschießen von vollbesetzten Zivilflugzeugen (Luftsicherheitsgesetz am 15.02.2006), sondern schon drei Male sprach das BVerfG Bundeswahlgesetze(!!!) verfassungswidrig. Also einen Kernbereich unserer Demokratie: Wer wie in den Deutschen Bundestag kommen kann. Geht´s noch? Und immer noch weigern sich die CDU und CSU, angemessene Verhältnisse herzustellen, weil sie von den unmöglich gewordenen Zuständen profitieren. Aber von ihren Vertretern, vorneweg Madame Merkel, hören wir immer: „Zuerst das Land, dann die Partei.“ – Wer´s glaubt, bitte…

Uns ist schon klar, dass die ständige Wiederholung anstrengt, aber die Aussage ist und bleibt zentral: Es geht in praktisch jedes Politikfeld hinein was diese Kanzlerin versemmelt. Das kann ja auch gar nicht anders sein, wenn die hier angestellte Analyse und darauf basierenden wertenden Ableitungen zutreffen:          
Ob die Aufklärungsverhinderung zur NSU-Mord-Raub-etc.-Serie, auch aus dem Bu´Kanzler-amt heraus und trotz Muttis heiligem Versprechen in quasi staatsaktmelodramatischer Insze-nierung 2012 im Schauspielhaus Berlin (reinste Agitation + Propaganda), wie beim Rechtsex-tremismus/Rechtsterrorismus insgesamt, … sowie anderen Themen.

Aber: Alles hätte noch schlimmer sein können

Der Maßstab sind nicht diese unsäglichen Erdogane, Trumps, BoJos (Johnsen) & Co. Der Maßstab sind die guten Möglichkeiten, das Allgemeinwohl.           
Wir können alle nur von Glück sagen, dass es keine Schwarz-Liberale-Grüne Regierung gibt. Wer sich einmal den Sondierungs-/Koalitionsvertrag durchliest, der – zum Glück(!) – kurz vor der Ziellinie von Christian Lindner und seiner FDP beendet worden ist, dem könnte noch anders werden als jetzt schon. Wer nur die „Rede“ von Kathrin Göring-Eckart – die zweite ehem. FDJ-Funktionärin für Agitation + Propaganda im Deutschen Bundestag – am 25. März für DIE GRÜNEN durchlitt, weiß dass es sich um das Niveau einer Kommunalpolitikerin handelte, die einen Erlebnisbericht aus Thüringen zelebrierte, um von u.a. dem eigenen Total-versagen auf Bundesebene abzulenken.

Übrigens, auch wenn Lindner und Kubicki recht haben, dass Merkel mit den Grünen und ihren NetzwerkerInnen wie blind zusammenspielten und die FDP bei dem Kompromisspapier des Sondierungspapiers relativ am meisten Federn lassen musste, so geschah dies letztlich nur auf der Grundlage des großen programmatischen Federnlassens bei den Grünen:       
So wie Joschka Fischer (nicht er allein, wissen auch wir Kritische) für Rot-Grüne viele programmatische Essentials der grünen Programmatik opferte, um regierungs-, kriegs- usw. –fähig zu sein, so fand mit dieser personellen Aufstellung bei den Grünen ein Ramschaus-verkauf statt.

Ein Ausverkauf („Alles muss raus“) wie ihn dies Land noch nicht gesehen hat. Auch nicht bei der FDP; zu keinem Zeitpunkt zu dem Linksliberale ob der Kritik an der politischen Beliebigkeit kaum zu begrenzen gewesen ist. Die Grünen sind längst eine politische Hure der Sonderklasse (damit wollen wir nichts Negatives über den harten und sozialhygienisch leider immer noch bedeutenden Beruf der Sexarbeiterinnen gesagt haben) geworden:      
Wenn die Machtbeteiligung auch noch so klein ist, immer streben sie ins Koalitionsbett. Alte Grüne hätten das nur mit polit-masochistischer Grundhaltung leben können. Die heutigen Grünen stehen idR dahinter und finden das sogar richtig gut, ob mit der SPD, CDU, DIE LINKE,CSU, FDP… – Sie wollen und können nicht begreifen, dass sie mit dieser Haltung lediglich systemisches Verbrauchsmaterial für die wirklich Mächtigen sind und ihr früheres programmatisches Kapital mittel- und langfristig verbrennen, mit dem ganz anders gehebelt werden konnte. Auch aus der Oppositionsrolle heraus.

Corona- wie Eurobonds = Ausverkauf solider Staatsfinanzen

So waren die Grünen die ersten die dem weiteren Ausverkauf bundesdeutscher Ersparnisse bzw. dem Plündern bundesdeutscher Renten- und anderer Sozialversicherungskassen via Euro- und Coronabonds zustimmten. Und finden sich auch dabei richtig gut. Sie sind voll-kommen bei sich mit dieser anderen Art eines Ausverkaufs – hier bundesdeutscher Interessen.

Es gibt objektiv keinen Grund für solche (weiteren) unsoliden Anleihen. Es reichen voll-kommen die wahnwitzigen Anleihekaufprogramme selbst von maroden Staaten oder von keiner Bank beliehenen Anleihen von Firmen und Konzernen, die seit Längerem durch die EZB betrieben werden, sowie dem aktuell gegen den erbitterten Widerstand von insbesondere Italien durch ESM-Instrumente (auch noch mit gewissermaßen Virusbedingt abgeschwächten Soliditäts-Kriterien) sowie Kredite für Kurzarbeitergeld und der Garantie für Unternehmenskredite durch die Europäische Investitionsbank (EIB).

Vielmehr liegt es nicht an fehlender Liquidität, dass in Italien und Spanien in Sachen Corona-Virus landunter ist bzw. droht. Die finanzielle Situation im Süden Europas ist weit entspannter als die Medizinische. Woran es mangelt sind Krankenschwester, Pflegekräfte, Ärzte, bestens ausgestattete Intensivstationen.      
Conte, derzeitiger Ministerpräsident Italiens, Behauptung, es ginge bei den Eurobonds um „Leben und Tod“ liegt falsch. Es geht um eine Grundsatzentscheidung für Europas Finanz-system. Und in Italien liegt es vor allen Dingen daran, dass es sich um einen failed state handelt. Dort hat wie auch in anderen gesellschaftlichen Feldern die Mafia zu viel Einfluss.

Wer einmal italienische Krankenhäuser von innen gesehen hat, wähnt sich rein gefühlsmäßig von den hygienischen Zuständen und anderen Bedingungen in manchen Dingen mehr im Mittelalter als im 21. Jahrhundert. Dagegen ist das Geldwäscheparadies Bundesrepublik Deutschland (noch) ein Waisenknabe, dabei geht diesbezüglich hier bereits die Post ab: „Deutschland ist ein Geldwäsche-Paradies“, DIE ZEIT, 14.11.2019, Aufmacher im Wirtschaftsteil, S. 21. + 22. Und auch da lässt unsere sog. politische Elite, also diejenigen die das Primat der Politik zum Schwingen bringen sollen, seit Jahrzehnten(!) alles weiter zu.

Wie stehen gebliebene Zeit: Italienische Krankenhäuser

Auch hier hinterließ wieder Wolfgang Schäuble seine klassischen Spuren. Dieses Mal als Bu´Finanzminister, indem er die Zuständigkeit für Geldwäsche vom BKA zum Zollkriminal-amt umlenkte. Das kam also aus dem Geschäftsbereich des Bu´Innenminnisteriums zu dem der Finanzen, nennt sich nun „Financial Intelligence Unit“ (FIU), richtiges Deutsch, und funk-tioniert bis heute nicht bzw. noch schlechter als zuvor – und das war schon grottenschlecht. Seit drei Jahren geht die Geldwäsche richtig durch die Decke. In der BRD. Details sind bekannt…

Man muss sich klar machen: Mit Draghi an der Spitze der Europäischen Zentralbank saß dort von 2011 bis 2019 jemand der nicht nur wie ein Pate aussieht, sondern auch eine solche Politik betrieb:  
Seine Rolle beim Verschleiern des krisenhaften Zustandes der griechischen Staatsfinanzen durch die (konservative) griechische Regierung und Goldman Sachs sind legendär. Draghi stand in den Diensten von 2002 bis 2005 von Goldman Sachs. Sohnemann Giacomo Draghi war auch noch als Zinshändler bei Morgan Stanley in London tätig. Klassische Interessenkonflikte. Ist alles egal. In der EU sowieso noch mehr als national.         
Die weltweit katastrophale Rolle von Morgan Stanley kann hier nicht ausgebreitet werden. Mitglieder dieses „Syndikats“ sind mittlerweile weltweit in Regierungen integriert oder „beraten“ diese ganz unabhängig. Für seine Verdienste bekam Draghi Sen. Ende Januar 2020 auch noch das Bundesverdienstkreuz. Nun denn…, kommt auch mehr drauf an.

EU-Gründungsmitglied Italien hin und her, aber in diesem Zustand ist das Romanum Imperi-um noch schwieriger als es Griechenland vor dem Ausbruch der Euro-Krise gewesen ist. Zwischenzeitlich regierten dort eine angeblich fortschrittliche Clowns-Partei mit Rechtsradikalen. It´s a failed state.

Und in Spanien sieht es in Bezug auf die Krankenhäuser nicht so richtig viel besser aus. Dass solche Länder bei Krankenhäuser-Rankings – wie auch die in Großbritannien und den USA – im offiziellen Ranking vor jenen in der Bundesrepublik Deutschland an Ausstattung, Personal etc. rangieren, zeigt nur nochmals die Fragwürdigkeit solcher Listen:
„Traue keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast“ (Winston Churchill).

Tatsächlich gab es im Januar 2020 in der BRD rund 28.000 Intensivbetten. Das sind 34 pro 100.000 Einwohner.        
In Italien sind es zwölf und in den Niederlanden sieben. Mittlerweile sollen in der Bundesre-publik Deutschland 40.000 Intensivbetten zur Verfügung stehen, so dass nun auch Patienten aus Spanien, Italien und Frankreich aufgenommen werden konnten. Warum ist das so?

Grausames Zusammenspiel von der EU über Berlin zur Merkel-Regierung

Was die EU bisher abliefert, ist nochmals das Spiegelbild der Sachanalyse einer seit Jahrzehnten gewachsenen undemokratischen Struktur. Leider. Die politischen Eliten bzw. was sich als solche sah und sieht haben sie bewusst so und eben nicht demokratisch entwickelt.

Aber sie haben die Europäische Union nicht bloß so entwickelt, sondern sie pflegen sie auch genauso undemokratisch. Das jüngste große Beispiel ist die Art wie die Skandalnudel Ursula von der Leyen aus Berlin entsorgt und hoch geschoben wurde. Alleine ihre Minusleistungen in verschiedenen Ministerämtern incl. Dem Amigo-Skandal mit ihrer Staatssekretärin Katrin Suder und McKinsey-Seilschaften (so ein ähnlicher Club wie Draghis Goldman Sachs, nur kleiner) sind an sich schon zu viel. Hinzu kommen ihre Minusleistungen als Zensursula, in der Rolle einer Bundesfamilienministerin. Was die alles nicht kann? Und doch immer wieder wg. ihrer besinnungslosen Loyalität von „Mutti“ ins Rennen geschickt wird?! Nicht weil sie eine Spitzenkönnerin ist, sondern weil sie als Opportunistin alles mitmacht.

 Aber dass sie auch noch entgegen der Suggestion – nein: Festem Versprechen – bei den letzten Europawahlen, dass einer der beiden sog. Spitzenkandidaten – Manfred Weber bzw. Frans Timmermans – auf jeden Fall Kommissionspräsident werden würde (neuerliche WählerInnenverarsche), zeigte nochmals, dass die undemokratischen Abläufe wie Strukturen in Brüssel + Straßburg kein Zufallsergebnis darstellen, sondern mit Kalkül entwickelt wurden und erhalten bleiben. So konnten die nationalen Regierungen halt auch Parlament „spielen“ und in jedem Fall ihre nationalen Parlamente – ob in Rom, Paris, Berlin, Den Haag usw. – wieder und wieder tunneln.

Reguliert die Politik den Markt oder der „Markt“ die Politik?

Jürgen Habermas benannte schon 2013 den Titelessay seines Bandes „Im Sog der Technokratie“ die Prüfsteine der europäischen Solidarität:          
– Welches Gewicht kommt den einzelnen Nationalstaaten innerhalb der Gemeinschaft zu?
– Welche Rolle spielt Europa in einer aufeinander angewiesenen Weltgesellschaft?        
– In welchem Maß reguliert Politik den Markt?       

Diese Fragen, mehr noch die passenden Antworten, gehören nach wie vor zu den „Prüf-steinen“; jetzt in existenziell verschärfter Form. Wir stehen vor dem Auseinanderbrechen der EU. Daran wurde hart gearbeitet: Nicht bloß von China, Russland und den USA, sondern vor allem von unserem eigenen politischen Führungspersonal. 

Mit dem Benennen von Ursula von der Leyen als Präsidentin der Europäischen Kommission fügen die Regierungschefs – vorneweg wieder unser aller „Mutti“ auf gespielten Zuruf von der anderen Rheinseite (Macron) – nahtlos in das schon seit Jahrzehnten laufende soziale Großexperiment eine weitere Schreckenspersonalie ein:       
Wie viele merkwürdige Volten, verstörende Absurditäten und kaltschnäuzige Bosheiten kann sich die EU leisten, um auch die hartnäckigsten Europa-Fans zu entsetzen und sich abwenden zu lassen? – Wobei: Diese Volten werden vornehmlich von den feinzisiliert wie unkontrolliert handelnden nationalen Regierungen produziert und unablässig generiert – via EU-Rat und EU–Kommission. Die passionierte Dressurreiterin ZenSursula hängt längst und weit vor dem aktuellen St. Peter-Job wie ein schlapper Sack in ihrem Sattel. Sie reitet gerade das nächste Roß zum Krüppel. Dafür hat sie aber Kindergärten in die Bundeswehr installiert, da hatte sie noch eine schwache Erinnerung aus dem Job zuvor (Bundesfamilienministerin) als sie im Verteidigungsressort neues Chaos stiftete.

Was jetzt in der EU stattfindet, kann man gar nicht genug dramatisieren. Auch in Sachen Corona! Und das nach dem Flüchtlingsdesaster von „Mutti“, ihrem mit Schäuble angerich-teten Euro-Pseudo-Rettungs-Wahnsinn, der keine Euro-Rettung darstellt, und alles gemein-sam (Euro-, Flüchtlings-Irrsinn, van der Leyens Prompto-Versagen kurz nach Dienstantritt) verstärkt die bundesdeutsche Isolation gegenüber Süd- und Osteuropa.

Die EU sschwebt mit einem Bein über dem Abgrund

Gleichzeitig treiben die diejenigen die an einer schwachen EU interessiert sind (China, Russland und inzwischen auch die USA mit Trump) ihre Keile weiter hinein. Die einen kaufen von den schwachen Griechen und Italienern Häfen (Piräus + Triest), die anderen trollen mit ihrer Cyber-Armee die Briten aus der EU, dank tatkräftigen Dummheiten von „Mutti“ der von ihr und nahezu alleine von ihr zu verantwortenden Bilder der Flüchtlingsströme 2015 usw.

Nachdem sich Jean Claude Juncker, der zuvor Luxemburg zu einem Steuerparadies entwickelte, sich von seinem nationalen Verfassungsschutz vorführen ließ und in seiner nonchalanten Art und Weise zu letzterem äußerte:   
„Als Regierungschef kann ich mich nicht um so etwas kümmern.“, dieser JCJ hatte sich vor seinem Abgang mit den osteuropäischen Mitgliedsstaaten heillos überworfen.   
Von der Leyen wollte stattdessen Verständnis für die spezifischen Befindlichkeiten zeigen und Geduld mit den selbstherrlichen Regierungschefs aufbringen, Entgegenkommen signalisieren, um in Gesprächen Kompromisse zu erzielen.         
Deswegen packte die neue Chefin den harten Knüppel des EU-Rechts (Vertragsver-letzungsverfahren, Sanktionen, Geldentzug) in (kilo)meterdicke Watte-Rollen.

Das kann nur schief gehen, wenn sich in der Watte plötzlich nur noch heiße Luft befindet. Aus wie viel heißer Luft Zensursulas EU-Strategie besteht, hat sie uns allen am 31. März 2020 gezeigt. Ein Tag der noch mehr von der früheren Anziehungskraft der Europa-Idee entfernt, der Europas Ideale links (oder besser formuliert: rechts) liegen lässt und die Autorität der EU weiter unterminiert. 
Und zwar nicht durch linke Tollheiten, sondern rechte (Ungarn wie Polen) und konservative Eskapaden (EVP-Familie). Es ist eine Schande.

Das ist übrigens keine Ausnahme, sondern die Regel: Ob beim Brexit – hirnbefreite Volksabstimmung durch die Konservativen, Mr. David Cameron als PM -, ob beim Griechen-land-Desaster, das erst später durch eine Links-Regierung unter Tsipras und seinem begna-deten Finanzminister nochmals die Krise perpetuierte. Letzteres (Linke vergrößerten das EU-Chaos) stellte die Ausnahme dar, als Griechenland unsolidarisch die Flüchtlingsströme nach Norden durchwinkte.

Aufgabe von Kernkriterien eines Rechtsstaats: Nichts passiert

In Ungarn jedenfalls tagt das Parlament in bester Tradition zu anderen Diktaturen während der Zeit des Corona-Notstands nicht. Viktor Organ kann ab sofort unkontrolliert und unbe-grenzt per Verordnung durchregieren. Wahlen und Referenden fallen aus. Das ist kein Rechts-staat mehr.

Unsere Merkel-Jüngerin Ursula von der Leyen schwurbelte dazu in zwei nichtssagenden Tweets etwas von „fundamentalen Prinzipien und Werten“ oder „genauer Beobachtung der Notfallmaßnahmen durch die EU- Kommission. Nicht einmal „Orban“ oder „Ungarn“ waren zu lesen. Ein Kommentator schrieb: „Sie ist eine Fehlbesetzung an der Spitze Europas.“
Das war schon zum Zeitpunkt klar, als sie vorgeschlagen wurde. Ein wahrlicher Schlag dieser Vorschlag. Gegen Europa.

Dieser kleine Ausflug ins kleine Europa illustriert nochmals wie weit sich der Deutsche Bundestag von seinem verfassungsrechtlichen Auftrag entfernt hat. In nur einer Sitzungs-woche, die auf einen Sitzungstag geschrumpft wurde. Freiwillig. Mitmachend. Und natürlich geht es noch schlimmer. Ungarn und Polen machen es vor.        
Aber das ist so wie „Muttis“ Regie bei der Krisen-Orchestrierung: Sie muss jetzt eine „Fünf“ verantworten und teilt der Bevölkerung so wie ein Schulmädchen nach der Zensurenvergabe  ihren Eltern mit: „Ja, aber alle anderen haben eine „sechs“!“ – Großartig. – Abgesehen davon, dass es Länder wie Südkorea zu einer „zwei“ geschafft haben.

Währenddessen toben die anderen Themen weiter: Nicht bloß Geldwäsche, die unsere Staaten unterhöhlen, sondern legal konstruierte Steuervermeidungsstrategien von Großkonzernen komplett gegen die Interessen von uns allen, weil die willfährigen PolitikerInnen nicht zu Potte kommen und und und…

Gleichzeitig schafft es die EU nicht, selbst offene Brüche gegen die Gewaltenteilung wie jetzt in Ungarn – das was im Berliner Reichstag am 25. März 2020 ist ja nur für Parlaments-gourmets weitestgehend greif- und nachvollziehbar – so einzuordnen wie es sich für demokratisch verfasste Rechtsstaaten gehörte. Einige Länder in der EU tanzen Brüssel und vor allem unserem verfassungstheorethischen Wertkanon ganz praktisch so auf der Nase herum, dass es quietscht. Und Frau von der Leyen, die ja nur mit den „gekauften“ Stimmen aus Warschau und Polen Kommissionspräsidentin hat werden können (wieder dank „Muttis“ Telefonakquise), schweigt. Die EVP, zu deren Parteienfamilie die Orbans und Polens Duda gehören, schweigt ebenfalls. Eigentlich könnte man doch dann gleich auch Herrn Erdogan mit seiner gleichgeschalteten Türkei in die EU und die EVP aufnehmen.

Da die Zustände so sind wie hier partiell beschrieben, darf niemanden wundern, dass die Fehlerserie bei der augenblicklich grassierenden Pandemie auch noch beklatscht werden.

Die Relevanz transparenter Antworten auf die Corona-Virus-Pandemie für die polizeiliche Arbeit ist in vielerlei Hinsicht klar. Nur: Wer will das wahrhaftig?

Mit der Bitte um Veröffentlichung“

Thomas Wüppesahl  

Die Pressemitteilung als PDF-Datei

Palantir Gotham: ein Überwachungsalbtraum in Händen der Polizei

VON LARS „GHANDY“ SOBIRAJ  5. APRIL 2020

Die Beschreibung der Datenbank- und Ermittlungssoftware Palantir Gotham klingt wie eine Eier legende Wollmilchsau. Die Softwarelösung ist dazu in der Lage, riesige Mengen an Daten zu strukturieren, zu analysieren, Zusammenhänge herauszuarbeiten und diese zu visualisieren. Sie könnte eine Zeitwende der Ermittlungstätigkeit markieren und zeigen, dass die Behörden endlich im Hier und Jetzt angekommen sind. Doch die Software, die in Deutschland besser unter dem Namen Hessendata bekannt ist, birgt auch viele Risiken.

Palantir Gotham – der Alleskönner?

Die Würzburger Kommunikationswissenschaftlerin und Technische Redakteurin für Datenverarbeitung, Annette Brücker, fasst die Grundprobleme der Ermittlungsarbeit der Polizei in ihrem Blog „Police-IT“ sehr treffend zusammen. Zwar verfüge die Polizei über eine Vielzahl an Informationen. Aber ein zentraler Datenpool, auf den man bequem zugreifen könnte, befindet sich auch im Jahr 2020 in weiter Ferne. Die Lösung verspricht die CIA-Tochterfirma Palantir, in Deutschland ist deren Software als Hessendata bekannt. Das BKA und die Innenminister verschiedener Bundesländer haben schon lautstark ihr Interesse bekundet.

Die Mitarbeiter der Behörden verfügen über zahlreiche haptische Informationen, wie zum Beispiel Fotos, Skizzen, Akten etc. Und sie können auf den Inhalt diverser Datenbanken digital zugreifen. Das können beispielsweise Überwachungsvideos, eingescannte Dokumente, E-Mails etc. sein. Die weit verstreuten Informationen gestalten jede Auswertung sehr kompliziert. Wer bitte soll den Überblick über verschiedene polizeiliche Datenbank-Systeme, Meldedienste, den Inhalt der beschlagnahmten Güter in den Asservatenkammern etc. behalten, bzw. im Idealfall sogar Zusammenhänge zwischen einzelnen Indizien herstellen, die teils haptisch und teils digital vorliegen!?? Das ist nur schwer möglich, zumal den Polizeibeamten der dafür nötige Abstand fehlt. Manchmal braucht man aber eine gewisse Distanz, muss Dinge aus der Ferne betrachten, um Zusammehänge erkennen zu können.

Dammbruch der polizeilichen IT

data sourcecode Palantir Gotham

Foto Charles Deluvio, thx!

Genau an der Stelle soll in den Bundesländern Hessen und NRW die Software Palantir Gotham zum Einsatz kommen. Sie wird von Frau Brückner als regelrechter „Dammbruch in der polizeilichen IT“ angesehen. Die Analysten sollen in die Lage versetzt werden, einen eigenen Sandkasten zu haben, in dem sie Hypothesen verfolgen oder auf eine frühere Version der Auswertung zurückgehen können, sofern ein Zusammenhang plötzlich unstimmig erscheint etc. Ihre Analysen sollen in sichtbare Informationen verwandelt werden. Ermittler können die Namen von Personen in eine Suchmaske eingeben, um den eigenen Suchdienst Raptor zu aktivieren. Wenn’s ums Eingemachte geht, hält sich der Hersteller gerne mit Informationen zurück. So ist beispielsweise bei Hessendata nicht klar, auf welche externen Daten der Raptor, gemeint ist wahrscheinlich der räuberische Dinosaurier Velociraptor, zugreifen darf.

Theoretisch denkbar wären somit auch Datenbankabfragen bei sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram, Twitter etc. Das klingt ein wenig nach dem NSA-Suchprogramm PRISM? Kein Wunder, Palantir Technologies hat ein gleichnamiges Projekt im Auftrag der US-amerikanischen Geheimdienste entwickelt. Ob es sich um den Überwachungsalbtraum PRISM handelt, dessen Funktionsumfang Edward Snowden bekannt gemacht hat, darüber schweigt man sich lieber aus.

Hersteller mit interessanter Geschichte

Das Unternehmen startete 2004 als Startup mit Kapital der CIA. An der Nähe zu verschiedenen Geheimdiensten und der US-Regierung hat sich bis heute nichts geändert. 1998 war der Palantir-Gründer Peter Thiel am Aufbau des Bezahldienstes PayPal beteiligt und wurde später dessen CEO. Im Jahr 2010 hatte der Technologie-Konzern HBGary Palantir damit beauftragt, Pläne zu erarbeiten, wie man die Enthüllungsplattform WikiLeaks systematisch angreifen könne. Dafür musste man sich später öffentlich entschuldigen. Mitglieder des Hackerkollektivs Anonymous hatten die geheimen Pläne von den Servern von HBGary „besorgt“‘. Wikileaks selbst hat die Dokumente dann veröffentlicht. In der Folge stellte Palantir Technologies die Zusammenarbeit mit HBGary ein. Palantirs Datenbankspezialisten standen für eine derartige Attacke folglich nicht mehr zur Verfügung. Weitere Hintergründe über die Entstehung der Palantir Technologies Inc. sind übrigens auch hier bei Netzfrauen.org verfügbar. Der Beitrag ist schon etwas älter, aber er ist dennoch umfangreich und interessant.

batman Palantir Gotham

Aufschlussreiches Weltbild: Einzelne Helden kämpfen gegen eine Horde Bösewichter in Gotham City. Foto der DC Comicfigur von Umanoide, thx!

Befreien die Comic-Helden Batman & Robin die Welt vor den bösen Terroristen?

Eines der wichtigsten Produkte ist Palantir Gotham. US-Geheimdienste und das Verteidigungsministerium setzen es ein, um ihren Gegnern habhaft zu werden. Offenbar stellt man sich die Welt in etwa so vor, wie im Film Gotham City, wo eine Metropole angefüllt von Verbrechern ist, gegen die außer Batman, Robin und dem einen braven Staatsanwalt niemand kämpft. Was müssen wir von so einer Firma erwarten? Eine Welt unterteilt in Gut und Böse oder vielmehr eine Datenauswertung nach dem Hauruck-Prinzip?

cnetz logo

digitalcourage war die Anwendung der Analysesoftware in Hessen letztes Jahr einen BigBrotherAward in der Kategorie Behörden und Verwaltung wert. Die Verleihung des Negativpreises ging an Hessens Innenminister Peter Beuth.

Dazu kommen bei Palantir Gotham hauseigene Apps (Anwendungen), die nicht nur sinnvoll sein sollen. Deren Anwendung soll mehr Spaß machen, als die dröge Software, mit der man sonst arbeiten muss. Die Applikation Graph soll Beziehungsnetze visuell darstellen. Geo ist für die Darstellung auf Karten zuständig. Daneben gibt es einen Object Explorer, der ein regelrechtes Dossier über Verdächtige erstellt. Last, but not least gibt es eine App namens Browser.

Jeder Mausklick der Ermittler kann später nachvollzogen werden

Laut Frau Brückner vom CIVES Redaktionsbüro gebe es derartige Lösungen schon von anderen Herstellern. Doch aufgrund der aufwändig gestalteten grafischen Benutzeroberfläche soll es den Mitarbeitern Freude bereiten, ihrer Tätigkeit nachzugehen und ausführlich mit den Daten herumzuspielen. Brückner gibt allerdings auch zu bedenken, dass jeder einzelne Mausklick der Mitarbeiter mitgeschnitten wird. Jede einzelne Handlung, jedes Gedankenspiel, jede Entscheidung der Ermittler kann später auf Leitungsebene im Detail nachvollzogen werden. Die Frage ist auch, ob die so erhobenen Daten vielleicht eines Tages noch das Land verlassen.

Der Hersteller sitzt bekanntlich in den USA, wo Datenschutzgesetze kaum bis gar nicht vorhanden sind. Außerdem bestehe laut Brückner bei dem spielerischen Charakter der Software die Gefahr, dass solche Gedankenspiele mehr mit Annahmen, als mit handfesten Beweisen gemeinsam haben könnten. Bedenken muss man auch: Jede weitere Information, jeder Kontakt erhöht die Möglichkeit, dass auch Unschuldige zufällig ins Visier der Ermittler geraten. Dafür muss man nur im gleichen Abteil der U-Bahn wie der Tatverdächtige sitzen, im gleichen Konzern arbeiten, das gleiche Konzert besuchen etc. pp.

Spielerischer Charakter der Software problematisch?

Wer sich für weitere Details interessiert, sollte sich unbedingt das Palantir-Dossier im Blog „Police-IT“ aufmerksam durchlesen. Alle dort verfügbaren Beiträge wurden allgemeinverständlich formuliert. Sie können sich aber naturgemäß nur mit bereits bekannten Features von Palantir Gotham aka Hessendata beschäftigen. Die Softwarelösung wird ja ständig weiterentwickelt, was zusätzliche Features und möglicherweise noch mehr Möglichkeiten zur Überwachung der eigenen Bevölkerung zur Folge hat. Wir haben uns im netzpolitischen Umfeld von Parteien und Polizeien umgehört, wer uns gegenüber ein Statement zur Software von Palantir Technologies abgeben möchte.

cnetz mit differenzierter Haltung beim Predictive Policing

Zu einer Aussage war der netzpolitische Verein der CDU, cnetz, spontan bereit. cnetz-Sprecher Prof. Dr. Jörg Müller-Lietzkow sieht in der neuen Technologie sowohl erhebliche Chancen, als auch Risiken. Müller-Lietzkow, der Präsident der HafenCity Universität Hamburg, im O.-Ton gegenüber Tarnkappe.info:

Zum Predictive Policing, was am Ende der Kette steht, haben wir eine differenzierte Haltung. Einerseits ist innere Sicherheit eine wichtige politische Stabilitätssäule. Maßnahmen, die diese, beispielsweise nach Serienvorfällen erhöhen können, sind wichtig und überlegenswert. Umgekehrt gilt aber, dass gerade bei KI Anwendungen der BIAS bekannt ist (also, z. B. ist bekannt, dass KI-Software, z. B. In den USA dunkelhäutige Menschen mit arabischer Herkunft a priori diskriminiert und dies beim Predictive Policing entsprechende massive Auswirkungen hat).

Wer entscheidet am Ende des Tages: der Polizist oder die Software?

Die Frage wird also sein: Wird, eine solche Software z. B. nur in Ermittlungsverfahren als Unterstützung eingesetzt, hat also instrumentell aufklärenden Charakter oder handelt es sich um eine Hauptentscheidungsrelevante Technologie, die menschliches Empfinden, Vorwissen etc. übertreffen soll. Bei letzterem behalten wir eine kritische Meinung, da wir über technologische Unzulänglichkeiten, die Fragen der Datenbasis etc. noch zu wenig Klarheit haben (kann z. B. ein Bias überhaupt erkannt werden, also nicht nur korrigiert).

Darüber hinaus ist die US-amerikanische Firma mit anderen ethischen und / oder kulturellen Werten an die Entwicklung herangegangen, als wir diese in Europa haben. Vor dem Hintergrund besteht Unklarheit, wie die Suchparameter gesetzt sind. Welche Logik hinter den Algorithmen steht, ist aber nicht unmaßgeblich für deren Wirkungsgrad. Der Umkehrschluss liegt dann darin, dass wir offenkundig in einem wesentlichen Feld derzeit in Europa keine adäquate Antwort haben.

Das Stichwort digitaler Souveränität wird spätestens dann relevant, wenn z. B. Die Daten der Verbrechensbekämpfung und Prävention aus Deutschland / Europa mit denen aus z. B. Nordamerika vermengt würden. Insgesamt spielt die verwendete Datenbasis ja eine erhebliche Rolle, bei der hier nach Presselage allein nicht klar ist, wo diese herkommen und mit welchen Kriterien gearbeitet wird. Aber auch so spielen natürlich verschiedenste Rahmenbedingungen in eine solche, auch justiziable Softwareanwendung bzw. deren Einsatz mit hinein, die es zunächst zu prüfen gilt.

Risiken und Chancen abwägen, Rechtsgundlagen nach EU-Vorgaben schaffen

Quintessenz: Wenn man sich eine klare Haltung von uns wünscht, so besteht diese darin, dass wir uns eine souveräne, in Europa, noch besser in Deutschland, entwickelte Lösung wünschen würden, bei der die Verwendung der Daten sicher und limitiert ist. Die Rechtsrahmen sollten so gesetzt werden, dass eben nicht die Software allein oder dominierend Handlungsentscheidungen trifft und auch Manipulationen sowie Bias nach menschlichem Ermessen und Möglichkeiten minimiert / ausgeschlossen werden. Umgekehrt begrüßen wir digitale, technologische Maßnahmen, die unter genannten Parametern und Rahmenbedingungen die innere Sicherheit steigern helfen. Denn eines muss auch klar sein: Wenn Menschen durch den Einsatz geschützt werden, schlimme Verbrechen verhindert werden und auch die Einsatzkräfte besser geschützt sind, da sie besser vorbereitet sind, muss man auch dies mit abwägen und in die Diskussion einbringen.

Ob eine Lösung eines US-amerikanischen Datengiganten hier der richtige Ansatz ist, mag man bezweifeln, zumindest vor dem Hintergrund, dass anders als z. B. bei Bürosoftware, die Entscheidungen eben nicht nur wirtschaftliche, sondern vor allem gesellschaftliche und zivilrechtliche Folgen haben, die indirekt auch Fragen des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte betreffen, die es zunächst deutlich umfänglicher zu diskutieren gilt, als hier den Einsatz ohne ethische Prüfung vorzunehmen. Einfacher formuliert: Die Sicherheitsbehörden dürfen nicht hinter internationalen Standards und Möglichkeiten zurückfallen, gar so weit hinter die Möglichkeiten der Delinquenten.

Wohl aber muss man überlegen, wann aber – und da kommt man in Graubereiche – Software in der Prävention Entscheidungen (mit) treffen sollte, bei der allein auf Datenanalyse und nicht aufgrund von Fakten ggf. präjudizierende Wirkungen zu erwarten sind. Das Konzept digitaler Souveränität wird zumindest mit dem Einsatz eines US-Systems in einem sensiblen Bereich weiter in Frage gestellt.

Kritische Polizisten: neue Ermittlungssoftware „tödlich“ für unsere Demokratie!

Donald Trump

Wir haben uns auch bei Thomas Wüppesahl, dem Bundessprecher des Berufsverbandes Kritische Polizisten (Hamburger Signal) erkundigt. Zur Frage, für wie effektiv er die Software einschätzt, schrieb er uns, dass er Palantir Gotham schon im jetzigen Stadium für sehr effektiv hält. Sie sei geradezu „tödlich für jedes demokratische Gemeinwesen. Ein weiterer Baustein zum Abschaffen von Demokratien. Das müßte doch langsam dem letzten Deppen nach dem Brexit-Plebiszit (= Volksabstimmung in Großbritannien), der Causa Cambridge Analytica, der Trump-Wahl sowie anderen Manipulationen klar geworden sein.

Das Tool ist super geeignet (= effektiv) zum Tunneln insbesondere rechtsstaatlicher Normen: Goebbels konnte von solchen Instrumenten nur träumen. Eric Arthur Blair (Pseudonym „George Orwell“) sah es kommen. Kim Jong-un (Nordkorea), Xi Jinping (China) und Konsorten sind mit Sicherheit hellauf begeistert, um nur die beiden aktuell härtesten Polizeistaaten auf diesem Planeten mit ihren Führern in die historische Kette gestellt, zu erwähnen.

Palantir ist in toto (Bedeutung = vollumfänglich) ein Problem, weil es eben einen sehr bedeutsamen Meilenstein zur Totalüberwachung darstellt. Die anderen Regime zeigen es. Und selbst in den USA wurde 2018 bekannt, dass der Saftladen „Palantir“ seit vielen Jahren Zugang zu polizeilichen und Datenbanken der Justiz in New Orleans hatte. Auch in den Vereinigten Staaten verschwimmen dann Grenzen, zum Beispiel zwischen Nordkorea, der Volksrepublik China und eben den USA.

Joseph Goebbels oder die Stasi hätten ihren Spaß daran

2019 erhielt der hessische Innenminister Peter Beuth den BigBrotherAward. Gut so. Die schwarz-GRÜNE (vormals Bürgerrechtspartei) Landesregierung in Wiesbaden ließen sich locker vom Hocker die Schnüffelsoftware aufschwatzen. Halleluja! Nein: Amen! Oder: „Herr, verzeihe ihnen, denn sie wissen zwar was sie tun, aber ihnen fehlt der erforderliche Charakter zur Ausübung mittlerer Staatsämter“, oder so ähnlich.

Das Software-Potpourrie von Palantir ist an sich schon das datenschutzrechtliche Problem. Dazu bräuchte man nur die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichtes zum Volkszählungsgesetz – damals aufgehoben – von 1983 durchlesen, um das gedanklich zu erfassen. Zusätzlich sind die Entscheider bei Palantir, wie der Milliardär Peter Thiel, der tief in den militärisch-digitalen Komplex der USA eingewoben ist, für demokratisch-rechtsstaatliche Ansprüche vollkommen unzuverlässig. Thiel sitzt zudem bei Facebook, ein weiterer datenschutzrechtlicher Schweineladen, der gemeinsam mit Amazon, Google usw. das „Primat der Politik“, das ja nach westlichem Verfassungsverständnis und demokratischem Selbstverständnis die Entscheidungen im Allgemeinwohl absichern sollte, längst ausgehebelt hat. Dieser Peter Thiel sitzt also bei Facebook im Aufsichtsrat und war trotzdem so knauserig, Donald Trump im Wahlkampf nur mit etwas über einer Million (bekannt gewordener) US-Dollar unter die Arme zu greifen.“

Mit Palantir Gotham entfernen wir uns von unseren rechtsstaatlichen Grundprinzipien

Eigentlich geht nix schief, wenn jemand in Richtung Diktatur marschieren will. Alles bestens. Dann. – Es reicht doch, was Palantir schon verbrochen hat, auch bei Wikileaks in 2010. Der Zersetzungs-Plan gegen WikiLeaks sah über das Verbreiten von Falschinformationen sowie dem Wegbrechen bedeutsamer Unterstützungslinien – auch personeller Art – zudem vor, WikiLeaks zu diskreditieren. – Das, was man mit Assange so alles anstellte und weiter anstellt, inklusive der bestellten schwedischen Falschbehauptungen strafrechtlicher Art, ist doch schon ganz schön weit gediehen. Der Mann ist in seiner Persönlichkeit so weit zersetzt, dass der Unterschied zu Folterungen in China etc. mehr marginaler Qualität sind. Das erfolgt „rechtsstaatlich“. Die Jurisprudenz (= Rechtswissenchaft) ist auch in unseren westlichen Staaten ein Machtinstrument. Alles andere stellen Sonntagsreden dar. Und all dies obwohl bzw. weil die USA auch schon von Nordkorea und China gefangene Staatsbürger „zurückerhalten“ haben, die nur noch ihre körperliche Hülle in die Kameras halten konnten und kurz danach verstarben.

Überwachungssysteme aus dem Land der unbegrenzten Möglichkeiten

Datenkrake

Palantir Gotham ist eine Datenkrake, ein Daten-Virus, wogegen selbst Corona verblasst, weil mit den Instrumenten von Palantir viel genauer gearbeitet werden kann. Aber natürlich auch die Totalüberwachung perfektioniert stattfinden wird bzw. würde. Sie wissen ja, „Die Hoffnung stirbt nie“, sagen die Katholiken.

Nur eines ist vollkommen klar: Selbst bei unseren bundesdeutschen BullInnen (Polizistinnen und Polizisten), die ja im international vergleichenden Ranking immer noch eine r e l a t i v herausgehobene Stellung von ihrer Ausbildung etc. genießen dürfen, weil viele andere Polizeitruppen wie in Frankreich, Spanien und anderswo noch viel schlechter sind, gleichzeitig aber seit der bundesdeutschen Einheit beharrlich fachlich, handwerklich und im Wertekanon, soweit unser Grundgesetz Maßstab darstellt, mit zum Teil abenteuerlich anmutenden Gesetzesverstößen im hohen Hunderterbereich (z.B. G 20-Gipfel 2017 in Hamburg) und sogar hohen Zehntausenderereich (z.B. bei dem Durchwinken entgegen gesetzlicher Vorgaben der Flüchtlingsströme in 2015/16) depriviert, schlicht und einfach sauschlecht im Abgleich zu den Verhältnissen in den 70er und 80er Jahren geworden ist, kann doch niemand ernsthaft annehmen, dass es in deren Verfügungs- und Anwendungshemisphäre etwas anderes geben wird als massenhaften Mißbrauch!“

Fazit

Jeder der versucht, die Einführung von Palantir Gotham zu verhindern, arbeitet konstruktiv. Wo und bei wem auch immer.

Tarnkappe.info

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Coronavirus – Pressemitteilung

„Der bewusst verpasste Zeitpunkt“

Die Gewerkschaft der Polizei nahm am 10. März 2020 in Sachen Coronavirus Stellung und fordert: „Transparenz schaffen – verbindlich handeln“. – Damit hat sie den Nagel auf den Kopf getroffen.   
Wir nehmen zu dem neuerlich hilflosen Aktivismus bei dieser Pandemie unserer „politischen Klasse“ Stellung:

Es ist unfaßbar wie auch in der Corona-Krise die Bundesregierung ihre Amtseide „zum Wohle des Volkes“ mißbraucht:

„Der bewusst verpasste Zeitpunkt“

“Die Relevanz transparenter Antworten auf die Corona-Virus-Pandemie für die polizeiliche Arbeit ist in vielerlei Hinsicht klar.

Genauso klar ist jedoch, dass die verantwortlichen PolitikerInnen den richtigen Zeitpunkt für die erforderlichen und effektiven Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung im Sinne des Allgemeinwohls verpasst haben. Andere Länder haben es ihnen vorgemacht:  
Dänemark, Polen, Slowakei und andere.In der Bundesrepublik Deutschland gingen die Fallzahlen der mit dem Virus infizierten Personen um den 28. Februar 2020 recht steil nach oben. Nicht bloß, dass dies absehbar war, weil in Norditalien schon ganz andere Fallzahlen vorlagen (und dort die Dunkelziffer hoch sein muss), sondern alles was man über die Ausbreitung von Epi- sowie Pandemien weiß, legte zwingend nahe…

Bei Interesse an der vollständigen Pressemitteilung bitte nachfolgende PDF-Datei aufrufen

Schreckliche Zustände in Italien in drei Youtube-Videos. So kann es leider in Kürze bei uns aussehen. Dies wäre jedoch keine Überraschung. Zum Aufrufen der Videos die Symbole anklicken.

Youtube (1)
Youtube (2)
Youtube (3)

Der Fall Hanau – Pressemitteilung

Wir nehmen zu dem neuerlich hilflosen Aktivismus nach den Tötungen in Hanau Stellung:

“ Seit Jahrzehnten wurde das Biotop des Rechtsextremismus incl. Potentiellem Rechtsterrorismus auch von der offiziellen Politik geschont:

Also nichts Neues

“In Foren wird seit geraumer Zeit zum offenen Straßenkampf aufgerufen. Es gibt auch Aufrufe, genau solche Taten zu begehen, wie sie am 19.02.2020 in Hanau stattfand: Exekutionen, gezielt oder „nur“ gegen ausländisch aussehende Mitbürger. Nach Halle, Kassel, nun Hanau – innerhalb von neun Monaten. Findet jemand die vorstehende Überschrift zynisch?

Aber das hat wieder niemand in den Sicherheitsorganen mitbekommen? So wie beim NSU, dem sog. Nationalsozialistischen Untergrund? Ach pardon, da hielten Verfassungsschützer bzw. Verfassungsschutzämter (Thüringen, Sachsen-Anhalt…) ja ihre schützende Hand über Mundlos, Böhnhof und Zschäpe und das Münchener Oberlandesgericht verstärkte noch die Motivation durch diverse Prozesshandlungen; nicht bloß dem Urteil. Im Namen des Volkes.

Auch der Hanauer Täter hat sich in den sogenannten „sozialen Medien“ – es handelt sich um asoziale Medien, wie mit anderen Worten zunehmend aus Politikermündern zu vernehmen ist, die gleichzeitig skrupellosen Geschäftemachern zum Absaugen von Daten dienen – als Rassist und Misanthrop dargestellt. Vor seinen Schüssen. Und eindeutig.

Auch das hat niemand aus den Sicherheitsorganen mitbekommen? – Wie lächerlich.Das Ganze spielt in Hessen. Wieder einmal. ,,,“

Hanau – aktuelle Pressemitteilung vom 09.03.2020

Aus den 90er Jahren gibt es folgendes Filmchen (Youtube), aber unsere Sicherheitsexperten haben nie etwas mitbekommen (Wahrheit macht frei)

Und noch etwas: Der Übergang vom Conora-Virus-Beitrag auf der Startseite zu dem zum Rechtsterrorismus ist sehr fließend. Kannst Du da irgendetwas zaubern? Einen Zwischenstrich oder eine andere Form der Abtrennung?

„Einen Theaterdolch als ´scharfes Schwert` auszugeben – der nächste Vollidiotentest“

Derzeit wird eine kleine laienhafte Initiative der Bundesjustizministerin, Christiane Lambrecht (SPD), wegen der Verbesserung von Bekämpfungsmaßnahmen zur boomenden Wirtschaftskriminalität gefeiert.

Wir Kritischen können mit wahrlich exzellentem fachlichem Beratungshintergründen und eigenen kompetenten Köpfen ganz sicher sagen, dass die vorgeschlagenen Neuerungen, die Frau Lambrecht als „scharfes Schwert“ bezeichnet, nichts anderes darstellen als es ein Theaterdolch ist. Die „White Collar Crime“ wird sich auf die Schenkel klopfen, einen Schampus öffnen und sich mit Trinksprüchen zuprosten wie: „Wie doof ist das denn?!“ – Wer damit wohl gemeint ist?

„White Collar Crime“ meint: Viele Wirtschaftskanzleien, bestimmte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerberatungsgesellschaften, und – naturellement – auch die klassischen Mafiosis und weitere organisierte Kriminalitätszusammenhänge. Es ist so lächerlich!

Ins Einzelne zu steigen lohnt nicht. Alle Fachleute wissen, dass es so ist wie wir hier kund tun. – Diese Initiative ist eine ähnliche Showveranstaltung wie das erste Geldwäschegesetz in der BRD mit seiner Geltungskraft vom 1.1.1994 (Dr. Kohl war Bundeskanzler): Die Geldwäsche in der Bundesrepublik Deutschland ist seitdem geradezu explodiert und konnte sich ungestört weiter entwickeln. Es brummt bei uns von solchen Investments.

Auch hier handelt es sich um ein außerordentliches Politikversagen. Wie in so vielen anderen Politikfeldern: Landwirtschaft, mit der Verseuchung unserer ehedem exzellenten Grundwasserqualität, Klima, Bundeswehr, Armut und die Ungerechtigkeiten zwischen Vermögenden und prekären Bevölkerungsgruppen, die Vergiftung unserer Lebensgrundlagen mit Plastik, der Abbau der Bürger- und Freiheitsrechte und so weiter.
Und dies alles nur, weil der Lobbyismus die jeweils verantwortlichen PolitikerInnen fest im Griff hat.

Interessant ist in diesem Zusammenhang das Interview mit dem neuen leit. Oberstaatsanwalt in Hamburg, Ralf Peter Anders, der sich zu den „Kräfteverhältnissen Wirtschaft und Strafverfolgung“ äußert:

Selbst der wirtschaftsfreundlichen Welt fällt da etwas auf…. (Lektüre lohnt sich….)

Hamburger Justiz – ein Lehrstück für Befangenheit?

Dass unser Bundessprecher Thomas Wüppesahl und die Hamburger Staatsanwaltschaft ein inniges Verhältnis miteinander pflegen dürfte nicht nur Insidern bekannt sein.

Beruflich beschäftigt er sich dessen ungeachtet heute überwiegend mit Compliance, Wirtschafts- und Politikberatung. Seine investigative Arbeit war vor allem bei der bis heute größten Wirtschaftsinsolvenz (IMTECH N.V.) in der niederländischen Wirtschaftsgeschichte in 2015 von großer Bedeutung. Das Berliner BER- Desaster geht auch mit diesem Wirtschaftskrimi einher.

Eher zufällig stieß er auf einen weiteren Komplex vermutlicher „Weisse- Kragen- Kriminalität“, welche bei entsprechender Bestätigung den Imtech-Komplex in seiner wirtschaftskriminalistischen Bedeutung und der darin angewandten professionellen kriminellen Methoden um ein Vielfaches toppen könnte. Es ginge dabei um mindestens zwei Milliarden Euro bzw. – je nach Rechnung – um acht Milliarden US-Dollar eingetretene Vermögensschäden bzw. entgangenen (Teil-)Gewinne.

Hinzu kämen noch Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz im Rahmen von offensichtlich nicht genehmigten Rüstungsgeschäften.

Eine besondere Rolle spielt hierbei wohl die weltweit tätige Beratungsfirma Boston Consult. Sie ist nicht nur bei Milliardengeschäften in den USA – vorbei an allen Sicherungen zu rüstungsrelevanten topics – beteiligt und verdient bestens daran. Mehrschichtig ist sie auch in der Bundesrepublik Deutschland „dabei“ und auch mit einem Bürositz in Hamburg vertreten. Dort wirkt der Senior Manager Dr. Hubertus Meinecke, der eine ganz besondere Rolle bei den Bostonern hat.

Viele Zeitgenossen sehen in den Bostonern eine Organisation, die ganze Demokratien mit zersetzt, ähnlich der „big four“ der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften KPMG, Ernst & Young, PricewaterhouseCoopers und Deloitte (zu ihnen findet sich in der ARD-Mediathek aufschlussreiches und gut recherchiertes Filmmaterial).

Dass Reimann & Co sich auch noch von der Wirtschaftskanzlei Latham & Watkins vertreten und beraten lassen, wollen wir im Augenblick nicht weiter vertiefen. Deren Werbetext spricht aber Bände. Zitat:

Ermittlungsverfahren können delikat sein. Wir sorgen mit der nötigen Empathie und angemessener Konsequenz für eine ruhige und geräuschlose Klärung, damit die Unternehmenstätigkeit unserer Mandanten nicht mehr als nötig gestört wird….

Der Anzeigenerstatter wird also recht ordentlich beraten und will ganz offensichtlich durch Wüppesahl nicht weiter gestört werden.. .

Dies alles wäre eigentlich ein „gefundenes Fressen“ für eine aktive und rechtsstaatsorientierte Staatsanwaltschaft. Doch die beschäftigt sich lieber mit zurückliegenden G 20- Scharmützeln. Oder eben mit Normalbürgern. In diesem Fall gegen unseren Bundessprecher wg. §§ 123 + 240 StGB (Hausfriedensbruch + Nötigung) wegen der oben genannten Zusammenhänge.

Was war also passiert? Wüppesahl besuchte vor über zwei Jahren ganz höflich einige der in den Vorgang offensichtlich involvierten Persönlichkeiten in deren Büro bei Rönne-Reimann : Zur offiziellen Bürozeit. Er stieg auch nicht über einen Zaun, um den „Hausfrieden“ der Herren Rix und Winkelsdorf brechen…. Nichts davon.

Dieser nicht ungewöhnliche Sachverhalt beschäftigt nun aber erstaunlicherweise das Amtsgericht Altona mit besonderer Leidenschaft. Dort scheint eine seit 1878 nicht unbekannte Strafprozessordnung nicht wirklich zu gelten.

Die Richterin fällt so durch ein besonders gelungenes musterhaftes Verhalten in Sachen Befangenheit auf. Der Angeklagte Wueppesahl und dessen Anwalt sieht es mit Erstaunen.

Wann ist eine Richterin befangen?

Die Befangenheitsanträge offenbaren eine Verhandlungsführung, die allerdings schon in königlich-bayrischen Amtsgerichten der Vergangenheit angehört haben sollte. Sie lesen sich nicht nur für juristische Fachleute interessant. Wann bitte, wenn nicht hier, kann eine Richterin als befangen angesehen werden?

Es geht weiter……

Befangenheitsantrag

Ablehnung durch das Gericht

Befangenheitsantrag 2 Beschwerde

„Ordnungsgeld“

Von den großen Spielern, um die es scheinbar im Kern bei dem gegen Wueppesahl inszenierten tribunalähnlichen Prozess geht, war bereits einer im Zeugenstand. Allerdings wird man nach allzu detaillierten Einzelheiten des involvierten „Liquidators“ und Managers Herrn Ralf-Ryk Rönne-Reimann vergeblich googeln.

Wir werden ihn daher im weiteren Verfahren ausgiebiger vorstellen. Ein weiterer dieser Spieler wird dieser Tage mit einem Beweisantrag gebeten, ebenfalls bei dem Staatstheater einen Zeugenauftritt abzuliefern.

Diesen Herrn trat Thomas Wüppesahl mit dessen Besuch offensichtlich so auf die Füße, dass dies erstaunlicherweise die Hamburger Staatsanwaltschaft und besagtes Amtsgericht auf den Plan rief.

Wer Interesse an dieser Groteske, einer rechtsstaatlichen Tragikomödie besonderen Ausmaßes hat, ist herzlich eingeladen, den Verhandlungstagen beizuwohnen. Termine geben wir gerne bekannt.

Selbst für Hamburger Justizverhältnisse dürfte man ein solches Lehrstück an Befangenheit selten live erleben.

Umfangreicher zum Gesamtzusammenhang hier als Link noch die dazu gehörende Pressemitteilung vom 11. August.

Stellungnahme zur Studie „Polizeigewalt“

An der Universität Bochum wird seit geraumer Zeit an einer Studie über Polizeigewalt und zu den fehlenden Konsequenzen gearbeitet. Für die Bundesarbeitsgemeinschaft der kritischen Polizisten ist es erfeulich, dass dieses Thema in diesen Tagen auch auf mediales Interesse stößt (siehe Zeit“ und siehe „Spiegel“. Selbst das „Handelsblatt“ widmete sich zuvor schon dem Thema). Jedoch bleibt alles beim Alten, wenn der politische Wille zu Verbesserungen fehlt:

Allerdings ist es längst nicht nur für Insider und Betroffene der mittlerweile ausgeuferten Polizeigewalt eine Binsenweisheit, dass Staatsanwaltschaften wie Polizeien formal als TäterInnen so gut wie nie stattfinden.
Zur „Studie“ des Kriminologen Professor Dr. Tobias Singelnstein nimmt unser Sprecher wie folgt Stellung:

Wo sind die News? Nichts Neues im Westen….

Thomas Wueppesahl: Staatsanwaltschaften und Polizeien genießen rechtsfreie Räume

„Für die Galerie wird das Bild einer funktionierenden Rechtsstaatlichkeit aufrechterhalten“

Die Realitäten sind seit mindestens 30 Jahren bekannt, so wie jetzt in der mit wissenschaftlichem Anstrich von den aktuellen Fallzahlen und der Methodik bei Polizeien und Staatsanwaltschaften neuerlich ausgewiesen wird:

Die knappen Tatsachen nochmals in Zahlen: 2.000 bekannten Fällen stehen 40 Gerichtsverfahren und 20 (in der Regel milde) Verurteilungen gegenüber.
PolizeibeamtInnen haben so gewissermaßen einen Freibrief oder eine informelle Immunität. Das ist für hoheitlich agierende TäterInnen praktisch. Hinzu kommt: Das finden alle Innenminister und Parlamente gut. Diese informelle Immunität (Europol-PolizeibeamtInnen besitzen sogar eine gesetzlich verbriefte Immunität) ist politisch gewollt.

Politik und Justiz machen dabei mit mehr oder weniger geschlossenen Augen und Ohren mit. Das war so und das bleibt unabsehbar so. Ob der Kriminologe Singelnstein diese Studie zu Ende durchführen kann oder nicht bleibt noch abzuwarten. Es wurden ja bereits einige, den PolizeibeamtInnen missliebige, Studien vorzeitig „beerdigt“.Die insbesondere über die großen Polizei“gewerkschaften“ herbeigeführten Implosionen von validen Erkenntnisgewinnen sind aktenkundig. .Amnesty International (AI) hatte bereits in den Jahren 2002 bis 2004, im Rahmen einer ähnlichen Fleißarbeit, die damals relevanten Sachverhalte aufbereitet. Dies geschah übrigens mit tatkräftiger Unterstützung ehemaliger sehr aktiver kritischer PolizistInnen, die allerdings dem auch damals sehr großen Druck, denen unsere sich bekennenden AktivistInnen ausgesetzt sahen, nicht (mehr) standhalten konnten.

Sie wechselten die Organisation und zogen es damals vor, im back-office bei Amnesty International (AI) zu werkeln.
Die damalige AI-Arbeit zu den „Schwarzen Schafen“ und polizeilichen Übergriffen dokumentierten wir aber über Jahre hinweg in unserem Periodikum „UNBEQUEM“.

Häufig vorkommende Verfehlungen…. Es ist schlimmer geworden….

In den letzten Jahren dieser Rubrik „Schwarze Schafe“ gingen nicht nur wir davon aus, dass es sich, exklusive Sexismus und strukturellem Rechtsextremismus unterhalb der strafrechtlich relevanten Schwelle, nicht mehr um Ausnahmen, sondern um häufig vorkommende Verfehlungen handelte. Aus den einzelnen schwarzen Schafen wurden längst Herden.

Auch die AI-Arbeit durchlief,wie jetzt das Zwischenergebnis und auch schon die Anlaufphase dieser Bochumer Singelnstein-Studie , einen kleinen Medienhype,. Das ist schön und gut. Geändert hat sich aber leider nichts. Im Gegenteil: Es wurde noch schlimmer.

Frei nach dem Motto: „Wenn selbst eine Aufbereitung von AI bis hin zur Wissenschaft uns nichts anhaben kann, ja, dann: Auf! Auf! – Voran!“.

Ähnliche Effekte sind bedauerlicherweise auch jetzt wieder zu erwarten. Diese Prognose ist realistisch und ist kein Defätismus. Sie ist schon gar nicht polizeifeindlich. Polizeifeindlich sind die BeamtInnen in und ohne Uniform – dazu gehören auch KriminalbeamtInnen, verdeckte ErmittlerInnen im rechtswidrigen Raum usw. – sowie die Kräfte aus Staatsanwaltschaften, Gerichten und Politik, die so etwas goutieren und decken.

Politischer Wille lässt die Polizeigewalt zu.
Tatsächlich änderte sich erst dann etwas, wenn der politische Wille zur Änderung vorhanden wäre. Den aber gibt es bei den amtierenden VerantwortungsträgerInnen  nicht. Auch nicht bei den DIE GRÜNEN/BÜNDNIS 90.

Schon deshalb verzichten sie ja in jeder Regierungskoalition auf ein Innenministerium (auch die liberale FDP fällt trotz aller Lippenbekenntnisse zu Rechtsstaatlichkeit und Bürgerrechten regelmäßig aus). Auch dort, wo es Grünen wie jetzt seit acht Jahren in Baden-Württemberg zwingend zustünde. Obwohl sie dort schon zwei Mal die größte Regierungsfraktion – mal Grün-Rot, mal Grün-Schwarz – stellen, überlassen sie immer dem kleineren Koalitionspartner das Innenressort. Und sogar das Justizministerium. Warum wohl?

Winfried Kretschmann ist klar, dass es einer Herkules-Aufgabe gliche, wollte man ernsthaft Verbesserungen bei der Polizei herbeiführen. Verbesserungen bei der Polizei wären Verbesserungen für die Grund- und Bürgerrechte. Sie stellten Verbesserungen für uns BürgerInnen dar. Solche Veränderungen müssten allerdings, wie die Kennzeichnungspflicht, gegen die erbitterten Widerstände aus den drei großen Polizeigewerkschaften, der SPD und von CDU/CSU erkämpft werden. Das wiederum wäre medial der Beliebtheit dieses Ministerpräsidenten abträglich.

Die Polizei- Lobbyisten haben unsere Politik fest im Griff. Der Würgegriff des Lobbyismus gilt nicht bloß für das Finanzwesen, die Autoindustrie, unsere Pharmakonzerne etc. Sie gilt genauso für die Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols mit den bundesweit 20 Polizeien, die das staatliche Gewaltmonopol an vorderster Front der Reibungsflächen zwischen Bürgergesellschaft und Staat ausüben.

Nachgeschaltet kommen dann Staatsanwaltschaften, die sich allesamt der Staatsräson unterordnen. Dies ist besonders krass bei der Generalbundesanwaltschaft sowie der dritten Gewalt, unseren Gerichten, sichtbar..
Staatsanwaltschaften arbeiten parteilich.

Es stellt eine Chimäre dar, dass sie unabhängig oder auch nur wenigstens neutral ermittelten. Und dies nicht nur wegen des § 146 GVG (Weisungsgebundenheit), die selbstverständlich selten aus einem Ministerbüro wahrgenommen wird, sondern vielmehr über „Orientierungsgespräche“ mit Abteilungs- oder Hauptabteilungsleitern erfolgt. Falls die nicht ungebildeten StaatsanwältInnen nicht von sich aus wissen sollten, welches Ergebnis von ihnen erwartet wird, ist generell der seit langem eingetretene faktische Schulterschluss zwischen StaatsanwältInnen und RichterInnen gegen Verteidiger ausschlaggebend.

Die Öffentlichkeit kann sich kaum noch ein realistisches Bild machen, welche Abgründe sich in bundesdeutschen Gerichtssälen zutragen. Das sagen und schreiben selbst ehemalige Senatsvorsitzende am Bundesgerichtshof. Nur will das niemand „hören“, schon gar nicht anfassen, obwohl gerade bei diesen gesellschaftspolitischen Eiterbeulen reichlich „Anfasser“ zur Problemlösung vorhanden sind.

„Polizeigewalt hat nicht stattgefunden….“

Diese Schulterschlüsse wiederum sind bedeutende Struktur- wie Handlungselemente, dass sich nicht nur gelegentlich Polizeigewalt wie beim G 20-Gipfel in HaHa im Juli 2017 so austoben kann. Wo sie stattfindet und dutzendfach stattfand darf sie eben nicht stattfinden. „Polizeigewalt hat nicht stattgefunden“. So Olaf Scholz, Juli 2017, damals noch regierender Bürgermeister Hamburgs im Schlepptau mit der damals genauso Verantwortung tragenden Kanzlerin.

Stehen also ausnahmsweise PolizeibeamtInnen vor Gericht obwaltet noch immer der Polizeibonus! Es ist schlicht perfide, dass diese quasi täglichen Unrechtshandlungen in ihrer Methodik unseren Normen von Rechtsstaatlichkeit angepasst sind. Die TäterInnen und MitmacherInnen in den Staatsanwaltschaften und Gerichten haben das normative Wertemodell unseres Grundgesetzes samt dem Rechtsstaatlichkeitsanspruch durch hinlänglich geeignete Folgegesetze verbogen.
Die Bedeutung der Mitmacher, manches Mal selbst TäterInnen, wird so deutlich.

Da dieser Staat, einschließlich unserer Parlamente, seit bestimmt 15 Jahren – eher länger – die Justiz als ideales „Sparschwein“ bei Haushaltskürzungen erkannt hatte, ohne dass sich die Schaffensfreude bei neuen Gesetzen reduziert hätte, ist die Wirklichkeit in den Gerichtssälen weit von der Verfassungstheorie entfernt, nicht bloß in Sachen „Polizeigewalt“. Es ist, volkstümlich formuliert, richtig schlimm geworden. Dies alles wird nur mühsam durch Sonntagsreden kaschiert. Jede InsiderIn weißt es, etliche Außenstehende auch. Trotzdem wird das Bild einer funktionierenden Rechtsstaatlichkeit für die Galerie aufrechterhalten.

Die Ausnahme steht „unter Feuer“…

Ausnahmen im konkreten Einzelfall, wie die hamburgische Richterin Meier-Göring, die mit eigentlich normalen Urteilen und Verhandlungsführungen logischerweise auch kritisch gegen PolizeibeamtInnen arbeitet, wird sofort unter Feuer genommen: Sowohl von der Spitze der dortigen Polizei, aus der Truppe heraus sowieso, aber eben auch von einer skrupelbefreiten Staatsanwaltschaft: Da hagelt es dann seitens der Staatsanwaltschaft Befangenheitsanträge und weitere informelle Angriffe gegen diese Richterin. Eben auch deshalb, weil bei den polizeilichen Kamikaze-Aktionen längst auch StaatsanwältInnen angeklagt gehörten. Ein noch größeres Tabu! Und dieses Tabu gilt auch in anderen Fällen als den von der Richterin Meier-Göring verhandelten Verfahren.

Eine Ausnahme wie sie bestätigt lediglich die Regel, wie wir sie hier beschreiben, wie sie damals AI zusammentrug, wie jetzt an der Uni Bochum ein neues Werk entsteht und wie wir es schon vor über 30 Jahren kommuniziert haben.


Wie lange noch bleibt all das ohne Folgen?

Diese Frage ist zentral. Selbst wenn Professor Singelnstein bei 2.000 Verfahren „nur“ den Faktor fünf bei der Dunkelziffer ansetzt, wird allgemein in der Kriminologie – auch für die jährliche Kriminalstatistik von rund sechs Millionen Straftaten – der Faktor 10 beim Dunkelfeld angesetzt. Selbst das ist noch konservativ. Und mit 20.000 von PolizeibeamtInnen begangenen Straftaten wäre man immer noch sehr konservativ unterwegs.

„Die Polizei ist keine per se seriöse Quelle“

Pressestellen der Polizei hätten gar kein Interesse daran, neutral zu berichten, sagt Thomas Wüppesahl von der Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizistinnen und Polizisten. Hier das Interview mit der TAZ:

taz am wochenende: Herr Wüppesahl, die Polizei hat nach den Ende-Gelände-Protesten von 16 verletzten Polizistinnen und Polizisten gesprochen, ohne genau aufzuschlüsseln, wie sie sich verletzt haben. Trotzdem ist die Zahl ja richtig. Hat die Polizei in dem Fall überhaupt etwas falsch gemacht?

Thomas Wüppesahl: Ja, sicherlich, weil eine solche Zahl natürlich bei jedem Außenstehenden den Eindruck erweckt, dass es sich um bedeutsame Verletzungen handelt. Das ist die normale Desinformation aus den offiziellen Pressestellen der Polizeien.

Was hat die Polizei davon, Proteste gewalttätiger darzustellen, als sie möglicherweise sind?

Sie versucht damit ständig, bei den sogenannten Entscheidungsträgern zu punkten, noch mehr Ausstattung zu bekommen – sowohl personell als auch sächlich – und noch mehr rechtliche Eingriffsmöglichkeiten zu erhalten. Wenn man viele Verletzte aufweist, dann sagt jeder erst mal: „Oh, das ist ja schlimm.“

Was halten Sie von der Forderung des Deutschen Journalistenverbands Polizeimeldungen kritischer zu hinterfragen?

Man hätte es schon vor 20 Jahren so bringen können.

Wann sollten Journalistinnen und Journalisten besonders misstrauisch sein?

Sie können eigentlich nie etwas für bare Münze nehmen.

Das heißt, Journalistinnen und Journalisten müssen kritischer werden. Was müsste die Polizei vielleicht in ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ändern?

Sie müsste das machen, was ihre Aufgabe ist: die realistische Abbildung eines neutralen Ermittlungsapparates. Das machen sie nicht. Die arbeiten pro domo und häufig genug für selbst definierte Zielsetzungen und Interessen. Damit meistens für Rechts oder zumindest Mächtige.

Die Polizei gilt in Redaktionen als „privilegierte Quelle“. Weiß die Polizei das?

Ja, natürlich. Damit spielt sie auch. Journalistinnen und Journalisten werden in einer Vielzahl von Fällen instrumentalisiert, ohne dass sie es kapieren. Oder sie haben nicht mehr die Zeit, gegen zu recherchieren. Wer leistet sich noch einen Polizeireporter oder eine -reporterin? Das ist ja auch die Ausnahme inzwischen. Und so werden Pressemitteilungen häufig mit wenigen Änderungen übernommen, noch mit Bildern illustriert und das war’s.

Oft werden falsche oder einseitige Informationen im Nachhinein aufgedeckt und korrigiert. Wie sehr schadet das der Polizei?

So gut wie gar nicht. Das sind ja auch scheinbar mildere Kategorien, wenn in der Öffentlichkeit dummes Zeug kommuniziert wird durch die Pressestelle einer Polizei. Aber es ist gar nicht so milde. Davon hängen manchmal Schicksale ab. Deswegen ist das, was der DJV hier geschrieben hat, außerordentlich hilfreich. Und man kann nur hoffen, dass sich das jetzt wirklich zu Herzen genommen wird. Die Polizei ist keine per se seriöse Quelle.

Interview Michael Kees